Im Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation – damit komme ich auf die Gesetzesnovelle zurück – ergreifen Sie die erste Gelegenheit, den Gewerkschaften einen Sitz wegzunehmen, um damit die strukturell-konservative Mehrheit in diesen Gremien noch zu verschärfen. Die CDU in diesem Lande betreibt ihren Einfluss auf die Medien nicht über Beteiligungen oder Treuhänder –
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Das ist auch billiger! – Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Ich hätte eine Zwi- schenfrage!)
Es gibt keine Transparenz, wenn die Telefondrähte zwischen dem Staatsministerium oder Herrn Oettinger und dem Intendanten des SWR oder dem Präsidenten der LfK heiß laufen.
Frau Kollegin Kipfer, wenn der Rundfunkrat so CDU-dominiert ist, wie Sie sagen, wie erklären Sie mir dann, dass SPD-Mitglieder des Landtags – Herr Birzele für den Volkshochschulverband und Frau Weckenmann für den Landesfrauenrat – dort ihre Mitgliedschaft gesucht haben? Offensichtlich gibt es ein erhebliches Interesse der SPD, Verbände zu besetzen, um dort ganz, ganz unmittelbar Einfluss auszuüben.
Also ich denke, Frau Kollegin, dass die Verbände, die hier ihre Mitglieder entsandt haben, autonom entschieden haben, wen sie da entsenden.
Ich sage ja gar nicht, Frau Dr. Gräßle – wenn Sie das gefragt hätten, hätten Sie ins Schwarze getroffen –, dass in SPD-regierten Ländern nicht ähnlich versucht wird, Einfluss zu nehmen. Es wäre ja Heuchelei, zu sagen, Politik fände nirgendwo statt.
Nur die Schamlosigkeit, mit der die CDU hierzulande faktischen Einfluss auf die Medien nimmt und sich gleichzeitig als Saubermann aufspielt
und über eine Vorschrift im Landesmediengesetz, die ohnehin in Baden-Württemberg gar keinen Sinn macht, von Transparenz und dergleichen redet, diese Heuchelei ist ohne Beispiel. Das wollte ich hier sagen.
Aber ich gebe mich da keiner Illusion hin. Das wird wahrscheinlich so beschlossen werden. Deshalb werden wir folgerichtig fordern, dass ein öffentlicher Bericht über die Beteiligungen an Medienunternehmen, der jährlich von der LfK für die Öffentlichkeit transparent zu erstatten ist, vorgelegt werden muss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem sehr verehrte Frau Kollegin Kipfer! Ich denke, es wäre ein interessantes Thema, über die Frage zu diskutieren, wie in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten politischer Einfluss genommen oder Kontrolle vorgenommen wird. Aber ich
denke – und diesen Eindruck hatte ich auch beim Lesen des Gesetzentwurfs –, das ist nicht der Kernpunkt der Diskussion.
Dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk kontrolliert werden muss, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig, und dass ein Rundfunkrat nicht nur über Vertreter der Parlamente besetzt wird, sondern auch Verbände und gesellschaftliche Gruppen bis hin zu den Kirchen in den Rundfunkräten entscheidend mitwirken, ist, glaube ich, in unserem Land eine gute Tradition.
Ich glaube, dass man schon kritisch nachfragen muss, ob hier parteipolitische Einflüsse sinnvoll und richtig sind. Ich erinnere mich zurück an die Schwierigkeit der Besetzung des Intendantenpostens des Zweiten Deutschen Fernsehens. Dabei hat doch das entscheidende Gremium des ZDF nach außen kein tolles Bild abgegeben, das den Bürgern das Gefühl gegeben hätte, hier werde zügig und sinnvoll einer Lösung zugearbeitet. Man hatte schon das Gefühl, dass parteipolitische Aspekte hier im Vordergrund standen. Ich glaube, dass dies dem ZDF als öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt nicht unbedingt genützt hat. Daraus aber den Schluss zu ziehen, es wäre nicht richtig, das bestehende Verbot von Mehrheitsbeteiligungen von Parteien an privaten Rundfunkund Fernsehanstalten zu verschärfen, wäre, glaube ich, der falsche Schluss, Frau Kollegin Kipfer.
Verfassungsrechtlich prüfen kann man immer. Das sollten wir als Rechtspolitiker natürlich auch immer in den Vordergrund stellen. Aber ich glaube, dass es nicht gut ist, wenn Parteien praktisch Eigentum an privaten Rundfunkanstalten erwerben, um Einfluss zu nehmen. Normalerweise sind Kapitalbeteiligungen ja dazu da, Geld zu verdienen. Das ist dann auch der Unterschied zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen bzw. Rundfunk.
Ich denke, die vorgelegte Rechtsänderung trägt vor allen Dingen technischen Veränderungen Rechnung. Der Umstieg auf den digitalen Rundfunk wird uns noch beschäftigen. Außerdem hat man nach grob zwei Jahrzehnten privatem Rundfunk auch festgestellt, dass sich das eine oder andere wirtschaftlich eben nicht so trägt, wie man es sich am Anfang vorgestellt hat, und dass die Werbeeinahmen eben doch nicht in dem Maß vorhanden sind, um private Sender zu tragen. Das haben wir auch im Bereich des Radios gemerkt. Dadurch war es auch sinnvoll, dass man Lizenzen so vergibt, dass sich der jeweilige Wirtschaftsraum so darstellt, dass diese privaten Fernseh- und Rundfunkstationen tatsächlich bestehen können. Auch hierzu werden im Gesetz Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit privater Fernseh- und Rundfunkanstalten in Zukunft gesichert wird.
dass mit diesem Gesetz der Jugendschutz verstärkt wird. Wir sind auch der Meinung, dass es richtig ist, dass im neu
en Staatsvertrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit geregelt wird, dass nicht nur über das Strafrecht – –
(Abg. Walter, Boris Palmer und Heike Dederer GRÜNE sowie Abg. Gustav-Adolf Haas SPD set- zen sich auf Stühle der FDP/DVP-Fraktion. – Hei- terkeit)
Ich freue mich über die vielen neuen Mitglieder der FDP/ DVP-Landtagsfraktion. Aber davon lasse ich mich jetzt nicht aus dem Konzept bringen.
Ich komme auf den Staatsvertrag zurück. In dem Staatsvertrag wird geregelt, dass auch die Anbieter von Diensten selbst in die Verantwortung genommen werden für den Jugendschutz. Das hält die FDP/DVP-Fraktion für besonders wichtig.
Insofern können wir hier Zustimmung signalisieren. Wir werden auch in Zukunft genau beobachten, was getan werden muss, um einen leistungsfähigen, wettbewerbsfähigen privaten Rundfunk und leistungsfähige private Fernsehanstalten sicherzustellen.
(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU – Demons- trativer Beifall der Abg. Walter, Boris Palmer und Heike Dederer GRÜNE sowie Gustav-Adolf Haas SPD auf den Plätzen der FDP/DVP-Fraktion – Hei- terkeit – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Sind wir so- lidarisch!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gräßle, eigentlich wollten wir heute zu B.TV gar nichts sagen, obwohl es ja eine gewisse Ironie des Schicksals ist
jetzt bleiben Sie doch einmal ruhig! –, dass wir gerade in diesen Tagen über die Novellierung des Landesmediengesetzes sprechen, in denen Ihr Lieblingssender B.TV in großen Schwierigkeiten steckt. Sie haben uns vorgeworfen, wir redeten den Standort Baden-Württemberg schlecht, wir machten den Sender schlecht. Für die Insolvenz können wir nichts. Herzugehen und zu sagen: „Das ist mal wieder die böse rot-grüne Regierung“ ist mittlerweile eine Schablone, die zu jedem Thema kommt.
Früher, als die Reps noch im Landtag waren, waren es halt immer die Ausländer. Jetzt sind es halt die bösen Rot-Grünen. Irgendein Feindbild braucht man halt.