Protokoll der Sitzung vom 01.02.2006

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Teßmer SPD: Seit wann ist die Landesregierung die Legislative?)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in der mir von meinem Kollegen Oelmayer übrig gelassenen Redezeit

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das ist viel!)

noch ein paar Bemerkungen zum Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung machen.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion greift nur einen Bestandteil der Reform der Abgeordnetenentschädigung auf,

(Abg. Mack CDU: Den machen wir doch eh nicht! Darüber brauchen Sie doch gar nicht zu sprechen!)

und zwar die Vorschläge der Kommission zu den Inkompatibilitätsregelungen, und geht dabei weiter, als es die Kommission vorgeschlagen hat.

Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission, dass in Zukunft weder Landräte noch Oberbürgermeister noch Beigeordnete im Landtag vertreten sein sollten und auch nicht Erste Landesbeamte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten von Unternehmen mit Landesbeteiligung.

Was uns aber fehlt, ist die große Reform, der große Wurf zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung. „Kein Tabu“, hat Ministerpräsident Oettinger in Interviews oft gesagt, wenn es um die Frage der Neugestaltung und Transparenz der Abgeordnetenentschädigung ging. In seiner Regierungserklärung hat er dann erklärt, zur Offenheit gehöre auch Ehrlichkeit. Er bezog dies allgemein auf die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst und führte aus, private Vorsorge werde immer wichtiger, um die kollabierenden Pensionskassen zu entlasten.

Genau das wollen wir: Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit. Das bedingt einen Systemwechsel der Abgeordnetenentschädigung hin zur Bruttodiät und die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, einen Verzicht auf steuerfreie Pauschalen und eine eigenständige Altersvorsorge der Abgeordneten, die dann wie alle anderen Menschen in BadenWürttemberg auch selbst für ihr Alter vorsorgen müssen. Dies würde in der Tat jener Ehrlichkeit entsprechen, die Ministerpräsident Oettinger wahrscheinlich meint.

Aber auch hier zeigt sich, dass sich die CDU mit ihrem Ministerpräsidenten darin gefällt, Ankündigungen zu machen, um den Rest dann auszusitzen. Es wurden keine Entscheidungen getroffen; das Thema wurde nicht einmal auf die Tagesordnung genommen.

(Abg. Sieber CDU: Was?)

Das hat nichts mit „übers Knie brechen“ zu tun. Der Bericht der Diätenkommission war für Oktober angekündigt und ist im Dezember vorgelegt worden. Der CDU ist es nicht einmal der Mühe wert, sich mit dem Bericht noch in dieser Legislaturperiode auseinander zu setzen. Das heißt, Sie sitzen dieses Thema aus. Das ist ein Armutszeugnis und zeigt mir, dass Sie eigentlich gar kein Interesse haben, sich mit einem Systemwechsel, mit einer Änderung der Abgeordnetenentschädigung zu beschäftigen.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Birzele SPD)

Das zeigt sich auch daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Präsident nicht einmal in der Lage war, in dieser Legislaturperiode ein Spitzengespräch zum Thema „Ergebnisse der Diätenkommission“ anzuberaumen.

Das gilt übrigens auch für den Koalitionspartner FDP/DVP.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Was, was, was? – Abg. Capezzuto SPD: Ja, besonders! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wir hätten ja wohl das größte Interesse daran, dass sich etwas ändert!)

Ich habe schon einmal erwähnt, dass sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Frau Berroth, noch im vergangenen Juni in der Presse für eine zügige Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung stark gemacht hat, bei der die Mandatsträger höhere Diäten bekommen, dafür selbst für

ihre Altersversorgung aufkommen und auf steuerfreie Pauschalen verzichten müssen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist auch nach wie vor unsere Position!)

Jetzt hört man aber nichts davon, dass Sie sich dafür einsetzen, dass man in dieser Legislaturperiode noch darüber diskutiert.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wenn Einig- keit vorhanden ist, Frau Kollegin!)

Gäbe es jetzt nicht den Gesetzentwurf der SPD, hätten wir keine Gelegenheit gehabt, hier im Parlament über eine Neuregelung zu diskutieren.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Habe ich einen Termin verweigert?)

Vielleicht hängt das tatsächlich damit zusammen, dass, wie Herr Kleinmann gesagt hat, Sie jetzt auch einen Landrat haben, Herrn Brodbeck, der im Ortenaukreis für Sie kandidiert. – So viel zum Thema Glaubwürdigkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grünen sehen unsere Argumente für einen Systemwechsel hin zur Bruttodiät durch den Bericht der Diätenkommission nicht entkräftet. Die Bruttodiät wurde mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission zu den Inkompatibilitätsregelungen. Das ist uns aber zu wenig. Deshalb werden wir zur nächsten Sitzung einen Entschließungsantrag vorlegen, der eine grundsätzliche Reform der Abgeordnetenentschädigung regelt.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will einen Punkt noch einmal ansprechen, weil dieser wichtig ist. Warum soll die Neuregelung des Auszählverfahrens nicht bei dieser Landtagswahl stattfinden können? Die Behauptung, dies sei verfassungsrechtlich nicht zulässig, ist – ich sage es einmal ganz zurückhaltend – wenig nachvollziehbar. Bringen Sie mir einen anerkannten Verfassungsrechtler, der diese Behauptung unterstützt!

(Abg. Drexler SPD: Gibt es nicht!)

Wir wissen, dass Juristen das, was sie nicht wollen, als rechtlich unzulässig bezeichnen. Da hier aber genügend Juristen im Landtag sind, können diese auf solche Argumente auch entsprechend antworten.

(Abg. Mack CDU: Während des Spiels ändert man die Regeln nicht!)

Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen. Nordrhein-Westfalen hat Ende der letzten Legislaturperiode für die neue Legislaturperiode eine umfassende Neuregelung bezüglich der Abgeordnetendiäten beschlossen. Niemand ist bisher auf den Gedanken gekommen, dass dies wegen des Zeitpunkts verfassungswidrig gewesen sei.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP hält eine Zeitung hoch. – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: NRW-Modell!)

Hier geht es ausschließlich um das Auszählverfahren, das zentral vorgenommen wird. Dieses Auszählverfahren muss richtigerweise bereits bei der nächsten Landtagswahl stattfinden. Sie haben selbst eingeräumt, dass dieses neue Auszählverfahren ein Stück mehr Gerechtigkeit bringt.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Genau!)

Also entschließen Sie sich zu mehr Gerechtigkeit schon für die Landtagswahl im März 2006!

(Beifall bei der SPD und des Abg. Oelmayer GRÜ- NE)

Meine Damen und Herren, in der Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5046, und der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5086, werden zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung von § 140 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 13/4798

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/5079

Berichterstatterin: Abg. Brigitte Lösch

Meine Damen und Herren, wünschen Sie das Wort?

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das müssen wir!)

Nein. – Meine Damen und Herren, es war beschlossen, sich in der Aussprache ganz kurz zu fassen.