In aller Munde ist die PISA-Studie. Herr Heinz, es ist billig, die schlechten Ergebnisse bei PISA den ausländischen Schülern zuzuschreiben.
(Abg. Alfred Haas CDU: Hat er auch gar nicht ge- tan! Er hat ja differenziert! Sie müssen zuhören! Zuruf des Abg. Birzele SPD)
Ich habe sehr wohl zugehört. Wie sieht es denn in den Gymnasien aus? Da war das Ergebnis genauso schlecht.
Herr Innenminister, nach den ersten veröffentlichten Ergebnissen haben Sie laut Ihren Aussagen auch bestehende Maßnahmen zur Integration überdacht oder neu in die Wege geleitet. Nun ist uns zufällig der neue Organisationserlass des Kultusministeriums in die Hände gefallen, und wir haben ihn mit dem alten verglichen. Dabei sind wir zu einem erstaunlichen Ergebnis gekommen: Die zusätzliche eine Lehrerstunde je vier ausländische bzw. ausgesiedelte Schüler an Grund- und Hauptschulen und die 20 zusätzlichen Lehrerdeputate in Mannheim Ausländeranteil knapp über 20 % und in Stuttgart 30 Deputate waren das, Ausländeranteil knapp unter 25 % wegen der besonderen pädagogischen Situation erscheinen nicht mehr. Dagegen werden den Staatlichen Schulämtern zwei Lehrerwochenstunden pro Regelklasse zugewiesen. Aus diesem Pool weisen die Staatlichen Schulämter gezielt aufgrund örtlicher Besonderheiten
zur Einrichtung zusätzlicher Unterrichtsangebote und für die Lehrerreserve Lehrerwochenstunden zu. Das heißt nach meiner Einschätzung: Zum Beispiel Waldshut-Tiengen profitiert davon. Es sei ihnen gegönnt. Aber die Städte mit einem hohen Ausländeranteil verlieren. Ist das die Steigerung der segensreichen Integrationsbemühungen des Landes, Herr Innenminister?
Ihr Ansatz, einen Eingliederungslotsen für Spätaussiedler zu installieren, ist ausgesprochen positiv und innovativ. Aber warum nur für Spätaussiedler und nicht für alle Migranten
wir haben das in unserem Antrag übrigens gefordert , nachdem Sie ja ausdrücklich die Notwendigkeit der Integration sowohl bei zugewanderten Ausländern als auch bei Spätaussiedlern anerkennen? Hier könnten übrigens die Migrationsvereine und Selbsthilfegruppen eine tragende Rolle spielen.
Sie, Herr Minister, verweisen auf die integrationspolitische Verantwortung des Bundes und monieren, dass die Länder die Kosten für Integrationsmaßnahmen für sich bereits hier aufhaltende Ausländer allein zu tragen hätten. Ich vermute, dass Sie mit Verlaub, Herr Minister die letzte Änderung im Zuwanderungsgesetz, die am 1. März im Bundestag beschlossen worden ist, nicht zur Kenntnis genommen haben. Denn da ist § 43 dahin gehend geändert worden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Basiskurs und den Orientierungskurs für alle Ausländer durchführt, also auch für Ausländer, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits im Bundesgebiet aufhalten.
Sie kritisieren, dass das Zuwanderungsgesetz zu wenig Sanktionen für den Fall vorsehe, dass die Betroffenen ihren Integrationsverpflichtungen nicht nachkämen. Auch hier hätte ein sorgfältiges Lesen des Textes zu einer anderen Aussage geführt. § 45 Abs. 4 regelt für den Fall, dass, wenn ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommt, mit diesem ein Gespräch geführt wird, und jetzt passen Sie auf nach § 8 Abs. 3 soll die Nichtteilnahme an einem Integrationskurs trotz bestehender Verpflichtung bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden.
(Abg. Wieser CDU: Das ist doch ein Schweizer Käse! Weitere Zurufe von der CDU Gegenruf des Abg. Drexler SPD)
Sie, Herr Minister, beziehen sich da auf eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung als Beweis dafür, wie wichtig Sanktionen bei mangelndem Integrationswillen sind meiner Ansicht nach genau das Beispiel dafür, dass Sanktionen eigentlich überflüssig sind. Die Studie kommt nämlich zu dem Schluss, dass der Pass bei der Integration am wichtigsten ist. Diese Untersuchung der Konrad-Adenauer-Stiftung hat ergeben, dass die deutschen Staatsbürger türkischer Herkunft als Integrationsvorbild dienen können.
(Beifall bei der SPD Abg. Drexler SPD zur CDU: Lesen Sie doch mal die Papiere Ihrer eige- nen Stiftung! Gegenruf des Abg. Wieser CDU: Das ist doch unbestritten; das ist doch wirklich ei- ne Binsenweisheit!)
Da wir uns sicher des Öfteren mit der Integration befassen werden, möchte ich jetzt nicht auf weitere Einzelheiten eingehen. Ich denke, wir werden sowohl im Plenum als auch im Innenausschuss dieses Thema noch öfter behandeln müssen.
Allerdings möchte ich die Finanzierung einiger örtlicher Projekte durch die Landesstiftung doch kritisch beleuchten; Frau Bauer hat es ja auch bereits getan. Wie lange sind es Modellversuche? Wie sieht es mit der fortlaufenden Finanzierung aus, und wie geht es weiter, wenn die Projekte nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Pflichtaufgaben geworden sind? Sie, Herr Minister, haben mehr Fragen hervorgerufen als beantwortet. Wir werden im Gespräch und am Ball bleiben. Ob Ihr heutiges Bekenntnis zur Integration ein Lippenbekenntnis ist, ob Integration für Sie tatsächlich ein Miteinander bedeutet oder ob dieser Begriff als Keule gegen vermeintlich Integrationsunwillige benutzt wird, wird sich bald herausstellen.
Sie haben uns eingeladen, den Integrationsweg mit zu beschreiten. Herr Innenminister, die SPD ist dabei. Wir haben Vorschläge gemacht. Ich erinnere an unsere Anträge, auch die aus dieser Legislaturperiode. Wir werden weitere Vorschläge einbringen und werden sehen, wie Sie damit umgehen, und wir begrüßen es ausdrücklich, dass Ihre heutige
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Migration und Zuwanderung sind seit 50 Jahren nicht nur in Mitteleuropa, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Baden-Württemberg eigentlich an der Tagesordnung und fast Normalität. In der Zukunft wird es aus den bekannten Gründen allerdings insbesondere um eine Steuerung der Zuwanderung gehen. Ich will eigentlich nur in zwei Sätzen auf das Zuwanderungsgesetz eingehen, weil es heute Nachmittag noch auf der Tagesordnung steht.
(Zuruf von der SPD: Tagesordnungspunkt 5! Abg. Marianne Wonnay SPD: Wozu reden Sie? Abg. Birzele SPD: Thema verfehlt!)
Ich rede zum Thema Integration und will nur mit zwei Sätzen auf das eigentliche Zuwanderungsgesetz eingehen.
Damit klar ist: Es bleibt bei der Auffassung der FDP/DVPFraktion, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland aus den verschiedensten Gründen ein modernes, ein steuerndes und begrenzendes Zuwanderungsgesetz brauchen. Dabei bleibt es selbstverständlich.
Es bleibt auch dabei, dass es auch heute noch, wo die politische Gemengelage einigermaßen kompliziert und schwierig ist, darum geht, alle Chancen, die es gibt und die uns auch die Verfassung bietet, zu nutzen, um noch rechtzeitig zu einem solchen Gesetz zu kommen. Meine Damen und Herren, wir haben nach wie vor eine historische Chance, zu einem Zuwanderungsgesetz zu kommen, und ich warne davor, sie leichtfertig zu verspielen.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der Grünen Zuruf von der SPD: Das geht an die CDU!)
Bei der etwas komplizierten politischen Gemengelage reicht ein Blick in die Verfassung und in die Geschäftsordnungen, um zu sehen, dass wir jetzt eine realistische Chance haben. Diese Chance besteht darin, dass wir in der Bundesratssitzung am 22. März nicht einfach Nein sagen, sondern im Bundesrat die Möglichkeit nutzen, auf ein Vermittlungsverfahren hinzuwirken, das heißt, in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag zu gehen.
Das ist sogar erreichbar. Meine Damen und Herren, ich rufe in Erinnerung, dass immerhin die Bundesvorsitzende der CDU in Berlin erklärt, sie wolle ein solches Vermittlungsverfahren, sie wolle den Weg in den Vermittlungsausschuss.
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Friedrich Merz, erklärt, er wolle ein solches Vermittlungsverfahren. Meine Damen und Herren, gestern hat die hessische Landesregierung entschieden, in dieser Frage den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das heißt, dass es für diesen Gedanken zunehmend Sympathie gibt. Voraussetzung für ein Funktionieren ist allerdings, dass Rot-Grün seine bisher erkennbare Blockadepolitik in dieser Frage aufgibt.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU Lachen bei der SPD Zuruf der Abg. Marianne Wonnay SPD Abg. Birzele SPD: Sie reden bisher nur zum Zuwanderungsgesetz und haben vorhin die Verbin- dung der Debatte abgelehnt!)
Meine Damen und Herren, wer Zuwanderung will jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt , der muss wissen, dass Voraussetzungen dafür die Integrationsfähigkeit und die Integrationskraft eines Landes sind. Das ist eine der entscheidenden Messlatten für die Zuwanderung. Wenn es darum geht, Herr Innenminister, dann will ich sagen, dass Baden-Württemberg in der Vergangenheit hier Erhebliches geleistet hat, jedenfalls mehr als andere Bundesländer.
Aber unabhängig davon, Herr Kollege Birzele, wie das Schicksal des Zuwanderungsgesetzes im Einzelnen auch aussehen wird, ist die Integration ein ganz wesentlicher Baustein für ein friedliches Zusammenleben der Generationen und der Menschen in Deutschland. Wenn ich mir die Ausführungen des Herrn Innenministers, die ich in großen Teilen wirklich unterstreiche, anhöre, stelle ich fest: Wenn das eine so wichtige Aufgabe ist und es ist eine wichtige Aufgabe , spräche eigentlich auch einiges dafür, das Thema Integration als Zukunftsaufgabe dieses Jahrhunderts zum Beispiel auch als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen, um auf diese Art und Weise die Wichtigkeit der Integration zu demonstrieren.
Nach meiner Überzeugung muss eine moderne Integrationspolitik folgende Ziele verfolgen: erstens die Schaffung einer gemeinsamen Identifikation von Deutschen und Nichtdeutschen, zweitens die Ermöglichung eines sozialen Aufstiegs des Zugewanderten und drittens die Bewerkstelligung eines Dialogs und Austauschs zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Anders ausgedrückt: Wir brauchen die Teilhabe von Nichtdeutschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dies muss gewährleistet sein.
Für die FDP/DVP-Fraktion ist wichtig, dass es nicht nur um neu einreisende Migrantinnen und Migranten geht, sondern dass es selbstverständlich und sogar in erster Linie auch um die bereits in Deutschland lebenden Ausländer geht, natürlich auch um die neue Generation von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel aus Aussiedlerfamilien.
Meine Damen und Herren, genau an dieser Stelle hinterlässt das Zuwanderungsgesetz im Augenblick noch einen zwiespältigen