nachgedacht. Frau Kollegin Lösch, ich komme für mich zu dem Ergebnis: Das eigentliche Problem ist nicht die Tatsache, dass man Lebenspartnerschaften eingehen kann. Bei uns das will ich klipp und klar sagen kann jeder nach seiner Fasson selig werden, und das ist auch gut so. Dafür hat man viele, viele Jahrzehnte und Jahrhunderte kämpfen müssen.
Das Problem ist das haben weder Sie noch Kollege Bebber angesprochen; das wollen Sie im Grunde genommen etwas verschleiern , was Sie in Wirklichkeit vorhaben. Was Sie in Wirklichkeit vorhaben, haben Sie in entlarvender Weise beim zweiten Gesetz, beim Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz, dargelegt und gezeigt, das derzeit im Vermittlungsausschuss ruht. Darin sind die eigentlichen Problempunkte enthalten, insbesondere die Tatsache, dass Sie ganz offensichtlich anstreben, den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie Eheleuten zu geben. Da hört der Spaß auf, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist auch ganz klar, dass Sie derzeit vor der Bundestagswahl dieses zweite Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz im Vermittlungsausschuss ruhen lassen, weil Sie natürlich wissen, dass die Bevölkerung darauf empört reagieren würde. Unseren Bürgerinnen und Bürgern muss aber auch klar sein: Wenn Rot-Grün im Bundestag und im Bundesrat entsprechende Mehrheiten hätte, was Gott verhüten möge, dann würden sie das so tun.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Verhüten Sie das einmal selber! Abg. Dr. Caroli SPD: Eine Unver- schämtheit, so was! Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP Unruhe)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen sage ich: Sie müssen unserer Bevölkerung schon sagen der Gesetzentwurf liegt ja auf dem Tisch , dass Sie ganz offensichtlich die steuerliche Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit Eheleuten anstreben.
Wie gesagt: Das ist völlig unerträglich. Deshalb ist es aber auch wichtig, dass wir alles in unserem geringen Spielraum, den wir als Landesgesetzgeber ja nur haben, Mögliche tun, um zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Eheleuten zu unterscheiden. Aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst für das Landratsamt entschieden, um von Anfang an ein Zeichen zu setzen und auch den Anfängen zu wehren. Deshalb fordere ich Sie auf: Wenn Sie sich immer wieder in moralisierender Weise an unsere Adresse wenden, sollten Sie das Thema Lebenspartnerschaften nicht so hochspielen das ist nicht das Problem. Es geht darum, dass man den Anfängen wehrt. Sie sollten den Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielmehr ganz offen sagen, was Sie in Wirklichkeit vorhaben.
Deshalb ist auch unser Landesgesetz, das die Zuständigkeit der Landratsämter und nicht die der Standesämter vorsieht,
in diesem engen Bereich, in dem wir überhaupt noch handlungsfähig sind, das einzig Richtige. Daher bitte ich um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1066. Da keine Änderungsanträge vorliegen, schlage ich Ihnen vor, dass in der Abstimmung alle Paragraphen zusammengefasst werden. Sie sind damit einverstanden.
Wer den §§ 1 bis 6 des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Diesen Paragraphen wurde mehrheitlich zugestimmt.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Nach der Rede des Innenministers konnte ich mich nicht mehr enthal- ten! Gegenruf des Abg. Pauli CDU)
lautet: Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartAusfG). Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? Danke. Wer enthält sich? Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland Drucksache 13/951
Meine Damen und Herren, das Präsidium ist übereingekommen, vorzusehen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1067, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir über die Artikel 1 bis 4 des Gesetzes zusammen abstimmen. Sie stimmen diesem Verfahren zu.
Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: Gesetz zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer stimmt gegen das Gesetz? Ich darf diejenigen, die nicht gegen das Gesetz stimmen möchten, bitten, sich zu setzen. Danke.
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Arbeitsmarktpolitik in Baden-Württemberg Drucksache 13/248
b) Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Reform der Arbeitsmarktpolitik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Drucksache 13/327
c) Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Falsche Vermittlungsstatistik in der Arbeitsverwaltung Drucksache 13/728
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte von heute früh bezüglich älteren Arbeitnehmern hat mich eines gelehrt: dass die eine oder andere Fraktion bereits die Benennung von Fakten und Tatsachen als Polemik und als Wahlkampfgetöse auslegt.
(Heiterkeit des Abg. Dr. Noll FDP/DVP Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Der Ton macht die Musik! Zuruf des Abg. Seimetz CDU)