Das ist keine Rechtfertigung für die fehlende Stelle, aber doch ein Punkt, den man in diesem Zusammenhang nennen darf. Daran zeigt sich, dass zumindest wir im Innenministerium dem Datenschutz und dem Datenschutzbeauftragten schon den ihm gebührenden Stellenwert einräumen.
Bei der Videoüberwachung in Mannheim gab es Anfangsprobleme, und zwar insbesondere mit der eingesetzten Software. Dabei sehe ich von dem Thema ab, dass der Datenschutzbeauftragte grundsätzlich gegen die Videoüberwachung ist. Aber es gab im Speziellen Einführungsprobleme mit der Software. Diese Softwareprobleme bei der Videoüberwachung in Mannheim konnten zwischenzeitlich behoben werden.
Daran lässt sich exemplarisch ableiten, dass es im Einzelfall Probleme geben kann, dass aber keine gezielten Umgehungen des Datenschutzes durch die öffentliche Verwaltung bezweckt werden. Mit der Forderung, dass bei allen Projekten dem Datenschutz rechtzeitig die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen ist, hat der Landesdatenschutzbeauftragte auch Recht. Wir versuchen das jetzt eigentlich auch in den laufenden Vorhaben immer zu berücksichtigen, Herr Schneider.
Ein anderes Problem, Herr Schneider und meine Damen und Herren von der Opposition, ist die Frage, ob es bei der freiwilligen Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten bleiben soll. Von meiner Philosophie her tue ich mir mit einer Zwangsverpflichtung schwer, weil ich eigentlich immer auf Einsicht und damit auf Freiwilligkeit und auf Eigenverantwortung setze.
Der Denkansatz ist unterschiedlich; aber das ist eben in mir drin. Ich bin aus dem gleichen Grund dafür, dass in den Gemeinderäten, Herr Kollege Theurer, wohl zu bedenken ist, ob man eine Frauenbeauftragte einrichten soll und ob man einen Jugendgemeinderat installieren soll.
Dafür mag manches sprechen; aber das soll in der eigenverantwortlichen Entscheidung der Kommune liegen.
Aus genau dem gleichen Grund so wenig Zwang wie möglich bin ich auch hier anderer Auffassung. Aber von der kommunalen Seite ist jetzt ja doch in vielen Fällen ein Datenschutzbeauftragter bestellt worden. Das ist ein erfreulicher Prozess. Ich denke, Herr Schneider, dass man, auch wenn man anderer Auffassung ist, wiederum sehen sollte, dass das Innenministerium auch meine Wenigkeit bei den kommunalen Landesverbänden dafür geworben hat, man solle doch einen solchen kommunalen Datenschutzbeauftragten einrichten.
Kurzum: Ich meine, wir sollten hier auf Freiwilligkeit und auf Überzeugungsarbeit setzen. Aber ich sehe natürlich auch, dass das zum Teil anders bewertet wird.
Ich will noch etwas anderes erwähnen, womit wir uns in der vergangenen Legislaturperiode beschäftigt haben.
(Abg. Wieser CDU: Was, sind noch Leute da? Abg. Hauk CDU: Die Präsidentin ist heute aber ri- goros!)
Ich finde es ohnehin ein bisschen schade, dass das Thema Datenschutz um diese Zeit, nach 19 Uhr, behandelt wird. Aber ich fasse mich kurz, und noch ein klein wenig Konzentration, dann haben wir es ja für heute geschafft.
Ich will daran erinnern: Der Datenschutz hat durch die Novellierung, die der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode beim Landesdatenschutzgesetz herbeigeführt hat das war im Jahr 2000 , eine spürbare und nachhaltige Verbesserung erfahren. Ich glaube schon, dass das Niveau des Datenschutzes in Baden-Württemberg dadurch auch in der öffentlichen Verwaltung in angemessener Weise erhöht und weiterentwickelt worden ist. Ich denke, dass diese gesetzlichen Verbesserungen bei der Beurteilung der Situation des Datenschutzes in Baden-Württemberg nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch noch daran erinnern, dass sowohl der Bund als auch andere Länder erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt ihre Datenschutzgesetze im Hinblick auf die EU-Datenschutzrichtlinie novelliert haben. Deshalb: Auch hier hat Baden-Württemberg dem Datenschutz schon den gebührenden Stellenwert eingeräumt.
Es hat sich darauf will ich auch noch kurz zu sprechen kommen bei den Beratungen im Ständigen Ausschuss, bei denen mich mein Kollege Staatssekretär Rech vertreten hat, herausgestellt was allerdings nichts Neues ist , dass der Datenschutz nicht völlig isoliert und losgelöst von allen anderen Belangen behandelt werden kann. So wurde zum Beispiel im Ständigen Ausschuss meines Erachtens zu Recht angemerkt, dass es ein Spannungsverhältnis gibt zwischen dem notwendigen Schutz von Patientendaten einerseits und einer möglichst optimalen und kostengünstigen medizinischen Versorgung von Patienten, die auf Informationsaustausch angewiesen ist, andererseits.
Daran wird nicht nur deutlich, dass es sich beim Datenschutz um eine Querschnittsaufgabe handelt, sondern man sieht daran auch, dass dieses Spannungsverhältnis immer wieder neu ausgetragen werden muss. Auch hier hoffe ich, dass uns dies im Großen und Ganzen gelungen ist und auch weiterhin gelingen wird.
Ich glaube, eine wichtige Erkenntnis aus den Beratungen des Ständigen Ausschusses ist die Tatsache, dass sich durch den Gesprächsprozess zwischen dem Justizministerium und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine erkennbare Verbesserung im gegenseitigen Verhältnis kann man das so sagen? abzeichnet. Auch das bestärkt mich darin, dass Datenschutz, jedenfalls im Bereich der öffentlichen Verwaltung, vor allem durch Kooperation und nicht durch Konfrontation erreichbar ist.
Zum Schluss, verehrter Herr Schneider, Ihnen und Ihren Mitarbeitern, aber Ihnen ganz persönlich, noch einmal herzlichen Dank. Ich darf im Namen der Landesregierung sagen und ich habe den Eindruck, dass sich dieser Auffassung jeder in diesem Hause anschließen kann : Sie haben wertvolle und wichtige Arbeit für unser Land geleistet. Vielen Dank.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung Drucksache 13/780 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich stelle fest, der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Ich möchte Ihnen, Herr Schneider, auch im Namen aller Fraktionen, ganz herzlich für die verantwortungsvolle Wahrnehmung Ihrer wichtigen Aufgabe danken und wünsche Ihnen für den zukünftigen Unruhestand viel Erfolg.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Mittelstand und Beschäftigung in Baden-Württemberg Drucksache 13/77
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Ich denke, Sie stimmen einstimmig zu. Das ist der Fall. Ich bedanke mich.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben Drucksachen 13/642, 13/749, 13/750, 13/792, 13/793, 13/794, 13/795, 13/796
Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Beschlussempfehlungen sind einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten Drucksache 13/616
(Abg. Birzele SPD: Frau Präsidentin, bitte wie im Ausschuss! Das Stimmenverhältnis jeweils wie im Ausschuss! Sonst müssten wir ja unterschiedlich abstimmen!)
Sie stimmen den Beschlussempfehlungen mit den gleichen Abstimmungsverhältnissen wie in den Ausschüssen zu. Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die nächste Plenarsitzung findet am 17. April 2002 statt. Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Ihnen rechtzeitig zugehen.