Wenn ich darauf hinweise, dass wir in vielen bildungspolitischen Debatten immer wieder gemeinsam einfordern, den Schulen mehr organisatorische und pädagogische Selbstständigkeit zu geben, dann dürfen wir in diesem Bereich nicht gerade das Gegenteil einfordern.
Deswegen ist das ein konsequenter Weg. Ich glaube, viele Schulen haben sich auf den Weg gemacht, zur rauchfreien Schule zu werden.
Insofern unterstützen wir einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der, Herr Kollege Seimetz, vorliegt, wie ich glaube, und der offensichtlich auch zur Abstimmung kommt.
(Abg. Margot Queitsch SPD: Wo ist denn dieser Gesetzentwurf? – Abg. Fischer SPD: Der liegt nicht vor! – Abg. Margot Queitsch SPD: Wo liegt er denn?)
Wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit Bezug auf meine in Kurzfassung vorgetragenen Argumente ab und unterstützen den Entwurf der Regierungsfraktionen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fi- scher SPD: Dieser Entwurf liegt uns trotzdem nicht vor! – Abg. Wintruff SPD: Gute Jungfernrede, ob- wohl er Unrecht hat! – Unruhe)
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4895.
Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/5056, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4895, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung – Drucksache 13/4948
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne weitere Aussprache zu verabschieden. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4948.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/5076. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Da der Gesetzentwurf nur aus drei Artikeln besteht, bitte ich damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes – Drucksache 13/4901
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4901.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5087. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Da der Gesetzentwurf nur aus zwei Artikeln besteht, bitte ich damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4901 ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes – Drucksache 13/4902