Antwort zu Frage b: Die in der Anfrage dargestellten Regelungen zum Erfordernis von Beschäftigungszeiten vor der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbV) wurde bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes vom 8. November 1999 durch den Landtag wie folgt geändert: Zum ÖbV bestellt werden dürfen Personen, die die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst haben und danach mindestens ein Jahr mit Katastervermessung beschäftigt waren oder die die Befähigung zum gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst haben und danach mindestens drei Jahre mit Katastervermessung beschäftigt waren. Durch den Beschluss des Landtags sind die infrage stehenden Beschäftigungszeiten halbiert worden.
Herr Staatssekretär, beklagt wird der im Grunde genommen verschlossene Einstellungskorridor. Die Leute sagen: Wir haben überhaupt keine Gelegenheit, bei der Landesvermessung Katastervermessungen zu erlernen, und die Landesvermessung lässt in diesem Bereich eine Ausbildung nicht zu.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind geschaffen. Das andere ist natürlich immer ein Problem der vorhandenen Stellen. Ich werde der Sache gerne nachgehen und kann Ihnen dann gerne schriftlich eine Antwort geben.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D I n t e r r e g i o H ö l l e n t a l N r. 2 2 1 6 u n d 2 2 1 7
a) Sind Informationen aus dem Mitarbeiterkreis der DB Regio zutreffend, dass ab dem Fahrplanwechsel der DB AG vom 15. Dezember 2002 die Interregiolinien 2216 und 2217 SeebruggEmden (Höllental) eingestellt werden sollen, oder
b) ist vorgesehen, den Interregio erst ab Karlsruhe bis Emden bestehen zu lassen und, wenn ja, unter welcher Bezeichnung?
Herr Präsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Herrn Abg. Haas wie folgt:
Zu a: Beim Interregio 2216/2217 Höllental handelt es sich um ein Zugpaar der ansonsten in Karlsruhe endenden Interregiolinie 23 aus Norddeich. Dieses Zugpaar wird ab dem Fahrplanwechsel 2002 ersatzlos gestrichen. Dies wurde jedoch seitens der DB Reise & Touristik AG bereits im November des letzten Jahres der Landesfahrplankonferenz Teilnehmer hierbei sind unter anderem der Tourismusverband, der Landkreistag, der Städtetag und Industrie- und Handelskammern offiziell mitgeteilt. Auch die NVBW hat dies im Rahmen der regionalen Fahrplankonferenz in Freiburg bereits im Frühjahr dieses Jahres der betroffenen Region mitgeteilt.
Zu b: Die Interregiolinie 23 EmdenKarlsruhe wird gleichfalls ersatzlos gestrichen, da laut DB Reise & Touristik AG das Reisendenpotenzial für die Gesamtstrecke nicht vorhanden ist. Hinsichtlich der Verbindung von Karlsruhe nach Köln bzw. Dortmund wird die neue ICE-Linie 43 diese Aufgabe übernehmen, sodass Karlsruhe quantitativ keine Fernverkehrsverbindung verliert.
Wird das Land BadenWürttemberg den Bestellerumfang für den Nahverkehrsbereich FreiburgSeebrugg hinsichtlich des Umfangs und des Standards übernehmen und im Bestellerumfang in Auftrag geben? Ist also sichergestellt, dass die Linie erhalten bleibt, ja oder nein? Es geht darum, dass der Bestellerumfang kostenmäßig vom Land und nicht von der Region getragen wird.
Zunächst einmal, Herr Kollege, unternehme ich jetzt seit anderthalb Jahren in diesem hohen Hause den Versuch, den Unterschied zwischen Fernverkehr und Nahverkehr zu erklären offensichtlich mit
wenig Erfolg. Sie haben gerade zwei sich eigentlich widerstreitende Fragen in einer Frage gestellt. Sie haben zum einen gefragt, ob wir die Linie übernehmen.
Die Linie heißt KarlsruheEmden. Die können wir mit Sicherheit nicht übernehmen, weil sie den Fernverkehr betrifft. Wenn Sie allerdings meinen davon gehe ich aus , ob man praktisch als Ersatz für die Fernverkehrsleistungen, die die Region betreffen, ab dem Fahrplanwechsel versucht, das regional durch Nahverkehrsleistungen zu kompensieren, dann darf ich Ihnen sagen, dass wir das selbstverständlich machen werden. Wir werden im Bereich der Schwarzwaldbahn und im Bereich der Südbahn bereits im Sommer dieses Jahres die Strecken ausschreiben. Wir werden aber, wie Sie wissen, dieses Konzepts aufgrund der Tatsache, dass die Bestellung für neues Fahrzeugmaterial mindestens zwei Jahre in Anspruch nimmt, erst ab dem Fahrplanwechsel 2004/2005 endgültig umsetzen können, aber bereits ab dem Fahrplanwechsel in diesem Jahr das Minus an Verkehr durch Nahverkehrsbestellungen ausgleichen bzw. überkompensieren, sodass wir die Verkehrsleistungen für die Region nicht nur erhalten, sondern quantitativ und qualitativ sogar verbessern werden.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: So gut ist das Regio- nalisierungsgesetz des Bundes! Abg. Gustav- Adolf Haas SPD: Das war es! Danke schön!)
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r d T e ß m e r S P D E i n s a t z v o n B i o d i e s e l i n P o l i z e i f a h r z e u g e n
a) Trifft es zu, dass die derzeit laufenden neuen Polizeifahrzeuge mit dieselbetriebenen Motoren auch für Biodiesel zugelassen sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Für das Innenministerium darf ich die Anfrage des Kollegen Teßmer wie folgt beantworten:
Zu Frage a will ich zunächst darauf hinweisen, dass rund 80 % des polizeilichen Fuhrparks das sind etwa 4 400 Fahrzeuge im Rahmen des Technikzukunftsprogramms von April 2000 bis März 2002 durch Leasingfahrzeuge erneuert wurden. Das ist ganz wichtig für das Verständnis der weiteren Antwort. Es handelt sich dabei um 3 779
Ich sage Ihnen nachher auch, warum. Derzeit können nur Fahrzeuge der Typen C 220 CDI und E 220 CDI für die Verwendung von Biodiesel ausgerüstet werden. Hierfür müssten die Fahrzeuge mit einem aufpreispflichtigen technischen Umrüstsatz bestellt werden, der einer späteren Betankung mit normalem Dieselkraftstoff entgegenstünde. Die von der VW AG geleasten Fahrzeuge der Marken Audi und Volkswagen sind allgemein für den Betrieb mit Biodiesel ausgelegt.
Zu Frage b: Die Polizei des Landes Baden-Württemberg betreibt aus wirtschaftlichen Gründen nur noch ein sehr ausgedünntes eigenes Tankstellennetz, welches vorrangig als Notfallreserve dient. Hierzu wurden Verträge mit großen Mineralölkonzernen geschlossen. Dadurch wird die derzeitige flächendeckende polizeiliche Einsatzfähigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes, nämlich bei Unterstützungseinsätzen, gewährleistet. Biodiesel wird derzeit von den Mineralölkonzernen noch nicht flächendeckend angeboten. Entsprechende Versorgungsmöglichkeiten bestehen in der Hauptsache bei privaten Tankstellenbetreibern oder öffentlichen Versorgern, die jedoch nicht an das Tankkartennetz der großen Mineralölkonzerne angeschlossen sind.
Aus Gründen eines professionellen Fuhrparkmanagements erfolgt die Abrechnung mittels dieses Kartensystems. Ein Abrechnungssystem auf Basis von Bargeld oder etwa privaten Zahlungsmitteln ist für die Polizei unwirtschaftlich und nicht durchführbar.
Des Weiteren kann ein Umstieg auf Biodiesel-Kraftstoff, wenn man Fachkreisen folgt, immer noch Schäden an der Motorentechnik