Die rechtliche Identität der Stiftungen ändert sich nicht; die Vermögensverhältnisse ändern sich auch nicht. Deswegen ist es auch verständlich, dass die zuständigen Stiftungsorgane dieser Stiftungen die beabsichtigte Umwandlung grundsätzlich begrüßt haben.
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. März dieses Jahres dem Gesetzentwurf zugestimmt. Wir von der CDU-Fraktion stimmen ebenfalls zu. Denn wir wol
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion im Wirtschaftsausschuss und der einstimmige Beschluss zu diesem Gesetzentwurf haben bereits gezeigt: Es gibt in diesem Haus keinen Dissens in dieser Frage. Darum kann ich schon vorwegnehmend mitteilen, dass auch die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Erlauben Sie mir aber trotzdem drei Anmerkungen.
Punkt 1: Die Forschungseinrichtungen konkurrieren – das ist ja auch ein Hintergrund dieses Gesetzes – in einigen Bereichen unmittelbar mit privaten Einrichtungen. Die jetzt vorgesehene steuerliche Gleichstellung ist ein Indikator dafür. Da wir im Sinne der Chancengleichheit möglichst keine Privilegierung und keine Diskriminierung durch die Rahmenbedingungen beim Marktzugang wollen, ist das Gesetz unter diesem Aspekt auch ein wichtiges Gesetz.
Der zweite Punkt, den ich anmerken möchte: Marktzugang und Wettbewerb sind das eine. Es gibt auch Bereiche der Forschung, um die sich Private nicht kümmern oder noch nicht kümmern, weil noch keine entsprechende Rendite absehbar ist. In diesem Bereich – das ist ja klar – muss sich der Staat eben engagieren und dort die Forschungsmittel einbringen. In der Vergangenheit war es durch die Stiftungen möglich, dass das Land die Mittel entsprechend zur Verfügung gestellt hat. Das Land hat dort dann investieren können. Wir müssen jetzt ganz genau beobachten, ob sich dieser Zustand durch diese Rechtsumwandlung ändert oder ob es nach wie vor möglich ist, die Forschungsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Diese Gesetzesänderung wurde von uns allen theoretisch für richtig gehalten. In der Praxis muss sich dann erweisen, ob dieses Gesetz das Richtige war. Deswegen müssen wir die Arbeit dieser Institute in den nächsten Jahren sehr genau beobachten und müssen schauen, wie sie sich weiterentwickeln.
Noch ein dritter Punkt. Ich kann es mir nicht verkneifen, es ist ein Ulmer Thema. Die Kollegin hat es auch schon angesprochen. Ich denke, es ist durchaus ein Punkt, den man kurz ansprechen muss, auch wenn es zu später Stunde ist, zumal er in diesem Hause, in diesem Parlament noch nie diskutiert worden ist, nämlich die Schließung des FAW in Ulm.
Wir sind der Meinung, dass dieser Beschluss der Landesregierung völlig falsch war. Meine Damen und Herren, das FAW interessiert dieses Gesetz eigentlich nur noch am Rande. Dieses Gesetz hätte auch dem FAW die Möglichkeit gegeben, neue Finanzierungsquellen zu erschließen, aber durch die Randbedingungen, die bereits jetzt gesetzt sind, dass sich das FAW aufgrund der Streichung des Landeszuschusses bereits in der Abwicklung befindet, ist dieses The
ma im Endeffekt erledigt. Es werden dort keine Verträge mehr verlängert. Die Sache ist praktisch in der Abwicklung. Darum kann diese Änderung jetzt eigentlich auch keine Hoffnung mehr für das FAW bedeuten.
Was so ein Schließungsbeschluss bedeutet, sieht man eigentlich sehr gut daran, dass zwar auf der einen Seite der Herr Wirtschaftsminister oder im Endeffekt der Herr Staatssekretär die Auffassung vertritt: Geld sparen dadurch, dass diese Mittel zurückgezogen werden. Auf der anderen Seite werden wir, weil es rechtliche Regelungen gibt, aufgrund derer viele Mitarbeiter, die am FAW arbeiten, zur Universität zurückgehen, irgendwann beim Wissenschaftsminister all diese Mittel im Personaletat wiederfinden. Das heißt, wir haben hier ein wunderbares Beispiel dafür, dass Sparen an der falschen Stelle Strukturen zerstört und im Endeffekt an anderer Stelle zu mehr Kosten führt.
Meine Damen und Herren, das waren meine kurzen Ausführungen zu diesem Thema. Zwei Botschaften: Die eine: Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Die zweite: Wir müssen genau beobachten, wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich, was das Gesetz anbelangt, auf die Ausführungen meiner Vorredner beziehen. Es ist wirklich alles gesagt, zwar nicht von jedem, aber das Ganze ist vom Gesetzestext her unstreitig, weil unproblematisch. Wir stimmen zu.
(Große Heiterkeit – Abg. Fischer SPD: Staatssekre- tär Oelmayer! – Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das Thema „Gesetz zur Umwandlung von öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen in Stiftungen bürgerlichen Rechts“ hört sich ja zunächst nicht besonders spannend an.
Ich kann Ihnen auch gleich vorweg die Botschaft unserer Fraktion verkünden, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Wenn man aber – Kollege Zeller, das gilt auch für die Bildungspolitik – bestimmte Dinge genau durchliest und sich genau ansieht, stellt man fest: Ja hoppla, unter dieses Gesetz und unter diesen Rechtsformwechsel, wie man das rechtstechnisch nennt, fällt auch ein Institut, das in Ulm ansässig ist, nämlich das Institut – –
Ja, natürlich, selbstverständlich, ein wichtiges Institut, bezüglich dessen die Landesregierung im Prinzip schon beschlossen und in den entsprechenden Gremien auch vertreten hat, aus der finanziellen Förderung auszusteigen.
Als Parlamentarier, der ich gewohnt bin, auch Effizienzgründe zu erforschen, frage ich mich natürlich: Wieso wird denn ein Institut, dessen Bestand schon dadurch in Gefahr gerät, dass sich das Land daraus zurückzieht, dass es keine Landesmittel mehr in dieses Institut stecken will, dass es diesem Institut keine institutionelle Förderung mehr zukommen lassen will, in seiner Rechtsform umgewandelt?
Die Kollegin Netzhammer hat das jetzt gut und präzise gesagt. Sie hat nämlich gesagt, dass es auch Zeit, Aufwand und Geld kostet. Deswegen war das zunächst einmal meine Rückfrage im Rahmen einer Kleinen Anfrage. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass dieser Rechtsformwechsel nicht dazu stattfinde, um möglicherweise die Förderung aus der Landesstiftung vorzunehmen; denn das wäre ja quasi ein Umgehungsgeschäft. Wenn Haushaltsmittel zurückgezogen werden, können nicht als Ersatz Stiftungsmittel einfließen. Die Begründung hierfür, die mir nicht so ganz einleuchtete, war steuerrechtlicher Art. Ich habe dann noch einmal nachgefragt. Vielleicht gibt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium heute auch schon eine Antwort. Man kann diese Auffassung natürlich vertreten.
Auf der anderen Seite wird jetzt die Brisanz dieses Modells mit der Landesstiftung erst richtig deutlich und sichtbar. Wären die Mittel, die die Stiftung hat, im Staatshaushalt, stünden sie auch für ein solches Institut nach wie vor unproblematisch und ohne dessen Rechtsformwechsel zur Verfügung.
Da Sie aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP/DVP, hier im Land dieses Stiftungsmodell durchgesetzt haben,
haben Sie das steuerliche Problem, das die Kollegin zu Recht beschrieben hat. Und das ist kein Problem des Bundesfinanzministeriums, sondern dieses Problem ist hausgemacht.
Deswegen war mir die einfache, lapidare Antwort „aus steuerlichen Gründen nicht möglich“ zunächst zu wenig.
Und eine zweite Fragestellung, die ja gegebenenfalls auch zum Bestand dieses Instituts beitragen kann, das ja durchaus landesweit und darüber hinaus in verschiedenen Forschungsbereichen eine Bedeutung entwickelt hat, geht dahin, ob dieses Institut vielleicht doch – jedenfalls projektbezogen – mit anderen Mitteln, zum Beispiel aus der Zukunftsoffensive III, rechnen kann. Dazu hätte ich ganz gerne noch einmal eine Aussage, weil ich, vielleicht im Gegensatz zu meinem Kollegen Vorredner, den Kampf für diese Einrichtung und meinen Einsatz dafür noch nicht aufgegeben habe.
Das ist nicht etwa deshalb der Fall, weil sich diese Einrichtung zufällig in Ulm befindet, sondern einfach deswegen, weil die Forschungsinhalte von Bedeutung sind und wir uns gerade in den Zeiten der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung ein solches Institut auch künftig leisten sollten.
Deswegen geht meine Auffassung dahin, dass das Land im Rahmen dieser Stiftungsmittel durchaus – und sei es im Einzelfall auch nur projektbezogen – diesem Institut Mittel zukommen lassen kann, sofern diese beantragt werden.
Und ein Letztes: Natürlich wird durch den Rechtsformwechsel – den ich jetzt nicht im Detail beschreiben möchte; dafür fehlt mir die Zeit – auch die Möglichkeit eröffnet, dritte Partner zu gewinnen. Die Landesregierung hat allerdings aufgrund ihres Beschlusses, jetzt aus der institutionellen Förderung auszusteigen, wenig Aussicht auf Erfolg gelassen, solche Partner zu gewinnen. Die eigentliche Kritik am Verhalten der Landesregierung ist, dass man keinen Zeitraum geschaffen hat und dem FAW nicht die Möglichkeit gegeben hat, entsprechende Dritte zu suchen und für dieses Projekt zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Alles in allem werden wir dem Rechtsformwechsel zustimmen, weil es am Horizont noch einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt – wenn man den Horizont auch nicht sehen kann – und wir der Meinung sind, dass dieser Rechtsformwechsel vielleicht dazu beitragen kann, das Institut zu erhalten.