Frau Kollegin Gräßle, erinnern Sie sich daran, dass ich in meiner Rede bei der ersten Lesung davon gesprochen habe, dass jemand, der den Freundeskreis des SWR eingeladen hat, selber nicht Mitglied im Rundfunkrat ist, und zwar der Kollege Oettinger? Das ist eine neue Qualität in der Medienpolitik des SWR. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nie dagegen gewandt habe, dass Politiker Positionen in den Gremien des Rundfunkrats haben?
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich versuche, Ihr Anliegen aufzugreifen, nämlich einer Politisierung von Rundfunkgremien entgegenzuwirken.
Ich möchte Ihnen auch sagen – weil Sie auf den CDUFreundeskreis so geschimpft haben –, dass es ja auch einen SPD-Freundeskreis gibt, der sogar den Namen „Arbeitskreis Kipfer“ trägt.
Unser Arbeitskreis trägt den Namen „Arbeitskreis Scheuermann“, und auch Herr Scheuermann ist Mitglied in diesem Gremium.
Ich möchte das hohe Haus um Zustimmung zu einem Änderungsantrag bitten, den wir vorgelegt haben. Nach diesem Änderungsantrag soll geregelt werden, dass GmbHs der SWR-Holding und die SWR-Holding selber künftig der Kontrolle durch den SWR-Datenschutzbeauftragten unterliegen. Das ist eine äußert sinnvolle Änderung, die einen Mittelweg wählt zwischen dem Anliegen des SWR-Intendanten, das uns ja ebenfalls vorliegt, und dem Gesetzentwurf. Sie wird allen Beteiligten das Leben erleichtern.
Sehr verehrte Frau Kollegin Dr. Gräßle, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich gar nichts dagegen gesagt habe,
dass Politiker Mitglied in den Gremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind. Es geht einzig darum, Transparenz herzustellen. Diese Transparenz wahren Sie nicht mit den Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgeschlagen werden.
Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Dafür gibt es viele Gründe. Aus Zeitgründen werde ich nur drei von ihnen nennen können.
Insbesondere ist anzuführen – das haben Sie gesagt; das ist ja Ihr Kernanliegen, wie Sie eben betont haben –, dass
Rundfunkunternehmen, an denen Parteien beteiligt sind, künftig von der Lizenzierung – auch als Treuhänder – völlig ausgeschlossen sein sollen. Wir halten das für verfassungswidrig, und mit dieser Auffassung stehen wir nicht allein. Nach Artikel 14 des Grundgesetzes haben auch Parteien ein Grundrecht auf unternehmerische Betätigung. Da die Grundrechte aus dem Grundgesetz in unserer Landesverfassung ausdrücklich als Bestandteil aufgenommen sind, werden wir uns auch rechtliche Schritte zu überlegen haben.
Es geht dabei um die sorgfältige Trennung zwischen Unternehmen, an denen Parteien Mehrheitsbeteiligungen halten, und jenen Unternehmen, die über irgendwelche Beteiligungen manchmal nur den Bruchteil eines Anteils halten und bei denen von einem medienpolitischen Einfluss überhaupt keine Rede sein kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich an Herrn Minister Palmer die Frage stellen, ob er die Auffassung der Landesmedienanstalt Hessen teilt, dass selbst eine Parteibeteiligung an einem Rundfunkunternehmen von 0,1911 % dazu führen muss, dass sich dieses Unternehmen entflechtet. Wenn Sie diese Auffassung teilen, werden wir das auch zu prüfen haben.
Wer wirklich Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt im Rundfunkbereich stärken will, muss zuallererst für Transparenz sorgen. Darauf habe ich schon hingewiesen. Diesem Ziel dient Ziffer 3 unseres Änderungsantrags Drucksache 13/1687-2. Danach wollen wir die Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg verpflichten, jährlich einen öffentlich zugänglichen Bericht über Eigentumsverhältnisse und Kapitalverflechtungen auf dem Sektor des privaten Rundfunks vorzulegen.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Sie den langen Weg unternehmen wollen, bis Sie die KEK damit beauftragen können. Das muss wiederum über alle Länder hinweg gleichartig diskutiert werden. Es gibt keinen Grund dafür, dass die LfK dies nicht machen könnte, zumal ihr ja alle Kenntnisse vorliegen, wie Sie richtig gesagt haben. Im Übrigen werden wir uns überlegen, die Beteiligungsverhältnisse der privaten Rundfunkveranstalter über den Landtag abzufragen.
Die Offenlegung wird im Übrigen auch den Printmedien aufzuerlegen sein, da es zwischen Print- und Rundfunkmedien vielfältige Verflechtungsbereiche gibt. Deshalb werden wir auch da eine Initiative starten. Angesichts einer fortschreitenden Konzentration im Medienbereich über alle Grenzen hinweg geht es künftig um die Sicherung der inneren Pressefreiheit.
Zweiter Punkt: Zuweilen hat man den Eindruck, dass die Stärkung des Medienstandorts, um die sich die Landesregierung hektisch bemüht, von der Landesmedienanstalt genauso hektisch vorangetrieben wird und damit die Medienpolitik, die vom Gesetzgeber eigentlich gewollt ist, in diesem Land überlagert wird. Dadurch nämlich, dass die LfK frei ist, neben ihrem Pflichtprogramm jede Menge an weiteren Erprobungskanälen und Pilotprojekten auf den Weg zu bringen, beginnt sie berechtigte Forderungen zum Beispiel des Deutschlandradios nach besserer Ausstattung mit Fre
quenzen für das Programm Deutschlandradio Berlin zu übergehen. Dieses Programm ist bundesweit nirgendwo so schlecht zu empfangen wie in Baden-Württemberg. Wir wollen deshalb mit den Ziffern 1 und 2 unseres Änderungsantrags Drucksache 13/1687-2 die Organe der LfK strikter an das Landesmediengesetz binden. Denn dort findet sich in der Rangfolge der Wille des Gesetzgebers wieder. Ich sehe nicht, dass dadurch sämtliche anderen Möglichkeiten verbaut sind.
Wir halten dabei – das halte ich hier ausdrücklich fest – das gemeinschaftliche Bemühen aus der großen Koalition, freie Frequenzen vorrangig zur Ausstattung des privaten Hörfunks in Baden-Württemberg zu verwenden, mit der neuen Lizenzperiode, die gerade begonnen hat, für abgeschlossen und sehen deshalb den Entschließungsantrag aus dem Jahr 1993 für erledigt an.
Schließlich geht es drittens – wir haben ja nur fünf Minuten Redezeit – um den Sitz der DAG im Medienrat der LfK. Ich weiß, dass das bei Ihnen offenbar zu einer intensiven Debatte geführt hat. Nun wurde dieser durch Todesfall vakant gewordene DAG-Sitz erst kürzlich wieder von den Gewerkschaften in Person der Vorsitzenden des Landesfrauenrats besetzt. Mit Ihrem Beschluss kegeln Sie die Frau wieder heraus, nachdem sie an einer Sitzung teilgenommen hat.
Aber wenn Sie wollen, dass die LfK eine unabhängige Anstalt ist, dann sollten Sie deren Entscheidung, diesen Sitz neu zu besetzen, respektieren.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Hauk CDU: Die Sitzverteilung hat nichts mit der Autonomie der LfK zu tun! – Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Die LfK hat doch mit dieser Wieder- besetzung nichts zu tun!)
Aber die LfK hat sich dafür entschieden, Frau von Wartenberg auf diesen Sitz zu berufen und sie dort zu bestätigen. Das war die Entscheidung der LfK, obwohl bekannt war, dass die Landesregierung diese Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht hat.
Das müssen Sie den Gewerkschaften gegenüber selbst verantworten. Im Übrigen ist absolut nicht einzusehen, dass Sie ausgerechnet die Arbeitnehmerbank in diesem Gremium auf diese Weise weiter schwächen wollen. Wir haben im Medienrat fünf Arbeitgebervertreter und künftig nur noch zwei Arbeitnehmervertreter,
Wir waren im Ausschuss der Meinung, wir könnten die Zusammensetzung des Medienrats überhaupt einmal neu über
denken, und haben Anträge dazu gestellt. Wir wollen das heute nicht wiederholen. Es muss aber, weiß Gott, auch gesagt werden. Im Medienrat sitzen Vertreter von Organisationen, deren Existenz der Öffentlichkeit überhaupt nicht bewusst ist. Insofern sind sie im Grunde genommen als Vertreter der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Wir bitten Sie um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen Drucksachen 13/1687-2 und 13/1687-3. Dem Änderungsantrag Drucksache 13/1687-1 werden wir im Übrigen zustimmen, Frau Kollegin, soweit es um den SWR geht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal halte ich die Diskussion über die Rundfunkräte und deren parteipolitische Orientierung in Teilen für nicht ganz ehrlich. Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nach klaren gesetzlichen Regelungen besetzt. Natürlich gibt es ein Interesse der Vertreter der Fraktionen der Landtage und der politischen Parteien, dass dort Menschen sind, die auch die Meinung der Parteien vertreten oder die im gesellschaftspolitischen und politischen Raum dort zu Hause sind. Das finden wir auch in Ordnung.
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirken die Parteien, wie es im Grundgesetz heißt, an der politischen Willensbildung mit. Das ist auch völlig in Ordnung. Die Parlamente bestimmen bestimmte Sitze. Ich würde mich dagegen wehren, Frau Kollegin Gräßle, wenn wir Abgeordneten verbieten würden, sofern sie in Verbänden tätig sind, über diese Verbände in die Rundfunkräte entsandt zu werden.