Inge Utzt

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Zimmermann, ich finde es ja gut, dass Sie gleich sagen, was ich alles kritisieren werde. Ich habe aber auch noch andere Punkte.
An den Beginn meiner Rede will ich uneingeschränkt ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder der Härtefallkommission richten,
die sich in sieben Sitzungen mit ca. 250 Härtefällen intensiv befasst hat.
Das waren bislang ca. 1 000 menschliche Schicksale. Ich bin mir sicher, dass die Beschäftigung mit diesen Schicksalen nicht einfach mit den Kleidern abgelegt werden kann. Ich bin mir sicher, dass es eine psychische Belastung ist, in dieser Kommission zu arbeiten.
Wie mir berichtet wurde, hat die Arbeit in der Kommission bei einigen Mitgliedern auch zu einer Veränderung der Wahrnehmung menschlichen Leids geführt. In etwa einem Viertel der bearbeiteten Fälle hat die Kommission an das Innenministerium ein Ersuchen gerichtet, eine Anordnung nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes zu treffen. Dem wurde in etwa 90 % entsprochen. Der Vorsitzende der Kommission hat erklärt, dass er auch über die Fälle, in denen das Innenministerium nicht den Empfehlungen der Kommission gefolgt ist, ein Gespräch mit dem Minister führen will.
Die Kommission – so mein Fazit – arbeitet selbstbewusst und verantwortungsvoll. Dafür gilt ihr nochmals mein Dank.
Nun komme ich jedoch zu einigen Kritikpunkten. Dass Baden-Württemberg lange gebraucht hat, um eine Härtefallkommission zu etablieren, hat nach meiner Auffassung dazu geführt, dass es zu einer starken Ballung der Anträge gekommen ist und die Kommission jetzt vor einem großen Berg von Anträgen steht.
Nach wie vor bedauere ich, dass kein Vertreter von Flüchtlingsorganisationen in die Härtefallkommission berufen worden ist. Ihre Kompetenz und ihre Einbindung in die Entscheidungen der Kommission wären sicher ausgesprochen hilfreich.
Ich kritisiere, dass der Vorsitzende der Härtefallkommission die weitere Bearbeitung ablehnen muss, wenn sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Eingabe außerhalb des Bundesgebiets befindet. Flüchtlinge, bei denen die Kommission voraussichtlich positiv entschieden hätte und die in der Zwischenzeit abgeschoben worden sind oder auf mehr oder weniger sanften Druck freiwillig ausgereist sind, haben eben Pech gehabt.
Was soll ich den Befürwortern der Aufenthaltsgenehmigung jener Frau sagen, die nach einer Vergewaltigung schwer traumatisiert ist, die in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Kosovo abgeschoben wurde, im Petitionsverfahren keine Chance hat, weil die Abschiebung rechtsstaatlich in Ordnung war, und nun kein Härtefall mehr sein kann, weil sie nicht mehr im Bundesgebiet ist? Auch dieser Frau hätte geholfen werden können, wenn die Landesregierung bei der Einsetzung der Kommission nicht so zögerlich gewesen wäre.
Ich kritisiere, dass Sozialhilfebezug in der Regel ein Ausschlussgrund ist, heißt es doch in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes:
Die Anordnung kann im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, ob der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist …
„… kann im Einzelfall“ sagt das Bundesgesetz. Die Verordnung des Landes sieht Sozialhilfebezug in der Regel als Ausschlussgrund an.
Nicht einzusehen ist, dass bei einer positiven Entscheidung die Aufenthaltserlaubnis in der Regel nur für zwei Jahre ausgesprochen wird, die Betroffenen also weiterhin mit einem hohen Grad an Unsicherheit leben müssen – wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, und wann wird sie in eine Niederlassungserlaubnis münden? –, zumal das Land derzeit bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen für Muslime, auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, recht zögerlich ist, um nicht zu sagen: Das Land blockiert an dieser Stelle.
Die Arbeit der Kommission würde erheblich erleichtert, wenn sich dieses Parlament darauf verständigt hätte, sich bei der Innenministerkonferenz im Dezember für eine Altfallregelung einzusetzen.
Kinder, die hier geboren sind – und wir wissen aus der Statistik, die uns vorgelegt worden ist, dass ein großer Teil der Altfälle Kinder sind, die hier geboren wurden, die hier zur Schule gehen, mit Eltern, die hier eine Arbeitsstelle gefunden haben, die integriert sind –, gelten bei uns als Ausländer und leben unter dem Damoklesschwert, ausgewiesen zu werden.
Einige Kollegen der Regierungsfraktionen haben sich in ihren Wahlkreisen für eine Altfallregelung ausgesprochen, Frau Fauser kürzlich in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses. Es ist mir daher unverständlich, warum wir nicht einvernehmlich zu einer entsprechenden Regelung kommen.
Wenn es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der derzeitigen Regierungsfraktionen, schwer fällt, einem SPD-Antrag zuzustimmen, dann beantragen Sie es doch selbst. Wir hätten in diesem Fall keine Berührungsängste.
Zum Schluss noch eine Anmerkung. Ich bin dankbar dafür, dass die rot-grüne Bundesregierung durch das Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit einer Härtefallkommission geschaffen hat und dass wir diese Möglichkeit in BadenWürttemberg inzwischen umgesetzt haben. Die Notwendigkeit, eine solche Kommission einzurichten, ist aber gleichzeitig ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, der humanitäre Gesichtspunkte nur durch eine Ausnahmeregelung er
möglicht. Ein kluger Kopf hat kürzlich gesagt: „Die Härtefallregelung ist Methadon in unserem Rechtsstaat.“
Ein letzter Satz, Frau Präsidentin.
Wir werden die Arbeit der Härtefallkommission weiter beobachten und, falls notwendig, durch parlamentarische Initiativen unterstützen.
Da das heute der letzte Tagesordnungspunkt mit einer Aussprache ist, werde ich hoffentlich, wie der Ministerpräsident mir heute Morgen gesagt hat, in der nächsten Legislaturperiode wieder zum gleichen Thema sprechen können.
Herr Minister, wie ist das, wenn jemand nichts von der Härtefallkommission wusste? Ich habe jetzt eine Petition vorliegen, in der es darum geht, dass die betreffende Familie abgeschoben worden ist. Die Abschiebung war rechtsstaatlich in Ordnung, also kann der Petitionsausschuss nicht positiv entscheiden. Aber die Antragsteller sind im Ausland. Folglich kann die Härtefallkommission auch nicht entscheiden. Das ist mein Vorwurf. Verstehen Sie, dass ich Ihnen da vielleicht einen Vorwurf mache, dass Sie so spät in die Puschen gekommen sind?
Herr Dr. Noll, wie interpretieren Sie dann den Brief des Innenministers an die Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg, in dem steht, dass dieser Fragebogen – dieser Katalog – anzuwenden sei, und wie verstehen Sie die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14. Dezember, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich dieser Fragebogen an die Einbürgerungswilligen aus den islamischen Staaten und an diejenigen richtet, die islamischen Glaubens sind plus diejenigen, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen?
Herr Justizminister, es haben sich inzwischen mehrere Fragen ergeben. Sind Sie in die Erstellung dieses Fragenkatalogs mit einbezogen worden, und, wenn ja, wie stehen Sie zu folgender Frage?: „Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland. Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren Sie, dass eine Schwarzafrikanerin aus Somalia“ – ich weise darauf hin: Schwarzafrikanerin aus Somalia; da sollten Sie einmal im Geografiebuch nachschauen – „die Stelle bekommt. Wie verhalten Sie sich?“ Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Herr Justizminister, der Herr Innenminister konnte diese Frage nicht mehr beantworten.
Er hatte gesagt: „Wir haben Rat eingeholt.“ Wenn Sie Rat eingeholt haben, warum haben Sie ihn dann nicht befolgt? Von verschiedenen Menschen sind Sie darauf hingewiesen worden, dass dieser Fragenkatalog für die Praxis nicht geeignet ist. Warum sind Sie diesem Rat nicht gefolgt?
Es tut mir Leid, ich muss Sie auch noch einmal auf die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14. Dezember 2005 hinweisen. Da steht drin, dass diese Fragen an die Einbürgerungswilligen aus den 57 islamischen Staaten sowie an diejenigen, von denen man weiß, dass sie islamischen Glaubens sind, und zusätzlich an diejenigen, bei denen Zweifel bestehen, zu stellen sind. Sieht das jetzt anders aus, oder wie können wir das jetzt hier verstehen?
Herr Kollege Palmer, wenn Sie ein solch vehementer Verfechter der nachlaufenden Studiengebühren sind, darf ich Sie fragen: Wann zahlen Sie denn Ihre Studiengebühren?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich bedauerlich, dass der Ausländerbeauftragte der Landesregierung zu diesem Thema nicht anwesend ist. Wir bedauern das sehr, und wir bedauern auch die Mehrheitsentscheidung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes Gesetz muss sich in der Praxis bewähren. Gegebenenfalls müssen Klarstellungen oder Korrekturen vorgenommen werden. Das neue Zuwanderungsgesetz hat in der Regelung des humanitären Aufenthalts einen Versuch unternommen, langfristig geduldeten Ausländern ein legales Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Leider hat dieser Versuch noch nicht zu dem intendierten Ergebnis geführt, weil die Gesetzesnormen von den Behörden zu restriktiv ausgelegt werden.
Für die meisten der geduldeten Menschen besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Das ist die Ausgangslage. Nach einer schwierigen Geburt gibt es auch in Baden-Württemberg eine Härtefallkommission. Sie soll nun über das Schicksal dieser Menschen entscheiden. Die Zahl der Fälle, mit denen sich die Härtefallkommission befasst und die kontinuierlich, um nicht zu sagen dramatisch, steigt, spricht ihre eigene Sprache.
Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hat nun im Juni dieses Jahres ein Bleiberecht für Kinder und Jugendliche gefordert, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben – selbstverständlich verbunden mit Auswirkungen auf die Eltern. Dieser Vorschlag wurde – nicht ganz nachvollziehbar – von der Mehrheit der Innenminister abgelehnt.
Angesichts der großen und immer größer werdenden Zahl der Fälle, die der Härtefallkommission vorliegen und weiterhin vorgelegt werden, und angesichts der Tatsache, dass die Kommission bei jedem fünften Ersuchen eine Empfehlung für ein Bleiberecht ausspricht, hat deren Vorsitzender Edgar Wais gefordert, dass es für Altfälle mehr Großzügigkeit in Sachen Bleiberecht geben muss.
Den Mitgliedern des Innenausschusses ist gestern ein Schreiben des Deutschen Anwaltvereins zum Erfordernis
einer Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zugegangen.
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen – meines Wissens FDP-Mitglied – fordert inzwischen ein Bleiberecht für so genannte Altfälle.
Die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen fordern das ebenso.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt worden sind, die vor Krieg, Bürgerkrieg oder ethnischer Säuberung fliehen mussten, die nach langjährigem Aufenthalt bei uns heimisch geworden sind, die für ihre mittelständischen Arbeitgeber häufig unverzichtbar sind, deren Kinder hier geboren wurden und zur Schule gehen und in der Regel keine Bindung an das Herkunftsland ihrer Eltern haben, sich bei uns endgültig sicher fühlen können, weil sie keine Angst vor einer möglichen Abschiebung mehr haben müssen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Zimmermann, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie uns darüber aufgeklärt haben, wo sich der Ausländerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg und die Landtagsvizepräsidentin derzeit befinden. Das haben wir nicht gewusst.
Wie gesagt, ich bin Ihnen dankbar.
Ich erspare es Ihnen deshalb auch, mich mit Ihnen noch einmal darüber auseinander zu setzen, was für ein Bild Sie von den Menschen aufgebaut haben, die hier jahrelang geduldet sind.
Das können Sie ja machen.
Das sind immerhin zwei hochrangige Mitglieder Ihrer Fraktion. Das kann ich Ihnen leider nicht ersparen, Herr Dr. Noll.
Herr Zimmermann, noch einmal zu Ihnen. Sie wissen sicher genau, wie die Asylgewährung im Lande ist. Diesen Menschen zu unterstellen, sie seien aus irgendwelchen materiellen Gründen oder was auch immer hier, halte ich für ausgesprochen schäbig. Das muss ich Ihnen schon einmal sagen.
Aber zu der Frage, aus welchen Gründen die Asylanträge abgelehnt worden sind, müssen Sie einmal genau in die Gesetzgebung schauen. Es hat zum Beispiel, bevor das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist, kein Asyl für geschlechtsspezifische Verfolgung oder ähnliche Dinge gegeben. Diese Asylanträge sind abgelehnt worden. Ich kann Ihnen noch hundert Gründe nennen, warum Asylanträge abgelehnt wurden.
Es sind Asylanträge abgelehnt worden, wenn keine individuelle Verfolgung vorgelegen hat. Es sind Asylanträge aus den verschiedensten Gründen abgelehnt worden. Schauen Sie lieber nach! Informieren Sie sich darüber, bevor Sie hier so etwas erzählen.
Herr Innenminister, ich möchte Sie einmal einladen, in den Petitionsausschuss zu kommen und sich anzuhören, was auch Ihre CDU-Kollegen zu Fällen sagen, die dann vom rechtlichen Standpunkt her, von der Gesetzeslage her anders entschieden werden, als sie vom humanitären Standpunkt her eigentlich entschieden werden müssten. Etliche Fälle aus dem Petitionsverfahren sind ja direkt in die Härtefallkommission überwiesen worden. Das sollten Sie einmal berücksichtigen, wenn so getan wird, als ob Menschen hier mutwillig ihren Aufenthalt verlängert hätten, um gewisse Vorteile zu erringen.
Wir alle sind immer wieder damit konfrontiert worden, dass Familien zum Teil mehr als zehn Jahre im Lande leben. Die Kinder sind im Sportverein. Sie machen Abitur. Die Eltern sind im Elternbeirat. Ich kenne Fälle, in denen die Integration so weit gediehen ist, dass diese Geduldeten angefangen haben, ein Häusle zu bauen.
Oder: Ein Arbeitgeber möchte einen Geduldeten einstellen. Die Arbeitsgenehmigung wird aber nicht erteilt, weil der Arbeitsplatz mit bevorrechtigt zu vermittelnden Personen besetzt wird.
Schulabsolventen aus geduldeten Familien können in einigen Fällen keine Ausbildung beginnen. Wer von Ihnen hat noch nie davon erfahren, welche psychischen Belastungen die Familien ertragen, deren Aufenthalt ungesichert ist? All das wissen Sie genauso gut wie ich, aber Sie ignorieren es. Wer von Ihnen hat noch nie das Schreiben eines Handwerkers bekommen, mit dem Sie gebeten werden, sich für das Hierbleiben eines unverzichtbaren Mitarbeiters einzusetzen?
All das wissen Sie.
Die Innenministerkonferenz in Karlsruhe bietet nun die Gelegenheit, die notwendigen Korrekturen am Zuwanderungsgesetz vorzunehmen. Es stände unserem Bundesland wahrlich gut an, diesmal nicht als Bremser aufzutreten, sondern Tatkraft zu beweisen. Herr Innenminister, es stände Ihnen gut an, sich mit Rückendeckung dieses Parlaments in der Innenministerkonferenz für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen.
Herr Kollege Scheuermann, können Sie mir bitte erklären, welche Gefahren für die Umwelt ausgehen, wenn ein Flugzeug auf den Kölner Dom abstürzt?
Herr Minister, ist der Stadt Stuttgart bekannt, dass es sich dabei nicht um „fresh money“ handelt,
sondern um Geld, das der Stadt Stuttgart eigentlich zugesagt worden ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Liegen die wissenschaftliche Konzeption für ein Oberschwäbisches Museum im Neuen Kloster Bad Schussenried und die verbindliche Zusage eines Landesbeitrags bis maximal 2 Millionen €, wie sie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14. April 2005 (Drucksache 13/4174) angekündigt wurden, inzwischen vor?
b) Wie weit ist die Gründung eines regionalen Trägervereins für dieses Museum unter der Federführung des Landkreises Biberach mittlerweile gediehen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie wird in den Schulen Baden-Württembergs auf das Festjahr zu Ehren des in Marbach am Neckar geborenen Dichters Friedrich von Schiller (gestorben 9. Mai 1805) eingegangen?
b) Welche Arbeitshilfen und Fortbildungen werden dazu Lehrkräften für die jeweiligen Klassenstufen und Schularten vonseiten der Landesregierung angeboten?
Wo werden diese neun Schulpsychologen eingesetzt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vordergründig scheint in diesem Haushalt die Kultur verhältnismäßig gut abzuschneiden. Nachdem in den letzten Jahren die Kultur häufig als Sparstrumpf des Haushalts betrachtet worden ist, hätten weitere Kürzungen für eine Reihe von Einrichtungen das Aus bedeutet. Man lässt sie eben weiter am Rand des Existenzminimums – nach dem Motto „Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen fassen“ – leben.
Beim Lesen des Haushaltsplans drängt sich der Gedanke auf, dass beim Aufstellen gedacht wurde, Kultur sei eine Freiwilligkeitsaufgabe des Landes. Das widerspricht jedoch eklatant Artikel 3 c der Landesverfassung. Dort ist in Absatz 1 eindeutig formuliert: „Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger.“ Uns ist die Aufgabe der Kulturförderung übertragen worden, und wir, die SPD-Landtagsfraktion, nehmen den Auftrag der Landesverfassung ernst.
Nochmals: Vordergründig scheint die Kultur in diesem Haushalt verhältnismäßig gut abzuschneiden. Vordergründig, wenn man nicht in die Details einsteigt.
Da sollten die Kommunaltheater kräftig zur Kasse gebeten werden. Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet im Schillerjahr die Zuschüsse für das Nationaltheater Mannheim gekürzt werden sollten. Sind sich die Verantwortlichen möglicherweise nicht darüber im Klaren, dass wir ein Schillerjahr haben und was Schiller für Mannheim bedeutet?
Kürzungen im Kulturbereich, besonders bei Theatern und Orchestern, haben die fatale Folge, dass es für diese keine Planungssicherheit gibt. Es bedarf keiner allzu großen Fantasie, was so etwas längerfristig zur Folge hat: Das wird zu einem irreversiblen Schaden für unsere bislang noch sehr reiche Kulturlandschaft führen, die auch und gerade durch die städtischen Bühnen garantiert wird. Eine weitere Kürzung nach den Kürzungen des Haushalts 2004 würde eine substanzielle Gefährdung dieser Einrichtungen bedeuten. Für die Häuser ist es wichtig, dass das Land zu ihnen steht und ihre Kulturarbeit anerkennt. Wir haben die Rücknahme dieser Kürzungen beantragt, und im Finanzausschuss konnte ja bereits einiges korrigiert werden.
Nicht korrigiert wurde bislang jedoch die mangelhafte Bezuschussung der soziokulturellen Zentren des Landes. Zwar steht im Haushaltsplan:
Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in der Trägerschaft privater und gemeinnütziger Einrichtungen werden Zuschüsse zur Förderung der laufenden Programmarbeit, zu einzelnen Projekten sowie Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen gewährt.
Tatsache ist jedoch, dass die laufende Förderung zu gering ist und es kaum noch eine Projektförderung gibt. Außerdem werden seit Jahren die notwendigen Zuschüsse für Baumaßnahmen nicht mehr gegeben. Wegen der zu geringen Mittel werden alle anstehenden Maßnahmen auf die lange Bank geschoben. Notwendig sind unter anderem die Dachsanierung des „Roxy“ in Ulm, die Sanierung des alten Gebäudes beim Kulturzentrum „Dieselstrasse“ in Esslingen, der Umund Ausbau des Kulturzentrums Reutlingen sowie der Umund Ausbau beim „Arbeitskreis Alternative Kunst“ im E-Werk in Freiburg. Dies sind nur ein paar Beispiele.
Wir haben deshalb beantragt, den Haushaltsansatz in Kapitel 1478 um 700 000 € zu erhöhen. Die soziokulturellen Zentren sind, wie ich bereits ausgeführt habe, aus Geldmangel seit Jahrzehnten gezwungen, ihre Domizile und ihre Infrastruktur zu vernachlässigen. Die beantragte Erhöhung sollte dazu dienen, erste Sanierungsmaßnahmen einzuleiten sowie Schließungen und teure Substanzschäden zu vermeiden.
Nicht korrigiert wurden die Kürzungen bei den Kammerorchestern. Wurde der Zuschuss für das Südwestdeutsche Kammerorchester Pforzheim im letzten Haushalt bereits um knapp 10 % gekürzt, so soll er in dem vor uns liegenden Doppelhaushalt nochmals um jeweils 2 400 € gekürzt werden. Man kann zwar sagen, dass dies eine verhältnismäßig geringe Summe ist. Aber das Orchester hat bereits alle Einsparmaßnahmen ausgeschöpft und ist bemüht, den Kulturbetrieb nicht nur nach künstlerischen, sondern auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen und noch mehr private Mittel zu akquirieren. Diese Bemühungen mit einer weiteren Zuschusskürzung zu belohnen ist kontraproduktiv.
In besonderer Weise soll das Stuttgarter Kammerorchester von Zuschusskürzungen betroffen werden. War es bereits im letzten Haushaltsjahr mit ca. 13 % dabei, so soll es nun nochmals 26 000 € im Jahr weniger bekommen. Das Orchester hat, soweit möglich, weitere Sparmaßnahmen eingeleitet. So hat es sich unter anderem von seinem Orchesterdirektor getrennt und diesen Posten nicht wieder besetzt. Trotz aller Sparmaßnahmen einerseits und eingeworbener Spenden andererseits dürfte es aber kaum möglich sein, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Das Stuttgarter Kammerorchester ist das älteste Ensemble seiner Art und nimmt seit fast 60 Jahren einen herausragenden Platz in der internationalen Orchesterlandschaft ein. Unter seinem jetzigen Chefdirigenten Dennis Russell Davies nimmt es auch eine Aufgabe als musikalischer Botschafter für unser Land wahr. Sie können sich selbst bei einem der nächsten Konzerte oder beim vierten „HaydnSpaß“ in dieser Spielzeit von der Qualität dieses Orchesters überzeugen.
Dieser Kulturhaushalt ist ein Sparhaushalt. Die Einsparmöglichkeiten im Bereich Kultur sind ausgeschöpft. Daher sind die verhältnismäßig geringen Kürzungen kein Beweis für eine Großzügigkeit, sondern lediglich eine Notwendigkeit, um Artikel 3 c der Landesverfassung – Staatsziel Kultur – wenigstens in etwa gerecht zu werden.
In etwas abgewandelter Form möchte ich Friedrich Nietzsche zitieren: „Wir gehören einer Zeit an, deren Kultur in Gefahr ist, an den ihr nicht gewährten Mitteln zugrunde zu gehen.“
Nochmals: Bei den Orchestern sind es verhältnismäßig geringe Summen, nämlich für das Pforzheimer Kammerorchester 2 400 € und für das Stuttgarter Kammerorchester 26 300 € im Jahr, die wir beantragen. Diese Summen sind keine Erhöhungen, wie sie eigentlich notwendig wären, sondern lediglich das Bewahren des Status quo.
Bei den soziokulturellen Zentren geht es darum, voraussehbare größere Schäden abzuwenden.
Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Springen Sie über Ihren Schatten, und stimmen Sie unseren entsprechenden Haushaltsanträgen zu.
Herr Heinz, Sie haben vorhin erklärt, dass Sie sich dafür einsetzen möchten, dass abgelehnte Asylbewerber unverzüglich abgeschoben werden. Wie stehen Sie zur Genfer Flüchtlingskonvention?
Herr Minister, sind Sie bereit, zuzugeben, dass die jungen Ausländer mit mangelnden deutschen Sprachkenntnissen zum größten Teil hier geboren sind und dass deshalb die Defizite in diesem Land im Erziehungssystem dieses Landes begründet sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich stelle die Begründung dieses Antrags unter das Motto meines Lieblingsphilosophen Montaigne: „Die Rede des weisen Mannes sei kurz.“
Meine Kollegin Frau Bregenzer hat vorhin schon den hohen Stellenwert, den die Hochschulautonomie für uns hat, dargestellt.
Wenn aber der Landtag noch an der Entwicklung der Hochschullandschaft beteiligt sein will – und wir sind der festen Überzeugung, dass wir es nicht nur wollen, sondern dass wir es müssen –, dann ist es notwendig, im Landtag über
die Hochschulverträge abzustimmen. Wir dürfen uns nicht aus jeglicher Verantwortung stehlen, was wir täten, wenn wir § 13 des Gesetzentwurfs in unveränderter Form zustimmen würden.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag Drucksache 13/3856-3.
Herr Kollege Pauli, Sie haben es geschafft, mich wirklich zu überraschen. Ich hatte nicht gedacht, dass Sie auf einem so niedrigen Niveau argumentieren würden.
Wir nehmen die Sicherheitslage in diesem Land sehr ernst. Wie ernst Sie sie nehmen, haben wir bei der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 1 gesehen.
Ja, Ihrer auch nicht, wenn ich das richtig sehe. – Jetzt versuchen Sie, das von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen geforderte Zuwanderungsgesetz zu einem Abschottungsgesetz umzuformulieren. Wie Sie zum Zuwanderungsgesetz stehen, haben wir der Debatte vom 5. Februar entnommen. Herr Vorsitzender, ich darf daraus zitieren.
Ich halte Ihr Spaltpapier, das Sie hier bringen, nicht nur für völlig veraltet, sondern – gerade in dieser Situation – auch für unangebracht.
Das hat Herr Kollege Glück am 5. Februar gesagt, als wir den Antrag „Gemeinsame Positionen der Landesregierung zu einem neuen Zuwanderungsgesetz“ diskutiert haben.
Und Herr Kollege Scheuermann sagte damals:
Ich frage mich schon, weshalb er
unser Antrag –
ausgerechnet jetzt zum Gegenstand der Debatte gemacht wird.
Von Ihnen wird jede Gelegenheit gesucht, keine Gelegenheit ist Ihnen zu peinlich, um das Zuwanderungsgesetz umzukehren.
Das „C“ in Ihrem Namen kann ich in diesem Augenblick durchaus zitieren.
Mir kommt die Echternacher Springprozession in den Kopf, wenn ich Sie hier reden höre.
Sie wollen offenbar genau wie Ihr Kollege Beckstein Unruhe in der Bevölkerung schüren. Ich fürchte, Sie ahnen nicht, was Sie mit Ihren Reden heute wieder angerichtet haben.
Sie sprechen von Verdachtsausweisung. Wie leicht man in einen Verdacht geraten kann, das wissen Politiker gerade aus der Koalition sehr genau. Dazu reicht ein gemeinsames Frühstück, da reicht ein Hubschrauberflug, und schon steht man unter irgendeinem Verdacht.
Wir wollen in Übereinstimmung mit dem Bundeskanzler als Voraussetzung für eine Ausweisung gesicherte Erkenntnisse und wollen nicht auf einen bloßen Verdacht hin eine Abschiebung in Kraft setzen. „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Diesen Satz hat Benjamin Franklin gesagt. Wenn Sie das wollen, dann reden Sie in dieser Form weiter.
Das dürfen Sie selbst entscheiden, Herr Minister.
Das Thema der heutigen Debatte heißt „Sicherheit vor Ideologie“. Zu dem Thema Sicherheit haben Sie bisher im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz nichts gesagt. Kann ich davon ausgehen, dass Sie dazu noch etwas sagen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist von den Vertretern der Kommunen und Kreise, von den Wohl
fahrtsverbänden und von uns fast alles zu diesem Thema gesagt worden. Eigentlich müssten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Stimme der Vernunft folgen und unserem Änderungsantrag zustimmen.
Nachdem ich aber ernsthafte Zweifel daran habe, dass Sie wirklich bereit sind, auf die Praktiker vor Ort, zum Beispiel Ihre eigenen Kommunalpolitiker, zu hören, wiederhole ich heute nochmals unsere Argumente. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies mache ich auch, damit Sie sich vor Ort nicht damit herausreden können, Sie hätten nicht gewusst, um was es geht, Ihnen hätte niemand die Konsequenzen Ihrer Entscheidung klar gemacht. Hier und heute gibt es kein Kneifen. Stuttgart mag zwar für manchen Wahlkreis ziemlich weit entfernt sein, Ihre persönliche Entscheidung wird aber dort durchaus bekannt werden.
Worum geht es also in erster Linie? In erster Linie geht es um die Pauschalierung, gegen die wir auch nichts haben, wenn sie zu einer Verwaltungsvereinfachung führt. Der Teufel steckt aber im Detail. Ich werde jetzt noch einmal unsere Forderungen, die mit den Forderungen der Kommunen, der Landkreise und der Wohlfahrtsverbände übereinstimmen, vortragen.
Erstens: Ausnahme von der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Nach der Richtlinie des Europäischen Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten kann es in Einzelfällen erforderlich sein, eine Person schon früher der Anschlussunterbringung zuzuweisen. Das gilt insbesondere für schutzbedürftige Personen mit einer schweren Krankheit, mit Behinderung oder bei Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt erlitten haben.
Deshalb bitten wir, in diesem Punkt unserem Antrag zuzustimmen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen nur in Ausnahmefällen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. In der UN-Konvention über die Rechte der Kinder wird in den Artikeln 20 und 22 deutlich formuliert, dass allen Kindern, die aus ihrer Familie herausgelöst werden, Schutz und Beistand gewährt werden muss und dass allen Kindern, die den Status des Flüchtlings begehren oder besitzen, angemessener Schutz und humanitäre Hilfe zu gewähren ist. Ähnliche Regelungen ergeben sich aus den Regelungen des Haager Minderjährigenschutzabkommens. In Gemeinschaftsunterkünften sind in der Regel dieser Schutz und diese Hilfe nicht gewährleistet.
Falls Sie die Zustimmung zu diesen beiden Punkten verweigern, verstoßen Sie damit bewusst gegen internationale Vereinbarungen.
Mit den Ziffern 4 und 5 unseres Antrags haben wir Forderungen aus den Kommunen übernommen. Es geht um die liegenschaftsbezogenen Ausgaben. Wer die Unterkünfte kennt – da Sie ja alle wissen, worüber Sie heute abstimmen
werden, gehe ich davon aus, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, sich vor Ihrer Entscheidung kundig gemacht haben –,
weiß, in welchem maroden Zustand sie sich teilweise befinden. Auf die Kommunen kämen Kosten in unkalkulierbarer Höhe zu, wenn Sie ihnen die Liegenschaften aufs Auge drücken würden. Was werden Sie, Herr Kollege Klunzinger – ich sehe ihn zwar im Augenblick nicht, aber ich frage ihn trotzdem –, Ihrem Landrat sagen, der genau die Forderung, dass das Land Träger der liegenschaftsbezogenen Ausgaben bleibt, gestellt hat, wenn er Sie nach Ihrem Abstimmungsverhalten fragt?
Ebenfalls von den Kommunen kam bei uns der Hilferuf an, die Krankenkosten sollten weiterhin spitz abgerechnet werden. Auch der Rechnungshof hält eine Spitzabrechnung der Krankenkosten für weiterhin möglich. Das heißt, hier entfällt das gern benutzte Argument, der Rechnungshof habe die totale Pauschalierung gefordert.
In der Plenardebatte vom 17. Dezember 2003 habe ich auf den Fall eines chronisch Kranken aufmerksam gemacht. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Pforzheim hat nun in ihrem Schreiben an uns ein weiteres Beispiel genannt. Was werden Sie, Herr Kollege Mappus – auch er scheint nicht da zu sein –, Ihrer Oberbürgermeisterin sagen, wenn Sie nach Ihrem Abstimmungsverhalten gefragt werden?
Der Kreistag des Bodenseekreises hat einstimmig einer Resolution zugestimmt,
mit der die Herausnahme der liegenschaftsbezogenen Leistungen und die weitere Spitzabrechnung der Krankenkosten gefordert wird. Was werden Sie, Herr Minister Müller,
Ihren Kreisräten sagen, wenn Sie nach Ihrem Abstimmungsverhalten gefragt werden?
Ich weiß.
Der heutige Entschließungsantrag von CDU und FDP/DVP sieht eine Überprüfung der Pauschalen nach zwei Jahren und einen Bericht über das Ergebnis der Überprüfung an den Landtag vor. Wir haben ja eine Überprüfung nach einem Jahr gefordert.
Aber was sind denn die Konsequenzen aus der Überprüfung? Werden Sie, Herr Minister Schäuble, dann einer rückwirkenden Kostenerstattung zustimmen, wenn die Zahlen das belegen?
Fünftens: Wir haben unter Ziffer 10 beantragt, nachgewiesene Ausgaben für eine Anschlussunterbringung bis zu einem Betrag von 1 500 € zu ersetzen, also keine Ausschüttung über alle Landkreise und Kommunen, sondern ausdrücklich nur auf Nachweis. In den Schreiben der Städte Freiburg und Mannheim wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit dieser Unterstützung hingewiesen. Die Ausgaben betreffen Aufwendungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, für die Sprachförderung, die Wohnungsvermittlung usw. und sollen die Flüchtlinge möglichst schnell unabhängig von öffentlichen Leistungen machen. Was werden Sie, liebe Kollegen Schüle und Reichardt sagen, wenn Sie vor Ort nach Ihrem Abstimmungsverhalten gefragt werden?
Die Stadt Stuttgart geht von jährlichen Mehrausgaben von rund 4 Millionen € aus, wenn die vorgesehene Gesetzesänderung verabschiedet wird. Liebe Kollegen Winckler und Palmer, mit Ihrem Abstimmungsverhalten tragen Sie die Verantwortung dafür.
Nicht Sie, Herr Boris Palmer. Ich meine Herrn Dr. Christoph Palmer.
Im Übrigen gehen die Stadt Stuttgart und der Landkreis Böblingen laut ihren Schreiben von einer Verweildauer von 24 Monaten aus und nicht von 20 Monaten, wie der Berechnung der Pauschale zugrunde gelegt wurde. Möglicherweise ist das die Durchschnittsdauer, auf das ganze Land berechnet. Das wird der Realität vor Ort aber keineswegs gerecht. Ich habe bereits im Innenausschuss erklärt, dass ein statistisches Mittel nicht unbedingt das Nonplusultra ist. Ich habe Franz Josef Strauß zitiert,
der gesagt hat, dass jemand, der auf einer glühenden Herdplatte sitzt und die Füße in Eiswasser hat, auch seine Durchschnittstemperatur hat.
Aus diesem Grund ist die Revisionsklausel unabdingbar, und sie muss auch eine rückwirkende Kostenerstattung zur Folge haben, wenn die Zahlen das belegen.
Ich nehme an, dass auch Sie Briefe von Kommunen und Landkreisen bekommen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/DVP. Was werden Sie, Kolleginnen und Kollegen Lichy, Hoffmann, Birk, Seimetz, Döring und Rüeck sowie Herr Ministerpräsident Teufel, vor Ort über Ihr heutiges Abstimmungsverhalten sagen?
Zum Schluss komme ich noch zu einem Punkt, der mir sehr am Herzen liegt. Was geschieht in den Unterkünften, wenn dieser Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, verabschiedet wird? Um das zu beantworten, bedarf es keiner allzu großen Fantasie. Die Städte und Landkreise werden auf einer weiteren Verdichtung in den Unterkünften bestehen – mit
all den absehbaren Folgen. Die Sozialbetreuung wird nach seriösen Berechnungen um ca. 50 % zurückgehen. Ob sie unter diesen Umständen noch aufrechtzuerhalten ist, kann bezweifelt werden. Auch hier sind die Folgen absehbar.
Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/ DVP, haben es in Ihrer Hand. Es ist Ihre Entscheidung, ob das Land Baden-Württemberg gegen die Interessen der Kommunen handelt, ob es gegen EU-Ratsbeschlüsse verstößt und ob die UN-Konvention über die Rechte des Kindes hier missachtet wird.
Herr Kollege Heinz, ich fürchte, ich muss die Frage, die ich bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gestellt hatte, noch einmal stellen: Halten Sie es nicht für einen Taschenspielertrick, von dem Haushaltsansatz auszugehen und zu sagen, Sie hätten die gleiche Summe wieder eingestellt? Denn Sie wissen ja genau, dass die Asylbewerberzahlen rückläufig sind und Sie somit weniger ausgeben werden. Sie wollen doch nicht behaupten, dass die Summe, die da im Haushalt steht, etwas anderes als eine fiktive Summe ist.
Herr Minister, unter Verwaltungsabbau verstehen wir durchaus etwas anderes als eine Kostenverlagerung auf die Kommunen.
Wenn es um Verwaltungsabbau geht, stimmen wir der Pauschalierung zu, aber nicht zu den Bedingungen, die Sie jetzt wollen.
Herr Minister, wenn ich Ihre Rede richtig interpretiere, dann ist dieses ganze Gesetz geprägt von Ihrem Misstrauen gegenüber den Landräten.
Wenn ich bis jetzt auch noch versucht habe, Herr Minister, einen guten Willen und nicht den Sparwillen hinter Ihrer Gesetzesinitiative zu vermuten, dann haben Sie das mit Ihrem letzten Satz wirklich hinweggefegt. Denn wenn es Ihnen wirklich darum gehen würde, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, dann müsste es bei einer Revisionsklausel zwangsläufig auch eine rückwirkende Kostenerstattung geben, wenn sich ergibt, dass die Pauschalen zu niedrig angesetzt worden sind.
In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP und der CDU, sagen: Im Innenausschuss sind Sie als Tiger losgesprungen, und mit Ihrem heutigen Entschließungsantrag sind Sie als Bettvorleger gelandet.
Ich darf, bitte schön, Ihren heutigen Antrag vorlesen. Dort heißt es:
... spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts... eine Überprüfung der Pauschalen vorzunehmen und dem Landtag über das Ergebnis zu berichten.
Wohlgemerkt.
Im Innenausschuss hieß es noch – ich zitiere aus dem Bericht über die Beratungen des Innenausschusses –:
... nach dessen Ablauf eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Höhe der Gesamtpauschale vorgenommen werden solle...
Wo steht das in Ihrem heutigen Entschließungsantrag?
Jetzt noch ein paar Worte zu den Krankenkosten – die Zahlen stammen nicht von mir –: Im Jahr 2003 ist in Pforzheim
seien Sie doch still! – ein 20-jähriger Asylbewerber an Krebs erkrankt. Allein im zweiten Halbjahr entstanden Krankenkosten in Höhe von über 74 000 €. Unter der Prä
misse des geplanten neuen Kostenerstattungssystems müsste Pforzheim allein für diesen Hilfeempfänger deutlich über 100 Personen zugewiesen bekommen, um die Ausgaben über den Pauschalanteil decken zu können – natürlich unter der Voraussetzung, dass keine der anderen Personen auch nur einmal krank wird und zusätzliche Kosten verursacht. Da frage ich mich, Herr Minister: Wo soll denn da der Wettbewerb unter den Kommunen stattfinden?
Die Stadt Heilbronn schreibt uns, dass sie auf 750 000 € im Jahr sitzen bleiben wird, wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt. Mannheim spricht von 4 Millionen €, Stuttgart spricht von 4 Millionen €. Ihre Kommunalpolitiker vor Ort werden es Ihnen hoffentlich danken, wenn Sie dem heute so zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 120 Jahren findet Einwanderung in Deutschland statt, nachdem über lange Zeit Auswanderung die Migrationsbewegung bestimmt hatte. Gleichwohl tun Politiker bis heute so, als wären sie die Ersten, die damit konfrontiert werden.
Der Reichstag in Berlin, das deutsche Eisenbahnnetz, die Schwarzwaldhochstraße und der Mittellandkanal sind vor allem von ausländischen Arbeitern gebaut worden. Aber es
gibt keine Erinnerung daran, und es gibt keine Erinnerung an Gesetzgebung und Verwaltungspraxis von damals.
In anderen Rechtsgebieten hat sich das Recht fortentwickelt. Das Parlament reagiert legislativ auf die gesellschaftlichen Veränderungen, nur nicht beim Ausländerrecht. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. Dezember 2003:
Politik und Gesetzgeber stehen vor der Einwanderung und ihren Problemen immer wieder wie der Ochs vorm Berg. Wenn Politik aber kein Gedächtnis hat, dann handelt sie hirnlos.
Kofi Annan sieht für die erweiterte Europäische Union die größte Herausforderung darin, wie sie mit der Einwanderung umgeht. Das Gleiche gilt für die Bundesrepublik. Angesichts einer alternden Gesellschaft besteht die große Gefahr, dass Arbeitsplätze nicht mehr besetzt werden können und Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden. Einwanderung allein wird dieses Problem nicht lösen, aber sie ist ein Teil der Lösung.
Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern ein Zuwanderungsgesetz, das Zuwanderung und Integration steuert und regelt. Der Ausländerbeauftragte dieses Bundeslandes erklärt in seinem Jahresbericht 2001/02 die Steuerung der Zuwanderung zu einer herausragenden Zukunftsaufgabe und fordert die stärkere Ausrichtung der Zuwanderung an den eigenen Interessen unseres Landes, die Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands und die Verbesserung der Integrationsbemühungen.
Der Ausländerbeauftrage dieses Bundeslandes nennt acht Gründe für ein Zuwanderungsrecht: erstens demographische Gründe, zweitens die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Sozialsystem, drittens die ebenfalls daraus resultierenden Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, viertens einen Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen, fünftens die Globalisierung und damit einhergehend den internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe, sechstens die Tatsache, dass es bislang keine transparente Zuwanderungsregelung gibt, siebtens die Notwendigkeit, Einwanderung in einem transparenten, für die Bevölkerung und potenzielle Zuwanderer nachvollziehbaren Verfahren zu steuern, und achtens das Erfordernis, das Asylrecht zu entlasten und die illegale Einreise nach Deutschland zu verringern.
Die rot-grüne Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Forderungen entspricht und dessen ausdrückliches Ziel es ist, die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu erleichtern, gleichzeitig den Zuzug von Ausländern zu steuern und zu begrenzen und zum ersten Mal die Integration von dauerhaft bei uns Lebenden per Gesetz zu regeln.
Insgesamt hat der Gesetzentwurf Abschied genommen von der Lüge, die Bundesrepublik sei kein Einwanderungsland. Dieser Gesetzentwurf war übrigens in meinen Augen und in den Augen vieler bereits ein Kompromiss, denkt man zum Beispiel an die Vorschläge der Süssmuth-Kommission oder auch an unionsinterne Papiere.
Wie es mit dem Entwurf dann weitergegangen ist, ist hier sicher jedem bekannt. Ich nenne heute lediglich das Stichwort Richtlinienkompetenz.
Heute geht es um die Haltung der Landesregierung zu diesem Gesetz und um ihr Verhalten im Vermittlungsausschuss. Mit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 16. Januar 2004 ist der Vermittlungsprozess in eine entscheidende Phase getreten; das Ergebnis ist allerdings offen. Eine kleine Gruppe wird sich voraussichtlich am 13. Februar 2004 treffen, um weitere Fragen zu klären und um gegebenenfalls einen politischen Kompromiss vorzubereiten. Für den 27. Februar 2004 hat sich die große Arbeitsgruppe erneut verabredet.
Wir erwarten deshalb jetzt die Antworten auf unseren Antrag Drucksache 13/1723. In der recht dürftig ausgefallenen Stellungnahme zu dem Antrag vom Februar 2003 hat Innenminister Schäuble erklärt, dass sich die Landesregierung im Zusammenhang mit den Beratungen dieses Gesetzes im Bundesrat im Einzelnen festlegen wird. Aus den genannten Gründen kommt der heutigen Aussprache höchste Aktualität zu.
Zum Inhaltlichen werde ich dann in der Aussprache kommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den letzten Tagen keimte die Hoffnung auf, dass es im Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über das Zuwanderungsgesetz kommen könnte. Deshalb ist die heutige Diskussion so wichtig. „Kompromiss um Zuwanderung möglich“, „Chancen auf Einigung steigen“, „Bundesregierung und Union optimistisch“ titelt die „Eßlinger Zeitung“.
Während der Beratung zum Etat des Innenministeriums erklärten Sie, Herr Minister Schäuble, dass es bei gutem Wil
len zu einer Einigung kommen müsse. Der stellvertretende Ministerpräsident dieses Landes, Herr Dr. Döring, hat erklärt – ich zitiere –:
Wenn die Zuwanderung Hochqualifizierter blockiert wird, so werden entsprechende Arbeitsplätze aus Deutschland und aus Baden-Württemberg abwandern. Wir brauchen deshalb in Deutschland eine geregelte Zuwanderung dringender denn je.
Dabei reicht es nicht aus, das wichtige Thema der besseren Integration der bereits hier lebenden Ausländer zu regeln. Vielmehr müssen wir auch einen Zuwanderungskorridor für ausländische Spitzenkräfte öffnen.
Bereits vor einem Jahr hat Minister Döring erklärt, dass eine sinnvolle Lösung vor Koalitionstreue gehe. Es sei töricht von der CDU, zu glauben, die FDP/DVP stehe in dieser Frage als Koalitionspartner sicher an ihrer Seite.
Ich möchte den Herrn Minister daran erinnern: „Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie messen“, steht bei Matthäus 7 Vers 16. Es geht – nicht ganz so bekannt – weiter: „Von Dornengestrüpp kann man keine Weintrauben pflücken und von Disteln keine Feigen.“
Deshalb, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP: Vertreten Sie gegenüber Ihrem Koalitionspartner mutig Ihre immer wieder geäußerten Ansichten
zum Zuwanderungsgesetz, und ringen Sie mit ihm um Positionen und nicht um Posten.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie das trifft. – So viel zum Thema „Zuwanderung und Arbeitsmarkt“.
Ungleich schwieriger ist die Frage, ob es im Hinblick auf Flüchtlinge eine veränderte Haltung bei der Regierung gibt. Ich habe mit großem Interesse Ihre Äußerung in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 31. Januar 2004 gelesen, Herr Minister Schäuble, in der Sie erklärten, dass Sie froh wären, wenn es eine Härtefallkommission gäbe.
Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
Im Entwurf der Bundesregierung zur Zuwanderung ist eine Härtefallregelung vorgesehen.
Die meisten in der Zuwanderungsarbeitsgruppe würden das begrüßen, um in menschlich schwierigen Fällen helfen zu können, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Uns interessiert jetzt nicht so sehr, ob Sie diese Erkenntnis durch einen konkreten Fall im Wahlkreis des Herrn Ministerpräsidenten gewonnen haben, sondern wir begrüßen diesen Sinnenswandel bei Ihnen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie den Fall des rumänischen Asylbewerbers, den mein Kollege Zeller an Sie herangetragen hat oder noch herantragen wird, aus dieser Sichtweise betrachten werden. Dieser Mann wurde vom Regierungspräsidium Tübingen aufgefordert, Deutschland zu verlassen, da sein Asylverfahren erfolglos war. Er arbeitet seit zwölf Jahren bei derselben Firma, die ihm ein hervorragendes Zeugnis ausstellt. Seine Ehefrau will im Juli dieses Jahres die Prüfung zur staatlich geprüften Altenpflegerin ablegen.
Der in Deutschland geborene Sohn besucht die Realschule. Dieser Fall ist eine eindeutige Angelegenheit für eine Härtefallkommission. Ich erinnere an die Unterschriftenlisten, die Frau Kollegin Bauer vorhin erwähnt hat.
Kommen wir zu einem weiteren Knackpunkt: die Ausweitung in § 25 auf nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung. Gestern hat sich das hohe Haus intensiv mit dem Thema Kopftuch beschäftigt und dies als ein Symbol der Unterdrückung von Frauen bezeichnet. Ein wesentlich stärkeres Symbol als das Kopftuch ist die Burka. Zu deren Tragen waren die Frauen in Afghanistan verdonnert. Sie durften keinen Beruf ausüben, und ihr Verhalten in der Öffentlichkeit wurde mit Argusaugen überwacht. Weiter gehende Repressionen sind Ihnen sicher alle bekannt. Wenn es nun einer Frau aus dem Afghanistan der Taliban gelungen wäre, zu uns zu fliehen, würde sie zwar nicht abgeschoben, aber auch nicht als asylberechtigt anerkannt, denn sie wurde nur aus Gründen ihres Geschlechts verfolgt, und auch das von einer nichtstaatlichen Organisation.
Eine Frau, die vor einer Steinigung nach steinzeitlichem Recht einiger islamischer Staaten flieht, eine Frau, die der Genitalbeschneidung entgehen will – diese Frauen stünden bei uns nicht unter dem Schutz des Asylrechts. Können Sie das mit Ihrer christlichen Grundhaltung vereinbaren?
Wir hoffen, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, sich auf Ihre christlichen und Ihre liberalen Wurzeln besinnen und auf die Stimmen der Wirtschaft, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände und der Vernunft hören und sich einer Einigung im Vermittlungsausschuss nicht aus taktischen Gründen verschließen.
Ich erlaube mir, noch einmal Herrn Minister Döring zu zitieren:
Es kann auf Dauer nicht funktionieren, dass wir die Zuwanderung ausländischer Spitzenkräfte nur im Profisport erlauben, Hightech-Unternehmen dagegen von dem Wettbewerb um die besten Kräfte aussperren. Wir wollen nicht nur im Fußball in der Champions League spielen.
Wenn wir verhindern wollen, dass ganze Branchen in die Regionalliga absteigen, dann müssen wir in der Zuwanderungsdebatte endlich den gesamten ideologischen Ballast über Bord werfen.
Hic Rhodus, hic salta, liebe Kollegen!
Herr Minister, ist Ihnen § 45 bekannt, der zur Teilnahme an der Integration verpflichtet und der durchaus auch eine Form von Repression vorsieht, wenn die Teilnahme nicht erfolgt oder nicht erfolgreich ist?
Herr Minister, gehen Sie davon aus, dass Hochqualifizierte tatsächlich zu uns kommen, wenn Sie diese Karenzzeit von einem Jahr einführen? Aber Sie haben ja vorhin schon gesagt, dass da eine Einigung möglich ist.
Meine zweite Frage lautet: Wie stehen Sie zum – –
Nein, nein.
Das war eine Feststellung zu Ihrer Äußerung.
Zweite Frage: Wie stehen Sie zu § 20 Abs. 4, das heißt in diesem Fall zu Ziffer 1 Buchst. b unseres Antrags?
Ich kann es Ihnen sagen: Es geht um eine Jahreszuwanderungsquote.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da war einstens ein wissenschaftlich interessiertes Bäuerlein. Das wollte seine Kuh so weit bringen, dass sie ohne Nahrung auskommen könne. Das Bäuerlein hat das Experiment natürlich
langfristig angelegt und das Tier langsam an das Ziel herangeführt, und die Kuh konnte von immer weniger Nahrung leben. Als das Experiment fast geglückt war, ist das dumme Vieh doch einfach gestorben.
So geht die Landesregierung mit den kulturellen Einrichtungen dieses Landes um,
indem sie sie dazu zwingt, mit immer weniger Mitteln auszukommen. Wenn die Kürzungen so beschlossen werden, wie die Regierung sie vorschlägt, besteht die große Gefahr, dass kulturelle Einrichtungen unseres Landes ihren Betrieb einstellen müssen und die jetzt noch reiche kulturelle Landschaft irreversibel beschädigt wird. In diesem Zusammenhang erhebt sich übrigens die Frage, ob damit nicht gegen Artikel 3 c unserer Landesverfassung verstoßen wird.