Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Das Wort erhält Herr Abg. Palmer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat noch einen neuen Aspekt eingebracht, auf den ich gerne in der zweiten Runde reagiert hätte. Da er es aber vorgezogen hat, zum Schluss zu reden, muss ich es jetzt anbringen. Er hat aus den Unterlagen des Bundesverkehrswegeplans und dort aus der Umweltrisikoeinschätzung zitiert. Er hat sie aber nach meiner Erinnerung nicht völlig korrekt zitiert. Der Gutach

ter hat nicht festgestellt, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt wäre, sondern hat empfohlen, zu prüfen, ob die Nordanbindung notwendig ist. Er hat empfohlen, zu prüfen. Das ist, denke ich, ein terminologisch wichtiger Unterschied.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich diese gutachterliche Stellungnahme politisch für völlig absurd halte, dass aber in dieser Bundesverkehrswegeplanung und in den jetzt zur Verfügung stehenden Rohdaten leider noch so viele Fehler enthalten sind, dass auch hier vermutlich keine Notwendigkeit besteht, eine große Debatte im politischen Raum anzuzetteln. Dieses Problem wird man vielmehr ziemlich schnell und, wie ich hoffe, elegant auf bürokratischem Wege lösen. Schicken Sie ein entsprechendes kleines E-Mailchen an das Bundesverkehrsministerium.

(Heiterkeit bei der CDU Zuruf der Abg. Heidero- se Berroth FDP/DVP)

Der Minister hat sich ja leider gerade geweigert, vor der Wahl überhaupt etwas zu unternehmen. Vielleicht macht er hier eine Ausnahme und gibt doch eine Rückmeldung nach Berlin: „Da ist ein Fehler drin.“

Es gibt noch andere Fehler, die ähnlich gravierend sind, beispielsweise die Aufstufung eines Ortes mit 200 Einwohnern zum Mittelzentrum. Solche Fehler müssen aus den Rohdaten beseitigt werden. Wirken Sie bitte daran mit, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung.

Kollege Palmer hat vorhin einen Änderungsantrag angekündigt; er ist zwischenzeitlich als Antrag Drucksache 13/1092 an Sie verteilt worden. Der Änderungsantrag wird von allen Antragstellern des Antrags Drucksache 13/1089 getragen, sodass ich vorschlage, über die Anträge Drucksachen 13/1089 und 13/1092 gemeinsam abzustimmen. Sie sind damit einverstanden.

Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 13/1089 in der gemäß dem Antrag Drucksache 13/1092 geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen.

Herr Abg. Palmer hat vorhin schon erklärt, dass damit der Antrag Drucksache 13/974 für erledigt erklärt werden kann. Sie stimmen der Erledigterklärung zu.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung abgeschlossen.

Bevor ich die Sitzung nun für die Mittagspause unterbreche, weise ich darauf hin, dass die 3. Sitzung des Gremiums nach Artikel 10 GG jetzt unmittelbar im Josef-Schofer-Saal stattfindet, dass die Sitzung des Finanzausschusses um 13:45 Uhr im Eugen-Bolz-Saal stattfindet und dass ferner die Sitzung der Arbeitsgruppe zur Gestaltung der Gedenktage jetzt unmittelbar im Conrad-Haußmann-Saal stattfindet.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:05 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:15 Uhr)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes Drucksache 13/1068

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften Drucksache 13/1062

c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Zukunft der Sparkassen und der Landesbanken in Baden-Württemberg Drucksache 13/150

Wem darf ich für die Regierung das Wort erteilen? Das Wort erhält Herr Finanzminister Stratthaus zur Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesbankgesetzes.

Ja, und dann kommt der Innenminister.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen ist sicher die Diskussion bekannt, die seit einigen Jahren und insbesondere im letzten Jahr sehr intensiv zwischen Deutschland, den einzelnen Bundesländern und der EU-Kommission geführt worden ist. Es ging um die Vereinbarkeit der öffentlich-rechtlichen Banken, sowohl der Landesbanken als auch der Sparkassen, mit dem EU-Recht. Man war von manchen Seiten der EU der Meinung, dass vor allem die Gewährträgerhaftung eine Beihilfe sei, weil sie den Banken besonders günstige Refinanzierungsmöglichkeiten verschafft und sie damit bei den Ratingagenturen in ein besseres Licht stellt, sie besser und leichter zu den Geldquellen kommen lässt.

Der Bund, die Länder und die Landesbanken sowie die Sparkassenverbände haben der EU zunächst entgegengehalten, dass die Anstaltslast nach deutschem Recht untrennbar mit der Anstalt des öffentlichen Rechts verbunden sei. Aufgabe der Sparkassen sei auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen, was eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge sei. Entsprechendes gelte auch für die Landesbanken, die ja bekanntlich als Zentralbanken der Sparkassen tätig sind.

Die EU beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt. Von Bedeutung war in diesem Zusammenhang natürlich auch noch eine Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung vom 21. Dezember 1999, mit der die Unzulässigkeit von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei der Westdeutschen Landesbank, der Westdeutschen Immobilienbank und bei der Stadtsparkasse Köln angestrebt wurde. Um einen jahrelangen Rechtsstreit mit all seinen negativen Folgen zu vermeiden, haben sich schließlich alle Beteiligten, insbesondere auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, dafür ausgesprochen, gegen eine entsprechend lange Übergangsregelung auf die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung zu verzichten. Auch die für die Verständigung mit der EU

gebildete länderoffene Arbeitsgruppe hat sich schließlich für die Aufgabe der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung entschieden und ausgesprochen.

Am 17. Juli des letzten Jahres, also 2001, kam es dann zu einer Verständigung mit der EU auf der Basis des so genannten Plattformmodells, das aus folgenden Eckpunkten besteht:

Erstens: Die Gewährträgerhaftung wird ab 19. Juli 2005 abgeschafft.

Zweitens: Die Anstaltslast wird ab 19. Juli 2005 modifiziert. Dies bedeutet, dass sich die finanziellen Beziehungen zwischen den Trägern und den Landesbanken sowie den Sparkassen nicht von normalen marktwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Eigentümern und Unternehmungen unterscheiden dürfen. Die Landesbanken und die Sparkassen sollen künftig auch insolvenzfähig sein.

Drittens: Verbindlichkeiten, die am 18. Juli 2001 bestehen, sind bis zum Ende ihrer Laufzeit von der Gewährträgerhaftung gedeckt. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten, die in der Zeit vom 19. Juli des letzten Jahres bis zum 18. Juli 2005 eingegangen werden, aber nur unter der Bedingung, dass ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. Man hat also zwei Arten von Verbindlichkeiten geschaffen: Diejenigen, die vor dem Beschluss der EU eingegangen sind, gelten bis zu ihrem Ablauf, selbst wenn dieser in der Ewigkeit liegt. Sie sind durch die Gewährträgerhaftung gedeckt, während Verbindlichkeiten, die in der Übergangszeit das ist ganz wichtig entstehen, also zwischen dem Jahr 2001 und dem Jahr 2005, nur dann von der Gewährträgerhaftung gedeckt werden, wenn sie längstens bis zum Jahr 2015 laufen.

Viertens wurde festgelegt: Die Behörden des Bundes und der Länder haben spätestens zum 31. Dezember 2002 die notwendigen rechtlichen Maßnahmen, also die entsprechenden Gesetze, zu verabschieden. Deswegen haben wir heute die Beratung dieses Gesetzentwurfs.

Insbesondere bei einer Besprechung am 17. Juli 2001 hat mir der EU-Kommissar Monti zugesagt, dass auf der Basis des Plattformmodells zeitlich begrenzte, befristete und betragsmäßig festgelegte Garantien gegen eine marktgerechte Gebühr weiterhin zulässig sind und dass eine entsprechende Bestimmung in das Landesbankgesetz aufgenommen werden kann. Wir haben das das Avalmodell des Landes Baden-Württemberg genannt. Das heißt also, wenn eine bestimmte Verbindlichkeit von der Bank eingegangen wird und wenn diese Verbindlichkeit zeitlich befristet sowie dem Betrag nach festgelegt ist, kann das Land gewissermaßen für diese Verbindlichkeit bürgen und dadurch eben das gute Rating erreichen lassen, das bei der Gewährträgerhaftung bestand. Allerdings muss diese Verbindlichkeit, wenn für sie gebürgt wird, so gestaltet sein, dass vom Land eine entsprechende Gebühr verlangt wird. Das Land verlangt dann von der Bank eine entsprechende Gebühr, sodass die Haftung des Landes nicht mehr kostenlos an die Bank abgegeben wird.

Die Verhandlungen mit der EU haben sich in der Folgezeit noch relativ lange hingezogen, weil über eine wichtige Gesetzesformulierung zunächst keine Einigung mit der Europäischen Union zu erzielen war. Die EU wollte zunächst

(Minister Stratthaus)

die so genannte zeitgerechte, also die umgehende Erfüllung und die Gleichbehandlung der Altverbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten in der Übergangsfrist nicht zulassen und hat zunächst auch wenig Entgegenkommen gegenüber der deutschen Seite gezeigt. Es ist darum gegangen, ob man, wenn eine Verbindlichkeit notleidend wird, erst den langen Rechtsweg ausschöpfen muss oder ob das Land sofort einzutreten hätte. Das sind sehr technische Diskussionen gewesen, aber wir haben uns in zähen Verhandlungen mit der EU durchgesetzt. Die EU hat schließlich am 28. Februar 2002 nachgegeben.

In den so genannten Schlussfolgerungen vom 28. März 2002 ist dies festgehalten worden. Wir haben das Ergebnis insbesondere in § 4 Abs. 3 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesbankgesetzes umgesetzt.

Im Landesbankgesetz haben wir uns auf die für die Umsetzung der Verständigung mit der EU und in den Schlussfolgerungen erforderlichen Regelungen beschränkt. Diese Formulierungen sind unter den Ländern einheitlich so abgestimmt worden. Sie finden diese Formulierungen auch im Gesetzentwurf zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften, über den der Herr Innenminister anschließend noch Näheres ausführen wird.

Darüber hinaus haben wir das Avalmodell des Landes Baden-Württemberg aufgenommen und einige Bestimmungen redaktionell angepasst. Dies war insbesondere aufgrund der Vereinigung der beiden Sparkassenverbände in BadenWürttemberg zum 1. Januar 2001 zum Sparkassenverband Baden-Württemberg erforderlich.

Darüber hinaus sehen wir im Gegensatz zu anderen Landesbanken keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Andere Landesbanken sind wegen der dort angesiedelten Förderaufgaben zusätzlich in die Schusslinie der EU gekommen. Wir haben hier keine Gefahr zu gewärtigen, weil wir unsere Förderbank bereits vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Schaffung der LBBW und der L-Bank und der Fusion der drei Banken ausgegliedert haben. Es hat sich gezeigt, dass die damalige Entscheidung richtig war. Andere Länder müssen diese Entscheidung nun im Prinzip nachvollziehen.

Mancher wird sich vielleicht fragen, was nach dem Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung kommt. Es ist sicher überhaupt keine Frage, dass die Refinanzierung der Landesbank teurer wird. Wir haben aber eine Übergangsregelung von fünf Jahren erreicht, die das Problem zwar nicht endgültig löst, aber immerhin den Banken die Möglichkeit gibt, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Sie stehen dann eben auch bei der Kapitalbeschaffung im Wettbewerb mit allen anderen Banken so, wie das bisher bereits im Kreditgeschäft der Fall war.

Auch durch das Avalmodell sehen wir eine Möglichkeit, den Übergang zu erleichtern, wenngleich man natürlich sagen muss: Dadurch, dass beim Avalmodell das Risiko durch eine Avalprämie abgefedert und abgegolten wird, wird die Refinanzierung natürlich nicht mehr so billig sein können wie bisher. Zumindest müssen die Avalgebühren den günstigeren Zinsen hinzugerechnet werden, um einen Vergleich herstellen zu können.

Mit der Gründung der Landesbank in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich das Land ganz eindeutig zum öffentlich-rechtlichen Kreditsektor und zum Sparkassenbereich bekannt. Die EU hat die öffentlichrechtliche Rechtsform ausdrücklich anerkannt. Mit Errichtung der Landesbank hat sich das Land zur Stärkung des Bankenplatzes Baden-Württemberg für eine eigenständige Landesbank entschieden, durch die qualifizierte Arbeitsplätze im Bankensektor erhalten und geschaffen werden sollen.

Die Landesbank hat sich nach der Fusion im Verhältnis zu allen anderen Landesbanken sehr gut entwickelt. Was sie jetzt braucht, ist eine gewisse Stetigkeit. Deswegen sollten wir nicht laufend Privatisierungsdiskussionen führen. Das würde zu nichts führen. Die Landesbank braucht jetzt vor allem Ruhe für die richtige Weiterentwicklung.

Die Landesbank wird, wie auch alle anderen Banken, in den nächsten Jahren mit gewissen Strukturproblemen zu kämpfen haben. Das ist aber nicht durch den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung, sondern durch voraussichtliche Änderungen im Bankensektor überhaupt verursacht. Sie erleben ja fast täglich in den Wirtschaftsnachrichten, welche Probleme auch unsere großen privaten Banken haben.

Dies zeichnet sich in mehr formaler Hinsicht auch durch Basel II und durch Veränderungen im Markt mit mehr Konkurrenz zwischen den Banken ab. Diese strukturellen Umschichtungen wird die Landesbank ohne größeren Schaden überstehen können, wenn auch das Land, wie bisher, hinter seiner Bank steht. Ein Verkauf oder eine Reduzierung des Landesanteils wäre insbesondere auch gegenüber den Ratingunternehmen das falsche Signal. Wir sollten deswegen weiterhin zu dieser Bank stehen.

Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass die Landesbank in den nächsten Jahren auch das Ihre tun wird. Die Voraussetzungen dafür sind gut. Nach uns vorliegenden Zahlen nimmt die Landesbank vom Betriebsergebnis her eine Spitzenstellung unter den deutschen Landesbanken ein. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesbank ihren Weg in diesem positiven Sinn weitergehen wird.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen deswegen sehr dankbar, wenn Sie dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes zustimmen würden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)