soll die Tagesordnung heute mit einem Sachbereich von besonderer – Herr Hauk, gerade für Sie: gut zuhören! – landespolitischer Bedeutung abgeschlossen werden, nämlich mit der Beratung und Beschlussfassung zur Denkschrift 2001 des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg, der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1999 und der Rechnungsprüfung des Einzelplans 11, also des Rechnungshofs, durch den Landtag.
Leider entspricht – Herr Hauk, gerade auch bei den Regierungsfraktionen – die Präsenz überhaupt nicht der Bedeutung des Themas.
Denn das sind Dinge, bei denen man schon sagen muss: Es wäre sinnvoll, sich einmal damit auseinander zu setzen, was hier an Fazit in Anwesenheit der Repräsentanten des Rechnungshofs gezogen wird. Ich bedaure dieses Wegbleiben sehr, und das sollte sich ändern. Insofern keine Zwischenrufe, Herr Hauk, sondern hinausgehen und Ihre Leute holen!
(Beifall bei der SPD – Abg. Schmiedel SPD: Sehr gut! – Abg. Hauk CDU: Warum lesen Sie das ei- gentlich ab?)
Ein Redebeitrag zu einem so wichtigen finanzpolitischen Generalthema verdient eine Einleitung mit einem Dichter
oder Denkerwort. Herr Hauk, auch jetzt einmal gut zuhören! Ich will es heute einmal mit Nietzsche halten.
Wenn dem so ist, dann leistet der Rechnungshof mit seinen jährlichen Denkschriften und seinen Prüfungsberichten einen wichtigen Beitrag dazu, dass zahlreiche dunkle und damit für wichtig genommene Sachen oder auch Taten hell werden, ihre angebliche Wichtigkeit verlieren und sogar in einigen Fällen ein für alle Mal von der Bildfläche verschwinden. Vielleicht ist der entsprechende Sinnzusammenhang leichter zu verstehen, wenn ich einzelne Ergebnisse und Empfehlungen aus der Denkschrift 2001 des Rechnungshofs vorstelle.
Doch zunächst ist es uns wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs und der nachgeordneten Prüfungsämter, von der Führungsebene bis zum Sachbearbeiter, namens der SPD-Fraktion Dank für die geleistete Arbeit und das allgemeine Engagement sowie die immer wieder gezeigte und verteidigte Unabhängigkeit zu sagen.
Wir anerkennen dabei ausdrücklich, dass der Rechnungshof mit seinen Denkschriften und beratenden Äußerungen eine ganze Vielzahl von Hinweisen und Anregungen zu einer sparsameren und effizienteren Verwendung der öffentlichen Mittel durch die Regierung und die Landesverwaltung insgesamt gibt.
In der Internetpräsentation des Landtags heißt es, dass der Landtag mit dem Etat- und Haushaltsrecht das parlamentarische Königsrecht besitze und dass der Landtag – ich füge ein: angeblich – darüber beschließe, wofür und wie viel Geld Baden-Württemberg ausgibt – angeblich deshalb, weil beispielsweise die Landesstiftung und sonstige Schattenhaushalte der parlamentarischen Kontrolle und Verantwortung weitgehend entzogen sind.
Dieses so genannte Königsrecht wäre aber nur graue Theorie, wenn nicht die Kontrolle über die Regierung und die Umsetzung der finanzwirksamen Beschlüsse des Landtags hinzukäme – mit dem unabhängigen Rechnungshof als wichtigstem Gehilfen.
Während im letzten Jahr die unerfreuliche Möbelaffäre zur getrennten Behandlung von Denkschrift 2000 und Haushaltsrechnung 1998 einerseits sowie Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs 1998 und Entlastung andererseits führte, hat sich der Rechnungshof inzwischen Erfolg versprechend angeschickt, seine Vorbildfunktion zurückzugewin
nen und verlorenes Ansehen und eingebeulte Autorität zurückzuerobern. Dabei kann gute Arbeit nur durch Unabhängigkeit und kritische Aufmerksamkeit gegenüber Worten und Taten der Regierungsverantwortlichen im Zusammenhang mit Fehlausgaben, mangelnder Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geleistet werden. Diese Einstellung habe ich als neuer Berichterstatter des Finanzausschusses bei meinem Gedankenaustausch mit den Führungskräften des Rechnungshofs in Karlsruhe mit Befriedigung feststellen können.
Unsere Unterstützung bei der Sicherung der Finanzkontrolle, bei der begleitenden Beratung von Landesregierung und Landtag, bei der Darstellung von nachhaltigen Verbesserungspotenzialen, bei Planung, Verfahren und Organisation staatlicher Aufgaben, bei den Anstößen zur Evaluation bei Fördermaßnahmen oder Verwaltungsabläufen mit dem Ziel der Erkenntnisgewinnung für die Zukunft hat der Rechnungshof und haben die Prüfungsämter ebenso wie unsere Zusage, Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge über die Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten hinaus mitzutragen und das Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Beratung sachorientiert aufzulösen.
Bevor ich noch einmal Einzelpunkte der Denkschrift 2001 anspreche, die der Regierung in der Öffentlichkeit neuerlich ins dicke Stammbuch der Beanstandungen geschrieben werden müssen, erkläre ich für die SPD-Landtagsfraktion, dass wir die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2001, zur Haushaltsrechnung für das Jahr 1999 und zur Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs nebst Entlastung des Präsidenten mittragen.
Da ich davon ausgehe, dass Sie alle die Denkschrift mit ihren 202 Seiten und die Drucksachen über die Beratungen im Finanzausschuss gelesen haben, will ich mich auf Stichworte beschränken: erstens Neuverschuldung, zweitens Einführung des elektronischen Grundbuchs, drittens Vermeidung von Scheinprivatisierungen – ein besonderer Hinweis an die FDP/DVP –, viertens Beitrag zum Controlling im Schienenpersonennahverkehr, fünftens strategisches Management bei den Beschaffungen der neun Universitäten mit einem Jahresvolumen von 500 Millionen DM, sechstens außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und siebtens zentrale Lehrerfortbildung.
Der Rechnungshof – da muss ich Frau Kollegin Lazarus widersprechen – hat mit einer deutlichen Mahnung eine konsequente Haushaltpolitik mit dem Ziel eingefordert, den Anstieg der Neuverschuldung zu stoppen. Er hat sich damit deutlich in die Reihe der Kritiker einer Politik des Schuldenmachens gestellt. Wir finden das sehr gut und richtig, entspricht diese Haltung doch unserer Auffassung und unseren finanzpolitischen Grundsätzen seit Jahr und Tag.
Er begründet seinen Hinweis auch damit, dass BadenWürttemberg im Jahr 2000 unter den acht alten Flächenländern bei der Pro-Kopf-Verschuldung den höchsten Anstieg aufweist. Das sind ja keine Erfolgsdaten, sondern das sind Entwicklungen, denen man Einhalt gebieten muss.
Der Rechnungshof weist auch darauf hin, dass die bevorstehenden Pensionslastenerweiterungen die Haushaltslage zunehmend schwieriger machen werden.
Zweitens: Einführung des elektronischen Grundbuchs: falsche Annahmen über Kosten, erwartete Rationalisierungsgewinne, Bearbeitungsaufwand, Bearbeitungsdauer und Systemtauglichkeit der Datenverarbeitungsprogramme. Es sind Mehreinnahmen ab einem Zeitpunkt einkalkuliert worden, zu dem noch nicht einmal das Datenverarbeitungsprogramm zur Verfügung stand. Die 48 Millionen DM Mehrkosten sind kein überraschendes Ergebnis, sondern waren von vornherein erkennbar.
Ich erinnere mich noch daran, dass wir uns im Ständigen Ausschuss genau mit diesen Themen in mehreren Sitzungen beschäftigt und gesagt haben: Wir können diese Ansätze nicht mittragen; das sind Zahlen, die den Gegebenheiten nicht gerecht werden. Damals hieß es: „Alles ist durchkalkuliert.“ Die Pleite ist offenkundig. Das ist ein Zeichen absoluten Regierungsversagens.
Der dritte Punkt ist die Vermeidung von Scheinprivatisierungen. Da ist von besonderer Bedeutung, dass einmal dargestellt worden ist, was in diesem Zusammenhang alles fehlerhaft sein kann. Es ist ganz eindeutig, dass dabei auf jeden Fall beachtet werden muss, dass Wettbewerb vorhanden sein muss, um Leistungen zu privatisieren, die bisher der Staat erbracht hat.
Das so genannte Outsourcen hat keinen Sinn, wenn der Staat als Auftraggeber zu vorgegebenen Preisen auftritt. Anhand einer Einrichtung ist dargestellt worden, dass nichts eine solche Privatisierung rechtfertigt, weil damit zusätzlich Steuerbeträge als Kosten angefallen sind, was dazu geführt hat, dass Mehrausgaben im Umfang von Millionen entstanden sind. Also Vorsicht bei dem Schlagwort „Privatisierung“! Immer darauf achten, dass Scheinprivatisierungen Mehrkosten für das Land mit sich bringen!
Viertens: Positiv war die beratende Tätigkeit im Bereich des Controllings im Schienenpersonennahverkehr. Dort sind Einsparpotenziale ermittelt worden, ohne an Leistungen zu rütteln. Das ist eine wichtige Aufgabe des Rechnungshofs: ständig beratend tätig zu werden und gleichzeitig auch das Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Beratung aufzulösen.
Der fünfte Punkt ist das strategische Management. Darauf habe ich schon bei Nennung des Punktes hingewiesen. Neun Universitäten nehmen Beschaffungen im Umfang von 500 Millionen DM im Jahr vor; ein strategisches Management soll dazu führen, dass erhebliche Einsparungen erzielt werden. Ich glaube, auch für die Regierungsfraktionen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass es ein Zeichen und ein Gebot der Stunde ist, überall dort einzusparen, wo unnötige Ausgaben ermittelt werden können.
Betrüblich ist der Punkt 6, der außeruniversitäre Forschungseinrichtungen betrifft. Dort hat sich herausgestellt, dass seit Jahrzehnten Beträge ausgegeben werden, die we
der vom Forschungsinhalt noch von ihrer Förderungsfähigkeit her über die Jahre gerechtfertigt waren. Von fünf Einrichtungen, die benannt worden sind, sind nur noch drei überhaupt als förderwürdig eingeordnet worden, während bei zwei die Feststellung lautete: Es gibt keinen vernünftigen Grund, derartig erhebliche Beträge jedes Jahr dafür zur Verfügung zu stellen.
Der siebte von mir herausgegriffene Punkt ist die zentrale Lehrerfortbildung. Da geht es auch darum, dass eine bedarfsorientierte Fortbildungsplanung durchgeführt wird und dass ein effektives Fortbildungscontrolling Platz greift, dass nicht nur irgendwann einmal Lehrer zur Fortbildung geschickt werden, sondern dass auch der Sinn der Fortbildungsmaßnahme und die Frage der Rückwirkung in den Unterricht hinein geprüft werden – mit dem weiteren Ziel, dass durch Fortbildungsmaßnahmen eine qualifizierte Personalentwicklung durchgeführt werden soll,
Schon diese wenigen Stichworte, meine Damen und Herren, zeigen, welche wichtige Aufgabe der Landesrechnungshof wahrnimmt und warum gerade die große Oppositionsfraktion immer mit Neugier und Interesse darauf wartet,
welche Oppositionskritik eine späte Rechtfertigung erfährt und wer im historischen Ergebnis mit seiner Politiksicht Recht gehabt hat.
Wir finden in dieser Denkschrift verschiedene Punkte, die von vornherein auch Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen im Parlament waren.
Wir sind dafür, dass durch verstärktes Controlling die Leistung im Verwaltungsbereich effektiviert wird, wir sind dafür, dass auch die weiteren Umsetzungen mit ergänzenden Berichten begleitet werden. Es stehen noch 13 Berichte aus der Vergangenheit aus, und es sind etwa gleich viele Berichte aus der neuen Beurteilung im Finanzausschuss zu erwarten.
Abschließend noch eine Anmerkung zur Landesstiftung: Wir unterstützen ausdrücklich das Angebot des Landesrechnungshofs, die Landesstiftung zu prüfen und zu kontrollieren.
Denn schon die bisherigen Bewilligungsvorgänge haben bewiesen, dass gerade die Überprüfung der Mittelverwendung und die Realitätskontrolle der angemeldeten gemeinnützigen Projekte ebenso notwendig sind, wie das gerechtfertigt erscheint. Wir hoffen, dass sich insoweit allseits und überall – auch bei den nicht so zahlreich vertretenen Mitgliedern der Regierungsfraktionen – Vernunft und Einsicht durchsetzen. Das wäre wichtig, um diese Landesstiftungsmittel für die Gemeinschaft besser nutzbar zu machen.