Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Kollege Oettinger, ich denke auch, dass es das höchste Gut eines Parlaments ist,

(Unruhe)

das ja seine Legitimation vom Souverän durch das Landtagswahlrecht ableitet, dass das Parlament dann, wenn Ein

wendungen vorgebracht werden – – Herr Kollege Oettinger, über Koalitionsräson usw. usf. brauchen wir heute in diesem Hause nicht zu diskutieren.

(Abg. Oettinger CDU: Morgen! Morgen in Berlin, Kollege! – Unruhe)

Aber es gibt in diesem Parlament eine Mehrheit, die die Auffassung vertritt, dass das Landtagswahlrecht in seiner derzeitigen Fassung an verschiedenen Stellen überarbeitet werden müsste.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Salomon GRÜNE)

Wenn das so ist, Herr Kollege Theurer, Herr Kollege Oettinger, dann wäre es ja auch nur folgerichtig, wenn das Parlament für sich beschließen würde, diese Änderungsvorschläge, die vorgebrachten Einwendungen, insbesondere von Professor Hagena, aber auch in diesem Hause, zum Beispiel in unserem Eckpunkteantrag zur Wahlrechtsreform, im Parlament zu diskutieren.

(Abg. Oettinger CDU: Sehr gut!)

Da bin ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Theurer, der Auffassung, dass auch dies zunächst eine Aufgabe des Parlaments darstellt und wir nicht das, was wir selbst erledigen können, an die Justiz delegieren sollten.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Im Ausschuss!)

Da meines Erachtens – und meine Fraktion ist einhellig dieser Meinung – die jetzt von der SPD beantragte Strukturkommission ja keine Beschlüsse fassen, sondern die vorgebrachten Einwendungen und Vorschläge diskutieren soll, stimmen wir dem Antrag der SPD, der diesem Hause schon wortgleich am 18. Juli dieses Jahres vorlag, zu.

Zu der von Ihnen, Kollege Reinhart, vorgeschlagenen Verschiebung über die Geschäftsordnung in die Ausschüsse: Dann sollten Sie doch so ehrlich sein und sagen, Sie wollten unter Bezug auf Ihren Beschluss vom 18. Juli in diesem Haus keine Änderung des Wahlrechts, Sie wollten nicht einmal eine Diskussion darüber. Das wäre eine ehrliche Haltung. Das wäre auch gerechter für diese Debatte, statt Diskussionen über eine geschäftsordnungsmäßige Verschiebung in Ausschüsse zu führen.

(Abg. Pauli CDU: Wir diskutieren immer gern!)

Wir tragen jedenfalls den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Einsetzung einer Strukturkommission zur Überprüfung des Wahlrechts in Baden-Württemberg mit, weil wir dazu ausreichend Anlass sehen.

(Zuruf des Abg. Oettinger CDU)

Wir werden aus formalen Gründen, Kollege Oettinger, die Einsprüche gegen die Landtagswahl – und das wirkt sich auch für Sie positiv aus, weil dann die errungenen Mandate endgültig als bestätigt angesehen werden können – zurückweisen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses, Drucksachen 13/404 bis 13/414.

Ich rufe zunächst die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hubert Harter, Freiburg, vom 26. März 2001, Drucksache 13/404, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Heinz Zentler, Heilbronn, vom 26. März 2001, Drucksache 13/405. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Frau Brigitte Bochert und des Herrn Karl Ulrich Bochert, Stuttgart, vom 4. April 2001, Drucksache 13/406. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist bei einer Enthaltung zugestimmt.

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Bernd Linke, Rottenburg a. N., vom 10. April 2001, Drucksache 13/407. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist bei einer Enthaltung zugestimmt.

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Martin Krenedics, Schwäbisch Hall, vom 20. April 2001, Drucksache 13/408. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hans-Joachim Zimmer, Kirchheim u. T., vom 23. April 2001, Drucksache 13/409. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Günther W. Bosch, Tübingen, vom 24. April 2001, Drucksache 13/410, auf. In diesem Wahlprüfungsverfahren sind Herr Abg. Hoffmann, Frau Abg. Netzhammer, Herr Abg. Dr. Repnik, Frau Abg. Haller-Haid und Herr Abg. Boris Palmer Beteiligte nach § 6 Abs. 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Sie sind deshalb gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes von der Mitwirkung an der Beschlussfassung ausgeschlossen. Ich stelle fest, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht anwesend sind bzw. sich an der Abstimmung nicht beteiligen.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Günther W. Bosch abstimmen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Rodolfo Panetta, Horb, vom 26. April 2001, Drucksache 13/411, auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmige Zustimmung.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Gerd-Josef Solleder, Bruchsal, vom 1. Mai 2001, Drucksache 13/412, auf. Hier ist Herr Abg. Rech als Beteiligter im Sinne des Wahlprüfungsgesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen. Ich stelle fest, dass Herr Rech nicht anwesend ist bzw. sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Aufgerufen ist die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena, Eggenstein-Leopoldshafen, vom 9. Mai 2001, Drucksache 13/413, in Verbindung damit der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 13/450.

Zunächst lasse ich über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist bei einigen Enthaltungen zugestimmt.

Wir kommen jetzt zur Behandlung des Entschließungsantrags. Ich gehe davon aus, dass dazu die CDU-Fraktion einen Antrag stellen wird. Herr Abg. Hauk.

Frau Präsidentin, wir beantragen, den Entschließungsantrag dem zuständigen Ausschuss, dem Ständigen Ausschuss, zu überweisen.

(Abg. Birzele SPD: Er kommt wieder zurück!)

Die CDU-Fraktion beantragt Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Dem Antrag auf Überweisung ist zugestimmt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hans Schieferstein, Stuttgart, vom 12. Mai 2001, Drucksache 13/414, zur Abstimmung auf. Hier ist Frau Abg. Inge Utzt Beteiligte. Ich stelle fest, dass sich Frau Utzt an der Abstimmung nicht beteiligt.

Wir kommen zur Sachabstimmung über die Beschlussempfehlung.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ruhe bitten, damit wir hier zügig vorankommen.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung ist zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Zustimmung der baden-württembergischen Landesre

gierung zum Entwurf der neuen „Verordnung zum Schutz von Legehennen (Hennenhaltungsverordnung – HhVO)“ im Bundesrat – Drucksache 13/20

Dazu liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/440, vor, den ich nach der Aussprache zur Abstimmung stellen werde.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Gespräche draußen zu führen, damit wir hier in der Tagesordnung fortfahren können.

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.