Wenn Sie die steuerfreien Pauschalen nehmen: Wenn der Abgeordnete diese Pauschalen insgesamt ausgibt, dann hat er den gleichen Zustand wie jetzt. Gibt er mehr aus, hat er den Vorteil, dass er dies steuerlich absetzen kann.
Gibt er weniger aus – und das ließe sich bei manchen, die in Ämtern sind, durchaus nachvollziehen –, dann muss er wenigstens für diesen Anteil an seinem Gehalt Steuern bezahlen.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wir sind doch nicht die- jenigen, die das Modell blockieren! Das wissen Sie doch ganz genau!)
Ja. Beispielsweise ist er in Freiburg als Abgeordneter und ist in Freiburg auch in anderer Eigenschaft.
In einer privaten Eigenschaft beispielsweise. Er hält in Freiburg eine Rede und ist abends um 10 Uhr noch bei einem Geburtstag. Ich nenne ein ganz einfaches Beispiel.
Jetzt komme ich zu dem Problem: Wenn er von dem politischen Termin direkt nach Hause fahren würde, hätte er mit dem Finanzamt überhaupt kein Problem. Wenn er aber nach diesem politischen Termin – ich könnte Ihnen zig Beispiele nennen – einen privaten Termin wahrnimmt und dort neben ihm ein Finanzinspektor des Finanzamts Böblingen sitzt, sagt dieser: Der war viele Stunden bei einem Privattermin.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer: Das sind ja tolle Zufälle! Die kommen täglich vor!)
Sind Sie auch der Meinung, dass diese verschränkten Termine die Abgeordneten in Abhängigkeit von Finanzämtern bringen und die Abgeordneten dadurch einen Skandal nach dem anderen produzieren könnten?
Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Das Problem ist gar nicht so gewaltig, wie Sie es darzustellen versuchen. Auch hier kann mir der Kollege Noll beipflichten:
Genau die gleiche Situation haben Sie bei jedem betrieblich veranlassten Termin, wenn Sie damit noch einen Privattermin verknüpfen. Das ist doch überhaupt nichts Neues. Da gibt es doch gar keine besonderen Probleme.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Nur dass der Abgeord- nete frei sein muss und nicht immer begründen muss, wo er wann in welcher Funktion war! – Abg. Wieser CDU: Sie produzieren einen politischen Skandal nach dem anderen! – Abg. Dr. Noll FDP/ DVP: Die Kommission hat ja auf die verfassungs- rechtliche Problematik hingewiesen! – Unruhe – Abg. Dr. Caroli SPD: Frau Präsidentin, wir erwar- ten Führungskraft da oben! – Abg. Teßmer SPD: Die stören dauernd! – Weitere Zurufe von der SPD)
(Unruhe – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Heute reicht die Pauschale nicht! – Glocke der Prä- sidentin)
Meine Damen und Herren, ich hatte den Eindruck, dass wir heute irgendwann doch fertig werden wollen. Deswegen bitte ich darum, die Zwiegespräche einzustellen,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Caroli SPD: Das hängt unter anderem an Ihnen!)
Eine Grundvoraussetzung für jede Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung ist – das sollten sich auch einmal die Freiberuflerkollegen von der CDU-Fraktion überlegen –: Sie können angesichts der Mehrheitsverhältnisse in manchen Fraktionen eine vernünftige Regelung nur dann herstellen, wenn Sie eine rigide Inkompatibilitätsregelung einführen.
Aus diesem Grund müssen wir eine Inkompatibilität zwischen Amt und Mandat vorsehen. Da dies für die nächste Legislaturperiode erfahrungsgemäß nicht möglich ist, haben wir uns entschlossen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen, der ab 2011 wirken soll.
Die Kommission führt auf Seite 29 ihres Berichts aus – das will ich Ihnen nur noch einmal ins Gedächtnis rufen:
Im Unterschied zu Baden-Württemberg sehen die Abgeordnetengesetze des Bundes und nahezu aller Länder eine strikte Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat vor.
Es wird für einzelne Funktionen – beispielsweise bei Landräten – ausgeführt, welchen ernormen Zuwachs an Kompetenzen sie durch die Verwaltungsreform erhalten haben.