a) dem Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 21. Dezember 2001, Az.: GR 3/01 Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena aus Eggenstein-Leopoldshafen Drucksache 13/774
b) dem Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 28. Dezember 2001, Az.: GR 4/01 Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Hans-Joachim Zimmer aus Kirchheim u. T. Drucksache 13/775
Zu der Beschlussempfehlung Drucksache 13/774 Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/821, vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte als Berichterstatter zum Bericht über die Sitzung des Ständigen Ausschusses am 28. Februar 2002, Drucksache 13/774, zur Wahlprüfungsbeschwerde des Professors Dr. Hagena etwas bemerken. In den letzten beiden Absätzen dieses Berichts heißt es ich zitiere :
Der Antrag des SPD-Abgeordneten, eine Stellungnahme gegenüber dem Staatsgerichtshof abzugeben, wurde mit 4 : 8 Stimmen abgelehnt.
Einstimmig angenommen wurde der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, sich inhaltlich gegenüber dem Staatsgerichtshof nicht zu äußern, dem Gericht aber die einschlägigen Verfahrensunterlagen vorzulegen.
Nachdem der Kollege Birzele bei Tagesordnungspunkt 6 hierzu gesprochen hat, möchte ich als Berichterstatter erklären: Ich räume ein, dass der letzte Absatz dann missverständlich ist, wenn man ihn isoliert ohne den vorletzten Absatz liest.
Aus dem Gesamttext des Berichts ergibt sich jedoch, dass sich eine Minderheit von 4 : 8 Stimmen im Ausschuss für eine Stellungnahme gegenüber dem Staatsgerichtshof ausgesprochen hat. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU Abg. Birzele SPD: Deshalb muss man die anderen Worte strei- chen! Die wissen gar nicht, was sie beklatschen!)
Kann ich davon ausgehen, dass Sie der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/774, zustimmen?
(Abg. Teßmer SPD zur FDP/DVP: Ihr seid ja schöne Liberale, mein lieber Mann! Abg. Birzele SPD: Jetzt habe ich nicht aufgepasst! Wir sind ge- gen die Beschlussempfehlung!)
Kann ich dann davon ausgehen, dass der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/774, mehrheitlich zugestimmt wird? Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2001, Az.: 2 BvE 2/01 Organstreitverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der CDU/CSU-Mitglieder im Parteispendenuntersuchungsausschuss gegen den Parteispendenuntersuchungsausschuss wegen Beweiserhebung Drucksache 13/776
Dann lasse ich über die Beschlussempfehlung Drucksache 13/776 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Die Beschlussempfehlung ist mehrheitlich angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2002, Az.: 2 BvK 1/01 Organstreitverfahren der Landesregierung Schleswig-Holstein gegen Mitglieder des Bildungsausschusses des Landtags Schleswig-Holstein wegen Aktenvorlage Drucksache 13/777
Kann ich davon ausgehen, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen? Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.