Es ist eine übliche Redewendung, die in aller Welt benutzt wird, dass ein Minister, wenn er sein Ressort meint, von seinem Haus spricht.
Sachverhalten auch die jeweiligen Beamten gefragt, soweit dies möglich gewesen ist. Ohne die Auskünfte und Erläuterungen der handelnden Beamten und Beamtinnen wäre eine sinnvolle und zusammenhängende Darstellung nicht möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zu einer weiteren Ungeheuerlichkeit, die vorhin angesprochen worden ist und die zeigt, wie Sie mit dem Rechtsstaat umgehen.
(Abg. Teßmer SPD: Die Exekutive hat überhaupt nichts zu sagen! Es wird erst ermittelt! Unruhe Glocke der Präsidentin)
Vorhin hat mir Frau Dederer vorgeworfen, ich hätte bei der letzten Diskussion geschwiegen. Aber jetzt, wenn ich unseren Standpunkt darstelle, habe ich nichts zu sagen. Was soll ich denn jetzt eigentlich machen?
(Abg. Drexler SPD: Er kann ja auch nicht auf Fra- gen antworten, weil er alles abliest, was ihm seine Schreiberlinge aufgeschrieben haben!)
Herr Drexler, Sie können hier jeden Unsinn sagen ohne jede Folge. Ich muss mich aber an die Fakten halten.
(Beifall bei der CDU Abg. Drexler SPD: Werden Sie nicht unverschämt! Sprechen Sie doch über die Kreissparkasse Schwetzingen! Da waren Sie doch Verwaltungsratsvorsitzender!)
Eine förmliche Befragung der im Fall FlowTex als Hauptakteure handelnden Betriebsprüfer und Steuerfahnder zu den in den Landtagsanfragen angesprochenen Vorgängen kann allerdings nicht in Betracht kommen.
Herr Maurer hat hier locker gesagt, wir hätten diese Beamten befragen sollen, und die hätten gesagt, sie wollten nichts sagen. Dann wären wir zufrieden gewesen.
Denn wegen der laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen diese Beamten, die im Wesentlichen die gleichen Sachverhalte betreffen wie die Landtagsanfragen, haben diese Beamten ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht. Das haben sie natürlich auch in Anspruch genommen. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz; damit müssen Sie sich abfinden.
Ich möchte an dieser Stelle auch nachdrücklich in Erinnerung rufen, dass es nach Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes allein Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte nicht aber der Regierung ist, die gegen einzelne Betriebsprüfer und Steuerfahnder erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zu klären. Solange die Verfahren nicht abgeschlossen sind, gilt auch für diese Personen die Unschuldsvermutung.
Aus den Reihen der SPD ist noch der Vorwurf erhoben worden, die Landesregierung habe bei der Beantwortung der parlamentarischen Anträge zum Fall FlowTex auf Zeit gespielt. Zum einen möchte ich hier festhalten, dass alle Anträge rechtzeitig rechtzeitig! beantwortet worden sind.
Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass ich und meine Fachabteilung den Fall nicht aus eigener Anschauung kennen, sodass mein Haus zur Beantwortung der in den Anfragen gestellten Fragen vollständig auf die umfangreiche Berichterstattung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Staatsanwaltschaften angewiesen ist. Eine schnellere Beantwortung Ihrer zahlreichen Fragen, die einen Sachverhaltskomplex betreffen, der sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstreckt, war deswegen schlicht und einfach unmöglich.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht erkennen, was die Regierung noch hätte unternehmen können, um den Fall weiter aufzuklären.
Wir sehen der Sache mit Ruhe entgegen. Ich werde Ihnen nachher noch sagen, warum Sie den Ausschuss wollen. Sie wollen ihn doch nicht wegen der Aufklärung.
Denn die Aufklärung ist seitens der Regierung durch die Antworten auf die zahlreichen Anträge schon erfolgt,
Wie ist nun meine Auffassung zur Arbeit der Steuerbehörden in diesem Fall? Es ist übrigens interessant: Am Anfang war immer von der Politik die Rede, heute nur noch von den Behörden. Das ist ganz interessant.
Eine Bewertung der Arbeit der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung kann weder von der Regierung noch vom Untersuchungsausschuss vorgenommen werden, solange die anhängigen Strafverfahren nicht abgeschlossen sind.