Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Jedem Problem ein Ge- setz nachwerfen!)

Das ist unsere Meinung. Dazu gehören sowohl gesetzliche Regelungen als auch ein Ausbau der Präventionsmaßnahmen. Es gibt noch mehr Stellschrauben, an denen man zu drehen hat. Ein Kollege hat das auch schon angesprochen. Zum Beispiel haben Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen überhaupt nichts verloren.

(Abg. Zeller SPD: So ist es! – Zuruf von der CDU: Da haben Sie Recht!)

Dies gilt genauso, wie Tabakwerbung im Kino oder im Fernsehen nichts verloren hat.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Es gibt also ein Bündel von Maßnahmen, die wir ergreifen müssen und können, wenn uns die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen etwas wert ist.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, Herr Präsident. Ich bin beim letzten Satz.

Außerdem ist es in der Zwischenzeit normal, dass sowohl in der Industrie als auch in Unternehmen nicht geraucht wird.

(Abg. Drexler SPD: Genau!)

Daher ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum so etwas an Schulen nicht gelten soll.

(Abg. Röhm CDU: Warum rauchen Sie?)

Herr Kollege, ich rauche nicht bei der Arbeit. Im Gegensatz zu vielen anderen rauche ich nicht bei der Arbeit.

(Abg. Fleischer CDU: Arbeiten Sie beim Rau- chen?)

Ich rauche tagsüber nicht.

(Abg. Drexler SPD: Genau!)

Ich weiß nicht, woher Sie das wissen. Wenn ich zu Hause sitze und eine Zigarette rauche, ist das etwas völlig anderes.

(Glocke des Präsidenten)

Können wir diese Fragen vielleicht im Anschluss an die Plenarsitzung klären?

(Heiterkeit – Beifall bei den Grünen und Abgeord- neten der SPD – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Dann brauchen wir uns mit solchen Fragestellungen nicht weiter aufzuhalten.

Das können wir dann nachher miteinander diskutieren.

(Beifall bei den Grünen)

Frau Abg. Berroth erhält für eine Restredezeit von 20 Sekunden das Wort.

(Abg. Drexler SPD: Eins, zwei, drei …! – Unruhe)

Ich will die Kollegin Queitsch bloß noch darauf hinweisen: Wenn Sie vorhin nicht einen solchen Krawall gemacht hätten, hätten Sie hören können, dass dieses Zitat von den Raucherecken von einer ehemaligen Schülerin und heutigen jungen Unternehmerin stammt und dass ich natürlich dafür bin, dass Räume, in denen geraucht werden darf, so ungemütlich wie möglich sind.

Ich plädiere aber sehr dafür, dass man in den Schulen andere Aufenthaltsmöglichkeiten schafft, wo es gemütlich und interessant ist.

Das war meine Rede. Mir ist wichtig, dass das auch so herüberkommt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 8 a zur weiteren Beratung an den Schulausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Bei dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4093, handelt es sich in Abschnitt I um einen Berichtsantrag. Abschnitt I ist erledigt. Abschnitt II dieses Antrags begehrt einen Beschluss. Die SPD-Fraktion hat aber zu dieser Thematik einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich gehe deshalb davon aus, dass Abschnitt II ebenfalls erledigt ist. – Das ist der Fall.

Abschnitt I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3926, ist ein Berichtsantrag. Er ist durch die Aussprache erledigt.

(Zuruf von den Grünen: Ja!)

Abschnitt II dieses Antrags enthält einen Beschlussvorschlag. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/4976, vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? –

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Mehrheitlich so beschlossen. Damit ist auch Abschnitt II des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3926, erledigt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes – Drucksache 13/4901

Das Präsidium hat beschlossen, nach der Begründung durch die Regierung für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion zu bewilligen.

Das Wort erhält Herr Justizminister Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Möglicherweise können wir auch diese Debatte relativ kurz halten, obwohl es hierbei schon um ein bisschen mehr geht als bei dem Punkt, den wir heute Nachmittag schon im Parlament hatten. Aber vielleicht können wir ja die vorweihnachtliche Einmütigkeit bei der Behandlung von Justizthemen noch etwas fortsetzen. Ich skizziere Ihnen kurz, worum es geht.

Die heute zur Beratung anstehende Änderung des Landesrichtergesetzes betrifft hauptsächlich die Besetzung der Richterdienstgerichte. Richterdienstgerichte kommen Gott

(Minister Dr. Goll)

sei Dank nur selten zum Einsatz. Sie haben aber trotzdem eine wichtige Kontrollfunktion zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit. Bislang sind die Richterdienstgerichte ausschließlich mit Richtern der verschiedenen Gerichtsbarkeiten besetzt, die dieses Amt zusätzlich zu ihrem Hauptamt ausüben. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Richterbank durch Rechtsanwälte als Beisitzer ergänzen.

Man muss wissen, die Richterdienstgerichte entscheiden in Disziplinarverfahren gegen Richter, Staatsanwälte, badische Amtsnotare und Mitglieder des Rechnungshofs. In ihre Zuständigkeit fallen außerdem die so genannten Versetzungsund Prüfungsverfahren, also Entscheidungen über verschiedene die richterliche Unabhängigkeit berührende Maßnahmen. Wenn wir an dieser Rechtsprechung nun auch Rechtsanwälte als ehrenamtliche Richter beteiligen, dann leisten wir natürlich zunächst einen Beitrag zu einer größeren Transparenz der Verfahren und Entscheidungen. Zugleich ermöglichen wir eine Beteiligung derjenigen Berufsgruppe, die neben den Richtern selbst am besten beurteilen kann, welche Anforderungen an die Amtsführung von Richtern gestellt werden können und müssen.

Das Ganze geht zurück auf eine baden-württembergische Bundesratsinitiative, in deren Folge die einschlägige Regelung im Bundesgesetz, also im Deutschen Richtergesetz, einen neuen Absatz 4 bekommen hat. Dieser gestattet dem Landesgesetzgeber, die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter aus der Anwaltschaft als ständige Beisitzer in den Richterdienstgerichten vorzusehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nunmehr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Ich habe es erwähnt: Bislang sind die Richterdienstgerichte ausschließlich mit Berufsrichtern besetzt. Deshalb entscheiden die betroffenen Berufsgruppen gleichsam in eigener Sache. Das halte ich für nicht unproblematisch, und zwar egal um welche Berufsgruppe es geht. Eine solche Konstellation, dass man ganz allein über seine eigenen Angelegenheiten entscheidet, halte ich für nicht unproblematisch.

Das muss man auch im Interesse der betroffenen Spruchkörper sagen. Fällt zum Beispiel eine Entscheidung in einer Disziplinarsache vergleichsweise milde aus, könnten sich die Richterdienstgerichte der Behauptung ausgesetzt sehen, dass sie Rücksicht auf einen Standeskollegen genommen hätten. Das halte ich nicht für einen guten Eindruck. Schon den Anschein sollte man vermeiden. Dieser Problematik kann man durch die Mitwirkung anwaltlicher Beisitzer in den Richterdienstgerichten gerecht werden.

Die Beteiligung von Rechtsanwälten führt dazu, dass die den Richterdienstgerichten zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalte nicht mehr allein aus der berufsrichterlichen Binnensicht, sondern auch mit dem fachlichen Sachverstand Externer beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang muss man noch einmal betonen, dass Rechtsanwälte ja keine Laienrichter im eigentlichen Sinne sind, sondern als Volljuristen über dieselbe Ausbildung und vergleichbare fachliche Kenntnisse wie Richter verfügen und deswegen zur rechtlichen Beurteilung der jeweiligen Sachverhalte sicher in der Lage sind.