Walter Caroli
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Herr Staatssekretär, nehmen Sie zur Kenntnis, dass in den skandinavischen Ländern zwar binnendifferenziert wird, aber längeres gemeinsames Lernen bis zur neunten Klasse das Besondere ist, das dieses Schulsystem von unserem Auslesesystem unterscheidet?
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Das war tatsächlich mein letzter Beitrag hier im Landtag. Ich bitte um die entsprechenden Ovationen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist gewiss schon spät – –
Es ist gar nicht so spät? Schön. Jedenfalls ist es keineswegs zu spät, um einige wichtige Botschaften zu dieser Initiative der EU an den Restbestand des Parlaments zu übersenden.
Meine Damen und Herren, eine weitere wesentliche Verbesserung der Luftqualität ist dringend erforderlich. Deswegen begrüßen wir die Initiative der EU, in Form einer thematischen Strategie und einer neuen Luftqualitätsrichtlinie tätig zu werden.
Die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ist keine einfache Aufgabe. Doch die Anstrengungen mitsamt ihren wirtschaftlichen und administrativen Belastungen müssen sein. Das gebieten die gesundheitlichen Auswirkungen der gegenwärtigen Feinstaubbelastung der Luft.
So ergaben große epidemiologische Studien eindeutige Zusammenhänge zwischen verschiedenen Gesundheitsfaktoren und der Höhe der Konzentration an Feinstaub, wobei die feinen und ganz feinen Partikel schädlicher sind als die grö
beren. Ich will einige Gesundheitsfaktoren nennen: erhöhte Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen. Auch beim Lungenkrebs zeichnet sich ein Zusammenhang ab. Das kann man nicht einfach in den Wind schreiben. Da muss man reagieren.
Der Bund hat den Ländern mit der siebten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung zwei Planungsinstrumente an die Hand gegeben: Das sind einmal die Luftreinhaltepläne und zum anderen die Aktionspläne. Wir stellen trotz aller Bemühungen fest: Es gibt eine verzögerte Einführung von Luftreinhalteplänen in unserem Land, und auch die Umsetzung der Aktionspläne lässt zumindest partiell zu wünschen übrig.
Mit der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung wird nun noch ein neuer Weg beschritten. Ich weise darauf hin: Wir haben eine Luftqualitätsrichtlinie, die noch gar nicht umgesetzt ist, und schon kommen eine neue Richtlinie und eine neue Strategie. Damit sind ehrgeizige Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vorgeschlagen.
Ich will nur zwei wichtige Gesichtspunkte herausgreifen:
Alle geltenden Bestimmungen und Rechtsinstrumente, die bisher sehr verteilt waren, werden zu einer einzigen Richtlinie zusammengefasst, und es werden neue Luftqualitätsnormen für feine Partikel – das ist das, was schon angesprochen wurde, nämlich die Partikelfraktion PM2,5 – eingeführt.
Wir sehen nun zwei problematische Punkte, bei denen nachgearbeitet werden muss. Darüber gibt es eine gewisse Übereinstimmung mit meinem Vorredner.
Zum einen trifft die thematische Strategie zur Luftreinhaltung Vorfestlegungen über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. Aber, meine Damen und Herren, so geht es nicht. Man kann nicht einfach nur Höchstmengen festlegen, bei den Maßnahmen und den Aktivitäten jedoch so gut wie keine Aussagen machen. Da muss natürlich klar festgestellt werden, was jetzt in den einzelnen europäischen Ländern zu tun ist. Deswegen muss bei dem Prozess, der ja weitergeht – im Europäischen Parlament und im Rat wird weiterdiskutiert; das geht ja über Jahre hinweg, bis man endlich zu einem Beschluss kommt –, nachgearbeitet werden.
Das Zweite betrifft die neuen Grenzwerte. Nach dem Grenzwert für PM10 – Feinstaub – soll ja ein Grenzwert für PM2,5 kommen. Damit nicht doppelt gemessen wird und damit auch nichts Unnützes geschieht, muss eindeutig nachgewiesen werden, dass eine Messung von PM2,5 zusätzlich zu PM10 erkennbare Vorteile für den Gesundheitsschutz bietet.
Wenn das nicht der Fall ist, dann empfehlen wir, den einen Grenzwert wegzulassen und lediglich den Grenzwert für PM2,5 zu nehmen. Dann wird nur einmal gemessen, und dann ist dem Umwelt- und Gesundheitsschutz besser Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, beides sollte bei der Nachbearbeitung eine Rolle spielen. Hierfür sollte sich die Landesregierung im Konzert mit einsetzen. Das ist unsere Empfehlung.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Ja zu dieser Strategie, ja zu dieser Richtlinie, aber Effizienz und Praktikabilität müssen gewährleistet sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Inzwischen hat sich eine Änderung ergeben. Ich berichtige mich: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Er ist gegangen, sie ist gekommen.
In Verantwortung für künftige Generationen hat der Staat nach der Landesverfassung die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Deshalb war die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes auch dringend geboten, sind doch internationale Verpflichtungen wie beispielsweise Natura 2000 zu verankern und ist doch vor allem das Rahmengesetz der Schröder-Regierung umzusetzen, was eigentlich schon im April dieses Jahres hätte geschehen müssen.
Der erkennbare Fortschritt in diesem Gesetzentwurf geht auf die Vorgaben des Bundesgesetzes zurück und leider nicht auf politische Einsicht in der Regierungskoalition. Wir werden deshalb in Zukunft die Behandlung des bisherigen Stiefkindes Naturschutz durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen an den jetzt im Gesetz verankerten Zielsetzungen und Grundsätzen messen. Dies sind Zielsetzungen und Grundsätze, die wir uneingeschränkt teilen.
Mit der Einführung neuer Schutzgebietskategorien verlässt Baden-Württemberg endlich seinen Alleingang, leistet mit dem Biosphärengebiet Münsingen seinen ersten Beitrag zu international gängigen Großschutzgebieten und akzeptiert damit endlich, was woanders längst selbstverständlich ist.
Ohne UNESCO-Anerkennung würde das Gebiet allerdings zur Lachnummer und hätte nicht die touristische Attraktivität, die für die Menschen in der Region große Entwicklungschancen bieten würde. Wir fordern Sie deshalb auf, Herr Minister, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, bei der Umsetzung des Biosphärengebiets die UNESCO-Kriterien zu beachten.
Riesige Chancen für den Naturschutz, der den Menschen und der Natur nützt, bietet jetzt die Ausweisung des ersten Nationalparks. In anderen Flächenländern sind das längst allgemein akzeptierte Erfolgsmodelle.
Geben Sie endlich Ihre ideologisch bedingte Ablehnung auf, und machen Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Gebiet.
Meine Damen und Herren, bei allem Positiven hat der Gesetzentwurf leider auch Schwachstellen, die zu Anträgen der Opposition geführt haben. Wir haben diese Anträge nur im Ausschuss gestellt. Wir hätten sie hier genauso wieder stellen können, aber wir wissen ja, wie es diesen Anträgen ergeht.
Denn Ihre ablehnende Haltung ist deutlich geworden.
Aber nun zu den Schwachstellen. Der vorgesehene Mindestanteil von 10 % der Landesfläche für den Biotopverbund ist unseres Erachtens zu gering, um die gesetzlich festgelegten Ziele des Biotopverbunds nachhaltig zu sichern.
Wenn das dem Bundesrecht entspricht, Herr Kollege Kiefl, dann rechne ich Ihnen vor, wie wir leicht auf diese 10 % in unserem Land kommen.
Aber Sie müssen auf den Gesetzestext achten. Der Biotopverbund soll eine Wirkung entfalten, und für diese Wirkung muss ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt werden. Das ist unser Anliegen, und deswegen stellen wir die Forderung, 15 % einzuführen.
Die baden-württembergischen Naturparke sollten nach Auffassung der SPD der Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen. Mit der hier gewählten Definition, die nahezu ausschließlich auf Tourismus und Regionalentwicklung ausgerichtet ist, haben Sie sich um Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes herumgemogelt.
Wir begrüßen die Einrichtung des Ökokontos. Die freie Handelbarkeit muss allerdings überschaubar und kontrollierbar bleiben. Wir fordern deshalb eine deutliche Verkleinerung des Raumes für Kompensationsmaßnahmen. Wenn in die Großlandschaft ausgewichen werden kann, wächst die Gefahr des Zuwachsens der Ballungsräume.
Schließlich, meine Damen und Herren, beklagen wir die Unverbindlichkeit von Landschafts- und Grünordnungsplänen. Sie müssen endlich in die Bauleitplanung eingehen. Das Gleiche gilt für die Landschaftsrahmenpläne, die bei der Aufstellung von Regionalplänen nicht zwingend berücksichtigt werden müssen. Unsere Verbesserungsvorschläge wurden im Ausschuss leider abgelehnt.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz bietet die Voraussetzung für verbesserten Naturschutz im Land.
Für die Umsetzung muss der entsprechende politische Wille dazukommen, der leider bislang nicht vorhanden war, Herr Kollege.
Wir fordern Sie, Herr Minister Hauk, und die beiden die Regierungskoalition tragenden Fraktionen dazu auf, sich künftig an die Zielsetzungen und Grundsätze des neuen Gesetzes zu halten. Weil grundsätzlich der Rahmen für verbesserten Naturschutz im Land geschaffen wurde, stimmt die SPD-Fraktion trotz der aufgezeigten Mängel der Novelle zu.
Vielen Dank.
Herr Kollege Kiefl, wenn Sie richtigerweise alle diese Gebiete aufzählen, mit denen man mühelos einen Biotopverbund von 15 % der Landesfläche herstellen könnte, warum sträuben Sie sich dann dagegen, dass statt 10 % landesweit 15 % als Biotopverbund ausgewiesen werden?
Herr Minister Hauk, Sie haben gesagt, dass ein Kriterium der UNESCO erfüllt sei, nämlich dass ausreichend Fläche bereitgestellt wurde. Das ist richtig. Das sind jetzt 450 Quadratkilometer. Sie müssen aber daran denken, dass Sie zusammen mit der Kernzone insgesamt 20 % Pflegefläche ausweisen müssen und dass noch andere Kriterien der UNESCO vorgegeben sind. Ich frage Sie, ob Sie bereit sind, all diese UNESCO-Kriterien zu erfüllen, damit wir ein international anerkanntes Biosphärengebiet – was auch ein Biosphärenreservat wäre – zur Verfügung haben werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein in unseren Augen ausgezeichnetes Gesetz der rot-grünen Bundesregierung in Baden-Württemberg umgesetzt wird, kann das aus unserer Sicht nicht von Übel sein.
Denn ein gutes Gesetz, das umgesetzt wird, schafft im eigenen Land Verbesserungen.
Das bisher vernachlässigte Stiefkind der Landespolitik, der Naturschutz, kann zu einem umsorgten, geliebten Kind werden, wenn die hehren Ziele, die wir in § 2 dieses Landesnaturschutzgesetzes finden, umgesetzt werden. Ich nenne zum Beispiel den Prozessschutz, das heißt, ungestörte Abläufe der Naturvorgänge in einer natürlichen Dynamik zu erhalten, sowie die Stichworte sparsamer Umgang mit dem Boden, Klimaschutz usw., usw.
Ja. – Das sind wunderbare Zielsetzungen. Wir sind gespannt, ob diesen hehren Grundsätzen dann hinterher auch Taten folgen.
Und nun gibt es Grund zu Hurrageschrei: Es gibt endlich das von uns immer wieder in Anträgen geforderte Großschutzgebiet in Baden-Württemberg – es wird Biosphärengebiet genannt; dagegen haben wir nichts –; denn Sie machen sich lächerlich, wenn Sie die UNESCO-Kriterien nicht beachten. Sie müssen selbstverständlich die Anerkennung der UNESCO erreichen, sonst gehören Sie dem Klub gar nicht an.
Bei den 460 bisher bekannten Biosphärenreservaten sollten wir dabei sein, sonst könnten wir gar nicht richtig dafür
werben. Das soll ja ein Renner werden, von dem auch die Menschen etwas haben sollen und mit dem auch ökonomische Vorteile verbunden sein sollen.
Wenn Sie das alles so planen, kann ich nur sagen: Willkommen im weltweiten Klub der Biosphärenreservate. Kollege Käppeler wird näher darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, eines geht aber nicht – und deswegen stimmt auch nicht, wie Herr Kiefl vorher gesagt hatte, dass es 1 : 1 umgesetzt worden wäre –: Nehmen wir zum Beispiel den § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem es heißt, dass die Naturparke großräumige Gebiete sind, welche überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten bestehen sollen. Doch hier im Land besteht eine ganz andere Definition der Naturparke. Hier besteht ein Bedarf, das anzugleichen.
Und hören Sie endlich auf, immer wieder Ihren ideologischen Widerstand gegen Nationalparke zu erheben! Diese Kategorie ist jetzt in das Gesetz aufgenommen. Jetzt kann man sich auch einmal Gedanken machen, ob man analog zu Bayern dieses wunderbare Instrument verwenden kann, um für die Menschen, das heißt für den Tourismus, für die Landwirtschaft, für die Gastronomie etwas zu erreichen, was allen nützt, auch der Natur.
In Baden-Württemberg gibt es genügend Möglichkeiten, einen geeigneten Bereich zu finden, wo ein Nationalpark entstehen kann.
Auch die Landwirtschaftsklausel wurde nicht 1 : 1 umgesetzt. Darauf werde ich im Ausschuss noch eingehen. Sie haben da gewisse Abstriche gemacht. Das werden wir noch thematisieren.
Die freie Handelbarkeit beim Ökokonto – zeitlich und räumlich – schafft Schwierigkeiten, meine Damen und Herren, das wissen Sie. Es schafft vor allem bei der Kontrolle Schwierigkeiten. Auch das muss im Ausschuss genau diskutiert werden.
Es könnte nämlich sein, dass die Ballungsräume weiter zuwachsen, weil man überall in anderen Landstrichen Kompensationsgelände sucht. Das wäre nicht gut.
Das zeitliche Auseinanderdriften führt dazu, dass möglicherweise überhaupt nichts geschieht.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Landschaftsplanung in irgendeiner Weise verbindlich sein sollte. Auch das ist im Gesetz nicht geregelt.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass vom Minister schöngeredet wurde: Die Situation im Land ist eben nicht so, wie Sie es dargestellt haben. Das können wir miteinander bedauern. Es findet nach wie vor ein Artenschwund statt. Es findet eine Zerschneidung noch unzer
schnittener Lebensräume statt. Wir sollten uns gemeinsam bemühen, die Situation in unserem Land auf der Grundlage dieses Gesetzes zu verbessern.
Eines möchte ich noch sagen: Auch wenn Sie durch den Bund zum Jagen getragen wurden, ist es schön, wenn man sagen kann: Ein Gesetzentwurf, der hier im Landtag diskutiert wird, bringt – jedenfalls der Gesetzestext; wie das nachher bei der Umsetzung aussieht, lasse ich einmal dahingestellt sein – für den Naturschutz tatsächlich Vorteile. Es ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetz.
Das heißt, wir werden zwar entsprechende Änderungsanträge stellen, aber unsere Tendenz ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil er eine Verbesserung bedeutet.
Ich möchte Sie auffordern, Herr Hauk,
in Zukunft auch im Geiste dieses Naturschutzgesetzes zu denken.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass der Kollege Schebesta das Thema auf den eigentlichen Kern zurückgeführt hat.
Es geht ja nicht darum, noch einmal darzulegen, was bislang bei den Bemühungen um eine deutsch-französische Kooperation zustande gekommen ist; das ist ja vielfach geschehen. Vielmehr geht es darum, aufzuzeigen, welche neuen Chancen die neue Institution des Eurodistrikts bietet.
Meine Damen und Herren, was im Jahre 2003 zwischen Schröder und Chirac vereinbart worden ist, hat jetzt immerhin zu einem Ergebnis geführt, denn am 17. Oktober wird ja die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Wir stehen kurz davor, den Eurodistrikt wirklich zu haben. Wir können aber noch nicht davon reden, dass er irgendwelche Ergebnisse gehabt hätte. Der Eurodistrikt funktioniert noch nicht. Er wird hoffentlich funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Jede Bemühung, den europäischen Gedanken voranzubringen und die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland zu vertiefen, hat die Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion.
Es ist aber in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es auch noch strukturelle Schwierigkeiten gibt.
Jetzt möchte ich einmal einen Satz zitieren:
Bei allen Bemühungen müssen wir darauf achten, dass wir nicht nur schillernde Begriffe in die Welt setzen, sondern unseren Wünschen auch Taten folgen lassen.
Dieser gut formulierte Satz stammt ausnahmsweise nicht von mir, sondern von Herrn Stächele.
Jetzt weiß ich allerdings nicht, in welchem Zusammenhang er ihn verwendet hat.
Denn ich verwende ihn jetzt in folgendem Zusammenhang: Meine Damen und Herren, es sitzen hier einige, die wissen, wovon ich spreche.
Es gibt viele dieser Begriffe, die nur einige kennen, die aus der Region kommen und seit Jahren in der Kooperation mit drin sind.
So ist es. Herr Fleischer gehört übrigens dazu, deswegen nehme ich das auch so an. Ich nenne einige dieser Begriffe: Oberrheinrat, Arbeitsgemeinschaft CENTRE, PAMINA, Regio, Oberrheinkonferenz, VISAVIS und noch Metropolregion.
An dieser Stelle sei mir eine Bemerkung erlaubt, und zwar eine Klarstellung. Wir haben eine Rhein-Neckar-Metropolregion. Wir streben eine Metropolregion Oberrhein an. Ich möchte davor warnen, mit solchen Instrumenten irgendeine Raumschaft am Rhein auszuklammern.
Ganz genau. – Es geht nicht an, dass wir beispielsweise Karlsruhe außen vor lassen und meinen, der große Zusammenschluss am Oberrhein könne trotzdem gelingen. In dieser Frage muss ein konzertiertes Vorgehen erfolgen, sonst ist das Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zu einigen Webfehlern bei der Konstruktion des Eurodistrikts, die noch vorhanden sind. Es handelt sich leider nicht um eine Kooperationsvereinbarung nach dem Karlsruher Abkommen, die einen institutionalisierten Zweckverband vorsieht. Wir können hoffen, dass die abzuschließende Vereinbarung Grundlage für konkrete grenzüberschreitende Projekte mit unterschiedlichen Handlungsfeldern sein wird, die ja in der Konvention drinstehen. Aber es ist unumgänglich, den Eurodistrikt Straßburg – Ortenau sukzessiv weiterzuentwickeln und in eine rechtsförmige Verfassung zu überführen. Sonst wird er nicht richtig funktionieren. Sie können sich ja vorstellen: Da kommen Leute zusammen in den vorgesehenen Gremien Eurodistriktrat und Begleitausschuss, in dem ja dann die Landesregierung vertreten ist, und halten Reden.
Aber, meine Damen und Herren, es steht kein Etat zur Verfügung. Wie sollen konkrete Projekte entwickelt werden, wenn keine Kompetenzen vorhanden sind? Deswegen muss dies weiterentwickelt werden.
Ein zweites Defizit möchte ich noch ansprechen, das von Herrn Schebesta schon erwähnt worden ist. Die Gebietskulisse ist falsch geschneidert. Südlich der CUS, also des Straßburger Großraums, ist es den Gemeinden verwehrt, im Eurodistrikt mit dabei zu sein.
Auf der anderen Seite des Rheins aber sind die Gemeinden mit dabei, beispielsweise die schon erwähnte Stadt Lahr, die sich wiederum in einem Zweckverband mit dem gegenüberliegenden Erstein befindet, das aber nicht im Eurodistrikt vertreten sein wird. Das sind Probleme, die überwunden werden müssen. Die Gebietskulisse muss korrigiert werden.
Sie haben Recht. Auf französischer Seite gibt es dafür erhebliche Hemmnisse.
Abschließend möchte ich sagen: Wir sollten damit zufrieden sein, dass der Eurodistrikt jetzt in die Wege geleitet wird und bald die feierliche Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung stattfinden wird. Aber die kritischen Töne, die ich angeschlagen habe, sind berechtigt. Von der Struktur her sind noch dringend Verbesserungen notwendig, um den Eurodistrikt Straßburg – Ortenau zu einem wirksamen Instrument zu machen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Frage kommen CDU und FDP/DVP im Schafspelz daher.
Da genügt auch nicht das Eingeständnis des Herrn Hitzler, der gesagt hat: „Zugestandenermaßen haben wir nicht genügend Geld für den Hochwasserschutz.“
Meine Damen und Herren, schon das Argument, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Hochwasserschutz eigentlich gar nicht so viel zu tun hätte, das mehrfach geäußert wurde – übrigens auch im Ausschuss –, ist in meinen Augen haarsträubend. Denn man braucht nur auf die Formulierung des Gesetzentwurfs zu achten. Das gilt für den eigentlichen Gesetzentwurf wie auch für die Begründung. Darin wird einzig und allein auf Notwendigkeiten beim Hochwasserschutz, ja sogar prioritär in Bezug auf das Integrierte Rheinprogramm, abgehoben.
Ein Zweites macht uns sehr misstrauisch: Wenn es tatsächlich darum ginge, meine Damen und Herren, dass aus bautechnischen Gründen und vom Verfahrensablauf her und wegen finanzieller Schwierigkeiten – weil man ja auch Jahr für Jahr verteilen muss – die Gültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses von fünf auf acht Jahre verlängert werden müsste
ja, das sagt Herr Scheuermann; so argumentieren Sie gern –,
dann ist doch einmal die Frage erlaubt: Warum kommt dann dieser Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung, also von der Exekutive selber, sondern von CDU und FDP/ DVP? Dies allein hat bei uns schon einige Warnlampen aufblinken lassen, weil wir uns gesagt haben: Das ist doch merkwürdig.
Hier handelt es sich um einen reinen Ablauf bei der Exekutive, und plötzlich interessieren sich für einen scheinbar harmlosen Vorgang gleich die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP und sagen: Das ist jetzt ein Gesetzentwurf von uns. Das deutet doch genau darauf hin, dass es da
rum geht, sich Luft zu verschaffen, was die Finanzierung anbelangt.
Das führt mich zu der Frage, die ich Ihnen von CDU und FDP/DVP stelle: Wäre dieser Gesetzentwurf nötig, wenn Sie genügend Geld für den Hochwasserschutz hätten?
Da Sie mit Ausnahme von Herrn Scheuermann nicht antworten,
beantworte ich die Frage selbst: Nein, nein, nein.
Er wäre nicht erforderlich. Das ist das Faktum. Sie haben kein Geld, wollen aber auch keine Prioritäten für den Hochwasserschutz setzen und nicht genügend Geld für den Hochwasserschutz einstellen.
Jetzt mache ich Ihnen die Rechnung auf. Sie bräuchten für alle dringend notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen 570 Millionen €.
Das ist errechnet worden. Wir brauchen es jetzt nicht im Einzelnen darzulegen. Ich kann es Ihnen aber auch im Einzelnen aufführen, wenn Sie das wollen.
Jetzt kommt die Rechenaufgabe.
Wenn Sie sagen, wir setzen im Jahr 20 oder 30 Millionen € für den Hochwasserschutz ein, dann lautet die Rechnung: 570 geteilt durch 20 oder 30. Da kommt man auf 30 Jahre. 30 Jahre lang wollen Sie warten, bis dringend notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Land durchgeführt sind! Ich sage Ihnen, das ist verantwortungslos.
Sie wollen sich mit diesem Gesetzentwurf Luft verschaffen. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, weil Sie gesagt haben, Sie hätten die Hausaufgabe richtig gemacht, darf ich Sie mit einer Aussage des Oberbürgermeisters Fenrich konfrontieren, der gesagt hat, angesichts eines Schadenspotenzials von 6 Milliarden € allein in Baden-Württemberg und der Bedrohung von 90 000 Menschen allein in der Technologieregion Karlsruhe müssten die Finanzmittel des Landes für die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und zur Dammsanierung deutlich erhöht werden. Eine Verschiebung sei nicht mehr zu verantworten. Die Frage lautet: Wie stellen Sie sich diesem Vorwurf? Denn Sie haben ja gesagt, Sie hätten die Hausaufgabe gemacht. Er meint offensichtlich, die Hausaufgabe sei nicht gemacht.
Herr Staatssekretär, Sie haben in öffentlichen Verlautbarungen die Zahl 40 Millionen € ins Spiel gebracht. Inwieweit haben sich bei der Landesregierung die Überlegungen verdichtet, dass man in dieser Größenordnung möglicherweise ein Programm auflegen wolle, und trifft es überhaupt zu, dass Sie im Augenblick in dieser Richtung diskutieren?
Herr Staatssekretär, bedeutet die von Ihnen jetzt genannte oder anvisierte Änderung der Schulbauförderrichtlinien, dass der Betrag aufgestockt wird, und heißt das gleichzeitig, dass gar kein eigenes Programm für die Ganztagsschulförderung des Landes BadenWürttemberg aufgelegt wird?
Sie müssen schon mir überlassen, welche Frage ich für sinnvoll halte und welche nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick wirkt dieses Gesetz rein formal und ordnungspolitisch sinnvoll und auch im Hinblick auf die Organisation recht beschaulich, sodass man sagen könnte: Damit kann man sich zufrieden geben.
Bei näherer Betrachtung des Gesetzes wittert man jedoch Verrat.
Genau auf diesen Punkt will ich jetzt zu sprechen kommen. Es geht nämlich um die Grundsatzfrage – zumal sich in dieser Frage sowieso alles auf den Hochwasserschutz konzentriert, wie es Frau Kollegin Berroth soeben in ihrem Redebeitrag verdeutlicht hat –: Handelt es sich um ein Hochwasserschutzerleichterungsgesetz oder um ein Hochwasserschutzverzögerungsgesetz?
Meine Damen und Herren, ich lasse diese Frage noch offen. Wir sind heute in der ersten Lesung, und wir werden das in den Ausschussberatungen zu überprüfen haben. Ich sage Ihnen nur eines: Wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stünden, wenn diese Mittel in jedem Jahr zur Verfügung gestellt würden und wenn der entsprechende politische Wille dahinterstünde, dann bräuchten wir dieses Gesetz überhaupt nicht.
Deswegen, Frau Ministerin Gönner, werde ich Ihnen die Gretchenfrage nicht ersparen.
Herr Fleischer, Sie wollen das zur Tanja-Frage umformulieren, aber ich bleibe bei der Gretchenfrage. Diese lautet: Wie halten Sie es mit dem Hochwasserschutz? Wie halten Sie es mit dem Integrierten Rheinprogramm?
Damit Sie wissen, was Ihre Vorgänger dazu schon gesagt haben, nur zwei Zitate.
Erstes Zitat:
Wir brauchen Stauraum für 167 Millionen Kubikmeter Wasser. Dazu haben wir uns international verpflichtet. Im Falle eines Hochwassers am Rhein haben wir Leib, Leben und Eigentum von 700 000 Menschen zu schützen und Schäden in Höhe von 6 Milliarden € zu vermeiden. Das ist die Position der Landesregierung seit 15 Jahren. Dazu gibt es Kabinettsbeschlüsse seit 15 Jahren und einstimmige Beschlüsse im Landtag.
Das sagte Ulrich Müller.
Zweites Zitat:
Für die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms spricht die schlichte wirtschaftliche Vernunft, da sie die Elemente der Schadensvorsorge und der Schadensvermeidung in den Vordergrund stellt.
Stellen Sie sich vor, wer das gesagt hat: Frau Ministerin Staiblin!
Ja, Moment! Damals war dies das erklärte Ziel. Mittlerweile weiß man nicht mehr so ganz genau, Herr Fleischer,
was die Landesregierung bzw. die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, in dieser Geschichte überhaupt noch wollen
und mit welcher Beschleunigung sie an die dringend notwendigen Vorsorgemaßnahmen herangehen wollen.
Meine Damen und Herren, 167 Millionen Kubikmeter – das ist das Gesamtziel für den Retentionsraum. Bislang haben wir nur 73 Millionen Kubikmeter erreicht. Das heißt im Klartext: Die Maßnahmen müssen beschleunigt vorangetrieben werden, damit wir Vertragstreue beweisen
und Hochwasservorsorge betreiben.
Gerade dass Sie, Herr Fleischer, sich jetzt so stark in Positur bringen, macht mich ja noch misstrauischer. – Wir stehen hinter diesem Ziel und haben dazu auch eine Anhörung durchgeführt. Alle Fraktionen des Landtags haben dazu ihr Ja gegeben – Sie vor Ort natürlich nicht;
andere Mitstreiter bei Ihnen kämpfen sogar dagegen. Wir aber stehen zu dieser Verantwortung. Das ist eine umweltpolitische Notwendigkeit. Ich möchte an Sie appellieren, bei der Beratung dieses Gesetzes darauf zu achten, dass es nicht darauf hinausläuft, dass dringend anstehende Maßnahmen um 13 Jahre verzögert werden können.
Vielen Dank.
Sehr gerne.
Herr Kollege Fleischer, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, meine Redezeit jetzt noch etwas verlängern zu dürfen,
denn das sind wirklich wichtige Dinge, die ich jetzt noch ansprechen kann.
Die Bürgermeister selbst haben sich im Gegensatz zu ehemaligen bzw. amtierenden Abgeordneten nicht dezidiert gegen das Integrierte Rheinprogramm ausgesprochen, allenfalls gegen die Art und Weise, wie es durchgeführt wird.
Ich sage Ihnen, dass wir selber diese Sorge sehr ernst nehmen,
dass wir wünschen, dass in den Verfahren selber die Sorgen und Nöte sehr ernst genommen werden und gegebenenfalls entsprechend unserem Landtagsbeschluss auch Alternativen berücksichtigt werden können,
Alternativen im Verfahren und ohne Reduzierung der Retentionsmenge; denn diese ist vertraglich festgelegt.
Insofern sind wir uns einig, was die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger angeht. In einem sind wir uns aber überhaupt nicht einig, nämlich in der Frage, wann diese Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Wir sind der Meinung, dass wir im Verzug sind und dass keinerlei Verzögerung hingenommen werden soll. Ich lehne es ab, dass mit gespaltener Zunge über dieses Thema geredet wird.
Ich bitte Sie hiermit persönlich, die Lippenbekenntnisse, die Sie im Landtag von Baden-Württemberg abgeben: „Jawohl, wir wollen zügig das Integrierte Rheinprogramm fortsetzen und andere Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen“, vor Ort zu wiederholen.
Von Herrn Abg. Scheuermann besonders gern, Herr Präsident.
Herr Abg. Scheuermann, der Sachverhalt ist ganz einfach.
Wenn ich einen Fünfjahreszeitraum für wichtige Hochwasserschutzprojekte zu einem 13-jährigen Zeitraum ausweite, dann kann das bei entsprechender Handhabung, bei nicht vorhandenem politischem Willen und fehlendem Geld zu erheblicher Verzögerung dringend anstehender Hochwasserschutzmaßnahmen führen. Das ist der Zusammenhang. Der ist doch so klar wie nur was und Logik hoch zehn.
Vielen Dank.
Herr Kollege Kleinmann, was ist dringend erforderlich, wenn ein Zug auf den Schienen steht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt enthält die Gliederung in sich. Es geht um zwei Baustellen: zum einen um das Wasserentnahmeentgelt oder kurz den Wasserpfennig und zum Zweiten um die Art und Weise, wie wir in unserem Land Grundwasserschutz betreiben.
Meine Damen und Herren, der so genannte Wasserpfennig wurde 1988 nach heftigen Landtagsdebatten zum Schutz des Grundwassers in Baden-Württemberg eingeführt. Ich darf daran erinnern, dass die SPD sich damals vehement dagegen ausgesprochen hat aus dem einfachen Grund, weil mit diesem Wasserpfennig das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt wurde.
Zwischenzeitlich
bringt er Einnahmen von Industrie und privaten Haushalten von jährlich zwischen 80 und 90 Millionen €. Für einen Vierpersonenhaushalt ergibt sich bei einem Verbrauch von 150 bis 200 Kubikmetern Wasser pro Jahr ein Betrag zwischen 7 und 10 €.
Kleinen Moment, Herr Scheuermann.
Ich gehe auch gar nicht auf die Barrikaden. Der Einzige, der sich im Moment sehr erregt, sind Sie.
Die Einnahmen durch diesen Wasserpfennig sind nicht zweckgebunden. Sie fließen in den Haushalt. Auf die Verteilung werde ich nachher noch zu sprechen kommen.
Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen ist eine Diskussion über den Wasserpfennig entstanden, die dem Thema heute eine besondere Aktualität verleiht. Wir haben sie nicht losgetreten, sondern das waren Sie: zunächst der Wirtschaftsminister und dann die Landesregierung.
Wo ist er eigentlich? – Auf diese Diskussion gehe ich an dieser Stelle natürlich ein.
Meine Damen und Herren, die Frage lautet – jetzt kommt der Zusammenhang mit der Energiepolitik –: Wenn eine Landesregierung Investitionen von Energieunternehmen in einem wasserpfennigfreien Land wie beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Bayern verhindern will, was macht sie dann? Ich gebe Ihnen die Antwort: Dann geht man auf diese Unternehmen zu und versucht, den Kraftwerksstandort Baden-Württemberg dadurch zu stärken, dass man sagt: Die eigenen Energieunternehmen im Land sollen auch im Land, in Baden-Württemberg, umweltfreundliche und moderne Großkraftwerke bauen und nicht anderswo!
Da darf ich doch gerade einmal zitieren, was der badenwürttembergische Wirtschaftsminister dazu gesagt hat.
Das ist der Herr Pfister.
Herr Wirtschaftsminister Ernst Pfister sagte:
Wir müssen in Baden-Württemberg wegen der vom Netz genommenen Kraftwerke und des steigenden Strombedarfs bis 2030 rund 7 500 Megawatt Leistung ersetzen.
Das sagte er vor wenigen Tagen.
Wir haben Gespräche mit Energieversorgern geführt, und die sagten: „Nicht nur diese Leistung muss bis 2030 ersetzt werden, sondern wir brauchen sofort 2 000 Megawatt.“ Wenn wir sofort etwas brauchen und die Unternehmen bereit sind – ja schon Pläne in der Schublade liegen –, zu in
vestieren, dann müssen entsprechende Gespräche geführt werden und müssen ihnen auch Anreize geboten werden!
Und was sagt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion dazu?
Jetzt geht es um den Wasserpfennig und um eine eventuelle Kürzung:
Die CDU hält Kürzungen zwar für realisierbar, frühestens aber ab 2007.
Ich habe gerade darauf hingewiesen: Wenn wir diesen Unternehmen diese Anreize bieten sollen, dann sofort. Und CDU-Fraktionschef Stefan Mappus erklärte, es sei abenteuerlich, Hoffnungen bei Energieunternehmen zu wecken.
Das ist genau die Frage, Herr Kollege Schmiedel: Wer hat denn diese Hoffnungen geweckt? Das war zum einen der Wirtschaftsminister mit seinem Versprechen, den Wasserpfennig vollständig zu streichen.
Selbstverständlich wollte er den Wasserpfennig vollständig streichen.
Zum anderen ist der Ministerpräsident zum GKM gefahren und hat dort Versprechungen gemacht.
Meine Damen und Herren, totales Chaos! Nicht nur, dass FDP/DVP und CDU etwas ganz anderes sagen, sondern sie tun im Moment überhaupt nichts und lassen die Energieunternehmen im Stich.
Wenn aber, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit besteht, den Kraftwerksstandort Baden-Württemberg zu stärken, dann muss natürlich auf der anderen Seite geklärt werden,
wie weit das gehen kann – jetzt darf ich gleich Herrn Scheuermann beruhigen – und was dann mit dem Wasserpfennig geschieht.
Wir sprechen nicht vom Aussteigen aus dem Wasserpfennig.
Nein, das wollen wir überhaupt nicht,
sondern wir sagen: Ein Entgegenkommen ist möglich, aber da die Erträge aus dem Wasserpfennig sowieso in den Landeshaushalt fließen, müssen für all die Ausgaben, die im Augenblick aus den Erträgen des Wasserpfennigs bestritten werden, entsprechende Deckungsvorschläge gemacht werden.
Diese Aufgabe muss das Land erfüllen.
Ich sage Ihnen jetzt, was da finanziert werden muss, Herr Scheuermann.
Ja, das tut Ihnen weh.
Ich weiß, dass Ihnen das wehtut, aber das muss gesagt werden.
Ich werde Ihnen noch weiter Schmerzen bereiten.
Das ist keine Heuchelei, sondern Ehrlichkeit!
Nehmen wir einmal an, wir würden sofort zu einer Reduzierung des Wasserpfennigs in einer bestimmten Höhe kommen. Dann müsste dies ausgeglichen werden.
Das heißt, selbstverständlich müssten die Leistungen,
die bislang erbracht worden sind, aus dem Haushalt bezahlt werden.
Lassen Sie mich jetzt im Einzelnen einmal darauf eingehen.
Das machen Sie doch seit Jahr und Tag: dass Sie Umschichtungen vornehmen und dergleichen mehr. Hören Sie doch auf, mich belehren zu wollen!
Einmal geht es darum, die Landwirtschaft, die einen Anspruch hat, in Problemgebieten und in den Sanierungsgebieten mit ungefähr 22 Millionen € auszustatten.
Sie bekommen das nicht weg, selbst wenn Sie es wollten, weil es Bestandteil des Gesetzes ist. Das steht im Gesetz drin, das muss erbracht werden.
Ob das sehr effektiv ist und richtig eingesetzt wird, darauf komme ich nachher noch.
Zweitens: MEKA II. Da stecken ungefähr 25 Millionen € für die Landwirtschaft drin.
Auch da sind wir gebunden. Es ist ohnehin mit der EU zusammen eine Finanzierung im Gange. Da kommt man nicht heraus.
Dann sind wir schon bei 25 plus 22 Millionen €. Jetzt kann man einmal mitrechnen, wie viel davon bereits für den Grundwasserschutz erbracht wird.
Dann kommt das Grundwassermessnetz mit ungefähr 2,6 Millionen € im Jahr 2005. Dann kommt die Beratung, nach SchALVO mit ungefähr 7 Millionen €.
Dann kommt die Erfassung und Sanierung der Altlasten mit 16 Millionen €. Da wird doch niemand sagen können, dass Erfassung und Sanierung von Altlasten nichts mit Grundwasserschutz zu tun habe. Das ist unmittelbarer Grundwasserschutz.
Schließlich wurden im Jahr 2004 72 Millionen € für Hochwasserschutz ausgegeben.
Alle diese Ausgaben sind notwendig, und sie sind auch weiterhin notwendig.
Deswegen sagen wir: Wenn den Unternehmen Angebote gemacht werden – das ist dringend erforderlich; Sie tun ja überhaupt nichts, Sie vertrösten sie auf das Jahr 2008 –, müssen Sie das, was ich eben gesagt habe, berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, es kommt ein weiterer Punkt.
Das ist kein Spagat. Ich führe Sie jetzt noch ein bisschen weiter auf diesem Lehrpfad, damit Sie sich in diese Dinge richtig einarbeiten können, Herr Fleischer.
Es gibt eine Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr 2010 in Kraft treten wird. Dort steht in Artikel 9, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt. Dort steht auch, dass ab 2010 für Messungen, Sanierungskosten, Vorsorgekosten sowieso europaweit ein entsprechendes Wasserentnahmeentgelt zwingend herbeigeführt werden wird.
Das wird also alle – auch Rheinland-Pfalz und andere – betreffen, richtig.