Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Dazu verweise ich auf Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/400. Der Überschrift des Fünften Teils sollen die Worte „und aus dem Bereich des Landtags“ angefügt werden.
Ich stelle die Überschrift des Fünften Teils in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/400, zur Abstimmung. Wer der Überschrift in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Abschnitt III und Abschnitt IV der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses. Wer diesen Abschnitten der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
und dazu Abschnitt V der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, wonach die bisherigen Artikel 38 und 39 die Artikel 40 und 41 werden.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Zum Inkrafttreten soll in Artikel 41 (neu) der Satz eingefügt werden: „Artikel 39 Nr. 1 und 3 tritt mit Wirkung vom
1. Juni 2001 in Kraft und gilt erstmals für die Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2000/2001.“ Wer Artikel 41 (neu) mit dieser Einfügung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur Änderung des Fischereigesetzes (Euroumstellungsgesetz Baden-Württemberg – EurUG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Bearbeitung von Beihilfeanträgen – Drucksache 13/31
Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/443, vor, der ebenfalls mit aufgerufen wird.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der letzten Debatte bin ich fast unter Zugzwang und habe ein schlechtes Gewissen. 1 Minute und 55 Sekunden zu unterbieten wird mir wahrscheinlich nicht gelingen, aber ich hoffe, dass ich das Redezeitlimit von fünf Minuten einhalten kann.
Meine Damen und Herren, nicht ganz so fix wie bei unserer Debatte heute Nachmittag läuft es offensichtlich bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Jedenfalls ging es nicht so schnell. Es soll sich ja mittlerweile etwas gebessert haben, obwohl wir da durchaus noch unsere Skepsis haben.
Wegen der schleppenden Bearbeitung der Beihilfeanträge wurden in den letzten Wochen und Monaten viele Beschwerden und Klagen von betroffenen Beihilfeberechtigten, insbesondere von Beamten des Landes Baden-Württemberg, an uns herangetragen. Wir können jetzt eine gewisse Verbesserung konstatieren. Das wird auch in der Begründung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/443, den ich gerade eben zur Kenntnis genommen habe, eingeräumt. Es scheint sich eine gewisse Entspannung ergeben zu haben.
Wenn man die Drucksache 13/240, die Sie in Ihrem Änderungsantrag zitiert haben, genau liest, stellen sich einige Fragen grundsätzlicher Art, die es aus unserer Sicht für die Zukunft zu klären gilt. Wir wollen hier keine Erbsenzählerei betreiben und jetzt nicht in Arbeitstagen oder -stunden aufrechnen, wie lange die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist, aber wir sollten doch einige grundsätzliche Dinge, die auch in dieser Drucksache angesprochen werden, im Auge behalten.
Wir stellen fest, dass die Zahl der Beihilfevorgänge insgesamt steigt, und sie steigt entgegen Ihrer Annahme im Änderungsantrag nicht nur saisonal, sondern auch aus zum Teil unerklärlichen Gründen. Die Zahl der Beihilfeberechtigten steigt ebenfalls – das sind ja nicht nur aktive, im Dienst befindliche Beamte, sondern insbesondere auch Versorgungsempfänger, Pensionäre –, korrelierend mit der Alterspyramide des Verwaltungsaufbaus, die wir in BadenWürttemberg haben. Deshalb sollten wir uns schon über den Tag hinaus Gedanken darüber machen, unabhängig davon, dass sich vielleicht momentan eine gewisse Entspannung gezeigt hat, wie wir die Probleme in Zukunft lösen können.
Zur jetzigen Situation muss man dem Landesamt natürlich zugute halten, dass es in den letzten zehn Jahren zunehmend neue Aufgaben übernehmen musste; das ist klar. Wir wissen auch, dass das Amt versucht hat, durch Organisationsveränderungen innerhalb des Amtes Verbesserungen zu erreichen, etwa durch die Leistung von Überstunden.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Leistung von Überstunden kann vielleicht momentane Engpässe beseitigen, sie kann aber nicht ein Mittel zur Dauerlösung eines Problems darstellen. Ich möchte ausdrücklich die Bediensteten des Landesamts, die aktiv vor Ort natürlich auch in der Kritik stehen, in Schutz nehmen. Sie sind nicht die Verursacher der Probleme, sie sind vielmehr selbst Getriebene. Wir dürfen das Problem nicht auf dem Rücken der Bediensteten lösen wollen.
Schon gar nicht darf die gesamte Problematik letztlich zulasten der Beihilfeberechtigten insgesamt gehen. Ich will Ihnen nur einmal ein Beispiel skizzieren: Nehmen Sie einen Regierungsobersekretär in Besoldungsgruppe A 7, nehmen Sie einen Polizeiwachtmeister oder einen Polizeihauptwachtmeister mit zwei Kindern, Anfang 30, verheiratet. Ich sage es einmal so: Wenn die Frau nicht mitarbeiten kann, steht er ohnehin am Limit, was die Versorgung der Familie angeht. Es würde einfach seine finanziellen Mittel, die finanziellen Mittel der Familie übersteigen, wenn er in erheblichem Umfang Geld sozusagen vorschießen müsste. Vielleicht können es sich nur die Besserverdienenden leisten, großzügig Überziehungskredite in Anspruch zu nehmen. Das ist sicher bei Beamten im mittleren Dienst oder in den unteren Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes keine Alternative.
Hinzu kommt, dass die Beamten in Baden-Württemberg mittlerweile wenig Perspektiven haben, insbesondere wenn ich an die schon genannten Beamtengruppen denke. Wir
verlangen von unseren Beamten laufend mehr Mobilität und Anpassungsbereitschaft, wir verlangen, dass sie mit den Neuen Steuerungsinstrumenten klarkommen, aber wir bieten ihnen letztlich keine Perspektiven mehr, was Beförderungschancen, Aufstiegschancen oder eine bessere Alimentierung angeht. All das können wir ihnen nicht bieten.
Wir müssen ihnen aber das Minimum dessen bieten, was erforderlich ist: dass wir ihre Rechtsansprüche pünktlich erfüllen. Ich glaube, das ist nicht mehr und nicht weniger als billig.
Im Zusammenhang mit diesem Antrag stellt sich vor diesem Hintergrund schon die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Wir wollen wissen, wie sich die Zahl der Beihilfeberechtigten insgesamt entwickelt. Es gibt dafür bisher keine gesonderte Statistik. Wir meinen, dass es für eine sinnvolle Planung des Personal- und Sachmitteleinsatzes zur Aufgabenerfüllung im Beihilfebereich erforderlich wäre, hierzu genauere Zahlen zu bekommen.