Das gäbe Planungssicherheit und insbesondere auch Gleichheit auf der europäischen Ebene. Daher ist der Appell umso wichtiger, endlich den Verordnungsentwurf vorzulegen.
Ich denke, beim Tierschutz ist es ganz wichtig, dass wir nicht irgendein Schaulaufen machen, sondern dass wir konkrete Taten vollbringen. Denn alles andere hilft den Tieren nicht wirklich.
Ich möchte Ihnen einmal vortragen, was in den letzten Monaten so alles geschehen ist. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass wir, das Land Baden-Württemberg, eine Bundesratsinitiative zur Qualzucht auf den Weg gebracht haben.
Lieber Kollege, wenn man sich über Tierschutz unterhält, sollte man sich zuerst einmal ein paar Grundkenntnisse zulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige weitere Beispiele nennen. Erst vor wenigen Tagen wurde im Ausschuss erfolgreich eine Bundesratsinitiative zur absoluten zeitlichen Begrenzung von Tiertransporten und zur Streichung der EU-Exporterstattungen verabschiedet.
Ein weiteres Beispiel: Das HQZ Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Notifizierung in Brüssel. Die HQZVorschriften sehen vor, dass nur derjenige dieses HQZ verwenden darf, der sich auf höchstens vier Stunden Tiertransportzeit beschränkt.
Ich nenne ein anderes Beispiel, um ganz konkret zu zeigen, was getan wird: Im Jahr 2001 sind von der Autobahnpolizei und von der Veterinärverwaltung insgesamt 100 000 Kontrollen durchgeführt worden.
Das hat sehr viel damit zu tun, weil es nicht um Lamentieren und um Verbalismus geht, sondern um konkrete Taten. Diese aufzuzeigen ist im Zusammenhang mit dieser Debatte sicher richtig.
Jetzt will ich Ihnen etwas anderes sagen. Die verstärkte Überwachung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen an Schlachthöfen, das so genannte Schlachthof-Monitoring, ist jetzt in Vorbereitung. Das wurde von Baden-Württemberg angeregt.
Wiederum aus Baden-Württemberg stammt die Förderung der besonders zielgerechten Haltung landwirtschaftlicher Tiere – ein Förderprogramm, das allein im Jahr 2002 eine Fördersumme von 12 Millionen € hatte und insgesamt etwa 35 Millionen € an Investitionen ausgelöst hat.
Damit haben wir doch gezeigt: Tierschutz ist nicht Sache einer Generaldebatte im Parlament, sondern ganz konkreter Taten. Da sind viele Tausende am Werk. Man soll nicht so tun, als ob dieses richtige und gute Werk erst mit dem Tierschutzbeauftragten zu beginnen hätte.
(Abg. Zeller SPD: Das sagt doch niemand! – Zuruf von der SPD: Dann bräuchten Sie es ja nicht zu fürchten!)
Liebe Frau Rastätter, jetzt einmal in Ehren: Ich will Ihnen wirklich guten Willen unterstellen. Der Entwurf ist aber nicht geeignet, den Tierschutz voranzubringen. Auch die Begründung im Entwurf muss ich etwas kritisieren. Sie sa
gen, die jetzigen Verwaltungsstrukturen seien nicht geeignet. Ich hätte dazu gerne einmal ein Beispiel; denn unterschwellig ist in dieser Formulierung enthalten, die Mitarbeiter meines Hauses seien nicht geeignet, das umzusetzen, was an konkreten Themen des Tierschutzes genannt wird.
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Die sind nicht un- abhängig von Ihnen! Wir wollen unabhängige Tier- schutzmitarbeiter!)
Alle meine Mitarbeiter sind sehr wohl unabhängig und in der Lage, ihre Tätigkeit ihrem Auftrag gemäß zu erfüllen. Wüssten sie um konkrete Probleme oder Themen, wüssten sie diese auch umzusetzen und zu vollziehen.
Was mir ebenfalls missfallen hat, liebe Frau Rastätter, weil es einfach unrichtig und unwahr ist, war Ihre Aussage, der Tierschutzbeirat, eine Einrichtung des Landes mit 27 Mitgliedern, würde deswegen nicht funktionieren, weil dieser Tierschutzbeirat kopflastig sei. Ich habe mir die Liste der Mitglieder geben lassen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Von 27 Mitgliedern stammen immer 11 aus Tierschutzorganisationen oder dem Tierschutz nahe stehenden Organisationen. Zwei Abgeordnete sind ebenfalls im Beirat. Sie sagen, er sei kopflastig, weil dort zu viele seien, die selber Tierhalter seien. Gerade einmal vier Mitglieder sind vom Bauernverband. Damit möchte ich an dieser Stelle auch einmal mit einem immer wiederkehrenden, deswegen aber immer noch nicht richtigen Vorurteil aufräumen. Ich sage Ihnen: Derjenige, der tagtäglich mit dem Tier zu tun hat, ist in den allermeisten Fällen auch der allererste Tierschützer,
weil er weiß, dass er nur mit dem Schutz der Tiere das erreichen kann, was er aus dem Nutzen der Tiere gewinnen will.
Ich möchte noch ein Weiteres ansprechen, liebe Frau Rastätter. Ich glaube, wenn wir uns darauf besinnen, dass im Grunde jeder in diesem Hause Tierschutzbeauftragter sein sollte,
und wenn wir uns den Themen zuwenden, die sich wirklich ernsthaft mit Tierschutz befassen, dann wäre es geradezu fatal und das falsche Zeichen, ein neues bürokratisches Monster wie einen Beauftragten einzurichten.
Ich sage gerade auch in Richtung der Fraktion GRÜNE: Auch mir macht das Schächten großen Kummer. Wir haben zum Schächten einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, der uns leider zunächst einmal die Hände gebunden hat. Da wurden Artikel 4 und Artikel 12 des Grundgesetzes
stark gewichtet. Die Stellungnahme der Bundesregierung in jener Gerichtsverhandlung war alles andere als förderlich im Hinblick auf das Eingrenzen des Schächtens.
Jetzt haben wir eine andere Situation. Jetzt haben wir nach dem Entscheid auf Bundesebene das Staatsziel im Grundgesetz. Deshalb noch einmal der dringende Appell an Frau Künast: Wenn Sie es mit Tierschutz ernst meinen und das Staatsziel dieses Urteil übersteigt, dann sorgen Sie dafür, dass wir eine Verordnung erlassen können, die das Schächten auf den engstmöglichen Bereich beschränkt.
Nach unserer Meinung darf nur dann geschächtet werden, wenn die Religionsgemeinschaft ausschließlich das Schächten vorschreibt und keine andere Handlungsweise zulässt.
Allerdings wissen wir von der höchsten Behörde, der höchsten Instanz des Islam, aus Kairo: Schächten ist in einem anderen Kulturbereich, in einer anderen Kulturgemeinschaft wie der unseren überhaupt nicht zwingend geboten.
Wir sollten also im Interesse der Tiere endlich dafür Sorge tragen, dass konkret das Schächten in eine Verordnung gekleidet wird, und zwar so restriktiv, dass wirklich am Schluss nur noch Einzelfälle übrig bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, nur drei Sätze zu Ihnen: Im Landestierschutzbeirat sind viele Einrichtungen vertreten, aber auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller und die Universitäten und Hochschulen mit Tierversuchseinrichtungen. Ich streite nicht ab, dass der Beirat Tierschutz betreibt, aber in ihm sind auch Vertreter von tierverbrauchenden Einrichtungen. Insofern haben die andere Positionen im Hinblick auf einen Tierschutzbeauftragten.