das haben Sie offensichtlich nicht verstanden –, den der Bundesgerichtshof entschieden hat und der dort eine Rolle gespielt hat, hat ein früherer bayerischer Justizminister seine Anwaltsanteile aufgegeben, aber sein Name stand weiterhin auf dem Briefkopf. Mein Name stand für eine Übergangszeit noch auf dem Briefkopf. Ich habe nichts anderes behauptet.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich lasse deshalb über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/1610, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses ist mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 13. November 2002 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Geänderter Vorschlag für jeweils eine Richtlinie des Rates über a) das Recht auf Familienzusammenführung, b) Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung oder
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 2002, Az.: 2 BvF 2/02 – Normenkontrollantrag der Länder Thüringen, Bayern und Sachsen betr. Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) – Drucksache 13/1570
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen. –
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/1531, 13/1573, 13/1574, 13/1575
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 13/1577
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Es ist so beschlossen.