Peter Hauk

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Frau Kollegin Lösch, würden Sie die Theorie – bei der ich Sie im Grundsatz bestärken will –, dass ein Verbot den ersten Griff zur Zigarette zumindest erschwert, auch auf den Konsum von Cannabis übertragen?
Herr Präsident, namens der CDU-Fraktion schlage ich Herrn Abg. Günther Oettinger als Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vor.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Beratung des Haushalts des Landtags ist festzustellen, dass es im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 de facto keine Steigerungsraten im Volumen des Einzelplans 01 gibt,
dass bei den Fraktionen Kürzungen erfolgen und dass mit Ausnahme der Steigerungen der Personalausgaben im Jahr
2006 keine nennenswerten sonstigen Steigerungen zu verzeichnen sind.
Der Landtag von Baden-Württemberg liegt, bezogen auf die Ausgaben pro Einwohner, mit 3,89 € in diesem Jahr und 3,99 € im nächsten Jahr im untersten Drittel, was die Kosten der Legislative im Ländervergleich angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir ein guter, ein effizienter Landtag sind. Aber ich glaube auch, dass Demokratie, eine funktionierende Gewaltenteilung und eine starke Legislative nicht umsonst zu haben sind.
Deshalb muss nicht allein die finanziell günstigste Lösung die beste sein.
Wir sind, meine ich, nicht zuletzt deshalb so gut, weil die größere Zahl der Abgeordneten fest im Beruf verwurzelt ist, weil wir eben ein Teilzeitparlament sind. Deshalb liefern wir auch aufgrund dieser festen Verwurzelung die besten Ergebnisse. Ich nehme es mir heraus, Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihr gutes Engagement herzlich zu danken.
Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die Frage der Quantität; ausschlaggebend ist letztendlich die Qualität. Wir sind bürgernah und stehen mit beiden Beinen fest im Leben, aber wir haben unsere Verantwortung einerseits als Kontrolleure der Regierung und andererseits als aktive Gestalter der Landespolitik.
Leider, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Föderalismusreform gescheitert. Unseren Vertretern, unserem Ministerpräsidenten Erwin Teufel und den Fraktionsvorsitzenden Drexler und Kretschmann, danke ich herzlich für ihre engagierte Mitarbeit im Landesinteresse und auch im Interesse dieses Landtags, denn der Landtag wäre der originäre Profiteur der Föderalismusreform gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig davon, was sich bundesstaatlich verändert hat, haben sich Strukturen auch im Land verändert. Ich glaube, auch darauf muss die Legislative reagieren. Strukturen haben sich in der Exekutive verändert, beispielsweise durch die Verwaltungsreform. Das hat Auswirkungen auf das Parlament. Ich meine, dass wir unser Kontrollrecht, dass wir die Kontrolle der Regierung in der Zukunft verstärken und intensivieren müssen. Die großen Gesetzeswerke sind in den letzten 50 Jahren auf den Weg gebracht worden. Jetzt gilt es, diesen Stand an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Das ist das eine.
Das Zweite, was wir auch feststellen, ist, dass wir in unseren Gesetzen in Teilen in großer Zahl auch den Erlass von Rechtsverordnungen vorgesehen haben, bei denen wir
schon im Einzelfall hinterfragen müssen, ob wir alles der Regierung, sprich der Exekutive, überantworten dürfen oder ob wir nicht zumindest dort, wo es wesentlich ist, auch Rechtsverordnungen wieder an den Gesetzgeber zurückziehen müssen. Ich meine nicht die Rechtsverordnung über die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Dasselfliege, sondern zum Beispiel die Frage der Eigenkontrollverordnung im Abwasserbereich, die unsere Kommunen ganz wesentlich betrifft. Das halte ich auch für ein elementares Gestaltungsrecht und eine Gestaltungspflicht des Landtags. Daraufhin müssen wir, denke ich, auch die vorhandenen Gesetze überprüfen.
Ein Weiteres: Im Bereich des Haushalts und des Haushaltsvollzugs, des Controllings machen wir nur unvollständig Haushalts- und Vollzugsanalysen. Wir beschließen hier in diesen Tagen die Haushaltsansätze. Ich meine allerdings, dass es dabei nicht ganz sein Bewenden haben kann. Vielmehr müssen wir auch verstärkt schauen, dass wir – die Regierungsfraktionen tun es bereits – noch mehr Einfluss auch auf die Mittelverteilung nehmen. Dabei meine ich nicht die konkrete Mittelverteilung auf Projekte. Das ist Sache der Fachleute in der Exekutive. Aber bei großen Mittelansätzen wie beispielsweise Krankenhausförderung, Schulhausbauförderung und dergleichen geht es schon darum, wie die Kriterien für die Verteilung aufgestellt werden. Auch dabei kann ich mir eine verstärkte Mitwirkung des Landtags gut vorstellen. Sie ist auch angesichts der Einsparungen, die wir erbringen müssen, bitter notwendig.
Meine Damen und Herren, wir sind ein gutes Parlament. Wenn wir noch einige Verbesserungen vornehmen, wird das Ergebnis unserer Arbeit noch besser.
Lassen Sie mich aber aufgrund der aktuellen Diskussion auch auf das Thema Diäten, Pensionen etc. eingehen.
Ich bin überzeugt, der Wert der Arbeit dieses Landtags, der Wert der Abgeordneten ist nicht beliebig. Wir sind kein billiger Jakob,
und wir brauchen uns auch nicht ständig in die Selbstverteidigung zurückzuziehen, sondern wir müssen das, was wir an Entschädigungen und Pauschalen erhalten, offensiv nach draußen tragen.
Wir haben überhaupt nichts zu verbergen. Wenn man sich die Statistik anschaut, wird das unzweifelhaft.
Eines ist klar: Wir müssen uns auch im gesellschaftlichen Wandel den aktuellen Fragen stellen. Dass wir das tun, ist keine Frage. Wir müssen uns überlegen, wie wir die Altersversorgung der Abgeordneten stufenweise in die Bruttobezüge im aktiven Dienst mit einbauen können – ob jetzt auf
einen Schlag wie in Nordrhein-Westfalen oder stufenweise. Ich halte eine stufenweise vorgehende Lösung für deutlich besser.
Aber es muss schon so sein, dass eine Lösung für die Abgeordneten nicht de facto einkommensmindernd zu Buche schlägt, sondern dass wir unser Einkommen zumindest halten.
Meine Damen und Herren, dabei darf man nicht zuerst auf die aktuelle Diskussion starren, sondern der Ansatz und die richtige Frage müssen lauten: Wie halten wir diesen Landtag, dieses Haus für jede Berufsgruppe und für jede Bevölkerungsgruppe offen, für parlamentsfähig? Man kann feststellen, dass die Zugehörigkeit zum Landtag für Beamte zwischenzeitlich – egal, mit welchen Änderungen; das wird auch in der Zukunft so sein – einigermaßen kompatibel mit der Berufstätigkeit ist. Für einen Mittelständler wird es hingegen schon schwieriger, denn ein Handwerksmeister oder ein selbstständiger Unternehmer – also die Menschen, auf die wir aufgrund ihrer Leistung in unserem Land immer so stolz sind – hat es schon schwerer, sich in den Politikbetrieb, wie wir ihn haben, einzugliedern. Für diese Menschen brauchen wir Lösungen. Lösungen können eben auch in der Regelung der Frage der Diäten und der Versorgung mit enthalten sein.
Das Gleiche gilt auch für den qualifizierten Facharbeiter. Wenn heute alle Berufsgruppen im Landtag vertreten sind – der Feinmechanikermeister genauso wie der Arzt, der Beamte und der Hochschullehrer –, dann muss es doch unser Ziel sein, auch in der Zukunft den Zugang zu diesem Parlament für möglichst alle Bevölkerungsgruppen offen zu halten.
Dabei meine ich, meine Damen und Herren, dass der Weg, den man in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen hat, populistisch und unter dem Strich nicht zielführend ist, denn dort sollen ja auch die Aufwandspauschalen sofort abgeschafft werden. Jeder Monteur, jeder Außendienstmitarbeiter einer Versicherung, jeder Beamte, der auf Reisen geht und übernachtet, der eigene Arbeitsmittel einsetzt, erhält Erstattungen für einen effektiv und tatsächlich vorhandenen Aufwand, sei es nun pauschal – auch das ist ja möglich – oder auf Nachweis. Was für den Monteur, für den Versicherungsvertreter, den Berufskraftfahrer oder wen auch immer gilt, das muss, denke ich, auch für die Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg gelten. Mandatsbedingter Aufwand muss als solcher erstattet werden, wie auch immer man das regelt.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion sollte meines Erachtens sine ira et studio geführt werden, und zwar nicht mit dem Ziel, in der Bevölkerung billige Effekthascherei betreiben. Bei diesem Prozess sollten wir die Diskussion
auch aktiv in die Bevölkerung hineintragen und die Bevölkerung in dieser Frage mitnehmen. Man merkt es immer wieder: Wenn man die Verhältnisse in Baden-Württemberg darstellt, wenn man die Diätenversorgung der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg mit Besuchergruppen bespricht, dann erntet man meistens sehr großes Verständnis.
Die meisten sind eigentlich überrascht, wie wenig wir verdienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diese Fragen, auch die Fragen der Diäten und der Versorgung, inhaltlich und offensiv angehen. Dann werden unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung nach außen und nach innen noch besser und noch effizienter.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen, die einerseits bereits im Ständigen Ausschuss eingebracht und dort mehrheitlich verabschiedet wurden und andererseits heute für die fehlenden Wahlkreise vorliegen, genügen wir einerseits unserer Landesverfassung und andererseits auch den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Damit stehen wir auf der sicheren Seite.
Es ist festzuhalten, dass die Chancengleichheit bei der Landtagswahl im Jahr 2006 in einem besseren Umfang gegeben sein wird als im Jahr 2001, wenn dieser Gesetzentwurf heute mit Mehrheit verabschiedet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aber nicht verhehlen, dass wir vonseiten der CDU-Fraktion uns auch andere Lösungen hätten vorstellen können.
Lieber Kollege Drexler, hämisches Lachen ist nicht angesagt. Sie waren ebenfalls einmal in einer Koalition und haben in der großen Koalition als der kleinere Koalitionspartner immer auch – wie ich denke, zu Recht – darauf beharrt, dass der Koalitionsvertrag hinsichtlich gemeinsamer Anträge und Abstimmungen eingehalten wird.
Ich sage ganz offen, dass die jetzigen Lösungen für uns in Teilbereichen unbefriedigend sind
und wir uns auch andere Lösungen hätten vorstellen können. Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zwei Beispiele dafür anführen.
Das eine Beispiel betrifft die Wahlkreise im Landkreis Göppingen und im Landkreis Esslingen.
Der Wahlkreis Nürtingen ist relativ groß,
der Nachbarwahlkreis Kirchheim ist etwas kleiner. Wir hätten uns schon vorstellen können, dass wir aus dem Wahlkreis Nürtingen – und zwar sogar auf längere Sicht gesehen – unter Umständen die eine oder andere Gemeinde in den Wahlkreis Kirchheim hinüberziehen, um den Verlust von Reichenbach an den Wahlkreis Göppingen auszugleichen.
Meine Damen und Herren, an der CDU-Fraktion lag es nicht, dass eine solche Lösung nicht zustande kam.
Herr Kollege Kretschmann, dazu sage ich jetzt lieber einmal gar nichts.
Das zweite Beispiel, das ich erwähnen will, ist die Diskussion um den Stadtkreis Heilbronn.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass der Stadtkreis Heilbronn mit über 25 % Abweichung Änderungsbedarf hat und dringend Gemeinden, und zwar dort, wo der Zuwachs stattfindet, aus dem Landkreis Heilbronn braucht.
Ich will auch gar nicht verhehlen, dass es da in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner nicht einfach war, eine Lösung hinzubekommen. Die Lösung, die jetzt vorliegt, ist für uns eine unbefriedigende Lösung.
Wir stimmen ihr zu, weil das die einzige Lösung war, für die wir für das Gesamtpaket die Zustimmung der FDP/DVP erhalten haben
und wir nicht riskieren wollten, dass die Landtagswahl im Jahr 2006 angefochten und womöglich sogar mit Erfolg angefochten wird. So bekommen wir eine Lösung für Heilbronn hin.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eines ist auch klar: Logischer wäre es gewesen, aus dem Wahlkreis Eppingen, der größer ist als der Wahlkreis Heilbronn, nicht nur eine oder zwei, sondern mehrere oder gar größere Gemeinden – ich denke beispielsweise an Bad Rappenau oder Siegelsbach im Norden von Heilbronn – dem Stadtkreis Heilbronn zuzuschlagen. Dann hätten wir für den Stadtkreis Heilbronn eine vernünftige Lösung erreicht, die auch für die nächsten Jahre und vielleicht sogar Jahrzehnte getragen hätte.
So bewegen wir uns auf einem relativ engen Pfad.
Herr Kollege Drexler, bitte schön.
Herr Kollege Drexler, die Antwort darauf ist ganz einfach. Es lag nicht an uns.
Ich weiß gar nicht, worüber es sich da aufzuregen gibt.
Langsam! – Wozu die Aufregung? Wir haben fünf Wahlkreise, die zwingend verändert werden mussten. Nach
d’Hondt hat die FDP/DVP bei einem ein dominierendes Mitspracherecht, und das hat sie bei Heilbronn ausgeübt.
Bitte schön, Herr Haller.
So ist es.
Herr Kollege Haller, wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie meine Intention schon gespürt.
Eines ist klar, und ich habe es gerade eben bereits erklärt: Nach d’Hondt steht der FDP/DVP bei mindestens einem Wahlkreis ein, wenn man so will, dominanter Einfluss zu. Darum geht es aber gar nicht.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Drexler, tun Sie doch nicht so scheinheilig! Tun Sie doch nicht so, als wären Sie nie in einer Koalition gewesen.
Sie würden sich ja nach den Jahren von 1992 bis 1996 zurücksehnen, wenn Sie einen Koalitionsvertrag hätten. Das ist doch der Punkt.
Im Augenblick gestatte ich keine weiteren Zwischenfragen, weil ich das im Zusammenhang erläutern möchte.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns eine Lösung innerhalb des Stadt- und Landkreises Heilbronn vorstellen können und hätten dazu natürlich den deutlich größeren Wahlkreis Eppingen für eine Zuwanderung in Richtung Stadtkreis Heilbronn innerhalb des Wahlkreises vorgesehen. Dieses ist – ich sage es eindeutig, weil in der Öffentlichkeit offenbar auch andere Meldungen herumgeistern – nicht an der CDU, sondern an unserem Koalitionspartner gescheitert.
Wir stimmen trotzdem dem Begehren des Koalitionspartners aus vorgenannten Gründen zu, und zwar nicht aus Überzeugung in der Sache, sondern aus Staatsräson, meine Damen und Herren.
Denn eines ist doch klar, meine Damen und Herren: Andernfalls wäre diese Wahlkreisreform gescheitert, und Sie, Herr Kollege Drexler, hätten weder an unserer noch an Ihrer Stelle – –
Auch Sie, Herr Kollege Drexler, hätten weder an unserer noch an Ihrer Stelle die Verantwortung für eine vorgezogene Neuwahl übernommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Takte zu dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen sagen. Wenn ich mir diesen Antrag ansehe, dann muss ich schon sagen, dass da auch ein Stück weit Heuchelei mit drinsteckt. Vergleichen Sie diesen Antrag einmal mit dem Entschließungsantrag, der im Ständigen Ausschuss – ohne Begründung, aber einschließlich der Begründung, die damals diesem Antrag zugrunde lag – verabschiedet wurde.
In diesem Entschließungsantrag der CDU und der FDP/ DVP gibt es zwei Komponenten, nämlich die Landesregierung zu ersuchen, einen Bericht des Statistischen Landesamtes vorzulegen, welche Auswirkungen a) eine weitestmögliche Angleichung der Wahlkreisgrößen und b) eine Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße um nicht mehr als 15 % nach unten oder oben hätte. Jetzt frage ich natürlich schon, warum denn der Punkt a, nämlich
eine weitestmögliche Angleichung der Wahlkreisgrößen – sprich: um die 100 % herum – in Ihrem Antrag nicht mehr zu finden ist.
Auf Ihre Antwort, Herr Kollege Drexler, bin ich schon gespannt. Denn wenn man schon eine größere Wahlkreisreform unternimmt, dann kann man auch den Versuch unternehmen, sich den 100 % anzunähern und nicht nur einer Abweichung von maximal 15 %.
Ich sage ein Zweites dazu, Herr Kollege Kretschmann: Sie ist auch deshalb ein Stück weit heuchlerisch, weil innerhalb der Fraktionen – und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um die Koalitionsfraktionen handelt – kein Einvernehmen für eine weiter gehende Lösung für das Jahr 2006 erzielt wurde, sondern, wenn überhaupt ein Einvernehmen, dann erst für das Jahr 2011.
Ich habe Ihnen bei der letzten Debatte schon einmal gesagt: Die CDU-Fraktion wäre bereit gewesen, auch für das Jahr 2006 bereits eine deutlich weiter gehende Lösung zu treffen als die, die heute verabschiedet wird.
Wir wären dazu bereit gewesen.
Die Verhinderer waren in erster Linie die kleinen Fraktionen im Parlament und in zweiter Linie ein Stück weit auch die SPD.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Änderung des Landtagswahlgesetzes ist notwendig. Sie ist sachgerecht, und es ist auch richtig, dass wir sie heute durchführen.
Wir haben ein prioritäres Problem. Dieses prioritäre Problem liegt, Herr Kollege Oelmayer, in den Abweichungen der Wahlkreise.
Ich freue mich, Frau Kollegin Berroth, dass Sie so große Aufmerksamkeit genießen.
Meine Damen und Herren, es gibt für Baden-Württemberg eine klare Vorschrift. Wir sollen bei Abweichungen über 25 % handeln. Wir müssen handeln bei Abweichungen über 33 %.
In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht für die Bundestagswahl eine andere Regelung getroffen, nämlich eine Sollvorschrift ab 15 % und eine Mussvorschrift ab 25 %. Wiewohl diese Vorschrift nicht unmittelbar für das Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg gilt, waren wir – zu Recht und aus Gerechtigkeitsgründen – bereit, diese Vorschrift anzuwenden.
Langsam. Ich möchte das nur einmal voranstellen, Herr Kollege Birzele, damit wir über diese Frage zunächst einmal Einigkeit erzielen.
Aber bitte, Herr Kollege Palmer.
Herr Kollege Palmer, wir haben es hier mit dem Thema Landtagswahlkreisgrößen zu tun. Das d’Hondt’sche Wahlverfahren legt der Landtag mit Mehrheit fest. Sie können sich dabei gern konstruktiv einbringen.
Halten wir so viel fest: Mit der jetzigen Reform befinden wir uns auf einer verfassungsrechtlich sicheren und sauberen Seite, weil wir für alle Landtagswahlkreise, für die wir nach baden-württembergischer Rechtsprechung und badenwürttembergischem Recht handeln sollen, auch handeln. Damit bringen wir sie unter eine Abweichungsgröße von deutlich unter 25 %.
Aber gerne, Herr Kollege Dr. Lasotta.
Ich kann bestätigen, dass es von mehreren Vorschlägen einen Vorschlag gab, der akzeptiert wurde und der einen gemeinsamen Nenner zwischen CDU und FDP/DVP gefunden hat. Dieser hat Eingang in unseren gemeinsamen Antrag gefunden.
Meine Damen und Herren, entschieden weise ich die Ausführungen der Kollegin Berroth zurück,
das Landtagswahlgesetz und diese Änderung sei an Personen orientiert zustande gekommen.
Ich weise das entschieden zurück. Für meine Fraktion, für die CDU-Fraktion, trifft dies nicht zu. Ich kann auch weiter gehende Vermutungen nicht bestätigen.
Im Augenblick nicht.
Meine Damen und Herren, unser erstes Ziel war es, das Landtagswahlrecht verfassungskonform zu machen und damit eine – bei einer Anfechtung mögliche – Wiederholung der Landtagswahl zu verhindern.
Wir haben gemeinsam – darüber sind sich alle Fraktionen einig – festgestellt, dass dies ein erster Schritt ist. Diesem ersten Schritt wird ein zweiter Schritt folgen müssen. Ich verweise auf den Entschließungsantrag, den unsere Fraktion im Ständigen Ausschuss eingebracht hat
und der, Herr Kollege Drexler, im Grundsatz eher weiter gehend ist als der Ihre.
In diesem vom Ständigen Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag wird auch die Prüfung einer Angleichung der Wahlkreisgröße auf etwa 100 % gefordert.
Ich stelle nur fest, dass Sie dies in Ihrem Antrag nicht fordern. Die Bewertung überlasse ich den Damen und Herren dieses Hauses.
Meine Damen und Herren, noch einige Anmerkungen zu den sonstig aufgeführten Vorschlägen.
Zum einen zum Vorschlag der SPD, schwankende Sitzzahlen zu vermeiden: Herr Kollege Birzele, hätte sich die Sitzzahl im Landtag von Baden-Württemberg vom Jahr 1952, also dem Jahr der Landesgründung, bis heute entsprechend der Bevölkerungszahl entwickelt, würden etwa 170 Kolleginnen und Kollegen in diesem Landtag sitzen. Damals gab es etwa 7 Millionen Einwohner und eine Regelgröße von 120 Abgeordneten, heute haben wir 10,5 Millionen Einwohner, aber immer noch eine Regelgröße von 120 Abgeordneten.
Zum Thema Gleichheit der Stimmen und Gewicht der Stimmen:
Das Gewicht der Stimmen, Herr Kollege Oelmayer, ist beim Einstimmenwahlrecht – ich habe das bereits bei der ersten Lesung betont – am größten. Nirgendwo hat der Bürger mit seiner Wahlentscheidung einen größeren Einfluss auf den prozentualen Anteil der Parteien bei der Zusammensetzung des Parlaments – das hat er mit den Zweitstimmen im Bundestag –, und darüber hinaus ist sein Einfluss auf die personelle Zusammensetzung dieses Landtags viel unmittelbarer,
weil jeder Kollege von uns die Zustimmung draußen in den Wahlkreisen braucht.
Nein, im Augenblick gestatte ich keine Zwischenfragen.
Wenn er die Bürgerhaftung und die Basishaftung verliert, wird er nicht mehr gewählt.
Ich komme auch demnächst zum Ende, Frau Präsidentin.
Zum Zweiten: Ich darf noch ein Letztes zu den Themen Landesliste und Frauen sagen. Meine Damen und Herren, aus dem gleichen Grund, weshalb wir uns für das Einstimmenwahlrecht und auch für ein wesentlich stärkeres Bürgervotum einsetzen, lehnen wir eine Landesliste ab. Wir wollen die Bürgerhaftung und die Bürgerverhaftung der Abgeordneten und nicht in erster Linie die Parteienbindung.
Zum Thema „Zahl der Frauen“, Herr Kollege Oelmayer, sage ich: Wohl haben wir in der CDU-Fraktion weniger, aber dafür umso stärkere Frauen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben einen Tagesordnungspunkt „Chaos in der Energiepolitik in BadenWürttemberg“ beantragt. Meine Damen und Herren, da wollen wir einmal über das Chaos reden. Der Bund: Rot-grünes Chaos, Ausstieg aus der Kernenergie mit Folgen für BadenWürttemberg, weltweit wird zugebaut, in Deutschland steigen wir aus, in Baden-Württemberg wird jetzt in Obrigheim der erste Reaktor stillgelegt, 2008 Neckarwestheim I, 2012 Philippsburg. Forschungs- und Entwicklungskapazitäten wandern ab.
Die Wertschöpfung der Stromerzeugung findet zunehmend im Ausland statt.
Meine Damen und Herren: rot-grünes Energiechaos in Deutschland.
Sie zwingen uns regelrecht zum Zubau bei Kohlekraftwerken, siehe RWE und Eon, die es bereits angekündigt haben.
Wir werden, um in Baden-Württemberg noch einigermaßen autark bleiben zu können, wenn Ihre Politik denn greift, wenn sie denn greifen sollte, nachziehen müssen. Ich sage nur: rot-grünes Energiechaos.
Zwischen- und Endlager: Zwischenlager in Deutschland, Risikoerhöhungen allüberall an allen Kernkraftwerksstandorten, Endlagermoratorium in Gorleben.
Die Kommunen und das Land Niedersachsen sind für die Weiterführung des Verfahrens. Der Bund blockiert. Verantwortungsvolle Energiepolitik? Ich stelle fest: rot-grünes Energiechaos.
Windenergie: Meine sehr verehrten Damen und Herren, mittlerweile gigantische Abschreibungsmodelle für Besserverdiener; ein minimales Kosten-Nutzen-Verhältnis,
eine Zupflasterung der Schwarzwaldhöhen und der Alb, riesige Fehlallokationen volkswirtschaftlicher Ressourcen. Rot-grünes Energiechaos!
Netze: Die Netzzugangsregulierungen kommen viel zu spät, eine klare Benachteiligung der baden-württembergischen Energieerzeuger. Die Netzkapazitäten sind im Norden viel zu gering, im dünn besiedelten Norden, der die Durchleitungsmöglichkeiten gar nicht hat. Milliardeninvestitionen werden notwendig, auch mit unserem Geld. Rot-grünes Energiechaos!
Emissionshandel, Vergabe von CO2-Rechten,
die einseitige Bevorzugung der Kohle, die rote Kohle-Connection NRW und Bund greift voll, Müller und Tacke nur als Beispiel, eine eindeutige Benachteiligung der Kernkraft.
Meine Damen und Herren, rot-grünes Energiechaos!
Jetzt kommen wir einmal zum Thema EnBW und OEW und EdF, meine Damen und Herren.
Da wollen wir doch einmal feststellen, wo wir heute stünden, wenn es nicht gelungen wäre, einen strategischen Partner in einem europäischen Markt aufzustellen.
Wir haben zu diesem Zeitpunkt einen strategischen Partner gebraucht, und der strategische Partner war zu diesem Zeitpunkt eben nur noch in der EdF zu finden.
Natürlich. Sie sehen doch die Aufstellung, wie sie sich bundesweit ergeben hat. Der strategische Partner war nur noch dort zu finden,
wenn überhaupt eine Chance bestehen sollte, die EnBW als baden-württembergisches Unternehmen mit Wertschöpfung in Baden-Württemberg zu erhalten. Ansonsten wären wir doch schon längst Filialisten der Ruhr. Machen wir uns doch nichts vor.
Meine Damen und Herren, was steht jetzt an?
Die Frage, die sich stellt, ist: Was passiert mit dem derzeit geparkten Kapital? Kommt es zu einer Mehrheitsbeteiligung der EdF? Wer hat unter Umständen Interesse, eine solche Mehrheitsbeteiligung zu verhindern? Wenn man diese Fragen beantwortet und wenn man gleichzeitig die Unternehmensstruktur und das Unternehmen selbst beleuchtet, dann wird man, glaube ich, auch die notwendigen Antworten finden.
Wer hat Interesse? Zunächst einmal die OEW selber. Die EnBW ist ein Unternehmen, das sich in einer Konsolidierungsphase befand und – das behaupte ich – diese Phase weitgehend abgeschlossen hat, und zwar mit einer guten Möglichkeit der Ertragssteigerung.
Schauen Sie sich nur die Zeichnungsergebnisse der letzten Anleihe an; dann werden Sie feststellen, dass die Nachfrage nach dieser Anleihe hoch war. Das würde der freie Markt mit Sicherheit nicht bieten, wenn die Ertragschancen des Unternehmens nicht entsprechend gut wären.
Wer hat weiter Interesse? Sicherlich auch das Land. Wir haben Interesse an der Produktion von Strom in unserem Land, wir haben Interesse an der Wertschöpfung im Land, wir haben Interesse an den Arbeitsplätzen im Land.
Daran hat sich seit dem Verkauf der Beteiligung des Landes an der EnBW nichts geändert.
Herr Drexler, Sie verstehen es nicht.
Das ist genau der Punkt: Ihnen fehlt dafür das Verständnis.
Wer hat weiter Interesse? Unter Umständen die Stadt Stuttgart und die Stadt Karlsruhe.
Es geht um Arbeitsplätze, es geht um die Sitzfrage.
Es geht um Arbeitsplätze; das mag durchaus mit eine Rolle spielen.
Wo stehen wir heute?
Nach der Liberalisierung haben wir doch mittlerweile faktisch Oligopole:
RWE, Eon, Vattenfall noch ein Stück weit im Norden, die EnBW im Südwesten. Wenn Sie sich die Aktienkurse der anderen Unternehmen – RWE und Eon – anschauen, sehen Sie: Wer vor drei Jahren investiert hat, würde heute gutes Geld bekommen können, wenn er denn verkaufen würde. Die EnBW-Aktie zeichnet diese Kursentwicklung so nicht nach und kann sie auch nicht so nachzeichnen,
weil der Streubesitz, Herr Drexler, der an der Börse gehandelt wird, eben entsprechend gering ist
und weil ein Börsengang nicht in der Phase einer Konsolidierung eines Unternehmens, sondern erst nach einer Konsolidierung des Unternehmens überhaupt in Frage kommt.
Wenn es aber so ist, dass sich dieses Unternehmen konsolidiert hat, dann werden natürlich auch in der Frage des Aktienkurses unter Umständen Erwartungen möglich. Deshalb glaube ich, dass für alle, die derzeit an den OEW beteiligt sind – – Warum, glauben Sie denn, will die EdF die Mehrheitsbeteiligung übernehmen?
Doch nicht, um Geld zu verlieren, sondern im Zweifelsfall, um Geld zu verdienen.
Wenn Geld verdient wird, haben auch die baden-württembergischen Eigner ein Interesse daran.
Zum Abschluss, Herr Kollege Drexler, noch einmal zum Thema Neckarwestheim: Es ist schon etwas schizophren: Wir führen Debatten nicht nur über die Sicherheit, sondern über ein Höchstmaß an Sicherheit, und interessanterweise ist Ihr Umweltminister Trittin in Berlin in diesen Debatten der beste Kronzeuge.
Natürlich! Der beste Kronzeuge, wenn es um die Frage von null Toleranz geht, ist er.
Herr Kollege Drexler, unser Umwelt- und Verkehrsminister liegt mit seiner Zielrichtung einerseits mit der EnBW auf gleicher Linie und andererseits auch richtig. Denn wir wollen in der Frage der Sicherheit keine Abstriche machen. Die Kernkraft muss für uns auch in Zukunft akzeptabel bleiben.
Nur ganz ruhig bleiben!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal zum Thema Atomaufsicht: Wenn Sie, Herr Kollege Drexler, die Phase einer Konsolidierung, die Phase des Konzernumbaus, in der es bei den nachgelagerten Gesellschaften, bei den Tochtergesellschaften – nicht wegen Sicherheitsfragen, sondern einfach aufgrund sich verändernder Strukturen – naturgemäß unter Umständen rumort
ich habe die Protokolle nicht gelesen; ich kenne sie nicht; ich kann deshalb keine tiefer gehenden Aussagen darüber machen –,
zum Anlass nehmen, eine Sicherheitsdebatte vom Zaun zu brechen
und die Bevölkerung in diesem Land über das Thema Kernenergie zu verunsichern, dann ist das schlichtweg schäbig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Konzernumbau als solcher notwendig war und ist und, zumindest in Teilbereichen, auch erfolgreich war, zeigt – ich habe es vorhin schon gesagt – die Anleihe, die die EnBW am Kapitalmarkt aufgenommen hat.
Das zeigt auch die Perspektive, die in diesem Unternehmen steckt. Warum braucht die EnBW einen strategischen Partner? Die Antwort hat Rot-Grün doch in den letzten Jahren selbst mit geliefert. Die Antwort heißt: Wir brauchen im Bereich der Netze eine Modernisierung, gegebenenfalls so
gar neue Kapazitäten, und zwar auch über den Rhein hinaus, Herr Kollege Drexler. Was wollen wir denn machen, wenn Obrigheim abgeschaltet wird und Neckarwestheim und Philippsburg und weitere Atomkraftwerke ebenfalls? Wir können nicht alle Ausfälle mit Kohle kompensieren, die zudem noch deutlich teurer wäre. Wir müssen uns hier strategische Alternativen überlegen. Jetzt sind wir genau an diesem Punkt angelangt. Da würde dann mit Sicherheit ein erheblicher Kapitalbedarf auch für Netze notwendig werden.
Wir brauchen das Kapital für den Bau von Kraftwerken, und wir brauchen es auch deshalb, weil Sie uns im Bereich des Emissionshandels nachhaltig benachteiligen und damit von vornherein entsprechend weniger Kapital im Hinblick auf die Vergabe der Verschmutzungsrechte zur Verfügung steht.
Ich sage noch einmal ganz klar: Für Baden-Württemberg sind die Themen Stromproduktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze ganz zentrale Themen, und zwar nicht nur im Energiesektor, sondern auch deshalb, weil die Industrie in unserem hoch industrialisierten Technologieland von der Energieproduktion, von der Stromproduktion stark abhängig ist und wir uns deshalb nicht in fremde Hände begeben dürfen. Die Einzigen, die derzeit konkret und akut Arbeitsplätze gefährden, sind von Rot-Grün,
zum Beispiel wenn im nächsten Jahr in Obrigheim 1 000 direkte und indirekte Arbeitsplätze sukzessive verloren gehen.
Das sind die Einzigen, die konkret Arbeitsplätze gefährden.
Denn, Herr Kollege Drexler, in den letzten Jahren hat sich die EdF als verlässlicher Partner der EnBW erwiesen.
Unser Ziel muss meines Erachtens sein, diese strategisch kluge und gute Partnerschaft in der Zukunft zu erhalten und dabei einer Mehrheitsbeteiligung, einer Übernahme durch die EdF vorzubeugen, durch welche Konstruktionen und Möglichkeiten auch immer das der Fall sein wird, und somit eine klare Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Standortsicherung für Baden-Württemberg auch in der Energiebranche zu halten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten. Aber, Herr Kollege Birzele und Herr Kollege Oelmayer, man wird auch sehr schnell einige Unterschiede bei der Bewertung der Wahlrechtsreform feststellen.
Unstrittig ist, dass die tatsächliche Abweichung der Wahlkreisgrößen auch zu einem Ungleichgewicht der Bewertung des Bürgervotums führt. Dies ist nachvollziehbar. Deshalb sieht das Gesetz ja vor – übrigens vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof so bestätigt –, dass maximale Abweichungen von 15 % bestehen sollen und zwingender Änderungsbedarf ab einer Abweichung von 25 % besteht.
In fünf Wahlkreisen – Herr Kollege Birzele, Sie haben dies erwähnt – ist diese Abweichung um 25 % gegeben. Dort werden wir etwas tun müssen – nicht allein deshalb, weil wir von diesen Fakten gezwungen sind, sondern auch aus dem Prinzip heraus, dass unter dem Strich eine möglichst große Gleichheit des Bürgervotums erreicht werden soll.
Meine sehr geehrten Herren Kollegen, die Sie gesprochen haben, wissen, dass die Fraktionen untereinander auf einem, denke ich, guten Weg sind, einen gemeinsamen Nenner zu
finden. Dieser Nenner wird nicht so groß sein – das wissen Sie bereits –, wie Sie das wollen. Aber es gibt eine gewisse gemeinsame Basis,
und diese bedeutet, dass wir uns dem Anliegen, für das Jahr 2011 in einem größeren Umfang, als dies für 2006 erforderlich ist, eine Änderung, insbesondere bei den Wahlkreisgrößen, vorzunehmen, nicht verschließen werden. Dazu soll dann ein gemeinsamer Entschließungsantrag im Ständigen Ausschuss verabschiedet werden – ebenso wie Vorschläge zur zukünftigen Abgrenzung dieser fünf Wahlkreise: Biberach in Südwürttemberg, Geislingen, Heilbronn, Böblingen
Entschuldigung, Leonberg und Bietigheim-Bissingen in Nordwürttemberg.
Meine Damen und Herren, auf die Reform dieser fünf Wahlkreise werden wir uns im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens mit Sicherheit verständigen können. Eine größere Reform, wie Sie sie sich vorstellen, die auch Abweichungen um 15 % umfasst, würde in der Summe weitaus mehr Wahlkreise, mindestens 20, berühren und Probleme in der Einheitlichkeit der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise, der Landtagswahlkreise und der Landkreis- und Stadtkreisgrenzen verursachen.
Meine Damen und Herren, ein Eckpunkt, den die SPDFraktion in ihrem Antrag formuliert hat, ist die Reduzierung der Regelsitzzahl.
Der Landtag von Baden-Württemberg besteht nun seit über 50 Jahren. Hatte Baden-Württemberg 1952 noch etwa 7 Millionen Einwohner, so hat das Land heute 10,5 Millionen Einwohner. Die Zahl der Sitze im Landtag ist jedoch nicht angewachsen. Das heißt, jeder Abgeordnete vertritt per saldo ein starkes Drittel mehr Einwohner als 1952. Ich glaube, da kann man nicht von einer Überbesetzung oder von einer Überzahl an Sitzen bzw. Abgeordnetenmandaten sprechen.
Meine Damen und Herren, das zweite, sehr durchsichtige Ziel des SPD-Antrags ist die Einführung der Erst- und Zweitstimme bei Landtagswahlen. Ich behaupte, wir haben den besten Landtag in Deutschland überhaupt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, in diesem Fall schließe ich Sie sogar mit ein. Lassen Sie mich das begründen: Bei keinem anderen Wahlrecht in Deutschland hat die persönliche Stimme des Bürgers bei der Stimmabgabe so viel Gewicht bei der Zusammensetzung, insbesondere bei der personellen Zusammensetzung des Landtags wie beim baden-württembergischen Wahlrecht. Nirgendwo! Ich
fordere gerade diejenigen, die ständig vollmundig Forderungen nach mehr Basisdemokratie erheben,
die ständig eine Erhöhung der Einbeziehung des Bürgers im Munde führen, auf, diese Bürgerbezogenheit des badenwürttembergischen Wahlrechts nicht aufzugeben, sondern beizubehalten.
Herr Kollege Oelmayer, wenn Sie wiedergewählt werden wollen – ich sage es einmal ganz konkret –, dann müssen Sie sich für Ihre Bürger in Ihrem Wahlkreis Ulm engagieren. Ansonsten laufen Sie unter Umständen Gefahr, nicht mehr wiedergewählt zu werden.
Meine Damen und Herren, was ist daran schlecht? Ich finde daran nur Gutes.
Das ist die Erststimme. Ich komme gleich zur Zweitstimme. – Es geht um die Frage der Ausschließlichkeit. Interessanterweise fordern genau diejenigen, die immer wieder von Parteienmauscheleien sprechen und fordern, wir müssten die Bürger mehr beteiligen und Mitgliederbefragungen durchführen
ich rede von denen mit den ältesten Erfahrungen; ich rede in diesem Fall vom „Erstgeburtsrecht“ –, die Einführung der Zweitstimme.
Herr Kollege Birzele, dann hängen Sie diesem Anliegen der Einführung der Zweitstimme noch das ehrenwerte Mäntelchen der Frauenförderung um. Also das ist das Letzte!
In Wahrheit geht es Ihnen um nichts anderes als um den Durchgriff der Landespartei auf die Zusammensetzung dieses Landtags.
Meine Damen und Herren, wir haben in Baden-Württemberg zu Recht einen bürgerbezogenen Landtag, einen Landtag, der vor Ort gewählt wird.
Wir müssen uns im direkten Wettstreit in unseren Wahlkreisen behaupten. Ich halte dieses System für richtig, weil es viel wettbewerbsfreundlicher und vor allem viel bürgerbezogener ist.
Ich appelliere deshalb an alle Fraktionen: Wer Frauen fördern will, sollte daheim in seinem Gäu, in seinem Wahlkreis anfangen, nicht aber solche Vehikel benutzen.
Ja, das ist doch in Ordnung. Das habe ich ja gar nicht kritisiert. Ich habe nur den Kollegen Birzele kritisiert, weil er sagt, wir brauchten die Landesliste und die Zweitstimme zur Frauenförderung. Das ist doch etwas weit hergeholt.
Ein Letztes noch: Herr Kollege Birzele, Sie schlagen die Berechnung von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf Landesebene und dergleichen mehr vor. Ich sage dazu nur eines: Da kommt eben wieder der zentralistische Grundansatz der Sozialdemokratie zum Durchbruch. Wir sind ein zutiefst föderal organisiertes Land, ein subsidiär organisiertes Land. Deshalb führen wir auch zu Recht Bezirksauszählungen durch. Das hat sich bewährt, und das wird sich auch in Zukunft bewähren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur kurz noch einmal auf den Beitrag des Kollegen Birzele zum Thema „Reduzierung der Sitzzahl auf die Regelsitzzahl“ eingehen. Herr Kollege Birzele, wir haben, wie Sie vorhin zu Recht erwähnt haben, im Schnitt 104 000 Wahlberechtigte pro Wahlkreis. Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 50 würde ein Anwachsen um durchschnittlich 30 % – sprich auf rund 130 000 Wahlberechtigte – bedeuten. Ich kann darin nicht mehr Bürgernähe erkennen.
Ich sage das noch einmal ganz klar für meine Fraktion: Baden-Württemberg wächst jedes Jahr um 40 000 Einwohner – das entspricht einer mittelgroßen Stadt – und hat prognostisch wohl auch in den nächsten Jahren noch Zuwachs,
und zwar in erster Linie durch Binnenzuwanderung innerhalb Deutschlands, Herr Kollege Oelmayer, nicht durch Zuwanderung von außen. Ich halte es nicht für gerechtfertigt, wenn wir und auch jeder für sich als Person, als Abgeord
neter, den Bürgerbezug auch nur einigermaßen halten wollen, die Wahlkreise in eine immer noch größere Dimension zu bringen.
Das Zweite: Sie tun meine Überlegungen ab und sagen, Zweitstimmen hätten mit Parteien usw. überhaupt nichts zu tun, sagen aber trotzdem, Sie wollten eine kleine Landesliste, für die immerhin 20 Bewerber vorgesehen werden sollen. Ich sage noch einmal: Wir bleiben dabei: Dieses personenbezogene Einstimmenwahlrecht ist das bürgernächste Wahlrecht, das es überhaupt gibt,
das Wahlrecht mit dem höchsten Einfluss des Bürgers.
Meine Damen und Herren, wir in der CDU nehmen in diesen Tagen zu Recht die Basis beim Wort. Wir sollten sie auch im Wahlverfahren beim Wort nehmen und sie nicht über das Wahlrecht heimtückisch entmündigen, wie Sie das vorhaben.
Meine Damen und Herren, ein Letztes noch zum Thema Wahlkreisgröße. Ich sage Ihnen ganz offen, Herr Kollege Oelmayer:
Da wären wir ganz schnell fertig. Wenn Sie wollen, dass wir innerhalb kurzer Zeit, meinetwegen innerhalb von vier Wochen, eine Regelgröße von 100 % hinbekommen, sage ich Ihnen zu, dass wir das in der CDU-Fraktion locker und leicht erreichen werden. Die Widerstände in diesem Haus, Herr Kollege Oelmayer, kommen von ganz woanders. Und ich sage Ihnen auch: Scheinheilige Veranstaltungen mache ich in diesem Zusammenhang nicht mit. Deshalb sollte man die Dinge sauber angehen,
wie wir sie besprochen haben. Ich bitte alle, dabei so fair zu bleiben, dass auch wir fair bleiben können. Sonst legen wir einmal die Karten auf den Tisch.
Frau Kollegin Lösch, würden Sie mir, wenn Sie auf die gute Tradition des bürgerschaftlichen Engagements und das gut ausgebaute Netzwerk hinweisen, dann zustimmen, dass das auch mit der guten Tradition der Regierungen hier in Baden-Württemberg zusammenhängt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokraten liegen sowohl formal als auch inhaltlich neben der Kappe.
Die Förderkriterien wurden bereits seit dem Frühjahr mit den Privatschulen besprochen. Insofern besteht kein inhaltlicher Beratungsbedarf mehr. Rein formal wurde auch in der Ausschussberatung bei der Behandlung Ihres Gesetzentwurfs bereits über den Inhalt dieses Gesetzentwurfs gesprochen. Deshalb bedurfte es auch keiner Ausschussberatung mehr. Daher ist es auch, nachdem eine finanzielle Rückwirkung zum 1. September 2004 vorgesehen ist, zu Recht notwendig, dass wir heute zeitnah über dieses Gesetz befinden. Wir beantragen deshalb heute die Behandlung in Zweiter Beratung unter Tagesordnungspunkt 3 mit einer Redezeit, Herr Präsident, von fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserer Großen Anfrage zum Thema „Stromversorgung in Baden-Württemberg“ wollten wir in der Tat die Frage der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in unserem Bundesland mit Strom stellen.
Herr Kollege Witzel, das hat zunächst einmal nichts mit Autarkiebestrebungen zu tun, sondern damit, dass wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einerseits eine größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung bei der Stromproduktion gewährleisten wollen, andererseits aber für den Wirtschaftsstandort Nummer 1 in Deutschland auch eine größtmögliche Energieversorgungssicherheit garantieren müssen. Es ist Aufgabe der Politik, hierzu die möglichen und notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Das lässt sich nicht einfach auf die Frage reduzieren: „Kernenergie – ja oder nein?“ Aber zweifelsohne spielt die Kernenergie dabei eine große Rolle. Herr Kollege Witzel, Sie können dabei nicht einfach alle ökonomischen und physikalischen Grundregeln außer Kraft setzen
oder sie jeweils so zurechtbiegen, wie Sie sie gerade brauchen.
Einerseits sagen Sie, wir brauchen mehr Internationalität. In Ordnung! Ich erinnere an frühere Debatten, als wir vorausgesagt haben – was jetzt offensichtlich Ihre Position ist –, dass wir künftig Strom importieren müssen. Es ist Ihnen vollkommen wurst – und das ist eigentlich das Heuchlerische –, wo der Strom herkommt und wie er produziert wird. Das ist Ihnen vollkommen egal, weil Sie nur Ihre Ideologie bei uns in Deutschland, in unserem Land durchsetzen wollen. Das ist der Punkt.
Das ist die Heuchelei, die dahinter steckt. Es schert Sie einen Dreck, ob in Fessenheim Atomstrom produziert wird. Das kümmert Sie überhaupt nicht.