Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Dort, wo Fleisch lagert, wird kontrolliert, und da gibt es zwei Kategorien: Es gibt erstens so genannte EU-zertifizierte Kühlhäuser. Das sind Kühlhäuser mit einem, sage ich einmal, mindestens überregionalen bis internationalen Warenverkehr. Und es gibt zweitens nicht von der EU zertifizierte Kühlhäuser, die im Prinzip für den regionalen Warenverkehr gedacht sind. Die EU-zertifizierten Kühlhäuser unterliegen einer häufigeren Kontrolle als die für den regionalen Bereich. Das ist, glaube ich, auch logisch; denn in der

risikoorientierten Kontrolle gibt es zum Teil entsprechende Abschichtungen.

Wir haben, nachdem der Fall in Bayern bekannt wurde – Sie erinnern sich an den ersten Fall mit K-3-Schlachtabfällen, also so genanntem Schlachtabfallmaterial, die in Bayern in die Lebensmittelkette gelangt sind –, unsere Taskforce eingeschaltet, nämlich die Stabsstelle Ernährungssicherheit, die wir beim Regierungspräsidium Tübingen unterhalten. Diese Taskforce hat die bestehenden 15 Betriebe kontrolliert. Bei 12 Betrieben ist die Kontrolle insoweit gänzlich abgeschlossen, als man mit Sicherheit sagen kann: Es gibt dort keine Schlachtabfälle aus badenwürttembergischen Betrieben, wohlgemerkt, die in der Vergangenheit in die Nahrungskette gelangt sind.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Herr Seehofer will aber doch noch untersuchen!)

Langsam, Frau Kollegin Kipfer.

Ein Weiteres kommt hinzu: Wir machen ja nicht nur Kontrollen am Ursprung, sondern machen sie auch am „Flaschenhals“, also dort, wo die Waren in den Lebensmitteleinzelhandel gelangen. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Im Großhandel!)

Denn – machen wir uns doch nichts vor – auch bei noch so vielen Kontrolleuren würde es den Staat überfordern, wenn man hinter jeden Schlachter, hinter jeden Metzger und hinter jeden Zerleger einen staatlichen Kontrolleur stellen wollte. Einen solchen George-Orwell-Staat können wir uns schlechterdings nicht leisten.

(Abg. Elke Brunnemer CDU: Ja! – Abg. Fischer SPD: Das will doch niemand!)

Wir müssen vielmehr die Eigenkontrolle der Unternehmen weiter stärken.

(Abg. Fischer SPD: Wer behauptet denn das, Kol- lege Hauk?)

Das kommt immer so implizit durch, nach dem Motto: Die Lebensmittelkontrolle – – Sie fordern jetzt den WKD wieder zurück.

(Abg. Fischer SPD: Ja!)

Da klingt doch unterschwellig durch, die Lebensmittelkontrolle hätte versagt.

Meine Damen und Herren, mit Ausnahme des Falls in Göppingen, der aufgrund einer anonymen Anzeige bekannt wurde, wurden die Fälle in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolle aufgedeckt. Das ist doch die Wahrheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Birgit Kipfer SPD: Aber erst, als man gesucht hat! – Abg. Walter GRÜNE: Aber erst, nachdem alle anderen Fälle bekannt waren! Das ist doch alles durch Zufall entstanden!)

Das ist doch gar nicht wahr, Herr Kollege Walter. Entschuldigung! Es gibt laufend Kontrollen. Der gestern in

(Minister Hauk)

Heilbronn aufgedeckte Fall kam zustande, weil die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen

(Unruhe)

langsam! – aufgrund des niedersächsischen Falls weitere Lieferlisten entdeckt hat und wir solchen Lieferlisten natürlich nachgehen, und zwar heute wie in der Vergangenheit. So wird es auch in Zukunft sein. Da gibt es überhaupt keine Unterschiede.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, ist das Thema Sanktionen. Frau Kollegin Kipfer, Sie sagen, statt Bußgeldern sollten künftig Strafen wegen Betrugs verhängt werden. Ich sage Ihnen dazu nur: Ein Blick ins Gesetzbuch schafft Klarheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Im Gesetzbuch steht heute drin: Bei Fahrlässigkeit gibt es Bußgelder, und bei Vorsatz – und wir haben es bisher in praktisch allen Fällen, wobei wir es beim Göppinger Fall noch nicht wissen, mit Vorsatz zu tun gehabt – werden Geldstrafen verhängt und können Freiheitsstrafen verhängt werden.

(Abg. Kiefl CDU: Und man muss das auch voll ausschöpfen! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Offen- sichtlich schreckt das nicht ab! – Gegenruf des Abg. Kiefl CDU: Doch! Viel Geld und Namens- nennung! Namensnennung ist noch schlimmer als Geld!)

Ich verhänge die Strafen aber nicht – um das klar zu sagen. Das ist Sache der Justiz und dort insbesondere der Staatsanwaltschaften. Das ist im strafrechtlichen Bereich überall so. Ich habe von Anfang an gesagt: Ich appelliere an die Justiz – sowohl an die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde als auch an die Richter –, das Strafmaß, das vorgegeben wird, auch auszuschöpfen.

(Abg. Kiefl CDU: Jawohl!)

Das ist die eine Seite.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Darüber hinaus sind noch weiter gehende Regelungen notwendig und interessant, die wir in der Vergangenheit forciert haben und jetzt noch einmal aufgreifen. Das eine ist das Thema Namensnennungen.

(Abg. Kiefl CDU: So ist es! Das ist wichtig!)

Warum? Wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Betriebs davon abhängt, ob er Schandtaten begeht oder nicht, überlegt sich mancher das noch einmal verstärkt.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Kiefl CDU: Das kostet das Hemd!)

Also wollten wir schon früher im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – das ist nämlich der richtige Ort – festlegen, dass die Behörde, nämlich der Staat, nicht nur dann, wenn Gesundheitsgefährdungen vorliegen, den Übeltäter

benennen kann, sondern auch, wenn vorsätzlich gehandelt wird.

(Beifall bei der CDU – Abg. Kiefl CDU: Jawohl!)

Das hat aber keine Mehrheit im Bundesrat gefunden, und das muss ich einfach akzeptieren. Jetzt machen wir einen erneuten Vorstoß in diese Richtung, um zu erreichen, dass die Übeltäter bei vorsätzlichem Handeln sofort genannt werden können. Das würde ich unter einer konsequenten Strafe verstehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Kiefl CDU: Jawohl! So ist es! Das ist richtig!)

Das Zweite, Frau Kollegin Kipfer, ist das Thema „Meldepflichten in der Lieferkette“. Wenn ein Gastronom verdorbenes Fleisch zurückschickt, dann soll er das in Zukunft melden müssen. Alle, die mit dem Thema befasst sind, die in der Lieferkette drin sind, sollen ein Stück weit Verantwortung für das Thema „Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle“ in Baden-Württemberg mit übernehmen.

Dann kommt ein Weiteres hinzu: Sehr geehrte Frau Kollegin Kipfer, Sie sprechen von einer Taskforce. Dazu kann ich jetzt wirklich nur eines sagen: Das sind mir die richtigen Föderalisten, das sind mir die richtigen Landtagsabgeordneten, die meinen, Zentralismus pur werde alles regeln. Meine Damen und Herren, am besten regeln wir die Dinge subsidiär. Davon bin ich nach wie vor überzeugt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Wenn der Bund überhaupt eines machen kann, dann kann er vielleicht die Meldesituation zwischen den Ländern koordinieren und verstetigen. Wir haben uns jetzt mit Herrn Seehofer darauf verständigt, dass wir eine Dokumentationsplattform einrichten.

(Abg. Fischer SPD: Mehr wollen wir doch gar nicht! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Mehr wollen wir gar nicht!)

Aber, meine Damen und Herren, wer glaubt, ein bundesweites Amt könnte die Lebensmittelsicherheit in Deutschland gewährleisten, der irrt. Das Gegenteil ist der Fall.

(Abg. Walter GRÜNE: Sie haben doch selbst ver- sprochen, dass es bundesweit eine Stelle gibt!)

Wenn überhaupt, können es die Länder und dann subsidiär die Landratsämter oder die Stellen vor Ort gewährleisten. Genau das haben Sie gefordert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Kiefl CDU: Je näher am Objekt, umso größer die Chan- ce, dass wir sie erwischen! Wasserkopf in Berlin bringt nichts! Vor Ort zuschlagen! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Es gibt doch längst ein Bundesamt! – Abg. Alfred Winkler SPD: Wir haben doch ein Bundesgesundheitsamt!)

Genau diese Stabsstelle, diese Taskforce, sehr geehrte Frau Kollegin Kipfer, unterhalten wir seit dem Bekanntwerden

(Minister Hauk)

von BSE und dem Missbrauch von Tierarzneimitteln. Sie wird von Fall zu Fall für genau solche Vorfälle eingesetzt

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Gibt es eine solche?)