Zehn Minuten, wobei wir uns alle darüber im Klaren sind, dass die Zeit nicht ausgeschöpft werden muss. Die Erfahrung zeigt aber, dass sie ausgeschöpft wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr beraten wir die Denkschrift des Rechnungshofs. Die Finanzsituation des Landes ist nach wie vor schwierig. Es gelingt uns in Baden-Württemberg gerade noch, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen. Wir haben eine jährliche Nettoneuverschuldung von rund 2 Milliarden €, wir haben einen hohen Schuldendienst und eine Gesamtverschuldung von mehr als 40 Milliarden € im Land.
Der Rechnungshof hat in seiner Denkschrift ganz konkrete Möglichkeiten benannt, wie eingespart werden kann und wie zusätzliche Sparpotenziale erschlossen werden können. In dieser Denkschrift geht es insgesamt um ein Einsparvolumen von 30 Millionen €. In der Denkschrift 2004 belief sich das Einsparvolumen auf 100 Millionen €. Wir haben im Finanzausschuss die vom Rechnungshof angeregten Be
schlussempfehlungen mit wenigen Ausnahmen übernommen und damit eine Reihe von Einsparvorschlägen akzeptiert.
Ich möchte für meine Fraktion klarstellen: Die Arbeit des Rechnungshofs ist wichtig, notwendig und gut. Wir prüfen seine Vorschläge intensiv. Aufgabe des Rechnungshofs ist es in erster Linie, die einzelnen Dinge unter finanzpolitischen Gesichtspunkten zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, neben finanzpolitischen auch fachpolitische Aspekte zu berücksichtigen und in dem einen oder anderen Fall durchaus einmal anders zu entscheiden, als es dem Vorschlag des Rechnungshofs entspricht.
Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte besonders hinweisen. Zunächst zur Landesstiftung – Beitrag Nummer 11 –: Der Rechnungshof hat keine Tatbestände vorgefunden, welche die Landesstiftung in ihrer Existenz infrage stellen. Er hat trotzdem eine Reihe von kritischen Anmerkungen zur Konstruktion und zur Zuwendungspraxis der Stiftung gemacht. Das Vermögen der Landesstiftung soll auf Dauer erhalten werden. Auch wir halten einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz der Stiftung nur im Ausnahmefall für sinnvoll und sprechen uns grundsätzlich dafür aus, dass man nach dem ursprünglichen Konzept nur die Vermögenserträge der Landesstiftung zur Förderung von Maßnahmen verwendet. Die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Änderungen bei der Vermögensanlage wurden von uns übernommen.
Ein zweites Beispiel ist der Bereich Ganztagsschulen. Hier hat der Rechnungshof erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der Ganztagsschulen und ihrer Kosten geliefert. Nun haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände auf einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Systems der Ganztagsschulen geeinigt. Wir haben mehrheitlich einer Beschlussempfehlung zugestimmt, die besagt, dass Mittel aus Förderprogrammen auch künftig bedarfsorientiert und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Zuständigkeiten zu vergeben sind.
Dem Rechnungshof ist zu danken, dass die haushaltspolitischen Aspekte des gesamten Komplexes sauber herausgearbeitet wurden und dass damit zu einer Versachlichung des Themas beigetragen wurde. Die Feststellungen des Rechnungshofs sind weitgehend übernommen worden oder haben sich durch die Praxis überholt.
Ein weiterer Punkt ist der Denkschriftbeitrag Nummer 17. Fördergelder müssen ihren angestrebten Zweck auch erreichen. Das steht im Kern jeder Zuwendungsprüfung. Aber wie wichtig die Erfolgskontrolle bei der Verwendung von Fördergeldern ist, belegt der Beitrag zur Förderung im kommunalen Straßenbau. Hier sind Zuwendungen auch für nicht förderfähige Tatbestände bewilligt worden. Die Bewilligungsstellen haben immer wieder einmal auch das Aufrüsten eines Vorhabens zur vermeintlichen Förderfähigkeit wohlwollend begleitet, eine anschließende Erfolgskontrolle aber unterlassen. Hier zielen die Vorschläge des Rechnungshofs darauf ab, die notwendigen Qualitätsanforderungen zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren zu vereinfachen.
Ein weiterer Punkt betrifft unsere Landeseinrichtungen. Ein Beispiel ist die Krankenbehandlung von Gefangenen im Justizvollzug. Hierfür sind 2003 Kosten von insgesamt 21 Millionen € entstanden. Der Rechnungshof hat Vorschläge gemacht, wie diese Behandlung ohne Qualitätseinbußen um 3 Millionen € günstiger erfolgen kann. Im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg sollen die Abteilungen Chirurgie und Innere Medizin zusammengefasst und die Krankenpflegeschule geschlossen werden. Es ist auch geboten, als Alternative zum Neubau eines Justizvollzugskrankenhauses die Möglichkeiten von Kooperationen mit öffentlichen Krankenhäusern verstärkt zu prüfen.
Meine Damen und Herren, es gäbe noch eine Reihe weiterer Punkte anzusprechen. Ich möchte auf die umfangreiche Drucksache 13/5068 verweisen, in der der Bericht über die Beratungen in drei Finanzausschusssitzungen, in denen wir diese Denkschrift behandelt haben, enthalten ist. Dort kommen die unterschiedlichen Standpunkte auch deutlich heraus.
Ich möchte nur noch eine letzte Bemerkung zu einem früheren Denkschriftbeitrag zum Thema Statistik machen: Durch Veränderungen beim Statistischen Landesamt ist über den damals angepeilten Einsparbetrag von 5,7 Millionen € im Jahr hinaus noch mehr eingespart worden. Das ist auch aufgrund einer gründlichen, fundierten Prüfung des Rechnungshofs erfolgt. An diesem Beispiel sieht man, wie erfolgreich und effizient die Arbeit des Rechnungshofs ist und dann auch in der Praxis umgesetzt wird.
Herr Frank, für meine Fraktion darf ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit danken. Sie sind ein unverzichtbarer Begleiter unserer parlamentarischen Arbeit. Wir freuen uns auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der nächsten Legislaturperiode.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zum guten Ton, dass wir die Probleme, die der Rechnungshof in seiner Denkschrift aufgeworfen hat, zu einer Stunde beraten, zu der die Öffentlichkeit nicht mehr an der Debatte teilnehmen kann und teilnehmen will.
Wir beraten jetzt in der Abenddämmerung – deswegen verläuft das Ganze auch problemlos – bei allgemeiner Erschöpfung.
Ich glaube, es ist kaum noch jemand hier, der die Denkschrift überhaupt – – Sie allerdings sind noch da.
Deswegen ist mein erster Punkt: Wir danken ausdrücklich dem Rechnungshof, seinem Präsidenten sowie allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die auch im vergangenen Jahr geleistete erfolgreiche Arbeit. Während die Regierung die Leistungen des Rechnungshofs in eingeschränkter Form würdigt, würdigen wir von der Opposition diese Arbeit in einer ganz besonderen Weise; denn der beste Helfer der Opposition sind die objektiven Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs und der Rechnungsprüfungsämter.
Das lässt sich mühelos belegen, wenn man sich einmal einige Formulierungen aus der vorliegenden Denkschrift vornimmt. Da finden wir doch beispielsweise unter dem Stichwort Ganztagsschulen die Aussage:
Des Weiteren steht in dem betreffenden Beitrag, dass die mit Anschlussfinanzierungen verbundenen Aufwendungen haushaltsmäßig überhaupt nicht dargestellt sind. Gibt es etwas Schlimmeres, als bescheinigt zu bekommen, man habe für Entscheidungen für die Zukunft keine Grundlagen gebildet? Dies ist eine Kritik, die wir uns ins Stammbuch schreiben lassen wollen. Ein Regierungswechsel ist unvermeidbar.
Ich kann das auch an anderen Beispielsfällen aufzeigen. Zum Thema Außenwirtschaftsförderung finden wir beispielsweise folgende Bemerkungen:
Bereits vor der Einplanung von Mitteln muss die Notwendigkeit einer Förderung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gründlicher als bisher geprüft werden. Bei fehlendem oder zu geringem Eigeninteresse der geförderten Marktteilnehmer sollte eine Förderung eingestellt werden.
Das bedeutet, dass Mitnehmer da sind, die überhaupt keinen Förderzweck geltend machen können, sondern angebotene Mittel abräumen. Dies ist eine fulminante Fehlleistung bei der Ausgabe staatlicher Mittel.
Bei fehlendem oder zu geringem Eigeninteresse der geförderten Marktteilnehmer sollte eine Förderung eingestellt werden.
Frau Kollegin, wenn wir uns das vor Augen führen, müssen wir uns fragen: Wo bleibt denn eigentlich das Geld, welches wir für andere Zwecke dringend benötigen?
Es lässt sich weiter darstellen, dass der Rechnungshof, gerade was die Zuwendungen der Landesstiftung angeht, berechtigterweise einfordert, dass ihm auch bei den Förderungsempfängern ein Prüfungsrecht eingeräumt wird, wie es bei sonstiger staatlicher Förderung ja überall besteht. Denn die Fördergeldempfänger müssen sich einer Überprüfung durch den Rechnungshof unterwerfen. Es wird gesagt, die Landesstiftung sei ein Unternehmen besonderer Art. Doch ist sie nichts anderes als ein Verteiler staatlicher Gelder, von Geldern des Landes Baden-Württemberg. Insofern ist es dringend notwendig, die Zuwendungsempfänger genau nach den Kriterien der Landeshaushaltsordnung und den Kriterien des Landesrechnungshofs zu prüfen.
Jetzt kommen wir zu einem Thema, das auch Herrn Kollegen Noll sehr interessieren sollte, nämlich zur Frage des Einsatzes von Holzhackschnitzelheizanlagen.
Da gibt es die spannende Geschichte, dass das von Ihnen regierte Land Baden-Württemberg 5 Millionen € pro Jahr einsparen könnte, wenn es die bisherige Form der Beheizung umstellen würde. 40 % der Gebäude des Landes werden derzeit mit Öl oder Gas beheizt. Wenn ein namhafter Anteil davon auf die wesentlich kostengünstigere Beheizung mit Holzhackschnitzeln umgestellt wird, bringt das sogar unter Einrechnung der Investitionskosten und der laufenden Unterhaltungskosten Einsparungen von 5 Millionen € pro Jahr.
(Abg. Veronika Netzhammer CDU: Ja, es wird ge- prüft und dann umgesetzt, wenn es sinnvoll ist! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD)