Veronika Netzhammer

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Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 70 % der Wertschöpfung in Deutschland werden durch Dienstleistungen erzielt. Im Export machen die Dienstleistungen aber nur 12 % des Wertes aus. Wir wissen, dass Deutschland gerade im Warenbereich EU-Exportmeister ist, und wir wissen auch, dass mehr als die Hälfte unseres gesamten Exports in die Länder der EU geht. Das heißt im Ergebnis, dass eine Erleichterung des Exports von Dienstleistungen Wachstumspotenziale für deutsche und für baden-württembergische Unternehmen erschließen kann. Wenn neben dem Export von Maschinen gleichzeitig auch Wartung, Schulung der Mitarbeiter, Installationsarbeiten und weitere verkaufsbegleitende Dienstleistungen exportiert werden können, dann kann der inländische Unternehmer bei seiner Exportleistung eine deutlich höhere Wertschöpfung realisieren und damit Arbeitsplätze in Deutschland sichern bzw. neue Arbeitsplätze schaffen.
Deshalb kommen auch ökonomische Studien wie zum Beispiel die Studie der Consulting-Firma Copenhagen Economics vom Januar 2005 zu dem Ergebnis, dass durch eine Erleichterung beim Dienstleistungsexport europaweit 600 000 neue Arbeitsplätze und davon in Deutschland 100 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Diese Annahme wird auch durch ein Ifo-Gutachten grundsätzlich bestätigt, wobei die Chancen sicherlich eher bei den wissensintensiven Branchen liegen, während bei einfacheren Tätigkeiten die Risiken überwiegen.
Aus diesem Grund war das Spektrum der Bewertung der Dienstleistungsrichtlinie in unserer Anhörung am 7. De
zember letzten Jahres weit gefächert und reichte von der grundsätzlichen Zustimmung durch IHK und BDI bis zur grundsätzlichen Ablehnung durch BWHT und Gewerkschaften.
Allerdings halten auch die Befürworter Modifizierungen am ursprünglichen Entwurf der Kommission für geboten.
Es ist unstrittig, dass protektionistische Maßnahmen, die die Erbringung von Dienstleistungen behindern, abgeschafft werden müssen. Wenn zum Beispiel Länder wie Frankreich und Belgien verlangen, dass Instandhaltungsarbeiten fünf bis zehn Tage vor Aufnahme durch Entsendeerklärungen angemeldet werden müssen, dann behindern solche Vorschriften zum einen die Erbringung der Dienstleistung „Reparatur- und Wartungsdienste“, sie behindern aber auch den Export von Maschinen durch Unternehmen aus Deutschland, weil durch solche Vorschriften kein ordnungsgemäßer Kundendienst mehr gewährleistet werden kann. Tendenziell werden durch solche bürokratischen Hürden kleine und mittlere Unternehmen mehr getroffen als große.
Dass Erleichterungen beim Dienstleistungsexport notwendig sind, insbesondere wenn es sich um gezielte protektionistische Maßnahmen handelt, ist unstrittig. Doppelbescheinigungen, Doppelprüfungen oder Doppelzulassungen – und dies womöglich in mehreren Sprachen – sollten abgebaut werden. Ob aber die Einführung des Herkunftslandprinzips die einzige praktisch mögliche Alternative ist, wie die Kommission dies darstellt, daran scheiden sich die Geister.
Wir sind uns einig, dass verhindert werden muss, dass ein Systemwettbewerb der EU-Länder einsetzt, der klar nach unten gerichtet ist. Wir wollen nicht, dass sowohl Qualitätsstandards als auch Sozialrechte, Arbeitnehmerrechte oder Verbraucherrechte nach unten nivelliert werden.
Wir wollen auch nicht, dass deutsche Unternehmen gezwungen werden, Niederlassungen im EU-Ausland zu errichten und von dort aus Dienstleistungen nach Deutschland zu exportieren, um im grenzüberschreitenden Wettbewerb innerhalb der EU wettbewerbsfähig zu bleiben. Der BWHT spricht in diesem Zusammenhang von Niederlassungsflucht.
Wenn die Vertreterin der EU-Kommission, Frau Dr. Fröhlinger, dann vorschlägt, man könne solche möglichen negativen Entwicklungen durch die Erweiterung der Entsenderichtlinie auf weitere Branchen und die Einführung von Mindestlöhnen abfedern, muss man sich schon fragen, was das soll. Auf der einen Seite will man bürokratische Hindernisse abbauen, auf der anderen Seite müsste man in Deutschland dann wieder neue Bürokratie aufbauen, ohne die man bisher ganz gut ausgekommen ist.
Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich beschlossen, die Landesregierung möge doch noch einmal prüfen – gegebenenfalls gutachterlich –, ob und welche Alternativen zum Herkunftslandprinzip für eine Dienstleistungsrichtlinie bestehen.
Der Binnenmarktausschuss der EU hat in seiner Sitzung vom 22. November letzten Jahres eine ganze Menge von Veränderungen beschlossen, die wir inhaltlich voll unterstützen, zum Beispiel die Herausnahme von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die Herausnahme des ge
samten Gesundheitssektors sowie der Abfallentsorgung und die Herausnahme von sensiblen Bereichen wie Notarleistungen, Geldtransporten, audiovisuellen Diensten und Glücksspiel aus der Dienstleistungsrichtlinie sowie ferner das Recht für die Mitgliedsstaaten, besondere Anforderungen an den Dienstleistungserbringer stellen und durchsetzen zu können, wenn es um Fragen der öffentlichen Sicherheit, der Volksgesundheit und der Umwelt geht.
Kontrollen der Dienstleistungserbringer und der entsandten Arbeitnehmer ausschließlich durch den Herkunftsstaat halten wir schlechterdings nicht für praktikabel. Dafür müssen die Behörden im Zielland zuständig sein.
Viel zu kurz bemessen ist aus unserer Sicht der Umsetzungszeitraum bis spätestens Ende 2008. Der gesamte Umsetzungsprozess muss in Stufen erfolgen, beginnend in der ersten Stufe mit den unternehmensorientierten, wissensorientierten und technischen Dienstleistungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut nennt in seinem Buch „Die Basarökonomie“ bei der Frage, warum Deutschland größere Schwierigkeiten mit der Globalisierung hat als andere EU-Länder, unter anderem folgende Gründe: die geografische Lage Deutschlands in Angrenzung an den ehemaligen Eisernen Vorhang und mit den Niedriglohngebieten Osteuropas vor der Haustür sowie die Spitzenposition bei den Arbeitskosten, die Deutschland angesichts der Niedriglohnkonkurrenz besonders hart bedroht.
Wir sind deshalb gut beraten, wenn wir bei der Verwirklichung des Binnenmarkts für Dienstleistungen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern mit Augenmaß vorgehen. Deshalb bittet meine Fraktion die Landesregierung, sich auf der Basis der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses für eine deutliche Modifizierung des von der Kommission vorgelegten Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fünf Minuten Redezeit sind in der Tat kurz, um auf einen so ausführlichen Bericht einzugehen. Insofern kann ich das auch nur ausschnitthaft tun. Aber der Mittelstandsbericht gibt doch eine ganze Fülle von Informationen, und es ist sehr interessant, sie sich einmal anzuschauen.
Wir können im Vergleich zum vorherigen Bericht feststellen, dass die Entwicklung des Mittelstands einen asymmetrischen Verlauf nimmt und dass der Strukturwandel natürlich auch im Mittelstand Baden-Württembergs in vollem Gang ist. Die Anzahl der Betriebe im verarbeitenden Gewerbe, Herr Capezzuto, geht zurück, speziell im Baugewerbe und im Handel.
Dafür steigt aber die Zahl der Unternehmen im Dienstleistungssektor, was uns natürlich sehr freut.
Die Betriebe im produzierenden Bereich, die aufgeben müssen, sind primär kleine Betriebe. Diese sind Opfer der schwachen Binnennachfrage und der Konkurrenz aus den Billiglohnländern.
In der Summe können wir aber feststellen, dass trotz rückläufiger Anzahl der Betriebe die Anzahl der Beschäftigten steigt, und dies geht wieder auf die größeren Betriebe zurück. Die Zahl der Beschäftigten ist um rund 23 000 gewachsen.
Im Dienstleistungssektor steigen die Betriebs- und Beschäftigtenzahlen vor allem im Bereich der modernen Dienstleistungen, der unternehmensorientierten Serviceleistungen, weil die mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb zunehmend spezialisiertes Wissen und Problemlösungskompetenz benötigen. Desgleichen haben wir Zuwächse im Wirtschafts-, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungsbereich sowie bei den Datenverarbeitungsdienstleistern.
Aber auch die Gesundheitsbranche ist eine Wachstumsbranche. Hier können wir feststellen, dass die Unternehmen sehr wohl auf die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt reagieren.
Damit haben wir in Baden-Württemberg eine Selbstständigenquote von 10,3 %. Im Vergleich dazu strebt die Bundesregierung eine Selbstständigenquote von 10 % an. Die Quote bei uns ist also besser als das Ziel, das die Bundesregierung anstrebt. Wir haben in Baden-Württemberg ein Niveau, das seit den Sechzigerjahren nicht mehr erreicht wurde.
Allerdings haben wir einen sehr auffälligen Trend festzustellen: Über die Hälfte der Selbstständigen sind Solounternehmen, haben keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, streben dies auch überhaupt nicht an. Es sind sehr oft hoch qualifizierte Personen,...
... deren Unternehmen von einem sehr hohen Spezialwissen, von einem sehr hohen Know-how lebt.
Erfreulich ist auch, dass die Zahl selbstständiger Frauen seit 1999 um 7 % gestiegen ist. Damit ist der Frauenanteil auf insgesamt 27 % gestiegen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch besteht hier weiterer Handlungsbedarf. Hier sind noch Verbesserungen zu erzielen.
Positiv ist natürlich auch, dass ein zunehmender Anteil von ausländischen Bürgern oder Migranten den Weg in die Selbstständigkeit findet. Diese Gruppe verzeichnet sogar die größte Wachstumsdynamik bei den Selbstständigen, nämlich einen Zuwachs von 78 %, was sehr erfreulich ist.
Vor diesem Hintergrund der Entwicklung, Herr Capezzuto – wo ist er jetzt? –, muss man sagen, dass die Wirtschaftspolitik des Landes Baden-Württemberg erfolgreich ist. Sie haben gefordert, berufliche Aus- und Weiterbildung
solle prioritäres Ziel sein. Hierfür wurden im Berichtszeitraum 64 Millionen € ausgegeben. Ich denke, das ist ein stattlicher Betrag.
Das Land ist auch ein Partner bei der Finanzierung. Im Berichtszeitraum wurden allein 2,5 Millionen € für Existenzgründungsdarlehen bewilligt, womit Investitionen im Umfang von 4,5 Millionen € angestoßen wurden.
Die Bürgschaftsbank hat zusammen mit der L-Bank und dem Land in der Summe rund 8 000 Bürgschaften mit einem Volumen von rund 1,5 Milliarden € vergeben. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Maßnahme für unsere mittelständische Wirtschaft.
Aber auch Existenzgründungsinitiativen, die Dienstleistungsoffensive und das Zwölfpunkteprogramm zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sind wichtig, um neue Unternehmen zu gründen bzw. bestehende Unternehmen zu sichern.
Die Kontaktstellen „Frau und Beruf“ sowie der Frauenwirtschaftstag haben sich bewährt.
Ich habe das bewusst gesagt.
Ich glaube aber nicht, dass das Ihr Programm ist, Frau Berroth.
Der Mittelstand agiert in einem immer schwieriger werdenden Umfeld. Die EU-Erweiterung und die fortschreitende Globalisierung haben den Wettbewerbsdruck immens erhöht. Ich freue mich, Herr Capezzuto, dass die CDU-geführte Bundesregierung – im Gegensatz zur früheren rotgrünen Bundesregierung –
wichtige Forderungen des Mittelstands und wichtige Forderungen von uns in ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen hat.
Ich will das nur stichpunkthaft nennen: Die EU-Chemikalienrichtlinie, die EU-Dienstleistungsrichtlinie und das Antidiskriminierungsgesetz sind gestoppt.
Herr Capezzuto, da unser Koalitionspartner im Bund die SPD ist, sollten Sie jetzt nicht permanent das verneinen, dem Ihre Genossen auf Bundesebene zugestimmt haben.
Die mittelständischen Betriebe in Baden-Württemberg haben jetzt Rückenwind auch vom Bund, weil hier im Finanzierungsbereich bei der KfW neue Wege gegangen werden sollen und weil die Finanzaufsicht – wie auch Sparkassenpräsident Haasis immer wieder fordert – auf das notwendige Maß zurückgeschnitten werden soll. Die Entlastung bei der Erbschaftsteuer wird die Unternehmensnachfolge erleichtern.
Die Evaluierung der Handwerksordnung, die Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts und die Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer sind wichtige Forderungen des Handwerks, deren Umsetzung die Situation des Handwerks hier natürlich spürbar erleichtern wird.
Sie sehen, meine Damen und Herren, auch für den Mittelstand in Baden-Württemberg ist der Richtungswechsel in Berlin, den die CDU-geführte Bundesregierung eingeleitet hat, spürbar. Dieser Richtungswechsel wird zusammen mit der erfolgreichen Wirtschaftspolitik des Landes BadenWürttemberg
die Voraussetzungen liefern, dass die mittelständischen Unternehmen in unserem Land auch in den nächsten Jahren im heimischen, europäischen und weltweiten Wettbewerb sehr gut bestehen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es um eine neue Rahmenvereinbarung bezüglich des Rückbaus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe. Dieser Rückbau war 1991 beschlossen worden, nachdem die Industrie aus dem Projekt in Wackersdorf ausgestiegen war und damit die Weiterführung der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe keinen Sinn mehr machte.
Der Rückbau ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Die Kosten dagegen übertreffen die damaligen Schätzungen bei weitem. Die CDU-Fraktion ist natürlich auch verärgert, dass sich die im Jahr 1991 ursprünglich geschätzten Kosten von rund 1,9 Milliarden DM praktisch verdoppelt haben, nämlich auf inzwischen rund 1,8 Milliarden €, und dass da
mit auf das Land zusätzliche Kosten in Höhe von rund 70 Millionen € zukommen, da das Land mit 8,2 % an den Rückbaukosten beteiligt ist. Dies ist auch deshalb ärgerlich, weil das Land bisher genauso wie der Bund keinerlei Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit oder die personelle Verantwortung der WAK Betriebsgesellschaft mbH nehmen konnte, obwohl in der Vereinbarung von 1991 über Stilllegung und Rückbau festgelegt wurde, dass der Bund 91,8 % und das Land 8,2 % der Kostensteigerungen zu tragen hat, wenn die Kosten über den Betrag von 1,8 Milliarden DM des damals gebildeten Fonds hinausgehen.
Leider sind in der Vergangenheit mehrere Versuche, die Kostenbeteiligung zu ändern, gescheitert. Das heißt im Ergebnis, dass die WAK Betriebsgesellschaft mbH die operative Verantwortung hat und damit natürlich nur ein überschaubares Interesse daran hat, die Anlage so schnell und so kostenbewusst wie möglich zurückzubauen, da sie ja für die Zusatzkosten nicht aufkommen muss.
Deshalb ist es gut, dass dies mit der vorliegenden Vereinbarung geändert wird. Das Land muss, wenn es an Kosten beteiligt ist, auch auf die Kostenentwicklung Einfluss nehmen können. Gerechterweise muss man aber bei der Beurteilung der erheblichen Kostensteigerungen berücksichtigen, dass die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nicht mit einer kommerziellen Anlage oder einem üblichen Atomreaktor vergleichbar ist, womit die Opposition sie fälschlicherweise gerne vergleicht,
sondern dass sowohl hinsichtlich ihrer Entwicklung als auch ihres Rückbaus technisches Neuland beschritten wurde.
Der Rückbau stellt eine Pilotmethode dar, für die es keine technischen Erfahrungen gibt.
Ebenso gibt es nachvollziehbare Gründe für die Verteuerung, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Projektbeteiligten lagen – das haben wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert –, nämlich zum einen die beschlossene Änderung des Entsorgungswegs, die im Einvernehmen mit allen politischen Parteien beschlossen wurde, dann der Stillstand der Anlage von eineinhalb Jahren aufgrund eines Plutoniumentwendungsfalls, der Folgekosten von rund 70 Millionen € verursacht hat, und die Tatsache, dass in wesentlichen Teilen technisches Neuland beschritten wurde. Auch wenn somit ein Teil der Kostenerhöhung nachvollziehbar ist, halten wir mehr Einfluss von Bund und Land für dringend erforderlich. Wir wollen, dass der Rückbau zügig vorwärts geht und dass die Kosten gedeckelt werden.
Mit den vorliegenden Vereinbarungen werden die operative Verantwortung, die Personalverantwortung, die atomrechtliche Verantwortung und die Finanzverantwortung in einer Gesellschaft gebündelt. Die Geschäftsanteile der Industrie werden durch die bundeseigenen Energiewerke Nord übernommen, die hinreichende Erfahrungen im Rückbau von Reaktoren erworben haben, wie zum Beispiel beim Rück
bau eines Reaktors in Lubmin und eines allgemeinen Versuchsreaktors in Jülich. Wir gehen davon aus, dass mit der neuen Gesellschaftsstruktur der Rückbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe beschleunigt wird.
Uns wurde in den Ausschüssen von der Landesregierung zugesagt, dass es Ziel sei, noch im Jahr 2006 mit der Verglasung des hoch aktiven Abfalls zu beginnen und diese im Jahr 2007 zu beenden.
Für die Jahre 2006 bis 2008 ist mit einem finanziellen Mehrbedarf von 18 Millionen bis 20 Millionen € für den Rückbau zu rechnen. Allerdings ist eine Etatisierung im Nachtragshaushalt 2006 nicht erforderlich, da dieser Betrag durch Haushaltsmittel für den Bereich des Forschungszentrums ausgeglichen werden kann.
Die Beschlussempfehlung in den Ausschüssen wurde im Übrigen, wenn auch ohne förmliche Abstimmung, einvernehmlich verabschiedet.
Die CDU-Fraktion verspricht sich durch die dargelegten Maßnahmen eine Beschleunigung des Rückbaus und eine Verstetigung bei den Kosten und stimmt deshalb den Vereinbarungen zu.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 18. Januar 2005 zur Vergabe von Gutachten durch die Ministerien.
Bevor ich auf diese eingehe, möchte ich eine grundsätzliche Bemerkung über die Notwendigkeit von Gutachten machen, um nicht missverstanden zu werden.
Die CDU-Fraktion hält den Einsatz externer Berater in der Landesverwaltung grundsätzlich für möglich und in vielen Fällen auch für sinnvoll.
Externe Berater können die Aufgabenwahrnehmung der Landesverwaltung wirksam unterstützen, insbesondere wenn Problemlösungen mit eigenem Personal nicht möglich sind, weil zum Beispiel das erforderliche Fachwissen fehlt oder das erforderliche Methoden- und Projektwissen nicht vorhanden ist und man sich dieses auch nicht in einem angemessenen Zeitrahmen aneignen kann.
Neue oder komplexe Fragestellungen bei gleichzeitig knapper werdenden personellen Ressourcen erfordern oftmals externe fachliche Expertisen und Untersuchungen. Trotzdem ist die Notwendigkeit der Beratung aus unserer Sicht in jedem Einzelfall erneut zu prüfen. Die Mitarbeiter in unserer Landesverwaltung verfügen über eine hohe Fachkompetenz. Zu den originären Aufgaben der Fachreferate gehören fachliche Expertisen und Untersuchungen. Deshalb ist jedes Mal zu untersuchen, ob und inwieweit eigene Mitarbeiter in der Landesverwaltung in der Lage sind, sich mit neuen Sachverhalten auseinander zu setzen bzw. sich ein entsprechendes Fachwissen in einem akzeptablen Zeitrahmen anzueignen.
Darüber hinaus müssen bei der Vergabe von Gutachten die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet und die Grundsätze der öffentlichen Vergabebestimmungen eingehalten werden.
Der Rechnungshof hat in der vorliegenden Beratenden Äußerung die Vergabe von Gutachten zwischen Anfang 2000 und April 2004 untersucht. In diesem Zeitraum wurden immerhin 336 Gutachten mit einem Auftragswert von 22 Millionen € vergeben. Wir reden hier also nicht über Marginalien oder Peanuts.
Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung sind öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben, also öffentlich auszuschreiben. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen können nach der Beschaffungsordnung der Landesregierung Aufträge allerdings freihändig vergeben oder kann eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Aber sowohl bei der beschränkten Ausschreibung als auch bei der freihändigen Vergabe müssen Vergleichsangebote eingeholt werden. Dies dient auch der Verhinderung von Korruption.
Wenn nun der Rechnungshof in seiner Untersuchung feststellt, dass nur in 10 % der Fälle eine Ausschreibung durchgeführt wurde, in 90 % der Fälle die Aufträge aber freihändig vergeben wurden – und dies in der Regel ohne Vergleichsangebot –, dann können wir dies nicht akzeptieren. Entsprechen doch diese 90 % der Aufträge immerhin rund 72 % des Auftragsvolumens.
Die CDU-Fraktion hat deshalb im Finanzausschuss den Beschlussvorschlag unterstützt, Gutachtenaufträge in Zukunft verstärkt im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen zu vergeben.
Wir sind außerdem der Meinung, dass angesichts der angespannten Haushaltslage die Ausgaben für Gutachten gekürzt werden können. Hierbei sind die globalen Minderausgaben heranzuziehen. Dies erhöht aus unserer Sicht den Druck auf die Ministerien, in Zukunft bei der Prüfung der Notwendigkeit von Gutachtenvergaben strengere Maßstäbe anzulegen und verstärkt die eigene Verwaltung einzusetzen.
Die Kürzungen müssen unserer Meinung nach in allen Ressorts erfolgen und nicht nur, wie von SPD und Grünen im Ausschuss beantragt, in den beiden Ressorts, die der Rechnungshof ganz konkret etwas detaillierter untersucht hat. Der Rechnungshof hat nämlich nur zwei Ressorts genauer untersucht. Der Antrag von SPD und Grünen würde unserer Meinung nach zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Ressorts führen, da in anderen Ressorts die Beratungsleistungen nur deshalb nicht gekürzt würden, weil sie nicht untersucht wurden. Das kann ja nicht das Ziel sein.
Des Weiteren fordern wir eine vollständige Dokumentation von Vergabeprozessen, Transparenz, Projektmanagement und Erfolgskontrolle. Die gesamte Beratungsleistung muss von den Ausgangsüberlegungen über die Zieldefinition bis zur Umsetzung der Beratungsergebnisse nachvollziehbar dokumentiert sein; denn Dokumentationen sind eine unverzichtbare Grundlage für eine Erfolgskontrolle. Leider waren aber die Dokumentationen bei der vorliegenden Untersuchung völlig unzureichend.
Eine begleitende Kontrolle und Steuerung des Beratungsprojekts unterstützt einen erfolgreichen Abschluss der Beratung, was natürlich in unserem Sinne ist.
Haushaltstransparenz ist nur gegeben, wenn die Ausgaben für Gutachten in allen Ministerien nach einer einheitlichen Haushaltssystematik verbucht werden. Auch hier wollen wir in Zukunft eine Änderung sehen.
Die CDU-Fraktion geht davon aus und spricht die Erwartung aus, dass wir, wenn wir in einem Jahr den Bericht über die Umsetzung der beantragten Maßnahmen bei der Gutachtenvergabe beraten, wie es in dem Beschlussvorschlag steht, feststellen können, dass bei der Gutachtenvergabe durch die Landesverwaltung ab sofort die vom Rechnungshof aufgestellten und vom Finanzausschuss einstimmig beschlossenen Grundsätze eingehalten werden.
Vielen Dank.
Herr Kollege Moser, wollten Sie mit Ihrer Aussage vorhin zum Ausdruck bringen, dass Sie den Länderfinanzausgleich für gerecht halten?
Herr Dr. Witzel, ist Ihnen bekannt, dass wir im Tourismusbereich 8 % des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften und dass die Arbeitsplätze dort alle standortgebunden sind?
Sehr geehrter Herr Schmiedel, ich will jetzt zwar keine schlechte Laune verbreiten,
aber doch einfach einmal ein paar Tatsachen festhalten, insbesondere weil auch Sie immer in Sonntagsreden die Leistungen der mittelständischen Unternehmen für das Land Baden-Württemberg hervorheben. Wir haben ja gestern wieder in der Debatte eine eindrückliche Zahl genannt bekommen: Jeder dritte neue Arbeitsplatz in Deutschland wird von einem baden-württembergischen Unternehmen geschaffen. Ich denke, wenn wir diese Zahlen auf den Bund hochrechnen könnten, sähe es jetzt besser aus.
Wir konnten gestern in der FAZ das Ergebnis einer Umfrage von Allensbach lesen, wonach 48 % der Bevölkerung den Standort Deutschland für gefährdet halten. Als kritische Punkte wurden genannt: Steuerbelastung, Kreditversor– gung, Bürokratie. Auf diese Punkte will ich eingehen, weil sie genau uns in Baden-Württemberg betreffen.
Wir müssen zuschauen, dass viele Arbeitsplätze aus BadenWürttemberg in andere Länder, zum Beispiel nach Osteuropa, gehen. Wenn wir die Steuersätze vergleichen – das wurde gestern schon gesagt –, stellen wir fest, dass wir mit
37 % bei uns nicht mehr wettbewerbsfähig sind, weder gegenüber Westeuropa noch gegenüber Osteuropa.
Zweiter Punkt: Bürokratie. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, Bürokratie abzubauen. Ihr Bundeswirtschaftsminister Clement erzählt in sämtlichen Talkshows, wie er gegen Bürokratie ankämpft. Wenn aber eine ganz konkrete Vorlage mit 39 Vorschlägen im Bundesrat verabschiedet ist, dann macht die Bundesregierung, was sie immer tut: abtauchen und aussitzen.
Dritter Punkt: Kreditversorgung. Wir haben hier in diesem Haus wirklich schon sehr viele Debatten über die Problematik der Kreditversorgung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen geführt – Stichwort: Anwendung der Basel-II-Kriterien, Stichwort: sehr stringentes Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wir wissen, dass sehr viele Kreditengagements überhaupt nur mit öffentlichen Bürgschaften zustande kommen, geschnürt werden können, dadurch Arbeitsplätze sichern und Arbeitsplätze schaffen. Was macht Herr Eichel? Er kündigt an, dass sich der Bund ab 2008 aus genau diesen Bürgschaften zurückziehen wird. 2 136 Projekte wurden in Baden-Württemberg im letzten Jahr mit diesen Bürgschaften finanziert. Also ganz konkret: Ab 2008 können wir in Baden-Württemberg 2 136 Kreditengagements nicht mehr vergeben. Da kann ich Ihnen sagen, Herr Schmiedel: Das ist ein Vielfaches des Volumens des C1-Programms, das wir jetzt nicht mehr über den Landeshaushalt finanzieren können.
Deswegen möchte ich Ihnen, Herr Schmiedel, und auch den Kollegen von den Grünen anraten, damit wir alle hier wieder bessere Laune bekommen: Stehen Sie Ihren Kollegen im Bund auf den Füßen,
damit sie etwas für eine mittelstandsgerechte Unternehmensbesteuerung machen, damit das Papier von Eichel „Ausstieg aus den Bürgschaften“ vom Tisch kommt und damit die Vorlage zum Bürokratieabbau mit den 39 Vorschlägen wirklich umgesetzt wird. Dann tun Sie ganz konkret etwas für die mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg.
Nun zum Thema Haushalt. Ein ganz wesentlicher Punkt, bei dem wir uns als Fraktion eingebracht haben, ist das Thema „Erneuerbare Energien“. Wir streiten uns mit Ihnen ja immer bezüglich der Windenergie und sind der Meinung: Diese Energie ist nicht die Energie für Baden-Württemberg.
Sie ist zu teuer, sie ist zu anfällig, und sie ist auch nicht standortgerecht. In einem Land, das 8 % des Bruttoinlands
produkts mit dem Tourismus erzielt, kann man nicht jeden Hügel – sage ich jetzt einmal – verspargeln.
Wir haben aber, was die Geothermie angeht, sowohl im Oberrheingraben als auch auf der Schwäbischen Alb sehr gute Voraussetzungen. Die Experten sind der Meinung, man könnte 80 bis 100 % des Wärmebedarfs und einen großen Teil des Energiebedarfs mit Geothermie decken. Deswegen wollen wir mit diesem Doppelhaushalt in die Förderung der Geothermie einsteigen, sowohl, was private Projekte der oberflächennahen Geothermie angeht, als auch, was die Tiefengeothermie angeht. Wir meinen, dass dies ein Einstieg in eine ganz neue umweltgerechte Energie ist, die den Einsatz der Windkraft in Baden-Württemberg erübrigt.
Sie alle wissen, dass es eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Windkraft gibt, die alle Nachteile der Windkraft aufzählt.
Veröffentlichungen daraus waren vor zwei Wochen im „Spiegel“ nachzulesen. Ich bin sicher, dass dieses Papier nie offiziell das Licht der Öffentlichkeit erblicken wird. Wahrscheinlich wird es eingestampft, und niemand wird je wieder darüber reden.
Weitere Änderungen haben die Fraktionen eingebracht zu den Kontaktstellen „Frau und Beruf“ und der Verbraucherzentrale. Ich möchte noch ganz kurz darauf eingehen.
Es ist keine Frage, dass unsere Fraktion zu den Kontaktstellen „Frau und Beruf“ steht.
Sie haben sehr gute Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erbracht, insbesondere für Frauen, die einige Zeit nicht berufstätig waren und dann über eine Nachqualifizierung den Weg in den Beruf, in eine qualifizierte Arbeit finden.
Wir stellen aber auch fest, dass es aufgrund der Regelungen von Hartz IV möglicherweise Förderungen genau derselben Personengruppe gibt. Da müssen wir einfach beobachten, inwieweit sich jetzt die Nachfrage bei den Kontaktstellen ändert.
Herr Minister, ich möchte Sie hier und heute auch schon bitten, uns im Wirtschaftsausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause einen ersten vorläufigen Bericht darüber vorzulegen, inwieweit sich Hartz IV in der Arbeit der Kontaktstellen bemerkbar macht.
Weiterer Punkt: Verbraucherzentrale. Wir sind mit der Umstrukturierung der Verbraucherzentrale sehr zufrieden. Vorhin wurde schon gesagt, dass es die Verbraucherzentrale geschafft hat, ihre Einnahmestruktur zu verbessern. Sie hat
es auch geschafft, dem geänderten Nachfrageverhalten der Verbraucher entgegenzukommen. Sie ist internetfähig. Ich darf hier einmal ein paar Zahlen nennen: Die Zahl der Internetkontaktaufnahmen hat sich immerhin von 172 000 auf 330 000 nahezu verdoppelt.
Die Zahl der direkten Beratungen ist dagegen zurückgegangen. Das heißt, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist hier auf der Höhe der Zeit. Aufgrund der allgemeinen finanziellen Situation musste sie eine verkraftbare Einsparung hinnehmen. Wir haben die ursprünglich vorgesehene Kürzung von 10 auf 5 % halbiert.
Zum Abschluss noch der Punkt Entwicklungshilfe. Der Bundespräsident hat in den letzten Tagen noch einmal auf die Bedeutung der Entwicklungshilfe hingewiesen. Wir stehen zu unserer Verpflichtung. Baden-Württemberg ist ein exportstarkes Land. Insofern sind wir sicher auch doppelt verpflichtet. Wir begrüßen es, dass sich die Landesstiftung Baden-Württemberg in Zukunft mehr in diesem Bereich engagieren wird, immerhin mit 500 000 € im Jahr, und viele Projekte der Nichtregierungsorganisationen und der Kirchen finanzieren und auch der Stiftung Entwicklungshilfezusammenarbeit weitere 100 000 € zur Verfügung stellen kann. Man muss diese Finanzmittel insgesamt sehen und dann registrieren, dass wir uns auch im Bereich der Entwicklungshilfe zunehmend engagieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren meine Anmerkungen. Die CDU-Fraktion stimmt natürlich, wie mein Kollege Dr. Birk gesagt hat, dem Einzelplan des Wirtschaftsministeriums zu.
Frau Ministerin, ich habe nur eine ergänzende Frage. Sie haben vorhin gesagt, die in der Berufsschule absolvierte Unterrichtszeit sei eine Verschwendung von Lebenszeit dieser jungen Menschen.
Ist es nicht auch eine Verschwendung von teuer bezahlter Unterrichtszeit, wenn diese jungen Erwachsenen doppelt und dreifach die gleichen Ausbildungsinhalte absolvieren müssen?
Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stütze der baden-württembergischen Wirtschaft ist der Export. Dem Export verdanken wir in Baden-Württemberg die mit derzeit 6,1 % bundesweit niedrigste Arbeitslosenquote, und ihm
verdanken die Menschen in unserem Lande einen Teil ihres Wohlstands.
Beim Export spielen einerseits der europäische Wirtschaftsraum sowie andererseits die USA eine wichtige Rolle. Als einzelnes Land sind die Vereinigten Staaten von Amerika seit 1997 das wichtigste Exportland für die heimische baden-württembergische Wirtschaft mit rund 14 Milliarden € Umsatz und einem Anteil von über 13 % an der Gesamtausfuhr Baden-Württembergs. Der USA-Export Baden-Württembergs trägt darüber hinaus 20 % zum gesamtdeutschen Export in die USA bei.
Für die Kernindustrie in Baden-Württemberg wie die Automobilindustrie, den Maschinenbau und die elektrotechnische Industrie sind die USA ein wichtiger Vertragspartner. Insofern ist die amerikanische Wirtschaft für unser Land eine Konjunkturlokomotive. Wächst die amerikanische Wirtschaft, dann stärkt dieses Wachstum auch bei uns den Export und legt die Basis für das dringend benötigte und herbeigesehnte Wirtschaftswachstum auch bei uns.
Auch in diesem Jahr wächst die US-Wirtschaft deutlich schneller als die Wirtschaft der restlichen industrialisierten Welt, nämlich um 4,5 % im ersten Quartal und 2,8 % im zweiten Quartal. Das sind Werte, von denen wir nur träumen können; wir in Deutschland feiern schon einen halben Prozentpunkt als Wachstumserfolg.
Hätten wir diesen Export in die USA nicht, dann müssten wir uns auch in Baden-Württemberg angesichts der seit Jahren schwächelnden Binnenkonjunktur mit ganz anderen Arbeitslosenzahlen herumplagen und dann wäre auch die Steuerkraft der heimischen Wirtschaft und des Landes Baden-Württemberg deutlich schwächer. Wir alle leben gut vom Export – direkt und indirekt.
Weil dies so ist, kann es uns auch nicht gleichgültig sein, wie gut oder wie schlecht die Beziehungen auf der politischen Ebene sind. Selbstverständlich kann und wird es immer Meinungsunterschiede zwischen der amerikanischen und der deutschen Politik geben. Aber auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Selbst in der Hitze von Wahlkämpfen sollte man einen kühlen Kopf bewahren und nicht ohne Not außenpolitisches Porzellan zerschlagen, wie es im Bundestagswahlkampf 2002 vonseiten des Bundeskanzlers mehrfach der Fall war.
Ich bin noch nicht fertig.
Wenn die „Financial Times Deutschland“ in diesen Tagen schreibt, die deutsche Außenpolitik sei auf eine zweite Amtszeit von Präsident Bush
hören Sie noch zu! – so wenig vorbereitet, wie sie auf seine erste Amtszeit vorbereitet war, obwohl eine Wiederwahl sehr wohl im Bereich des Möglichen liegt, und wenn dieselbe Zeitung die Außenpolitik Fischers mit den Worten bewertet, es werde sich zum Schluss herausstellen, dass sie
nicht im nationalen Interesse war, sondern höchstens im Interesse des eitlen Außenministers selbst,
dann heißt dies, von der Außenpolitik des Bundes ist keine substanzielle Unterstützung für das Verhältnis der USA zu Deutschland bzw. zu Baden-Württemberg zu erwarten.
Lesen Sie Zeitung! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. „Financial Times Deutschland“, ich kann sie Ihnen geben. Herr Fischer, ich pflege selber zu lesen.
Es geht sicher auch auf diese Außenpolitik der Bundesregierung zurück, dass der Truppenabzug aus Europa in besonderem Maße deutsche Kommunen trifft – mit allen wirtschaftlichen Folgen.
Da gehen auf einen Schlag Arbeitsplätze und Kaufkraft in nicht unerheblichem Maße verloren. Es spricht aber für die Stabilität der Demokratie in den USA, dass sich die deutsch-amerikanischen Differenzen im Zusammenhang mit dem Irak-Konflikt letztlich nicht auf die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen ausgewirkt haben
und Boykottaufrufe einzelner Kongressabgeordneter im Nichts versandet sind.
Wir Abgeordnete des Wirtschaftsausschusses waren schon beeindruckt, als wir auf unserer Reise im Oktober letzten Jahres miterleben durften,
mit welcher Ernsthaftigkeit und Anteilnahme die deutschamerikanischen Wirtschaftskammern den Tag der Deutschen Einheit begingen.
Sie dokumentierten damit, dass sie die Wiedervereinigung Deutschlands als gemeinsames Projekt der USA und Deutschlands begreifen.
Gemeinsam erlebte Geschichte – 40 Millionen US-Amerikaner bekennen sich zu ihrer deutschen Herkunft – und jahrelange Aufenthalte von Amerikanern in Deutschland als Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte haben einen Boden bereitet, auf dem wir säen und den wir nicht mutwillig zertrampeln sollten.
Wir sind deshalb gut beraten, die Beziehungen zwischen den USA und Baden-Württemberg direkt von Landesseite aus zu knüpfen und auszubauen. Deswegen unterstützen wir die vielfältigen Kontakte, die die Landesregierung mit den politischen Vertretern der Vereinigten Staaten pflegt, die Unternehmerreisen, die von der GWZ bzw. deren Nachfolgeorganisation organisiert und vom Wirtschaftsministerium politisch begleitet werden, sowie auch Messebeteiligungen in den USA,
die zum Teil vom Land finanziell unterstützt werden, sei es im Bereich der Biotech-Branche oder der Verlage.
Dass die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den USA und Baden-Württemberg stimmen, beweisen auch die seit Jahren kontinuierlich ansteigenden gegenseitigen Investitionen in den jeweiligen Ländern. Von den Unternehmen aller Länder investieren baden-württembergische Unternehmen am meisten in den USA; auf dieses Land entfallen 41 % der gesamten Auslandsinvestitionen.
Es freut uns, dass auch die Hochschulen durch zahlreiche Partnerschaftsabkommen sowie mit Studienaufenthalten von Dozenten und Studierenden zeigen, dass wir in Wissenschaft und Forschung den Anschluss an die Weltspitze halten, von der Mikrosystemtechnik bis zur Brennstoffzellentechnologie.
Angesichts der steigenden Ölpreise, die nach Meinung von Experten die deutsche Konjunktur dämpfen, sollten wir gerade im Bereich der Brennstoffzellentechnologie alle Anstrengungen unternehmen und die Zusammenarbeit stärken, um hier bald zu marktfähigen Ergebnissen, zum Beispiel im Bereich des Automobils, zu kommen. Denn die neuen Wachstumsmärkte, wie zum Beispiel China, werden dauerhaft einen wachsenden Energieverbrauch haben.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die USA für Baden-Württemberg als Wirtschaftspartner und Partner in Wissenschaft und Forschung von größter Bedeutung und nicht ersetzbar sind.
Wirtschaft, Hochschulen und Landespolitik sind hier gut aufgestellt.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Landesregierung in ihren Bemühungen, auch in Zukunft die guten Beziehungen zu den USA auf allen Ebenen zur Sicherung des Wohlstands der Baden-Württemberger zu festigen und weiter auszubauen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Diese Anpassung muss schon zum 1. Januar nächsten Jahres erfolgen. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass diese Anpassung im Wesentlichen eine kostenneutrale Umsetzung der neuen Professorenbesoldung zum Ziel hat. Mit diesem Gesetz sollen keine Einsparungen durch die Hintertür bei den laufenden Bezügen oder bei den Versorgungsbezügen eingeführt werden, sondern der grundlegende, qualitative Neuansatz bezieht sich darauf, dass das derzeit gültige Besoldungsrecht mit seinem Anciennitätsprinzip in Form von Dienstaltersstufen einen Automatismus festschreibt, der mit steigendem Lebensalter – automatisch, ohne dass eine Leistungsverbesserung gefordert würde – zu höheren Bezügen führt. Anstelle dieses Anciennitätsprinzips soll das Leistungsprinzip in das vorliegende Landesbesoldungsgesetz eingebaut werden.
Diese Zielsetzung wird unserer Meinung nach durch die völlige Abschaffung der Dienstaltersstufen, durch die Ein
führung von Leistungsbezügen und durch die Einführung von Zulagen für die Wahrnehmung von besonderen Funktionen und Aufgaben in der Hochschule erreicht, wozu übrigens auch die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zählt.
Dies wird in der von Herrn Kollegen Junginger angesprochenen Rechtsverordnung klargestellt. Das wurde uns im Finanzausschuss so beantwortet. Insofern halten wir den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3614-3, für völlig obsolet.
Baden-Württemberg konnte beim neuesten bundesweiten Ranking der Hochschulen immerhin sieben seiner Hochschulen unter den ersten zwölf platzieren. Ein solches Spitzenergebnis ist selbstverständlich eine Bestätigung unserer erfolgreichen Hochschulpolitik, aber gleichermaßen auch eine Verpflichtung für die Zukunft. Diesen Spitzenplatz gilt es zu verteidigen. Im Wettbewerb um die fähigsten Köpfe in Forschung und Lehre sind natürlich auch die Besoldungen ein wichtiger Verhandlungsbestandteil, nicht nur – wie der Rechnungshof gesagt hat – die Forschungsbedingungen. Professoren sind auch nur Menschen.
Baden-Württemberg nimmt im Bundesländervergleich, was das Besoldungsniveau angeht, an Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Kunsthochschulen den ersten Rang ein. Bei den Fachhochschulen ist dies derzeit nicht der Fall. Deswegen haben wir hier auch eine Erhöhung um durchschnittlich 1 000 € vorgesehen, damit wir auch im Bereich der Besoldung der Fachhochschulprofessoren auf den ersten Platz kommen. Auch an Fachhochschulen gibt es einen Wettbewerb um qualifizierte Lehrkräfte, insbesondere im gewerblichen und technischen Bereich. Auch hier wollen wir natürlich erfolgreich sein.
Sowohl das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes als auch das vorliegende Landesbesoldungsgesetz ermöglichen grundsätzlich eine weitere Erhöhung des Vergaberahmens. Dies ist uns wichtig. Die CDU-Fraktion sieht aber angesichts der konkreten momentanen Haushaltslage derzeit keinen finanziellen Spielraum für eine weitere Erhöhung des Vergaberahmens. Deshalb ging aus unserer Sicht der Änderungsantrag, der im Finanzausschuss von den Grünen gestellt wurde und der zu jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von 32 Millionen € sowie einer zusätzlichen Steigerung von Versorgungsansprüchen geführt hätte, völlig an der finanzwirtschaftlichen Realität des Landes Baden-Württemberg vorbei.
Aus diesem Grund haben Sie diesen Änderungsantrag heute nicht mehr vorgelegt. Insofern hat auch bei Ihnen ein Einsichtsprozess stattgefunden.
Der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von einem schlanken Gesetz. Wichtige Regelungen werden in einer Rechtsverordnung geklärt. Wegen der finanzwirtschaftlichen Bedeutung – da möchte ich die Worte des Kollegen Junginger be
stätigen – haben wir im Finanzausschuss fraktionsübergreifend und einmütig wie selten beschlossen, dass diese Rechtsverordnung der Zustimmung des Finanzausschusses bedarf und deshalb dort einer Diskussion unterzogen wird.
In der Diskussion im Finanzausschuss hat die Stellungnahme des Rechnungshofs selbstverständlich eine wichtige Rolle gespielt. Diese Stellungnahme des Rechnungshofs wurde breit erörtert und ist auch durch die Presse gegeistert. Insofern möchte ich hier schon darauf Bezug nehmen.
Der Rechnungshof befürchtet, dass durch die Berücksichtigung der Leistungszulagen bei der Berechnung der Versorgungsbezüge eben keine Kostenneutralität entstünde. Er befürchtet zusätzliche Versorgungsanwartschaften in der Zukunft: Kostenbelastungen, die nicht mehr beherrschbar seien. Hierzu wurde im Finanzausschuss vonseiten des Finanzministeriums überzeugend dargelegt, dass dies nicht stimmt, sondern dass, wenn man lediglich die Grundgehälter und keine Leistungszulagen berücksichtigen würde, eine gewaltige Absenkung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Professoren die Folge wäre. Es käme zu einer deutlichen Absenkung der Versorgungsbezüge bei einer einzigen Beamtengruppe, und dies kann natürlich im Hinblick auf den Universitätsstandort Baden-Württemberg nicht gewollt sein.
Insofern müssen von der Logik her auch befristete Leistungsbezüge grundsätzlich ruhegehaltfähig sein,
und dies muss Bestandteil des Gesetzes sein. Im Kern wird für Professoren ein Mindestsatz von 40 % des Gehalts für die Ruhegehaltfähigkeit übernommen; für Professoren an den Universitäten ist die Überschreitung des Mindestsatzes – und diese war auch ein Kritikpunkt des Rechnungshofs – aber ganz genau in definierten Stufen und dem Volumen nach begrenzt. Das heißt, es ist auch vom Volumen her genau absehbar, welche Versorgungsbezüge auf das Land zukommen.
Insofern ist in diesem Punkt die Argumentation des Rechnungshofs aus unserer Sicht nicht stichhaltig.
Mit dieser Regelung werden im Übrigen auch die vom Rechnungshof hoch gelobten Regelungen von RheinlandPfalz dem System nach übernommen, und in der Summe haben wir hier auch eine Kostenneutralität.
Wer grundsätzlich eine Absenkung der Versorgungsbezüge der Beamten will, muss dies auch so sagen. Dies müsste aber für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten; man kann nicht ganz gezielt eine Beamtengruppe herausgreifen.
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP haben heute einen Änderungsantrag eingebracht, der die Veränderungen, die sich aufgrund der Verwaltungsreform ergeben, noch berücksichtigt. Ohne diesen Änderungsantrag würden die mit der Verwaltungsreform getroffenen Änderungen wieder rückgängig gemacht; darauf geht, glaube ich, der Finanzminister noch einmal ein.
Ich komme zum Schluss: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine leistungsbezogene Professorenbesoldung, die aus unserer Sicht längst überfällig war, und nach Meinung des Rechnungshofs wird mit dieser Reform auf überzeugende Weise Neuland betreten. Ich möchte mich diesen Worten des Rechnungshofs anschließen. Dieses Neuland müssen aber jetzt nicht nur die Parlamentarier, sondern auch die Hochschulen selbst betreten, was ihnen aufgrund ihrer stärkeren Autonomie ja möglich ist. Es wird interessant sein, zu sehen, in welchem Umfang die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzminister Stratthaus hat im Detail die wesentlichen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes vorgestellt. Insofern will ich nicht mehr auf die Details eingehen. Ich möchte aber doch einige wesentliche Punkte benennen.
Immer wieder wurde in der Vergangenheit – auch schon zu meiner Studentenzeit – in der öffentlichen Diskussion eine leistungs- und wettbewerbsorientierte Besoldung von Hochschulprofessoren verlangt. Es wurde kritisiert, dass Professoren Gehaltssteigerungen mit dem Automatismus „steigendes Lebensalter“ bekommen bzw. „ersitzen“ können, dass sich aber Qualität und Engagement zum Beispiel gerade in der Lehre finanziell nicht auszahlten bzw. mangelndes Engagement oder mangelnde Leistungen sich nicht negativ auf das Gehalt auswirkten.
Mit der vorliegenden Neuordnung wird dieser Kritik begegnet. Denn der Einstieg in eine leistungsbezogene Professorenbesoldung wird jetzt vollzogen, wenn es auch angesichts des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens nur ein Einstieg sein kann. Meiner Meinung nach ist aber die Absenkung der festen Grundgehälter und die völlige Abschaffung der so genannten Dienstaltersstufen eine gewaltige Änderung der bisherigen Besoldungsstruktur. Ich meine sogar,
dass es sich um einen Quantensprung handelt, der vor Jahren noch undenkbar war.
Professoren, die in Zukunft mehr als ihre Grundgehälter verdienen wollen, müssen sich dies durch besondere Leistungen in Forschung und Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erarbeiten. Dann und nur dann erhöht sich ihr Gehalt durch so genannte Leistungsbezüge.
Dass auch Zulagen für die Wahrnehmung von besonderen Funktionen und Aufgaben in der Hochschule verdient werden können, stärkt die Bereitschaft, sich in der und für die Hochschule neben Forschung und Lehre zu engagieren, zumindest zeitlich befristet.
Das heißt natürlich im Umkehrschluss: Wer keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des Gesetzes erbringt, wer sich nicht für besondere Funktionen in der Hochschule zur Verfügung stellt, wird in Zukunft weniger als heute verdienen. Das heißt, es wird in Zukunft bei unterschiedlichen Leistungen eine Gehaltsspreizung bei den Professoren geben, und diese Gehaltsspreizung ist auch gewollt. Damit wird endlich eine Motivationsgrundlage für stärkeres Engagement und noch bessere Leistungen geschaffen. Damit wird Leistung nicht nur von den Studenten, sondern auch von den Professoren verlangt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität der Hochschulen hängt eben nicht nur von Raumausstattung und Forschungsbedingungen ab, sondern sie hängt auch ganz maßgeblich von der Qualität der lehrenden Personen ab.
Deshalb ist der Wettbewerb um die Besten bei Berufungsund Bleibeverhandlungen groß. Wir wollen unseren Studenten größtmögliche Qualität an unseren Hochschulen bieten. Deshalb wollen wir die Position baden-württembergischer Hochschulen stärken, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen dieser Verhandlungen Zulagen zu gewähren.
Zur gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit trägt auch bei, dass bei der Höhe der einzelnen Zulagen ein weitreichender Spielraum nach oben eingeräumt wird und diese Grenze in Einzelfällen sogar überschritten werden kann, um Professoren aus dem Ausland oder aus der Wirtschaft zu gewinnen bzw. um Abwanderungen zu verhindern.
Dass die Vergabe der Leistungsbezüge durch die Hochschulen selbst erfolgt, stellt eine weitere Stärkung der Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen dar. Wir sind mit der vorliegenden Neuregelung sowohl im Bereich der Fachhochschulprofessoren als auch im Bereich der Hochschulprofessoren bundesweit an der Spitze des Besoldungsdurchschnitts. Der Herr Finanzminister hat es eben erwähnt. Ich glaube, wir können es nicht oft genug wiederholen. Wir sind damit gut gerüstet im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte.
Andere Bundesländer sind ebenfalls dabei, dieses Bundesgesetz umzusetzen. Es muss ja zum 1. Januar 2005 umge
setzt sein. Andere Bundesländer setzen dieses Gesetz in seiner Gänze nur kostenneutral um. Baden-Württemberg legt hier für den Bereich der Fachhochschulen 2 Millionen € drauf. Dies ist ein gewaltiger Schritt. Natürlich hätten die Hochschulpolitiker unserer Fraktion gern mehr gehabt. Das ist jedoch angesichts der derzeitigen Haushaltslage einfach nicht darstellbar,
aber auch nicht für alle Ewigkeiten ausgeschlossen. Wenn sich je aufgrund besserer Konjunktur die Einnahmesituation verändert, besteht hier sicher neuer Entscheidungsbedarf.
Ich möchte auch betonen, dass es aus Gründen des Vertrauensschutzes selbstverständlich Übergangsregelungen gibt. Im Ergebnis wird die neue Besoldungsregelung nur bei Stellenneubesetzungen, bei Stellenwechsel oder auf Antrag der Betroffenen zur Anwendung kommen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, wie zum Beispiel Rektoren oder Kanzler, erst ab der Amtsperiode, die nach dem 1. Januar 2005 beginnt. Durch diesen eingebauten Bestandsschutz können natürlich die Gestaltungsmöglichkeiten dieses Gesetzes erst im Laufe der Jahre voll wirksam werden, nämlich dann, wenn sich der Zulagentopf durch Pensionierungen entsprechend füllt. Inwieweit und wie schnell von diesen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, hängt selbstverständlich von der jeweiligen Hochschule ab, ich meine von der Reformfreudigkeit der Hochschulen. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der lange geforderte, aus meiner Sicht längst überfällige Einstieg in eine leistungsbezogene Besoldung an unseren Hochschulen vollzogen. Dadurch wird die Leistungsbereitschaft und Motivation der Lehrenden gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen verbessert. Der Einstieg ist haushaltspolitisch vertretbar. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schmiedel hat zwar eine Rede gehalten, aber mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf hatte diese Rede relativ wenig zu tun.
Der heutigen Zeitung ist zu entnehmen, dass der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wie im letzten Jahr auch für dieses Jahr ein Wirtschaftswachstum von rund 1,5 bis 2 % vorsieht. Wir sind natürlich nach den Erfahrungen des Jahres 2003 etwas gebrannte Kinder. Denn das angekündigte Wachstum von 2 % hat letztendlich mit einer Rezession, mit einem „Minuswachstum“ von 0,1 %, geendet.
Allerdings kann man jetzt feststellen, dass es doch Indikatoren dafür gibt, dass auch für unsere Wirtschaft, für die baden-württembergische Wirtschaft, ein gewisses Wachstum erwartet werden kann. Die Auftragsbücher beim Maschinenbau und bei der Elektroindustrie werden dicker. Die Konjunkturlokomotiven USA und Japan sorgen für eine Beschleunigung der konjunkturellen Entwicklung. Da Baden-Württemberg speziell mit diesen Ländern sehr gute Außenhandelsbeziehungen hat, können wir, glaube ich, bei aller Vorsicht doch erwarten, dass sich die Situation in Baden-Württemberg 2004 verbessern wird, sodass doch ein gewisses Wachstum, wenn auch nicht unbedingt 1,5 bis 2 %, zu erwarten ist.
Ich rede nicht wie Sie ständig dieses Land schlecht.
Wir hoffen, dass von dieser Erholung mittelfristig auch das Handwerk profitiert. Wir haben gestern gelesen, dass die Stimmung im Handwerk schlecht ist. Wir hatten im letzten Jahr 4 % Umsatzrückgang, einen Verlust von 25 000 Arbeitsplätzen und 1 000 Unternehmensschließungen. Dies war das Ergebnis der katastrophalen rot-grünen Bundesregierung mit ihrer Rezessionspolitik im letzten Jahr.
Was wahr ist, muss wahr bleiben; ich kann nichts dafür.
Trotz Haushaltskonsolidierung konnten aber im vorliegenden Haushaltsplanentwurf die wichtigsten Bereiche der Wirtschaftspolitik in ihrer Substanz erhalten werden:
berufliche Bildung, Technologieförderung. Neue Akzente wurden gesetzt:
die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Anpassung an den strukturellen Wandel, die Förderung der BIOPRO Baden-Württemberg GmbH.
Viele Haushaltsansätze – darüber freue ich mich besonders – gehen auf Empfehlungen der Mittelstandsenquetekommission zurück.
Zentrales Problem des Mittelstands ist die Kreditfinanzierung. Schlechte Eigenkapitalausstattung und Anwendung der Basel-II-Kriterien der Banken machen eine Kreditfinanzierung schon heute schwierig. Deshalb begrüßen wir es, dass die Mittel zur Verbilligung von Kapitalbeteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im Wesentlichen gehalten wurden und die Darlehensprogramme mit dem Schwerpunkt auf dem Gründungs- und Wachstumsfinanzierungsprogramm beibehalten wurden.
Technologieförderung, Eliteförderung und Spitzenforschung sind inzwischen auch Schlagworte der Bundesregierung. Allerdings folgen diesen Worten keine Taten.
Deshalb, Herr Schmiedel, kann man es nicht oft genug betonen: Baden-Württemberg ist führend mit einem Haushaltsanteil von 3,9 % für Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Es ist auch völlig unbekannt, dass Baden-Württemberg – wir hatten dies im Ausschuss diskutiert – eines der führenden Bundesländer auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt ist. Auch wenn die Branche nur knapp 10 000 Arbeitsplätze stellt, so ist sie aufgrund ihrer Funktionstechnologie doch Schrittmacher mit Ausstrahlung auf andere Wirtschaftszweige. Sie hat eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet neuer Werkstoffe und auf dem Gebiet der Mikroelektronik, Kommunikations- und Messtechnik.
Mit der Offensive Biotechnologie mit 29 Millionen € bringen wir das Land Baden-Württemberg im Bereich Biotechnologie noch weiter nach vorne. Die hinzugekommene Förderung der Dienstleistungsgesellschaft BIOPRO als zentrale Anlaufstelle wird selbstverständlich national und international den Biotechnologiestandort Baden-Württemberg stärken.
Berufliche Bildung: Der Handwerkstag, das Handwerk hat immer die Befürchtung, dass es zu Einschnitten kommt. Wir behalten die finanzielle Förderung bei den überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen und bei mit ESF-Mitteln geförderten Maßnahmen im Wesentlichen bei,
und wir haben jetzt neu ein Programm für die Weiterqualifizierung von Frauen, die aufgrund von Kindererziehungszeiten oft benachteiligt sind, gestartet, sodass mit ganz gezielten Qualifizierungsprogrammen nach der Erziehungspause der Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen kann. Dafür stehen immerhin 1 Million € zur Verfügung; das ist wirklich eine innovative Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Neuordnung der Handwerksordnung – Abschaffung des Meistertitels als Voraussetzung für das Führen eines Handwerksbetriebs – war im letzten Jahr ein großes Thema. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im Vermittlungsausschuss das Schlimmste verhindern.
Trotzdem wurde die Verpflichtung von 94 auf 29 Berufe reduziert.
Sie haben immer gesagt, die Qualifikation im Handwerk werde sich dadurch nicht verschlechtern. Wir haben aus diesem Grund den Mittelansatz beim Meister-BAföG – darauf sind Sie noch gar nicht eingegangen – auch in diesem Jahr beibehalten, und zwar bei 17,2 Millionen €. Der Mittelverbrauch ist im letzten Jahr gestiegen, weil das MeisterBAföG ja auf Initiative des Landes Baden-Württemberg deutlich besser ausgestattet wurde. Wir hoffen, dass die jungen Menschen weiterhin in diese Ausbildung gehen und sich weiterhin der Ausbildung zum Meister unterziehen.
Der Ansatz ist gleich geblieben; das halte ich für ganz wesentlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor wenigen Wochen wurde europaweit ein neues Projekt lanciert, nämlich die Einsetzung von brennstoffzellenangetriebenen Bussen im ÖPNV, so auch in Stuttgart. Das geschah vorneweg mit baden-württembergischen Firmen wie Daimler-Chrysler.
Der Wettbewerb um den Einsatz der Brennstoffzellen in unseren Autos läuft weltweit, worüber wir vom Wirtschafts
ausschuss uns auch in den USA informieren konnten. Die Entwicklung auch hier in unserem Land voranzutreiben hat für uns eine hohe Priorität, und deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Errichtung eines Brennstoffzellenkompetenzzentrums beim Zentrum für Solar- und Wasserstoffforschung in Ulm mit einem Landeszuschuss von 3,3 Millionen DM.
Euro. Sorry.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Wirtschaftsministerium als Verwaltung: Bei der Verschlankung der Landesverwaltung, die ja in diesen finanziell schwierigen Zeiten dringend erforderlich ist, leistet auch das Wirtschaftsministerium seinen Beitrag. Das Ministerium hat im Bereich seines Ressorts zwischen 1997 und 2003 insgesamt 610 Stellen abgebaut.
Das ist eine ganze Menge.