Weil es bemerkenswert kurze Redezeiten waren, will ich doch darauf hinweisen: Die Erklärung der CDU hat 2 Minuten 16 Sekunden und die Anschlusserklärung der SPD 1 Minute 22 Sekunden gedauert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst bei meinen Vorrednern, dass sie trotz ihrer kurzen Redezeit das meiste eigentlich schon gesagt haben. Ich will jetzt nicht so weit gehen, lieber Herr Abg. Bebber, zu sagen, dass das die erste wirklich gute Rede war, die ich von Ihnen gehört habe.
(Heiterkeit – Abg. Bebber SPD: Sie sind zu weit gegangen! – Gegenruf des Abg. Blenke CDU: Die Wahrheit darf man sagen!)
Es geht in der Tat um ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die insbesondere im Zuge der Euroumstellung notwendig und sinnvoll sind. Ich glaube, dass in diesem ganzen Bündel nichts Bedenkliches enthalten ist. Das erklärt auch die kurze Behandlung hier im Parlament.
Auch mir kommt es nur noch einmal darauf an, darauf hinzuweisen, dass wir bei der Umstellung auf Euro von der bürgerfreundlichen Linie ausgegangen sind: ein Euro gleich zwei Mark. Wir haben das nur dort, wo das zu unvertretbaren Ausfällen geführt hätte, durch Aufrundungen ein bisschen ausgeglichen. Ich sage das deswegen noch einmal, weil bei der Umstellung auf Euro die Gefahr besteht, dass man sich ein bisschen schleichend bedient. Genau das ist nicht passiert. Der Euro ist kein „Teuro“, sondern es wurde eine faire Lösung gewählt, mit der die Bürger gut fahren.
Man kann sich fragen, was die Fischerei mit dem Euro zu tun hat. Der Grund ist ganz einfach: Wenn wir das nicht verbinden würden, müssten wir gesondert an das Fischereigesetz herangehen. Das wäre im Sinne der parlamentarischen Ökonomie nicht sinnvoll. Deshalb hat man das verbunden. Es ist sicherlich auch sinnvoll, die Änderung des Abgeordnetengesetzes und die Änderungen beim Recht der Fraktionen mit in dieses Vorgehen einzubinden, weil es natürlich einen Sachzusammenhang gibt.
Nunmehr liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/400.
Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Einstimmig so beschlossen.
Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Dazu verweise ich auf Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/400. In diesem Artikel sollen im Einleitungssatz nach dem Wort „zur“ die Worte „Festsetzung der“ eingefügt werden.
Wer dem Artikel 23 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen. Artikel 23 ist damit in der geänderten Fassung zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.