Meine Forderung – da bin ich mit Ihnen einig – an die Verantwortlichen ist und bleibt, eigenverantwortlich in jedem Dienstbereich weiterhin umfassende und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen,
um diesen Entwicklungsprozess zu beschleunigen. Dazu muss auch der Sachverstand der Frauenvertreterinnen verstärkt hinzugezogen werden. Da habe ich noch nie widersprochen. Denn das bisher Erreichte ist dem engagierten Einsatz vor allem der Frauenvertreterinnen zu verdanken.
Wenn ich aufgrund des Bilanzberichts im August angekündigt habe, dass ich mich für eine Novellierung des Gesetzes ausspreche, dann ist von mir zu keinem Zeitpunkt etwas versäumt worden. Auch ist es nicht so, dass ich etwas nicht in Gang gesetzt hätte.
Denn der Landtag ist der Gesetzgeber. Ich habe gesagt: Ich strebe eine Novellierung des Gesetzes an.
In diesem Gesetz soll die Chancengleichheit für Frauen und Männer als Leitprinzip verankert werden, sprich Gender Mainstreaming.
Bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes zutage getretene Schwachstellen sollen beseitigt werden. Ich möchte auch mit redaktionellen Änderungen zur Klarheit der gesetzlichen Bestimmungen beitragen.
Frauen und Herren. Aber die Herren müssen mitmachen, sonst reicht es nicht. Die Novelle soll bis Ende des Jahres 2002 abgeschlossen sein.
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Hauk: Wir lassen unsere Gesellschaft nicht trennen! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Ja, es sind heute auch viele Männer da; ich weiß. Ich habe auch bei den letzten Veranstaltungen jeweils festgestellt, dass es zuweilen für frauen- und familienpolitische Themen mitunter mehr Männerpräsenz als Frauenpräsenz gibt – das ist sehr positiv –,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Reinhart CDU: Vielen Dank! – Abg. Hauk CDU: Johanna, wir lieben dich!)
unter anderem auch bei der Vereinbarkeitsfrage. Dann kann die Novelle bis Ende 2002 abgeschlossen sein.
Mit der Novelle werden wir dann über eine fortschrittliche und effektive Grundlage verfügen. Dann können wir, denke ich, die tatsächliche Chancengleichheit weiter vorantreiben, denn Chancengleichheit ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage unserer Demokratie. Ich möchte Frauen und Männer bitten, gleichermaßen auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
Ich möchte jetzt nicht mehr detailliert auf andere Themenbereiche eingehen, die ich in meinen Topthemen vorgestellt habe und die natürlich alle mit Frauenförderung und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu tun haben.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom 18. Oktober 2001 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (GMO Agraralkohol) – Drucksachen 13/379, 13/521
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2001, Az.: 1 BvR 525/99 – Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. W. W. aus R. gegen Entscheidungen von Berufsgerichten für Ärzte wegen Führung der Gebietsbezeichnung „Allgemeinmedizin“ neben anderen Gebietsbezeichnungen (§ 39 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) – Drucksache 13/519
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 11. Dezember 2001 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 13/552, 13/563
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/478, 13/479, 13/480, 13/481, 13/482, 13/540, 13/541