Nun will ich eine Abschlussbemerkung machen: Das Land Baden-Württemberg klagt gegen dieses Gesetz, obwohl dazu im Landtag von Baden-Württemberg eindeutig keine Mehrheit besteht. Im Gegenteil, die Mehrheit hier im Landtag ist eindeutig dafür, dass nicht geklagt wird.
Diese Mehrheit setzt sich zusammen aus SPD, Grünen und FDP/DVP. Nun bin ich gespannt, ob hier im Haus nach den einfachen Regeln der Demokratie entschieden wird und ob die FDP/DVP-Fraktion zu ihrer Meinung steht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist fast alles Notwendige gesagt. Deswegen kann ich mich auch kurz fassen. Ich möchte aber durchaus auch aus der Sicht eines an der Regierung beteiligten Mitglieds der FDP/DVP noch einmal kurz sagen, warum wir das so gemacht haben und warum ich es auch für richtig halte, wie wir es gemacht haben.
Ich schicke meine persönliche Meinung zum Inhalt dieses Gesetzes vorweg. Aber das brauchen wir nicht auszubreiten; diese Meinung ist bekannt. Ich halte als Ausländerbeauftragter das Gesetz in weiten Teilen für zustimmungsfähig.
Ich gehöre zweitens auch zu denen ich muss sagen: zu den wenigen , die das Verfahren, wie es im Bundesrat gelaufen ist, so auslegen, dass der Bundespräsident hat unterschreiben können. Aber ich sage dazu da muss ich gerade auch kraft Amtes als Justizminister konsequent bleiben : Das ist eine Mindermeinung. Scherzhaft ausgedrückt: Die Reihe der Juristen, die da anderer Meinung sind als ich, reicht vom Ministerialdirektor in meinem Haus bis zu meiner Frau.
Trotzdem bin ich nicht für die Klage. Vielmehr haben wir eine Verständigung gefunden das wurde vom Kollegen
Palmer richtig ausgedrückt , und zwar vor dem Hintergrund das muss man wirklich einmal an Ihre Adresse sagen : Der Bundespräsident hat quasi dazu aufgefordert, diese Sache vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. Zu dieser Aufforderung zu sagen: Das machen wir nicht ist ja wohl auch nicht ganz einfach.
Man kann ein Klärungsinteresse ja schwer leugnen. Es gibt einen Wunsch unseres Koalitionspartners, zu klagen.
Ich darf an dieser Stelle kurz einmal zurückblenden. Sie haben vorhin in einer für mich eigentlich etwas absurden Weise den Vorwurf erhoben: Dann hätte damals ja auch gegen das Gesetz zur Homosexuellenehe geklagt werden müssen. So jedenfalls ist mir das aus der Debatte in Erinnerung geblieben. Damals wurde nicht geklagt. Es wurde übrigens auf Wunsch der FDP/DVP hin nicht geklagt.
Damals wollte unser Koalitionspartner klagen, und wir wollten das nicht. Es wurde schließlich nicht geklagt. Diesmal geht es unter Partnern auf Deutsch gesagt auch einmal anders aus, wobei der Streitwert begrenzt ist, weil jetzt eben statt vier Klagen fünf Klagen beim Bundesverfassungsgericht liegen.
Wir haben uns darauf verständigt, dass der Ministerpräsident aus eigenem Recht, wie ich es anderswo ausgedrückt habe, und auf eigene Rechnung auf der Grundlage der Richtlinienkompetenz diese Klage auf den Weg bringt. Dagegen ist nichts zu sagen. Dagegen können auch gerade Sie nichts sagen, nachdem Sie eben deutlich gemacht haben: Sie wollen nicht, dass man Ihnen Verfassungsbruch vorwirft. Aber andere wollen umgekehrt natürlich nicht, dass man ihnen sogar ihr Klagerecht und ihr Klärungsinteresse bestreitet. Das geht auch nicht. Vor diesem Hintergrund finde ich die Verständigung auf das Verfahren, wie wir sie zwischen den Koalitionspartnern getroffen haben, in Ordnung.
Herr Justizminister, ist es für Sie vorstellbar, dass Sie ein halbes Jahr lang in Erziehungsurlaub gehen
und zustimmen würden, wenn der Herr Ministerpräsident für diese Zeit Ihre Frau zur Justizministerin bestellen würde?
(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU Abg. Drexler und Abg. Fischer SPD: Tata, tata, tata! Abg. Teßmer SPD: Si tacuisses!)
Ich wäre dafür, diese Möglichkeit des Jobsharing, die ja nicht ganz neu ist, tatsächlich zu prüfen. Das würde jedenfalls nicht daran scheitern, dass es meine Frau nicht könnte, aber möglicherweise daran, dass ich glaube, dass der Stress daheim größer ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Palmer, Sie haben ja Ihre Klage, wie Sie sagen, aus verfassungspatriotischen Gründen geführt und uns jetzt aufgefordert, ihr aus selbigen Gründen zuzustimmen. Ich meine, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Bei Ihren Ausführungen hat der Anfang gefehlt. Wenn es so klar wäre, dass man sich in solchen Verfahrensfragen korrekt benimmt, muss man doch fragen, ob ein CDU-Innenminister, nämlich Herr Schönbohm, nicht so weit über die Verfassung informiert ist, um zu wissen, dass man im Bundesrat nur einheitlich abstimmen kann. Das hätte er sich ja wirklich vorher überlegen können und wissen müssen, dass man so nicht abstimmen kann,
Ich glaube, das ist ganz einfach. Verfahrensmäßig ist das höchst fragwürdig. Das ist ja gar keine Frage.
Das Verfahren ist für Sie ein willkommener Anlass, um dieses Gesetz zu verhindern, das Sie materiell-rechtlich
Aber ganz gewiss können wir dem Antrag Drucksache 13/1198 nicht zustimmen. Er versucht nämlich, für Koalitionsstreitigkeiten
Es ist nun wirklich nicht die Aufgabe des Parlaments, Koalitionsstreitigkeiten abzusegnen. Deswegen können wir diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen.