Ich möchte aber betonen, dass es letztlich die Karlsruher Betriebsprüfer waren das muss ich im Interesse dieser Leute sagen , die bei der dritten Prüfung der FlowTexGruppe in den Jahren 1999 und 2000 aus eigener Initiative den größten Betrugsfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte aufgeklärt haben. Sie haben ihn aufgedeckt und haben damit weiteren Schaden verhindert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU Abg. Drex- ler SPD: Und was war mit den vorhergehenden Prüfungen? Gegenruf des Abg. Wieser CDU: Das waren SPD-Leute!)
Nur den gründlichen Recherchen dieser Prüfer ist es zu verdanken, dass eine bereits vollständig gezeichnete Anleihe der Firma FlowTex auch das ist ganz wichtig in dreistelliger Millionenhöhe nicht zur Auszahlung gelangte und damit in letzter Minute verhindert wurde, dass viele Bürger dieses Landes und der Bundesrepublik Deutschland geschädigt worden sind.
Nun geht es weiter. Bei der Bewertung der Arbeit der Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaften des Landes sollte man in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen Sie schreien immer, wenn man das sagt; es muss aber gesagt werden , dass sich zahlreiche Großbanken, um deren Geld es ging, zahlreiche Leasinggesellschaften, eine der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt, viele andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Ratingagenturen über viele Jahre von der kriminellen Energie dieser Herren haben täuschen lassen. Es war ein ganz raffiniert angelegtes Netz. Viele höchst bezahlte Leute, die eigentlich für ihr eigenes Geld kämpfen sollten, haben sich betrügen lassen.
Natürlich kann bei einer Ex-post-Betrachtung nicht ausgeschlossen werden, dass in einem so komplexen Fall, bei
dem auch zahlreiche Spuren ins Ausland führen, Ungeschicklichkeiten oder auch Fehler vorgekommen sind. Dies wird nach allem menschlichen Ermessen in vergleichbaren Fällen dieser Größenordnung auch in Zukunft nicht auszuschließen sein.
Meine Damen und Herren, Sie sollten aber nicht vergessen, dass es die Finanz- und Justizbehörden waren, die den Fall aufgedeckt haben. Vor diesem Hintergrund ist eine pauschale Verurteilung aller Beamtinnen und Beamten dieser Behörden einfach unmöglich, zum Beispiel die, dass es im Fall FlowTex eine unglaubliche Schlamperei gegeben habe, wie ich gelesen habe. Liebe Frau Dederer, wenn die Grünen nicht einmal in der Lage sind, bei ihrem Landesparteitag die einfachsten Rechenoperationen durchzuführen,
um die Anzahl der Delegierten festzustellen, dann müssen Sie doch zugestehen, dass in einem Fall dieser Dimension auch einzelne Fehler vorkommen können.
(Zurufe von der SPD und den Grünen Gegenruf des Abg. Wieser CDU: Ihr habt ja schon drei Posi- tionen gewählt gehabt! Glocke der Präsidentin)
... im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Falles strafbar gemacht haben sollten, werden die entsprechenden strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Ich selbst habe als oberster Dienstherr der Steuerverwaltung das größte Interesse daran,
dass die gegen einzelne Prüfer und Steuerfahnder erhobenen Vorwürfe vor allem auch im Interesse dieser Menschen lückenlos aufgeklärt werden.
Auch wenn es für mich und für die Steuerverwaltung sehr ärgerlich und bedauerlich wäre, kann ein Fehlverhalten eines einzelnen Bediensteten leider nie völlig ausgeschlossen werden. Hier würde es sich dann aber um einen Fall von individueller Schuld handeln, die außer dem Beteiligten selbst niemandem anderen angelastet werden kann.
Seit vielen Wochen stehen die Betriebsprüfer im FlowTex-Betrugsskandal im Kreuzfeuer der Medien, aber auch mancher voreiliger Politiker. Ausgelöst durch die (Schutz-)Behauptungen so ehrenwerter Mitglieder unserer Gesellschaft wie der verurteilten Betrüger Manfred Schmider und Klaus Kleiser müssen die direkt betroffenen Kollegen, darüber hinaus aber auch die Finanzverwaltung allgemein immer und immer wieder die einseitigen Vorwürfe über sich ergehen lassen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU Beifall bei Abge- ordneten der FDP/DVP Abg. Drexler SPD: Nach dieser Rede ist die Politik voll drin im Ausschuss! Peinlich!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 13/808.
Hierbei handelt es sich um den Antrag einer qualifizierten Minderheit. Der Antrag ist von zwei Fraktionen unterzeichnet. Der Landtag ist deshalb nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des Antrags verpflichtet.
(Abg. Wieser CDU: Warum muss man darüber überhaupt noch abstimmen, wenn man zur Annah- me verpflichtet ist?)
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Wir wählen zunächst die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Es ist vorgeschlagen, dass dem Untersuchungsausschuss zwölf ordentliche und zwölf stellvertretende Mitglieder angehören sollen. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage).