M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r d T e ß m e r S P D – A u f k o m m e n u n d A b s c h a f f u n g d e r J a g d s t e u e r
a) Erwägt die Landesregierung im Zuge weiterer Schritte zur Entbürokratisierung angesichts des hohen Aufwands bei geringem Aufkommen, die den Landkreisen zufließende Jagdsteuer abzuschaffen, so wie die meisten anderen Bundesländer?
b) Stimmt die Landesregierung mit dem Fragesteller darin überein, dass mit der Jagdsteuer letztlich zahlreiche Leistungen finanziert werden, die der Allgemeinheit und
dem Staat zugute kommen, wie zum Beispiel die Beseitigung von Unfallwild, die Vorbeugung gegen Wildseuchen und die Erfüllung ökologisch gebotener Abschusspläne?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Teßmer wie folgt:
Zu a: Im Zuge der weiteren Entbürokratisierung erwägt die Landesregierung nicht, die Jagdsteuer abzuschaffen.
Die Jagdsteuer, Frau Kollegin Berroth, wird von den Stadtund Landkreisen erhoben, denen auch das Aufkommen zusteht.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das ist geschickt! – Ge- genruf des Abg. Kübler CDU: Hast du das nicht gewusst?)
Eine gesetzliche Verpflichtung, Herr Oelmayer, Jagdsteuer zu erheben, besteht nicht. Jeder Stadt- und Landkreis kann deshalb selbst entscheiden, ob diese Abgabe erhoben wird.
Nach Aussage des Landkreistags ist der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Jagdsteuer äußerst gering.
Im Einzelnen darf ich dazu auf die Antwort des Finanzministeriums vom 5. Oktober 2004 auf eine Kleine Anfrage der Frau Abg. Dederer verweisen.
(Abg. Teßmer SPD: Da würden Sie heute auch an- ders antworten, oder? Und sie würde anders fra- gen!)
Im Übrigen darf ich anmerken, Herr Kollege Teßmer, dass im Jahr 2004 in allen alten Flächenländern mit Ausnahme Bayerns Jagdsteuer erhoben wurde.
Zu b: Die Jagdsteuereinnahmen dienen den Stadt- und Landkreisen als allgemeine Deckungsmittel. Soweit dem Finanzministerium bekannt ist, werden die von Ihnen genannten Leistungen, die Sie ja auch in Ihrem Nachsatz angedeutet haben, zum großen Teil von den Jagdpächtern und nicht von den Stadt- und Landkreisen erbracht.
Herr Staatssekretär, erste Zusatzfrage: Sehe ich es richtig, dass das Land theoretisch diese Steuer, wie Bayern, abschaffen könnte?
Zweite Zusatzfrage: Uns sagen die Jäger, dass sie diese Freiwilligkeitsleistungen, die sie erbringen und nicht den Landkreisen überlassen, eigentlich ungern machen, wenn sie dafür auch noch Steuern zahlen müssen. Denn sie übernehmen diese Freiwilligkeitsleistungen ja ohnehin und müssen darüber hinaus auch noch die Jagdsteuer zahlen. Deshalb die direkte Frage: Müsste diese Leistung, wenn sie nicht mehr als Freiwilligkeitsleistung erbracht würde, von den Städten bzw. Landkreisen übernommen werden?
Zunächst einmal, Herr Kollege Teßmer, erwägt das Land in keiner Weise, von der bisherigen Möglichkeit abzuweichen. Ich sehe hierfür auch keine Notwendigkeit. Sie fordern doch immer, mehr Kompetenzen und Entscheidungszuständigkeiten auf die untere Ebene zu delegieren. Gerade in diesem Fall der Jagdsteuer ist es so, dass die Stadt- und Landkreise in eigener Zuständigkeit entscheiden können, wie sie verfahren wollen.
Weil ich kein Jäger bin, Herr Kollege Teßmer, habe ich mich vorhin mit dem Landrat Peter Schneider unterhalten, der jagt.
Peter Schneider sagte mir, es sei ein ganz natürlicher Ehrenkodex der Jäger, dass man dafür verantwortlich zeichnet, dass das Unfallwild entsprechend beseitigt wird.
Dem ist, denke ich, nichts hinzuzufügen. Es ist so, wie es gehandhabt wird, guter Usus, und so wollen wir es auch belassen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – I n f o r m a t i o n s f l u s s i m R a h m e n d e r j ü n g s t e n A n s c h l ä g e a u f d i e B o d e n s e e - W a s s e r v e r s o r g u n g
a) Auf welche Weise, wann und worüber wurden die zuständigen mittleren und unteren Behörden sowie die
Stadt Überlingen im Zusammenhang mit dem jüngsten Anschlag auf die Bodensee-Wasserversorgung und den damit verbundenen Verunreinigungen des Trinkwassers im Einzugsbereich der Bodensee-Wasserversorgung informiert?
b) Wann wurde erstmals das von der Stadt Überlingen dem Bodensee direkt entnommene Trinkwasser beprobt?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Frau Haller-Haid! Ich beantworte Ihre Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die zuständige Trinkwasserüberwachungsbehörde für die Bodensee-Wasserversorgung ist das Regierungspräsidium Stuttgart, weil dort auch das Landesgesundheitsamt angesiedelt ist. Das Regierungspräsidium Stuttgart, also das Landesgesundheitsamt, wurde am 18. Oktober 2005, an dem Tag, an dem der Drohbrief bei der Bodensee-Wasserversorgung eingegangen ist, zunächst telefonisch von der Bodensee-Wasserversorgung über den Drohbrief informiert. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Polizei bereits informiert sei. Alle weiteren Maßnahmen wie eine verstärkte Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel und Informationen wurden ab diesem Zeitpunkt ständig abgesprochen und veranlasst.
Das Landratsamt Bodenseekreis wurde am 27. Oktober 2005 im Rahmen einer Lagebesprechung über die Falldetails und über die Befunde bei der Bodensee-Wasserversorgung unterrichtet. Die Stadtwerke Überlingen wurden im Verlauf dieser Lagebesprechung ebenfalls informiert.
Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage: Die Stadt Überlingen wie auch die Bodensee-Wasserversorgung entnimmt kein Trinkwasser direkt aus dem Bodensee. Vielmehr wird Seewasser entnommen. Dieses wird als so genanntes Rohwasser bezeichnet. Dieses wird dann in einer Trinkwasseraufbereitungsanlage behandelt und von dort als Trinkwasser – fachlich unter dem Begriff Reinwasser – abgegeben.
Das Wasser der Bodenseeentnahmestelle der Stadtwerke Überlingen wurde im Zusammenhang mit der aktuellen Bedrohung der Bodensee-Wasserversorgung erstmals am 27. Oktober – an dem Tag, an dem die Stadt Überlingen auch informiert wurde – zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel beprobt.