Protokoll der Sitzung vom 23.01.2003

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes, des Landespressegesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 13/1550

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/1667

Berichterstatter: Abg. Walter

Mit aufgerufen sind die Änderungsanträge Drucksachen 13/1687-1 bis 13/1687-3.

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht? –

(Abg. Walter GRÜNE: Nein!)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Das Wort erhält Frau Abg. Dr. Gräßle.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bitte erlauben Sie mir zuerst, dass ich auch namens des Kollegen Staiger den Gemeinderat der Stadt Heidenheim unter Führung von Herrn Oberbürgermeister Ilg sehr herzlich in diesen „heiligen Hallen“ begrüße. Ich weiß, dass die leeren Ränge keinen guten Eindruck machen, aber manchmal ist es halt so. Herzlich willkommen! Ich freue mich, dass diese überparteiliche Initiative zum ersten Mal möglich gewesen ist. Deswegen erlauben Sie mir das bitte.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der SPD)

Wir haben im Ständigen Ausschuss die vorliegenden Gesetzentwürfe ausführlich beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, Sie haben mir richtig Leid getan. Denn dabei haben wir gesehen, dass das Los der Opposition wirklich hart ist: Da gehen nicht nur die Themen aus, sondern die Inhalte sowieso.

(Widerspruch bei der SPD – Abg. Bebber SPD: Wir haben doch Sie!)

Sie haben uns im Ständigen Ausschuss zwei Stunden mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen beschäftigt.

(Abg. Bebber SPD: Wir hingen völlig an Ihren Lip- pen!)

Dabei war eigentlich nur eines sichtbar:

(Zuruf des Abg. Junginger SPD)

dass Sie vielleicht doch einen kleinen Machtkampf um die Führung in der Medienpolitik austragen. Wir hoffen, dass dieser Machtkampf bald zu Ende ist. Denn wir würden nur ungern noch einmal zwei Stunden diesem Machtkampf beiwohnen.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Wer macht denn hier Machtkampf? Können Sie das präzisieren?)

Das Anliegen der Novellierung ging dabei leider verloren. Unser Anliegen besteht nämlich darin,

(Abg. Bebber SPD: Unsere Bewunderung Ihnen gegenüber ist grenzenlos!)

eine wirtschaftlich leistungsfähige Medienlandschaft zu befördern – nach dem Motto „Baden-württembergische Landesinteressen zuerst“. Uns geht es um ein vielfältiges Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das war auch schon das Anliegen des Medienministers Erwin Vetter, der dies schon vor über zehn Jahren so verfolgt hat.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Von neun Änderungsanträgen der SPD sind vier Punkte übrig geblieben, die uns jetzt auf den Drucksachen 13/1687-2 und 13/1687-3 vorgelegt wurden. Wir haben uns sehr intensiv in die rechtliche Prüfung dieser Änderungsanträge der Kollegen von der SPD begeben und sind zum Ergebnis gekommen, dass alle vier Punkte im Grunde für ihr Anliegen kontraproduktiv sind.

Bei Annahme der Ziffer 1 des Änderungsantrags Drucksache 13/1687-2 würde die Zuweisung für Sondernutzungen nachrangig. Das wäre dann das Ende der nicht kommerziellen Radios in Baden-Württemberg. Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen und die SPD vor sich selbst schützen.

Die Ziffer 2 des Änderungsantrags Drucksache 13/1687-2 hätte bei Annahme zur Folge, dass wir eine weitere Verbesserung der Frequenzsituation für das Deutschlandradio gar nicht mehr vornehmen könnten. Auch dies kann nicht die Intention der SPD sein. Wir wollen die Liberalisierung und bestimmte Entscheidungen im Non-must-carry-Bereich der LfK überlassen. Deswegen lehnen wir diese Ziffer ab. Die LfK hat für uns eine medienpolitische Funktion zur Stärkung des Medienstandorts Baden-Württemberg und nicht nur eine Notarfunktion.

(Beifall des Abg. Pauli CDU)

Zur Ziffer 3 des Änderungsantrags Drucksache 13/1687-2, der Offenlegung.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Jetzt wirds spannend!)

Wir sind im Ständigen Ausschuss übereingekommen, dass wir auf jeden Fall versuchen wollen, über die KEK, die dafür zuständige Kommission auf Bundesebene, eine Auftragserweiterung für die lokalen Medien zu erreichen. Nur glaube ich, dass wir mit einer singulären baden-württembergischen Regelung dem Anliegen unseres Medienstandorts eher schaden als nützen würden. Im Übrigen gibt es überhaupt keine Geheimniskrämerei in diesem Punkt, denn bei allen Frequenzausschreibungsverfahren müssen ja die Beteiligungsverhältnisse offen gelegt werden. Sie sind den Mitgliedern des Medienrats bekannt,

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Fragen wir sie ab!)

und jede Veränderung muss angezeigt werden. Wir werden aber die Regierung darum bitten, dieses Thema auf jeden Fall über die KEK weiterzuverfolgen.

Wir sind im Konzert mit anderen Bundesländern – das ist für uns ein Kernpunkt dieser Novellierung – für ein Verbot von Rundfunkbeteiligungen durch Parteien. Die SPD, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist über die Deutsche Druckund Verlagsgesellschaft in der Bundesrepublik direkt und indirekt an 22 Zeitungen und 16 Radiostationen beteiligt.

Das wollen wir für Baden-Württemberg ausschließen. Deswegen ist diese Änderung des Landesmediengesetzes ein für uns wichtiger Punkt.

(Abg. Walter GRÜNE: Im Ausschuss war das noch kein Thema!)

Den vierten Punkt, den Änderungsantrag Drucksache 13/1687-3, zum Sitz der DAG im Medienrat werden wir ebenfalls ablehnen, und zwar wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die DAG hat sich aufgelöst, und deswegen ist die Streichung des Sitzes mehr als berechtigt.

Ich möchte noch einen Satz zur Ersten Beratung sagen. Ich habe diese im Protokoll nachgelesen. Damals hat Frau Kipfer den Rundfunkrat des SWR als „Vorfeldorganisation der CDU“ bezeichnet.

(Abg. Walter GRÜNE: Das war ein Zuruf vom Kollegen Schmiedel!)

Nein, das hat Frau Kipfer gesagt. – Ich glaube, das ist ein neuer Tiefpunkt in der Auseinandersetzung über die Arbeit der ehrenamtlichen Rundfunkräte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ich möchte das für die CDU-Landtagsfraktion zurückweisen,

(Abg. Theurer FDP/DVP: Das ist kein Stil!)

möchte Ihnen aber ein Angebot machen: Tragen Sie unsere Initiative mit, die wir unternehmen werden, dass Ausschussvorsitze in den Rundfunkratsgremien nicht mehr von Abgeordneten eingenommen werden können. Tragen Sie mit, dass künftig nur vom Landtag oder von der Landesregierung entsandte Abgeordnete im Rundfunkrat sitzen dürfen und nicht mehr Abgeordnete, die ihren Sitz über Vorfeldorganisationen erworben haben. Tragen Sie mit, dass diese wirklich unabhängigen Institutionen dann auch eigene Leute entsenden können und nicht von anderen majorisiert werden. Ich halte dies – –

(Glocke des Präsidenten)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Kipfer?

Gerne.

Frau Kollegin Gräßle, erinnern Sie sich daran, dass ich in meiner Rede bei der ersten Lesung davon gesprochen habe, dass jemand, der den Freundeskreis des SWR eingeladen hat, selber nicht Mitglied im Rundfunkrat ist, und zwar der Kollege Oettinger? Das ist eine neue Qualität in der Medienpolitik des SWR. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nie dagegen gewandt habe, dass Politiker Positionen in den Gremien des Rundfunkrats haben?