Diese NC-Mentalität, die Numerus-clausus-Mentalität, hat im Grunde genommen das System des Gymnasiums, das System der höheren Schulbildung in seinem Grundgehalt pervertiert,
Wir müssen diese NC-Mentalität überwinden. Wir müssen sie vor allem dort überwinden, wo sie jetzt noch besteht, nämlich bei bundesweitem Bewerberüberhang in den noch verbliebenen ZVS-Verfahren. Deshalb will die Landesregierung von Baden-Württemberg neben den hier begehrten Selbstauswahlverfahren auch die Überwindung der ZVSVerfahren erreichen. In der Kultusministerkonferenz haben wir mit einer Initiative zu erreichen versucht, dass zumindest einmal mit einer 50-prozentigen Vorab-Selbstauswahlquote in den ZVS-Verfahren begonnen wird. Dies ist jetzt leider wieder am massiven Widerspruch der SPD-regierten Länder – mit Ausnahme von Niedersachsen – gescheitert.
Wenn Sie eine Selbstauswahl also wirklich für wesentlich halten und wenn Sie den Hochschulen wirklich mehr Freiheit bei der Selbstauswahl einräumen wollen, dann überzeugen Sie doch bitte die Wissenschaftsminister der Länder, in denen Ihre Partei die Regierung stellt, davon, unserer Initiative endlich zuzustimmen, im ZVS-Verfahren zumindest zu einer verstärkten Selbstauswahl zu kommen.
Denn noch nicht einmal ein Kompromissvorschlag, in dem wir die Positionen von Baden-Württemberg, von Sachsen und von Hamburg mit Vorschlägen von Nordrhein-Westfalen kombiniert hatten, ist von der Kultusministerkonferenz angenommen worden. Hier herrscht in der Tat noch ein reiner Bürokratismus im ZVS-Sinn, eine reine Zuteilungsmentalität im planwirtschaftlichen Sinn, die wir in der Wirtschaft eigentlich überwunden haben sollten.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie das ernst nehmen, was Sie hier selber gesagt haben, dann wirken Sie bitte auf die Politiker Ihrer Partei ein, dies auch in ihren Ländern ernst zu nehmen. Dann werden wir einen wirklich großen Fortschritt in der Qualität der Hochschullandschaft in Deutschland erreichen können.
Meine Damen und Herren, nach § 83 a Abs. 1 letzter Satz räume ich jeder Fraktion noch zusätzlich drei Minuten Redezeit ein, da die Regierung 14 Minuten und 31 Sekunden gesprochen hat bei einer Fraktionsredezeit von fünf Minuten.
Ich möchte kurz auf zwei, drei Argumente, die der Minister vorgetragen hat, eingehen. Zum einen: Dem Argument, es betreffe nur wenige Studiengänge, es gebe ja das HRG, das die Auswahl auf besondere Studiengänge eingrenze, widerspricht der jetzt in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Genehmigungsvorbehalt für Studiengänge. Denn Sie kündigen praktisch heute schon an und haben es in der Debatte bisher immer getan, dass Sie die Hochschulen dazu bringen wollen, dieses innovative Moment, diesen Wettbewerbsvorteil des Auswahlverfahrens tatsächlich auch breit umzusetzen.
Zum Zweiten: Das Argument, es betreffe nur Fächer mit lokalem NC und wenn für die Hochschulen der Aufwand zu groß sei, dann müssten sie das ja nicht tun, hat zur Konsequenz, dass diese dann ihre Studiengänge in Überlast fahren. Was dies aber mit der Verbesserung von Studienbedingungen zu tun hat, können Sie mir wahrscheinlich so wenig erklären wie die Hochschulrektoren.
Zum Thema „Zankapfel“: Die Briefe, die wir als Ausschuss und Ausschussvorsitzende bekommen haben, haben Sie ja auch bekommen. Ich zitiere den Rektor der Universität Stuttgart, den Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten:
Es ist widersinnig, die baden-württembergischen Universitäten in eine ausufernde Auswahlbürokratie zu zwingen, die vornehmlich damit beschäftigt ist, Kandidaten mit schlechtem Abitur eine mangelnde Eignung für ein Studium zu attestieren.
Ich berichte aus dem Brief von Herrn Professor Roscher, dem Rektor der Fachhochschule für Sozialwesen in Esslingen
und Vorsitzenden der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen, der von praktisch unlösbaren organisatorischen Problemen schreibt, die Sie auf den Weg bringen, wenn das Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft tritt.
und Sie seien den Rektoren ein Stück entgegengekommen, dann ist zu begrüßen, dass der Zankapfel nicht mehr existiert. Aber es war ein Zankapfel, und es war ein einmaliger Vorgang, dass Rektoren den Wissenschaftsausschuss im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens angeschrieben haben,
weil sie sich im Anhörungsverfahren nicht durchsetzen konnten. Wenn Sie den Zankapfel schon vergessen haben, ist das ein Zeichen von Verdrängung,
und es wäre gut, wenn wir bei künftigen Gesetzesvorhaben nicht ähnlich schwierige Verhandlungen zu führen hätten.
(Beifall bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Gute Re- de! – Abg. Pfisterer CDU: Das war unnötig! – Abg. Dr. Klunzinger CDU: Es ist alles gesagt!)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 13/1540. Die Änderungsanträge werde ich an der jeweiligen Stelle aufrufen.
und dazu Abschnitt I des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/1604. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Abschnitt I des Antrags Drucksache 13/1604 ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über Artikel 1 in der Fassung der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses abstimmen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 wurde mehrheitlich angenommen.
und aus dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/1604, Abschnitt II. Wer diesem Abschnitt
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Abschnitt II des Änderungsantrags wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über Artikel 2 in der Fassung der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses abstimmen. Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 wurde mehrheitlich zugestimmt.
und dazu Abschnitt III des Änderungsantrags der Fraktion der SPD. Wer dem Abschnitt III des Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Abschnitt III des Antrags wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über Artikel 3 in der Fassung der Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 wurde mehrheitlich zugestimmt.