Bei den Haushaltsplanberatungen sind für die Betreuung im Kindergarten 7,02 Millionen hinzugekommen. Dieses Geld reicht aber nicht aus, um ein deutliches Signal an die Kommunen zu geben, dass das Land auch Interesse an einer bedarfsgerechten, an einer verlässlichen Kinderbetreuung auch für Kinder bis zum Alter von drei Jahren hat. Deshalb setzen wir große Hoffnung in die Novellierung des Kindergartengesetzes, das am 31. Dezember 2002 ausläuft. Neu ins Kindergartengesetz aufgenommen werden muss eine Bezuschussung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, für Kinderkrippen, eine bessere Bezuschussung für altersgemischte Gruppen; Zuschüsse an Tageseltern müssen aufgenommen werden. Das heißt, wir brauchen ein zeitgemäßes Kindergartengesetz, das auf die aktuellen Gegebenheiten reagiert. Auf der einen Seite müssen die Hochschulen die Möglichkeit haben, eigene Gelder in die Kinderbetreuung zu stecken. Auf der anderen Seite müssen wir ein Kindergartengesetz haben, das in der Lage ist, für Bedürfnisse, die junge Wissenschaftlerinnen haben diese liegen nun einmal im Bereich der Ganztagsbetreuung und der Betreuung von Kindern unter drei Jahren , eine ordentliche Landesförderung zur Verfügung zu stellen.
Es ist auch unser Ziel unstrittig, dass wir Kinder haben wollen. Insofern ist, wenn Familie und Beruf vereinbar sein sollen, auch das Ziel unstrittig, dass Kinder betreut werden müssen und sollen.
Dies ist gerade an Hochschulen wichtig, denn wir brauchen die weiblichen Studierenden. Sie müssen Familie und Studium miteinander vereinbaren können.
Die brauchen wir auch, das ist richtig. Wir brauchen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen; auch sie müssen Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wir haben zwei Personengruppen, die unterschiedlich zu sehen sind: die Studierenden und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Aufgabe der Betreuung von Kindern der Studierenden ist Sache der Studentenwerke. Die Studentenwerke haben dafür die finanziellen Möglichkeiten: durch Elternbeiträge, kommunale Zuschüsse, Landeszuschüsse vonseiten des Sozialministeriums und vonseiten des Wissenschaftsministeriums. Unsere Zuschüsse richten sich nach der Finanzhilfe, das heißt nach der Zahl der betreuten Kinder. Wir haben im Jahr 2000 2,4 Millionen DM über die Finanzhilfe für die betreuten Kinder an die Studentenwerke gegeben. Sie sind aber in der Verwendung frei, weil es autonome, wirtschaftlich arbeitende Einrichtungen sind. Es hat im Jahr 2000 848 Kinderbetreuungsplätze bei den Studentenwerken gegeben, davon waren 826 Plätze belegt, das heißt etwas weniger, als zur Verfügung standen.
Zunehmend besteht allerdings Bedarf bei den Beschäftigten, bei Mitgliedern der Hochschulen es geht nicht nur um Universitäten, es geht um die Hochschulen insgesamt , Betreuungseinrichtungen für ihre Kinder zur Verfügung zu haben. Das gilt einerseits für das Verwaltungspersonal es hat noch eher typische Arbeitszeiten; für das Verwaltungspersonal können die Kindergarteneinrichtungen der Kommunen deshalb eher noch zur Verfügung stehen und andererseits für das wissenschaftliche Personal, das durchaus untypische Arbeitszeiten hat, weshalb wir hier auf besondere Initiativen angewiesen sind.
Es gibt Initiativen, nämlich Elterninitiativen, die Frau Dr. Stolz erwähnt hat gerade auch bei den Kliniken, aber auch bei den Hochschulen , die über Elternbeiträge, kommunale Beiträge und Zuschüsse des Landes solche Kinderbetreuungsplätze eingerichtet haben. Wir hatten im Jahr 2000 224 solcher Plätze. Wir haben die Hochschulen immer darauf hingewiesen und tun dies auch immer wieder , dass ihnen dazu Zuschüsse nach dem Kindergartengesetz zur Verfügung stehen. Wir haben sie aufgefordert, entsprechende Plätze zusätzlich bereitzustellen.
Es gibt aber Besonderheiten, nämlich gerade Hochschulen, die ortsfern liegen, wie Hohenheim oder Konstanz. Wir haben den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, aus den ihnen global zugewiesenen Mitteln für Forschung und Lehre auch Kinderbetreuung zu bestreiten. Das ist eine vorübergehende Lösung, und wir hoffen, mit dem Finanzministerium dazu zu kommen, dass diese vorübergehende Lösung zu einer Dauerlösung wird,
das heißt, dass der Globalzuschuss wirklich global verwendet und auch für Kinderbetreuung eingesetzt werden kann, ohne dass dafür zusätzliche Mittel bereitzustellen wären.
Ich kann Ihnen, Frau Berroth, in Ihrer liberalen Haltung nur uneingeschränkt zustimmen beim zweiten Punkt, zu dem ich heute spreche; bei dem ersten, nämlich bei den Klinika, gab es vielleicht einige Vollzugsdifferenzen. Aber jetzt kann ich Ihnen voll zustimmen.
Autonomie der Hochschulen heißt auch, das Geld für die Zwecke einzusetzen, die man selbst für die eigene Profilbildung und Strategie für wichtig hält. Wenn das halte ich für wichtig die Hochschulen erkennen, dass für sie die Kinderbetreuung essenziell ist, um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, dann muss dies Teil der Gesamtstrategie sein,
muss dies im Budget und in der Entwicklungsplanung verankert sein und müssen entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Denn Autonomie muss man ernst nehmen. Wir wollen sie nicht steuern. Autonomie muss man ernst nehmen, und dann muss das eine Entscheidung der Hochschulen sein, welche Bedeutung sie der Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumessen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass wir durch die Vielfalt der Möglichkeiten, die gegeben sind, und auch durch die Öffnung, die wir jetzt im Haushalt erreicht haben, Mittel für Kinderbetreuung aus den Hochschulen bereitzustellen, bis jetzt das angesichts der Haushaltslage Mögliche getan haben, und zwar sowohl für die Betreuung von Kindern von Studierenden über die Studentenwerke als auch für die Betreuung von Kindern von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und von übrigen Mitarbeitern an den Hochschulen.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das gleiche Ziel wie wir vor Augen haben, nämlich verstärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch an den Hochschulen zu ermöglichen. Wir brauchen in der Tat die jungen Leute, ihre Kraft, ihr wissenschaftliches Potenzial, aber wir brauchen auch die Kinder, auch darum, weil wir in Zukunft noch unsere Studienplätze füllen wollen.
In dem Wissen, dass ich noch eine Restredezeit von 17 Sekunden habe, Herr Minister, wollte ich mich bedanken für diese eindeutige Positionierung zugunsten der Frauen an den Hochschulen
und dafür, dass Sie klar gemacht haben, dass Sie darum bemüht sind, dafür zu sorgen, dass das Geld, das die Hochschulen für Kinderbetreuung einsetzen, auch rechtens ein
gesetzt wird. Das war zu dem Zeitpunkt, als wir den Antrag gestellt haben, noch nicht der Fall. Da haben sich die Hochschulen noch in einem zwiespältigen Stadium befunden. Sie, Herr Minister, sind damit über das hinausgegangen, was Frau Stolz gesagt hat. Darüber bin ich sehr froh, und ich hoffe, dass wir das dann entsprechend, wenn wir die Hochschulgesetze erneut novellieren, auch in der Begründung zum Ausdruck bringen können.
Sie haben den Antrag schon lange nicht mehr gelesen. Deshalb können Sie auch nicht wissen, was drinsteht.
Ich möchte das begrüßen und einfach für das Protokoll festhalten, dass wir im Ausschuss in Ihrem Sinne darüber diskutieren werden.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der erste Teil ist ein Berichtsantrag. Kann ich davon ausgehen, dass er durch die Aussprache erledigt ist? Das ist der Fall.
(Abg. Fleischer CDU: Erledigt durch die Erklä- rung der Regierung! Abg. Carla Bregenzer SPD: Ziffer 1 ist erledigt durch das, was der Minister schon per Verordnung herausgegeben hat, und Zif- fer 2 wird bei der Novellierung der Hochschulge- setzgebung umgesetzt! Diese ist ja bereits ange- kündigt! Abg. Fleischer CDU: Also auch erle- digt!)
a) dem Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 21. Dezember 2001, Az.: GR 3/01 Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena aus Eggenstein-Leopoldshafen Drucksache 13/774