Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Drittens: Die europäischen und die nationalen Gesetze sollen die Koexistenz gewährleisten; damit müssen auch die Mindestabstände für den Anbau festgelegt werden. Diese können wir aber erst dann festlegen,

(Zuruf des Abg. Kiefl CDU)

wenn wir verlässliche staatliche Forschungsergebnisse hierzu haben. Dazu brauchen wir die Feldversuche.

Und viertens: Die Einrichtung dieses Ausgleichsfonds kann verhindern, dass ökologisch oder konventionell wirtschaf

(Minister Hauk)

tende Betriebe und GVO-Anbau für nicht schuldhaft verursachte Schäden in die Pflicht genommen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollegin Kipfer hat das Thema dieses Tagesordnungspunktes – allerdings nur den ersten Teil, nämlich „gesunde Lebensmittel“ – beleuchtet. Ich habe mit Interesse Ihren Bericht in der „Leonberger Kreiszeitung“ von heute gelesen. Ich will erst einmal mit ein paar Halbwahrheiten und Unwahrheiten aufräumen, die darin stehen.

Da steht zunächst einmal, dass die Zahl der Lebensmittelkontrollen in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar halbiert worden sei. Meine Damen und Herren, das ist blanker Unsinn.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das habe ich nicht ge- schrieben!)

Wir haben die letzte Statistik vom dritten Quartal 2005. – Ich habe das jetzt nicht von Ihnen behauptet; ich habe nur auf den Zeitungsartikel Bezug genommen.

(Unruhe bei der SPD)

Ich will nur klarstellen, dass wir im dritten Quartal 2005 in der Quantität dieselbe Zahl von Lebensmittelkontrollen hatten wie vor der Verwaltungsreform im Jahr 2004.

Was wir an Erkenntnissen vorliegen haben, bezieht sich nicht nur auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität. Warum? Sehr geehrte Frau Kollegin Kipfer, eines, von dem Sie jetzt meinen, durch Aktionismus erreichen zu müssen, dass andere es machen, wird bei uns schon praktiziert. Wir haben den Landratsämtern Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben, wie Betriebe kontrolliert werden sollen, nämlich risikoorientiert. Da finden manche Kontrollen täglich statt, und andere Kontrollen – ich nehme einmal den Getränkehändler um die Ecke – nur alle drei Jahre. Das ist der Rahmen; das ist bundesweit in einer Rahmenvorschrift vorgegeben. Wir haben das sozusagen als Handreichung für die Landratsämter formuliert.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Und die Fleischhändler, wie oft werden die kontrolliert?)

Langsam. – Dabei unterliegen die Schlachtbetriebe, die Zerlegebetriebe einer täglichen Kontrolle und die Handelsbetriebe, soweit sie in Baden-Württemberg Fleisch haben – – Nehmen wir einmal den Fall von Tiernahrungsmitteln in Horben, der jetzt durch die Presse geistert: Meine Damen und Herren, in diesem Fall lagert in Baden-Württemberg gar kein Fleisch. Das ist ein Händler, der in seinem Wohnhaus einen Rechner hat. Von dort aus steuert er seine Fleischhandelsbeziehungen. Das Fleisch, um das es geht, lagert in Nordrhein-Westfalen bzw. in Niedersachsen – um das nur einmal als Beispiel zu nennen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Teßmer?

Gerne.

Herr Hauk, können Sie kurz auf den in der Presse und im Fernsehen zwischen den Zeilen zu lesenden Vorwurf eingehen, dass die Kontrolleure bei dem Fleisch, das sie kontrolliert haben, hätten merken müssen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Es klang dort ein bisschen so, als ob Kontrolleure mit den Händlern gemeinsames Spiel machten. Das wurde im Fernsehen nicht so behauptet, aber der Zusammenhang wurde sehr deutlich hergestellt. Wie garantieren Sie, dass alle Kontrolleure auch wirklich kontrollieren wollen und nichts übersehen?

(Widerspruch bei der CDU – Abg. Friedlinde Gurr- Hirsch CDU: Was haben Sie für eine Wahrneh- mung?)

Das kommt nicht von mir, sondern das kam im deutschen Fernsehen in den Nachrichten.

Herr Kollege Teßmer, ich halte es für eine gnadenlose Unverschämtheit gegenüber den mehr als 200 Mitarbeitern in den Landratsämtern, die im Wesentlichen Beamte sind, die auf den Staat vereidigt sind,

(Abg. Teßmer SPD: Gut, dann sagen Sie das bitte auch dem Fernsehen!)

wenn Sie denen jetzt unterstellen, dass sie nicht kontrollieren wollten.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Ich habe überhaupt nichts unterstellt! Das kam so in den Nachrichten!)

Ich sage es ganz klar: Einen solchen Vorwurf weise ich für meine Mitarbeiter im Ministerium genauso zurück wie für die Männer und Frauen, die in den Ämtern vor Ort ihren Dienst tun.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Das kam so in den Nachrichten!)

Ich finde es eine bodenlose Unverschämtheit, was Sie hier unterstellen, Herr Kollege.

(Abg. Teßmer SPD: Das habe doch nicht ich ge- meldet!)

Da wäre meines Erachtens eine Entschuldigung fällig. Das sage ich ganz offen.

(Abg. Birzele SPD: Herr Hauk hat nicht zur Kennt- nis genommen, dass es gar nicht Herr Teßmer war, der das gesagt hat!)

Zum einen: risikoorientierte Kontrollen. Das haben wir den Landratsämtern vorgegeben, und es wird auch so praktiziert. Wir haben das auch in einer Dienstbesprechung vor wenigen Wochen – noch bevor an einen Fleischskandal in Baden-Württemberg überhaupt zu denken war – erneut kommuniziert. Die Landratsämter wissen von Anfang an Bescheid, und sie wissen auch, dass die Fachaufsicht durch die Regierungspräsidien und auch durch das Ministerium in diesem Bereich entsprechend sorgfältig ist.

Der nächste Punkt, meine Damen und Herren.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Nein, nein, nein! So schnell geht das nicht! – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Kipfer?

Ich wollte eigentlich nicht so lange reden.

(Zuruf von der CDU zur Opposition: Ständig stö- ren!)

Frau Kollegin Kipfer, bitte.

Bitte schön, Frau Kipfer.

Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass die Fleischerzeuger und die Handelsbetriebe – also Lidl, Aldi, Großhandelsbetriebe – punktuell untersucht werden.

Das habe ich noch gar nicht gesagt.

Wollen Sie damit sagen, dass es in Baden-Württemberg keinen Fleischhandel mit richtigem Fleisch gibt, sondern einen mit virtuellem Fleisch, wie Sie das jetzt abwertend dargestellt haben?

(Unruhe bei der CDU – Abg. Kiefl CDU: Fleisch- erzeuger!)

Und wie oft wird dieser Handel kontrolliert?

(Abg. Kiefl CDU: Jedes Tier wird nach dem Schlachten geprüft! Jedes einzelne Tier! Herrgott noch einmal!)

Entschuldigung, Frau Kollegin Kipfer, auf Ihre Interpretation meiner Worte bin ich nicht angewiesen. Das mache ich schon selber.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Sie haben auf den Hor- bener Fall hingewiesen! Das ist ein virtueller Fall!)

Das ist richtig. Das gibt es auch.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Aber was ist mit den an- deren Fällen? Wie oft wird denn der Handel unter- sucht, vom Fleisch bis zur Theke? – Beifall bei Ab- geordneten der SPD)

Frau Kollegin Kipfer, überall dort, wo wir Handelsbetriebe und Kühlhäuser haben, unterscheiden wir zwei Kategorien. Denn wir können Lebensmittelbetriebe nicht dort kontrollieren, wo kein Fleisch lagert, sondern nur dort, wo Fleisch lagert. Das will ich zu dem Fall aus Horben nur noch einmal klarstellen.

Dort, wo Fleisch lagert, wird kontrolliert, und da gibt es zwei Kategorien: Es gibt erstens so genannte EU-zertifizierte Kühlhäuser. Das sind Kühlhäuser mit einem, sage ich einmal, mindestens überregionalen bis internationalen Warenverkehr. Und es gibt zweitens nicht von der EU zertifizierte Kühlhäuser, die im Prinzip für den regionalen Warenverkehr gedacht sind. Die EU-zertifizierten Kühlhäuser unterliegen einer häufigeren Kontrolle als die für den regionalen Bereich. Das ist, glaube ich, auch logisch; denn in der