Das geben Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP/DVP, ja auch zu. Denn Sie begleiten dieses Gesetz zum Thema Verwaltungskostenbeitrag durch heftige Vorwürfe gegen die rot-grüne Bundesregierung,
die Ihnen ein Studiengebührenverbot auferlegt hat. Sie begleiten diese Diskussion durch Beschwörungen allgemeiner Studiengebühren und betonen, wie gut und sinnvoll diese doch wären. Sie begleiten diesen Gesetzentwurf durch Klagen über die Haushaltslöcher, die unbedingt gestopft werden müssten. Bundesgesetzgeber und Bundesverfassungsgericht haben Ihnen die Erhebung einer Gebühr verboten, und deshalb entscheiden wir heute über einen so genannten Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden.
Etikettenschwindel betreiben Sie auch, was die Berechnungsgrundlage anbelangt. Wir hatten einen Antrag gestellt, in dem wir begehrt haben, eine genaue Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestellt zu bekommen, damit wir auch nachvollziehen können – wir und die Betroffenen –, wie Sie zu dieser Summe von 40 € kommen, die heute beschlossen werden soll. Auf unseren Antrag hat der Minister geantwortet. Wir haben auch die schriftliche Vorlage, die er im Ausschuss vorgelesen hat, bekommen. Darin wird sehr deutlich, wie exakt Ihre Berechnungsgrundlage ist. Zum einen: Sie berücksichtigen Stichproben, die nur in einem Bruchteil der Hochschulen vorgenommen wurden. Sie legen lediglich die Summen zugrunde. Dass diese Summen mit Cent hinter dem Komma versehen sind, suggeriert eine Solidität, die an keiner Stelle in irgendeiner Weise belegt ist.
Dass die Berechnungsgrundlage keine Seriosität besitzt, zeigt sich auch daran, dass das Wissenschaftsministerium
aus diesen fünf Hochschulen und den Berufsakademien einen Durchschnitt berechnet hat, die Berufsakademien mit einem beliebigen Anteil an den Berechnungsergebnissen beteiligt hat und den Durchschnitt dann auch noch unterschritten hat, indem es bei der ersten Berechnung statt von 125,57 € von einem Verwaltungskostenbeitrag von 75 € ausgegangen ist.
Dann gab es einen zweiten Durchgang der Berechnung. Da fielen plötzlich die Musikhochschulen aus der Berechnung heraus, warum auch immer. Es wurde wieder ein Durchschnitt errechnet, und wieder wurde dieser Durchschnitt unterboten. Dieser Durchschnitt wird eine Woche nach dem Urteil unterboten, und es wird immer weniger, was Sie von den Studierenden verlangen. Darüber kann man sich ja freuen. Wenn Sie aber gleichzeitig in der Begründung dieses Gesetzentwurfs klar machen, was Sie herausgenommen haben, dann wird auch deutlich, was auf die Studierenden zukommt, was sie erwarten können. Sie nehmen nämlich die Kosten für das zentrale Prüfungsamt sowie für die Zulassung und die Bewerbung heraus. Das heißt, mit Ihrer heute beabsichtigten Gesetzgebung öffnen Sie die Türen weit für die nächsten Gebühren, nämlich für Gebühren für Prüfungen und für das Bewerbungsverfahren, das die Studierenden nicht wollten und die Universitäten und die Hochschulen in der Form, wie es ihnen jetzt aufgezwungen wurde, auch nicht. Das sind dann Gebühren, die die Hochschulen erheben dürfen und die dann vielleicht, wenn sie Glück haben, in ihren Haushalten bleiben dürfen.
Das Mindeste, was die Studierenden hätten erwarten können, wenn sie schon zugunsten des Landeshaushalts geschröpft werden, wäre, dass Sie die Karten offen legen. Das Mindeste, was sie hätten erwarten können, wären nachvollziehbare Erhebungen. Das Mindeste, was sie hätten erwarten können, wären überprüfbare Berechnungen. So aber schüren Sie Misstrauen, vermehren Sie die Politikverdrossenheit und die Resignation an den Hochschulen.
Der Verdacht liegt nahe, dass Sie deshalb einen so niedrigen Betrag genommen haben, um die Schwelle für weitere Klagen möglichst niedrig zu halten.
Und – das ist das zentrale Argument –, Herr Pfister, Sie schlagen sich Ihr eigenes Argument für allgemeine Studiengebühren selbst aus der Hand. Sie und auch der Kollege Pfisterer sagen immer, Einnahmen aus Studiengebühren müssten an die Hochschulen gehen und deren Etat erweitern. Wenn Sie es nicht einmal schaffen, diesen vergleichsweise geringen Betrag vor dem Finanzminister zu retten, wie wollen Sie es dann schaffen – und wer, glauben Sie, hat dann Vertrauen in Sie? –, den größeren Betrag, den Sie über allgemeine Studiengebühren bekämen, tatsächlich vor dem Finanzminister zu retten?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht die Aufgabe der Studierenden, Haushaltslöcher zu stopfen und bei der Haushaltssanierung mitzuhelfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Bregenzer hat, wie fast immer, Recht:
Es ist richtig, dass uns dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Rückmeldegebühr erhebliche Schwierigkeiten gemacht hat. Die Opposition spricht in solchen Fällen immer von einer Ohrfeige für die Regierung.
Das mag man so sehen. Wenn jetzt aber diese Rückmeldegebühr in einen Verwaltungskostenbeitrag umgewandelt wird, dann muss man wissen, dass dieser Verwaltungskostenbeitrag sicherlich angemessen und gerecht ist.
Ich will aber überhaupt keinen Zweifel daran lassen, worum es geht. Bei der Einführung dieses Verwaltungskostenbeitrags geht es um schiere Finanznot, meine Damen und Herren. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Es geht um schiere Finanznot. Jeder, der zu diesem Gesetzentwurf jetzt Nein sagt, muss wissen, welche Alternativen er hat.
Er hat zunächst einmal die Alternative, auf diese 40 € pro Semester zu verzichten – ehrenwert –, aber er muss wissen, was damit verbunden ist: ein Haushaltsloch, eine Haushaltslücke von etwa 16 Millionen € – das ist der Streitwert. Im Augenblick führt diese Haushaltslücke zu nichts anderem als zu einer globalen Minderausgabe im Etat des Wissenschaftsministers. Unter dem Strich würden die Hochschulen und die Studierenden natürlich darunter leiden. Ich möchte nicht, meine Damen und Herren, dass die Studierenden und die Hochschulen unter einer weiteren globalen Minderausgabe, einer weiteren Lücke im Haushalt leiden. Das ist der Punkt, um den es geht.
Im Übrigen, Frau Kollegin Bregenzer – aber Sie wissen das –, sagt das Bundesverfassungsgericht ja nicht, dass eine solche Rückmeldegebühr grundsätzlich nicht zulässig sei.
Sie ist zulässig, jedenfalls dem Grunde nach; sie ist allerdings der Höhe nach nicht zulässig. Das sehen Sie auch daran, dass es in der Tat andere Bundesländer gibt, die ähnliche Konstruktionen haben. Dazu gehören Berlin und Nie
dann muss man peinlich darauf achten – das ist richtig –, dass die Voraussetzung erfüllt ist, dass dieser neue Verwaltungskostenbeitrag eben nur für ganz bestimmte Verwaltungsleistungen erhoben werden darf, und zwar für Verwaltungsleistungen, die wirklich von allen Studierenden in Anspruch genommen werden. Das heißt umgekehrt, dass bestimmte Bereiche von diesem Verwaltungskostenbeitrag nicht erfasst werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel der gesamte Bereich der Lehre und jegliche Form von fachspezifischer Studienberatung. Weil dem Rechnung getragen worden ist, wird der Betrag von 40 € pro Semester auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden.
Die Opposition hat – meines Erachtens legitimerweise – noch einmal eine genaue Berechnung verlangt, wie man auf diese 40 € kommt. Diese ist vom Minister in der Zwischenzeit vorgelegt worden. Notfalls ist er sicherlich auch bereit, sie im Einzelnen noch zu erläutern.
Aber wenn ich von einer Alternative gesprochen und darauf hingewiesen habe, dass die Alternative zunächst einmal ein aktuelles und nicht zu schließendes Haushaltsloch für die Hochschulen des Landes bedeuten würde, dann will ich schon darauf hinweisen, dass es selbstverständlich auch noch eine andere Alternative gibt. Diese lässt sich wirklich mit dem Wort Studiengebühr umschreiben. Ich will schon noch einmal darauf eingehen. Denn ich habe noch nie einen Hehl aus meiner Meinung gemacht, dass ich diese Gebühren oder Beiträge, mit denen wir im Augenblick arbeiten, im Grunde für eine Hilfskrücke und nur für die zweit- oder drittbeste Lösung halte.
Ich bin dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine allgemeine Studiengebühr einführen. Diese muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die erste Voraussetzung ist, dass nicht der Anschein eines sozialen Numerus clausus damit verbunden ist. Das ist machbar. Unser und auch anderer Leute Modell einer nachlaufenden Studiengebühr könnte der Forderung nach Vermeidung eines sozialen Numerus clausus Rechnung tragen. Natürlich muss dieses Geld – da haben Sie schon Recht –, wenn das Ganze sinnvoll sein soll, im Wesentlichen bei den Hochschulen selbst verbleiben, damit die Hochschulen dann in eigener Regie zum Beispiel darüber entscheiden können, in welchem Umfang sie Verwaltungsgebühren erheben müssen oder nicht erheben müssen. Das wird dann zwischen den Hochschulen natürlich zu einem Wettbewerb führen, der aber nicht mehr von der Politik, sondern autonom von den Hochschulen gesteuert wird. Das wäre mir die liebste Lösung; das gebe ich zu.
Aber Sie wissen, meine Damen und Herren, dass eine solche Lösung im Augenblick rechtlich nicht möglich ist. Das Hochschulrahmengesetz lässt sie nicht zu. Ich begrüße sehr, dass einige Bundesländer in der Zwischenzeit eine Klage angestrengt haben, und ich warte darauf, dass zum Beispiel der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Wowereit,
sich dieser Klage anschließt. Denn auch er hatte sich klar und deutlich für ein Modell einer allgemeinen Studiengebühr in Berlin ausgesprochen.
Liebe Frau Bregenzer, ich wiederhole mein Angebot: Ich bin bereit, diesen Gesetzentwurf noch heute zurückzuziehen, wenn Sie Ihrerseits bereit sind, das gesamte Hochschulrahmengesetz dorthin zu bringen, wo es hingehört, nämlich in den Papierkorb.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Das Erste können Sie, das Zweite nicht! Das wissen Sie!)
Niemand verlangt übrigens – um das abschließend auch noch klar zu machen – von irgendeinem Bundesland, Hochschulgebühren einzuführen.
Aber ich verlange von der Bundespolitik, dass endlich Schluss gemacht wird mit der Gängelung der Länder und der Hochschulen. Ich verlange, dass für diejenigen Bundesländer, die Hochschulgebühren einführen wollen, die Möglichkeit geschaffen wird, dies auch tatsächlich zu tun. Das ist der entscheidende Punkt.