Protokoll der Sitzung vom 06.03.2002

Gefragt ist nicht nach dem leichtesten aller Dinge, nämlich dem Rufen nach mehr Geld, sondern nach dem Nutzen der durchaus bestehenden erweiterten Fördermöglichkeiten. Die Hochschulen sollen durchaus ermuntert werden, nach pragmatischen Lösungen zu suchen. Im Verbund mit anderen Trägern zum Beispiel mit den Kommunen oder auch mit Wirtschaftsunternehmen , wie zum Beispiel in Ulm angedacht, sind sicher sinnvolle Wege gangbar.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Eigenverantwortung, die den Universitäten zugestanden wird, erfordert auch eigene Kreativität.

(Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)

Auf jeden Fall werden die Auswirkungen des Betreuungskonzepts „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ auf die Hochschulen zunächst verfolgt werden müssen, bevor weitere Forderungen gestellt werden.

Ohne Frage, meine Damen und Herren, muss auf dem Weg, das Betreuungsangebot bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, weitergegangen werden. Wir von der CDU-Fraktion werden diesen Weg konstruktiv und das ist uns aber genauso wichtig finanziell verantwortbar mitgestalten.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! Glocke der Prä- sidentin)

Frau Abg. Dr. Stolz, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Dieses Mitgestalten ist umso einfacher, je mehr eine vernünftige Bundespolitik für Beschäftigung, Wachstum und damit Steuereinnahmen sorgt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Die Auswirkungen der schlechten Bundespolitik, die zudem in hohem Maße zulasten der Länder geht, zeigen sich leider auch in den Mitteln, die die Länder den Universitäten zur Verfügung stellen können. Daher können Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit uns zusammen hoffen, dass wir ab September von Berlin aus besser regiert werden.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist unbestritten: Erstens gibt es in Deutschland zu wenig Frauen in Führungspositionen, und zweitens ist unsere Reproduktionsquote viel zu niedrig,

(Unruhe bei der SPD)

sodass inzwischen die Diskussion über Zuwanderung leider notwendig geworden ist.

Dass verbesserte Kinderbetreuung bei beidem hilfreich ist, zweifelt auch niemand an, und so freue ich mich, dass die Stellungnahme zum vorliegenden Antrag vielfältige Angebote aufzeigt, die an den Hochschulen unseres Landes angeboten werden. Wir werden aber sicherlich noch mehr brauchen und haben auch das ist bereits angesprochen worden im Haushalt Mittel in dieser Richtung vorgesehen.

Ich hatte in dieser Woche ein interessantes Gespräch in einer großen Chemiefirma. Die dortige leitende Dame aus dem Personalbereich hat mir ihre Erkenntnis übermittelt, dass die beste Gelegenheit für Akademikerinnen und ich füge an, vermutlich auch für Akademiker , Kinder zu bekommen und zu erziehen, tatsächlich inzwischen während des Studiums sei. Ich muss ihr da zustimmen. Deswegen behandeln wir heute ein wichtiges Thema.

Ob der Standort für Betreuungseinrichtungen allerdings besser direkt an der Hochschule oder in Wohnortnähe sein sollte, ist sicherlich von Fall zu Fall und von Ort zu Ort zu klären. Frau Dr. Stolz hat auch die gemischten Modelle zwischen Kommunen, Uni oder auch Betrieben angesprochen; die sind vielversprechend.

Noch einmal zur Erinnerung: Es geht nicht nur um Kindergärten, Krippen und Ganztagsschulen, sondern selbstverständlich müssen auch die Tageseltern in dieses Konzept mit einbezogen werden.

(Abg. Teßmer SPD: Jetzt hat sie es kapiert!)

Flexible Lösungen sind gerade bei der Kinderbetreuung gefragt. Einzelfallgenehmigungen durch das Wissenschaftsministerium als Voraussetzung halten wir dabei für kropfunnötig. Wenn wir Ernst machen wollen mit der Hochschulreform und ich nenne als Stichworte Autonomie und Budgetierung , dann müssen solche durchaus Profil bildenden Maßnahmen von der Universität selbst entschieden werden können. Ich bin sicher, dass sich für

die bisher im Ministerium mit solchen Aufgaben befassten Beamten sinnvollere Aufgaben finden lassen.

(Beifall des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Auf einen Beschluss über Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags kann, denke ich, unter diesen Voraussetzungen verzichtet werden. Der geht nämlich in die falsche Richtung.

In Abschnitt II Ziffer 2 des Antrags geht es der SPD wie so oft wieder einmal darum, einen Rechtsanspruch zu generieren.

(Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Wir werden uns mit Sicherheit nicht dafür hergeben, etwas zu zementieren, was eigentlich frei, flexibel und wettbewerbsorientiert sein sollte.

(Abg. Teßmer SPD: Denn hätten Sie nicht zu die- ser Frau gehen brauchen, wenn Sie das nicht ka- pieren!)

Eine letzte Bemerkung, Frau Kollegin Bregenzer: Ich weiß nicht, was Sie mit einem „Frauenproblem bei der FDP/ DVP“ meinen. Heute Morgen wurde unter den Zuschauern mit großem Beifall Frau Emmy Diemer-Nicolaus begrüßt. Vielleicht wissen viele von Ihnen nicht, dass das eine streitbare Liberale ist, die viel für Frauen erreicht hat. Aus den Dreißigerjahren und der Zeit nach dem Krieg haben wir Elly Heuss-Knapp vorzuzeigen,

(Abg. Teßmer SPD: Das waren noch liberale Frau- en!)

inzwischen auch viele andere.

(Unruhe)

Für die nächsten Wahlen zum Bundestag haben wir eine Spitzenkandidatin, und ich glaube, auch die hier aktiven liberalen Frauen beweisen, dass sie nicht nur zu Frauenthemen, sondern zu allen Themen kompetent sind.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU Abg. Pfister FDP/DVP: Das ist wahr!)

Deswegen: Wenn Sie ein Frauenproblem suchen, dann schauen Sie einmal in die Bundesregierung! Da können Sie ein paar finden.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU Abg. Hauk CDU: Sehr gut! Abg. Birzele SPD: Herr Hofer, Sie haben gerade gequält ge- klatscht! Weitere Zurufe)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Unruhe Glocke der Präsidentin)

Ich darf um Ruhe bitten.

„Wissenschaftlerin ist ein harter Job“, so Professorin Christiane Nüsslein-Volhard letzte Woche bei der Konferenz zu Frauen in der Wissenschaft in Heidelberg.

Nach wie vor ist in Deutschland der Anteil der Frauen an den Professuren im europäischen Vergleich extrem niedrig. So sind nicht einmal 6 % der C-4-Professuren von Frauen besetzt das ist weniger als der europäische Durchschnitt, wo der Anteil immerhin bei 11 % liegt. Wenn man bedenkt, dass über 50 % der Studienanfängerinnen und Studienanfänger Frauen sind, muss man sich, auch hier in Baden-Württemberg, tatsächlich die Frage stellen, warum so wenig Frauen eine wissenschaftliche Karriere anstreben.

Frau Nüsslein-Volhard hat weiter ausgeführt, dass viele Frauen im Alter zwischen 30 und 40 Jahren die Unis verlassen, weil sie sich um die Familie kümmern müssen. Das heißt, Frauen haben es nach wie vor schwer, Karriere und Familie unter einen Hut zu bringen, da es zu wenig Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt. Dieses Problem trifft die Wissenschaftlerinnen verstärkt, da sie atypische, sehr wechselnde, sehr lange Arbeitszeiten haben. Zum Teil müssen die Kindertagesstätten an den Unis bis zu zwölf Stunden geöffnet sein.

Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung an Unis ist eine Möglichkeit der Frauenförderung. Nach § 3 des Hochschulrahmengesetzes ist Frauenförderung originäre Aufgabe der Hochschulen. Dort steht: „Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Eine aktive Rolle der Hochschulen wird aber auch in den Landesgesetzen verlangt. In § 3 des Universitätsgesetzes ist ebenfalls die Frauenförderung festgeschrieben. Auch bei der leistungsorientierten Vergabe der staatlichen Mittel für die Hochschule sind Fortschritte bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung zu honorieren. Frauenförderung als Ziel des Handelns der Hochschulen ist also klar vorgegeben, und Erfolge bei der Annäherung an dieses Ziel werden dann vom Land auch entsprechend honoriert.

Jetzt haben wir auf der einen Seite die Frauenförderung und auf der anderen Seite das hohe Gut der Autonomie. Autonomie der Hochschule heißt, dass die Hochschulen bei der Wahl der Wege zu diesem Ziel frei sind. Autonomie heißt: Der Staat gibt Ziele vor, und die Hochschulen gehen ihren eigenen Weg. Die Erreichung des Ziels wird dann durch staatliche Anreize gefördert. Nach dieser Philosophie ist also der Bau einer Kindertagesstätte durch die Hochschule ein möglicher Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.

Es ist nicht einzusehen, weshalb das Ministerium bei der Wahl der Mittel hineinredet oder auch hineingeredet hat. Nach Information der Uni Ulm dürfen die Universitäten das Geld ja nun für Kinderbetreuung benützen das ist anscheinend rechtlich möglich , aber leider haben die Unis aufgrund ihrer knappen Finanzen jetzt dafür kein Geld mehr übrig. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist: Im Hinblick auf die Novellierung des Kindergartengesetzes muss sich die Auffassung durchset

zen, dass Kindergärten an Hochschulen zukünftig wie Betriebskindergärten behandelt werden, das heißt auch mit Mitteln der Hochschule und mit entsprechenden Zuschüssen des Landes nach dem Kindergartengesetz finanziert werden.

Bei der Nachfrage nach genügend Betreuungsangeboten an den Hochschulstandorten auf die Adressen von Kirche, Kommune und freien Trägern zu verweisen, wie es die Landesregierung in der Stellungnahme zu dem Antrag gemacht hat, ist in der Tat nicht die Lösung des Problems. Auch die vorherigen Ausführungen, dass wir den Kindergartenrechtsanspruch erfüllt haben und dort Spitze sind, sind nicht die Lösung des Problems; denn Sie wissen von den Haushaltsplanberatungen noch genau, dass wir bei Ganztagsbetreuungsangeboten für Kinder bis zum Alter von drei Jahren und über sechs Jahren nach wie vor Schlusslicht sind und noch vieles tun müssen.

Bei den Haushaltsplanberatungen sind für die Betreuung im Kindergarten 7,02 Millionen € hinzugekommen. Dieses Geld reicht aber nicht aus, um ein deutliches Signal an die Kommunen zu geben, dass das Land auch Interesse an einer bedarfsgerechten, an einer verlässlichen Kinderbetreuung auch für Kinder bis zum Alter von drei Jahren hat. Deshalb setzen wir große Hoffnung in die Novellierung des Kindergartengesetzes, das am 31. Dezember 2002 ausläuft. Neu ins Kindergartengesetz aufgenommen werden muss eine Bezuschussung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, für Kinderkrippen, eine bessere Bezuschussung für altersgemischte Gruppen; Zuschüsse an Tageseltern müssen aufgenommen werden. Das heißt, wir brauchen ein zeitgemäßes Kindergartengesetz, das auf die aktuellen Gegebenheiten reagiert. Auf der einen Seite müssen die Hochschulen die Möglichkeit haben, eigene Gelder in die Kinderbetreuung zu stecken. Auf der anderen Seite müssen wir ein Kindergartengesetz haben, das in der Lage ist, für Bedürfnisse, die junge Wissenschaftlerinnen haben diese liegen nun einmal im Bereich der Ganztagsbetreuung und der Betreuung von Kindern unter drei Jahren , eine ordentliche Landesförderung zur Verfügung zu stellen.