Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

Zum Zweiten zum Thema Windkraft. Wenn man sich die Systematik des Gesetzes ansieht, stellt man fest, dass es sich um eine Umsetzung des Bundesraumordnungsgesetzes handelt – sie ist ja längst überfällig –, dass man aber bei der

Windkraft von jeglicher Systematik abweicht. Da findet ein Systembruch statt, der sich nicht begründen lässt.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Wenn man sich ansieht, wie die Regelung in anderen Bundesländern ist, stellt man fest, dass es hier in Baden-Württemberg eine einmalige Sondersituation gibt.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Nein, nein, das stimmt nicht!)

Eine derartige Sonderregelung für die Windkraft finden Sie in keinem anderen Bundesland.

Diese Sonderrolle der Windkraft hat eine Vorgeschichte. Bekanntlich hat der Ministerpräsident im September des Jahres 2001 eine Runde eingeladen. Es fand ein Gespräch mit den Vorsitzenden oder Repräsentanten des Bundesverbands Landschaftsschutz, des Schwäbischen Albvereins, des Schwäbischen Heimatbundes, des Landesfischereiverbands, des Landesjagdverbands und des Burgenvereins statt. Das waren, wohlgemerkt, keine Experten für Windkraft.

(Abg. Zimmermann CDU: Wer sind die Windkraft- experten?)

Diese illustere Runde hat die Marschrichtung in puncto Windkraft vorgegeben.

(Abg. Schmiedel SPD: Lauter Fortschrittsfeinde! – Gegenruf des Abg. Hofer FDP/DVP: Bei dem Bur- genverein stimme ich zu!)

Kurz darauf, am 24. September 2001, gab es eine Presseerklärung, und die Botschaft aus dieser Runde war klar und eindeutig. Es heißt da: „Unterstützung einer restriktiveren Genehmigungspraxis“, und man fordert: Die planungsrechtlichen Anforderungen an die Genehmigung von Windenergieanlagen sollen verschärft werden.

(Zuruf der Abg. Heike Dederer GRÜNE)

Das hat die Runde entschieden. Windkraftsachverstand wurde nicht hinzugezogen. Der Burgenverein, der Landesfischereiverband und der Landesjagdverband haben mit dem Ministerpräsidenten die Richtung ausgekungelt.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Unglaublich! – Abg. Schmiedel SPD: Unglaublich! Wo ist der Mi- nisterpräsident? – Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)

Was die Runde beschlossen hat und worüber sie eine Presseerklärung herausgegeben hat, wurde der Fraktion praktisch übergestülpt. Mich erinnert das sehr an das Verfahren bei der Verwaltungsreform, wo Herr Teufel im kleinen Kreis etwas ausgekungelt und dann der Fraktion gesagt hat: Ihr müsst das mittragen.

Im Ausschuss sah die Debatte so aus: Es gab Beiträge von den Grünen und von der SPD.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Von uns auch!)

Von Ihnen gab es im Ausschuss keinen Beitrag.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Aber jetzt!)

Die CDU hat einmal einen Zwischenruf gemacht. Ansonsten hat sich die CDU weggeduckt. Die CDU ging auf Tauchstation.

(Abg. Teßmer SPD: Darin sind sie gut, das können sie!)

Der Wirtschaftsminister hat halbherzig geantwortet. Man merkte genau: Er bekommt eine Direktive von ganz oben, und diese wird umgesetzt.

Wenn man jetzt den Beitrag von Frau Brenner gehört hat, hat man festgestellt, dass sie sich zu den strittigen Themen nicht geäußert hat.

(Abg. Seimetz CDU: Aber gut war sie; hervorra- gend hat sie geredet!)

Sie hat munter darum herum geredet, und zu dem eigentlichen Thema, zu dem eine Fraktion Stellung beziehen sollte, hat sie sich ausgeschwiegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Hofer FDP/DVP: Stuttgart zeigt doch, dass es geht! – Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Ich ha- be schon viele Reden über Energie und Windkraft gehalten! – Unruhe)

Ich erinnere mich auch noch an Kabeljaufischerei.

Jetzt zu der Frage: Worum geht es inhaltlich?

(Abg. Hofer FDP/DVP: Ja!)

Herr Hofer, es geht um Themen: erstens um die Pflicht zur Planung und zweitens die Schwarz-Weiß-Regelung.

Erstens: die Frage nach der Pflicht zur Planung. Wer soll die Planung machen?

(Abg. Hofer FDP/DVP: Richtig!)

Es gibt zwei Ebenen: Das ist zum einen die Regionalplanung und zum anderen die kommunale Ebene, auf der man planen kann, also die Flächennutzungsplanung.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Natürlich hat die Regionalplanung Vorteile. Aber die Regionalplanung kann nur Aussagen über regionalbedeutsame Windkraftanlagen machen. Die Strategen der CDU würden ja gern sagen: In Ausschlussgebieten soll garantiert keine Windkraftanlage stehen. Aber wenn wir das wollen, müssen wir auf die Ebene der Bauleitplanung. Andernfalls kann es immer passieren, dass im Ausschlussgebiet eine Windkraftanlage gebaut wird, die eben nicht regionalbedeutsam ist. Dagegen können Sie dann nichts machen.

Das heißt, wenn Sie eine wasserdichte Planung haben wollen und wirklich ein Gebiet von Windkraftanlagen frei halten wollen, müssen Sie neben der Regionalplanung auch noch eine kommunale Planung machen.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Da sagen wir Grünen schlicht und einfach: Die Regionalverbände sollen entscheiden, ob sie das auf der regionalen

Ebene machen, ergänzt durch eine Kommunalplanung, oder ob sie sagen: Die regionale Ebene unterstützt die Kommunen dabei, das auf kommunaler Ebene zu regeln. Subsidiarität heißt, Aufgaben nach unten zu verlagern. Darüber haben wir heute Morgen doch groß geredet.

(Abg. Teßmer SPD: Wo denn?)

Hier können wir das machen, und hier können wir sagen: Gebt ihnen doch die Freiheit, dass sie das machen.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Ich will den Systembruch noch einmal verdeutlichen. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht:

Der konkrete Planungsbedarf soll nicht durch das Gesetz vorgegeben, sondern aus der Region heraus durch den Träger der Regionalplanung ermittelt werden.

Genau das wollen wir bei der Windkraft. Sie sehen auch hier wieder: absoluter Systembruch in puncto Windkraft.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Sie sind sehr allein mit dieser Meinung!)

Wenn man allein steht, heißt das nicht, dass man falsch liegt.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Hofer FDP/DVP: Nein, aber ich weise darauf hin! Ein Männlein steht im Walde!)

Möglicherweise, Herr Hofer, ist die Thematik auch so schwierig, dass manche es nicht blicken

(Abg. Hofer FDP/DVP: Das kann sein!)

und sich deshalb an eine Meinung des Ministeriums anhängen.