Nur, auch wenn diese Geschichte vielleicht eine Kooperation erfahren hat und erfahren könnte, hilft uns das natürlich nicht über das hinweg, was die Milchwirtschaft zu erleiden hat. Das heißt, die ganze Flächenprämie für Grünland und Ackerland ersetzt nicht das, was der Milchwirtschaft droht. Deshalb müssen wir dort ansetzen. Es sind eben nicht 80 %, sondern man muss im Grunde die Agenda 2000 einrechnen, und dann sind es ganz konkret nur 56 % Ausgleich. Deswegen kommt das zustande, was ich vorhin mit einem Einkommensverlust von 30 bis 40 % angesprochen habe.
Ich biete also an, den konkreten Einzelfall zu betrachten. Ich bin sehr dankbar, wenn der Ausschuss da mitmacht. Es hat keinen Wert, dass wir uns da irgendetwas vormachen. Es ist eine ganz schwierige Situation für die Landwirtschaft.
Jetzt hätte ich eine dringende Bitte. Sie wissen doch, wie schwierig es ist. Achten Sie doch darauf, dass nicht im Wege der Haushaltskürzung – Bund, Bundessozial-, Bundesagrarpolitik – und im Wege der Steuerreform die Landwirtschaft an weiterer Stelle gebeutelt wird.
Wir sind nämlich im Zug der aktuellen Diskussion wieder mitten in der Grundsatzfrage: Wie viel Landwirtschaft können wir uns erlauben, und was können wir für die Pflege und die Landschaftserhaltung ausgeben?
Gerade in der „Welt am Sonntag“ sagt uns Horst Siebert, der bekannte frühere Weise vom Sachverständigenrat: Man kann doch nicht die Landschaftspflege bezahlen; da könnte dann jeder Golfplatzbesitzer daherkommen und Geld verlangen. Das ist eine Stimmung, die wir gemeinsam bekämpfen müssen, weil wir Ja zum Paradigmenwechsel sagen: nicht mehr in die Produktion, aber auf der Grundlage der Produktion eine Entlohnung für die Landschaftserhaltung. Das muss das Konstrukt sein, auf dem wir aufbauen können.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucksache 13/2160
Dazu rufe ich die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 13/2271-1, 13/2271-2 und 13/2271-3, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2271-4, auf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes, der für die Schülerinnen und Schüler nach unserer Einschätzung weit
reichende Folgerungen nach sich zieht. Deshalb beantragen wir nach § 38 der Geschäftsordnung, dass zu diesem Punkt die zuständige Ministerin herbeigerufen wird.
Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer für die Herbeirufung von Frau Ministerin Dr. Schavan ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Damit ist beschlossen – –
(Zurufe von der CDU: Das war nie die Mehrheit! – Abg. Kübler CDU: Nie im Leben war das die Mehrheit!)
Das war sogar ganz eindeutig. Das Erste waren etwa zehn Abgeordnete mehr. Es war also deutlich die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, da Herr Abg. Hillebrand als Schriftführer das von mir festgestellte Ergebnis der Abstimmung bestritten hat, müssen wir nach der Geschäftsordnung eine erneute Abstimmung durchführen.
Ich lasse deshalb noch einmal abstimmen: Wer für die Herbeirufung der Ministerin ist, den bitte ich um ein deutliches Handzeichen. –
(Abg. Birgit Kipfer SPD zur CDU: Sie wollen die Ministerin nicht haben? – Gegenruf des Abg. Rüeck CDU: Wir haben sie ständig! – Abg. Wa- cker CDU: Ich sage gleich etwas dazu! – Abg. Teß- mer SPD: Das ist eine Unverschämtheit, dass ne- ben dem Präsidenten ein Blinder sitzt! – Abg. Wal- ter GRÜNE: Jetzt zweifle ich das Ergebnis an!)
(Abg. Fischer SPD: Das hat doch mit Demokratie nichts mehr zu tun! Das ist unfair! – Weitere Zu- und Gegenrufe von der SPD und der CDU)
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Walter GRÜNE: Jetzt kann man das auch wieder anzwei- feln!)
Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Fischer, Sie können davon ausgehen, dass ich Sie persönlich sehr schätze. Ich kann mir aber die Bemerkung nicht verkneifen, dass in jedem Ministerium eine so genannte Amtsspitze die Geschicke des Ministeriums führt.
Zu dieser Amtsspitze gehört die Ministerin, gehören gleichzeitig aber auch der Staatssekretär und der Ministerialdirektor. Es ist guter Brauch, dass der Staatssekretär die Position der Landesregierung hier genauso verkünden darf. Insofern ist es mehr als gerechtfertigt, dass bei der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs sehr wohl Herr Staatssekretär Rau die Position der Landesregierung wiedergibt, meine Damen und Herren,
Meine Damen und Herren, ich beziehe mich im Besonderen auf die Beratungen bei der ersten Lesung. Ich darf für die CDU-Fraktion nur besondere Bausteine dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung herausgreifen.
Es ist keine Frage, dass der Gesetzentwurf zum einen formale Kriterien aufgreift, zum anderen aber eine abschließende Pointierung eines umfassenden Reformvorhabens vornimmt, beispielsweise der flächendeckenden Einführung des achtjährigen Gymnasiums, der sehr lange Beratungen vorangegangen sind und wo wir heute dementsprechend deutliche Signale in das Land senden wollen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass wir die Kooperationsklassen von Hauptschulen und Berufsvorbereitungsjahr in das Gesetz aufnehmen wollen, nachdem wir damit in Modellen gute Erfahrungen im Land gesammelt haben. Insofern ist es folgerichtig, dass wir heute die Aufnahme in dieses Gesetz beschließen.
Darüber hinaus wollen wir – das hat das Ministerium auch in der letzten Debatte ausgesagt –, dass Kooperationen zwischen Förderschulen und Berufsvorbereitungsjahr in Form von Modellen in die Wege geleitet werden sollen. Deswegen handelt es sich hier um einen Schulversuch.
Dies müssen wir zunächst nicht in das Gesetz aufnehmen. Dabei beobachten wir diese Entwicklung sehr wohlwollend und werden in einigen Jahren mit Sicherheit eine entsprechende Novellierung vornehmen.
Die frühe Einschulung – in diesem Falle bin ich auch der Opposition ausdrücklich dankbar – findet hier in diesem Hause Konsens. Es ist auch wichtig, dass wir die frühere Einschulung erst ab dem Schuljahr 2005 in Stufen vornehmen: zum einen, damit die Eltern der Kindergartenkinder