Stimmen. Ein Abgeordneter hat mit Nein gestimmt, vier Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Strauß zum berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt.
Für die Gruppe der stellvertretenden Berufsrichter wurden 93 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Dr. Mattes entfielen 88 Stimmen. Fünf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Dr. Mattes zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt.
Für die Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt wurden 93 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Professor Dr. Kirchhof entfielen 88 Stimmen. Ein Abgeordneter hat mit Nein gestimmt, vier Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Professor Dr. Kirchhof zum Mitglied des Staatsgerichtshofs mit der Befähigung zum Richteramt gewählt.
Für die Gruppe der stellvertretenden Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt wurden 93 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Professor Dr. Roßnagel entfielen 86 Stimmen. Enthalten haben sich sieben Abgeordnete. Damit ist Herr Professor Dr. Roßnagel zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs mit der Befähigung zum Richteramt gewählt.
Für die Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt wurden 93 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Ute Prechtl entfielen 89 Stimmen. Enthalten haben sich vier Abgeordnete. Damit ist Frau Ute Prechtl zum Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.
Für die Gruppe der stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt wurden 93 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Rita Grießhaber entfielen 86 Stimmen. Sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Rita Grießhaber zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts – Drucksache 13/2129
Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen werden. – Sie sind damit einverstanden.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Energiewende und Atomausstieg in Baden-Württemberg – Drucksache 13/1118
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten.
Energiewende und Atomausstieg in Baden-Württemberg: Das in Abschnitt I Ziffer 3 unseres Antrags angesprochene Gutachten zur Erreichung der Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien in den nächsten zehn Jahren und die Handlungsempfehlungen dafür liegen seit einigen Wochen vor.
Ich sage es gleich zu Anfang: Die Landesregierung schneidet in diesem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten richtig mies ab. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Anteil der Kernenergie an der Stromproduktion in Baden-Württemberg bei annähernd 60 % liegt und die beiden größten Kernenergieblöcke in den Jahren 2018 und 2022, also in 15 bzw. 19 Jahren, vom Netz gehen, muss in Baden-Württemberg mehr als in allen anderen Bundesländern gehandelt werden.
Nach wie vor habe ich das Gefühl, Sie wollen den Atomkonsens nicht anerkennen, Sie wollen ihn einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Ich zitiere aus den Schlussempfehlungen des Gutachtens zur Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien:
Vielmehr gilt es, die Zukunft regenerativer Energien aktiv zu gestalten und dabei auch landesspezifische Akzente zu setzen.
Ich möchte gleich dazusagen: In einem Punkt, nämlich bei der Großen Wasserkraft, sind wir uns einig. Die Große Wasserkraft mit mehr als fünf Megawatt Leistung muss ins EEG aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass das EEG nicht alle erneuerbaren Energien erfasst. Aber wenn dann die Novellierung des EEG im Herbst dieses Jahres ansteht, dann sorgen Sie – damit meine ich jetzt die CDU und die FDP – dafür, dass im Bund von CDU und CSU dieser Novellierung auch zugestimmt wird. Es wäre geradezu doppelzüngig, wenn man die Aufnahme der Großen Wasserkraft fördert, das EEG in Summe aber im wahrsten Sinne des Wortes verteufelt oder ablehnt.
Hierzu gehört auch das heute Morgen vom Umweltminister angesprochene 100 000-Dächer-Programm. Hier wurde ein Programm, das sehr gut angenommen wurde, gezielt zu Ende geführt. Für seine Nachfolge ist aber auch vorgesehen, dass durch eine Anpassung des EEG Klarheit über die Randbedingungen geschaffen wird.
... bei gleichzeitig geschickter Nutzung der Förderinstrumente auf Bundesebene stellen [wir] damit den weiteren Ausbau regenerativer Energien in BadenWürttemberg nicht als ökonomische Belastung dar, sondern vielmehr als viel versprechende umwelt-, energie- und wirtschaftspolitische Investition.
Danke schön, Herr Minister Döring, dass Sie zu meiner Rede kommen. Ich hoffe, Sie haben sie auf dem Flur schon etwas mitgehört.
Sie tun in Baden-Württemberg nicht nur zu wenig für den Ausbau der regenerativen Energien, nein, Sie blockieren dadurch, dass Sie Stimmung gegen die regenerativen Energien machen, auch noch die Investitionen,
Im Jahr 2000 – ich nenne Ihnen einmal die Zahlen, Frau Dr. Brenner – lagen die Investitionen in Anlagen der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg bei 250 Millionen €, im Bund dagegen bei 4,4 Milliarden €.
Das heißt, in Baden-Württemberg betrug die Investitionssumme für erneuerbare Energien 6 % von der des Bundes.
Rechnen wir nun – jetzt komme ich zu landesspezifischen Dingen – die Windkraft heraus, so stellen wir fest, dass wir immer noch auf nur 9 % der Investitionssumme des Bundes kommen – also weit weniger, als unserem Anteil, bezogen auf den Bund, entspricht.
Bei einem Anteil von 12 % an den Straßenbauinvestitionen des Bundes für Baden-Württemberg reden Sie davon, dass dies viel zu wenig sei. Ein Anteil von 6 % bei den erneuerbaren Energien wird aber – ohne zu zucken – akzeptiert.
Dabei wäre es doch leicht, für eine Erhöhung der Investitionen zu sorgen. Denn es kommen ohnehin Impulse für Investitionen: 40 % aus dem EEG, 30 % aus vielfältigen Programmen des Bundes, 20 % durch kommunale Förderung, und nur 10 % werden vom Land initiiert. Diese 10 % bedeuten zurzeit ungefähr 7,5 Millionen € pro Jahr.
Es ist schon fast peinlich, dass wir hier neben NordrheinWestfalen auch immer wieder Bayern als Vorbild nennen müssen. Dem Planansatz zur Förderung der erneuerbaren Energien – da liegen uns aktuell nur die Zahlen für 2001 vor – in Höhe von 10,5 Millionen € in Baden-Württemberg standen in Nordrhein-Westfalen und Bayern jeweils über 80 Millionen € gegenüber. In Baden-Württemberg wird eine Erhöhung auf durchschnittlich rund 45 Millionen € jährlich empfohlen. Hierbei müssen zu den Bundesprogrammen zum Beispiel die indirekten Maßnahmen bei der Wasserkraft wie Hochwasserschutz und Gewässerökologie hinzukommen.Wir können dort ja nicht alles auf die Wasserkraft an sich abwälzen. Vielmehr müssen wir auch die umweltund naturschutzpolitischen Verbesserungen sehen. Dazu muss man im einen oder anderen Bereich sicherlich mit Landesmitteln Unterstützung leisten.
Im Biomassebereich können wir Heizwerke einschließlich Wärmeverteilsysteme – also die etwas größeren Anlagen – unterstützen.
Im solarthermischen Bereich ist es wichtig, dass wir uns nicht nur über die Anlagen von Einfamilienhäusern – sie sind ja akzeptiert; davon werden landauf, landab auch einige gebaut –, sondern auch über große Anlagen unterhalten, Anlagen für ganze Siedlungen.
Das gilt auch für die nachfolgenden Nahwärmeversorgungssysteme, die teilweise noch nicht ganz marktfähig sind. Das muss man einfach so sehen.
Vor allem brauchen wir im Bereich der Photovoltaikanlagen sicherlich keine zusätzliche Unterstützung zu Bundesprogrammen. Das wäre wenig sinnvoll. Aber wir müssten in die Bereiche hineingehen, wo wir vor allem Vorbildfunktion haben und wo wir vor allem innovative Technik brauchen – im Bereich der Fassaden, im Bereich der architektonisch interessanten Lösung, damit auch künftig vielleicht ganze Fassaden besser gestaltet werden können.
Wir brauchen große – ich denke hierbei auch wieder an Nahwärme – oberflächennahe geothermische und tiefengeothermische Anlagen. Ich denke, diese müssen wir außerhalb der Bundesförderung hier im Land deutlich stärker fördern.
Ich verstehe nicht, dass nicht so gehandelt wird, wie in Ihrer eigenen Stellungnahme zu dem Antrag geantwortet wird. Dort heißt es nämlich, dass die Verdopplung erreichbar sei, dabei jedoch mit ernsthaften Bemühungen in allen Bereichen begonnen und vonseiten des Landes ein wesentlich höherer finanzieller Aufwand getätigt werden müsse, als dies gegenwärtig der Fall sei.
(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: So können Sie das nicht sagen! – Widerspruch des Ministers Dr. Döring)