Günter Fischer
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Herr Präsident, nachdem die Regierung relativ lange geredet hat, weit über die Redezeiten der Fraktionen hinaus, beantrage ich eine Verlängerung der Redezeiten für die Fraktionen.
Jeweils drei Minuten.
Lieber Kollege Seimetz, ob es so schnell geht, weiß ich nicht. Aber ich werde die Redezeit von fünf Minuten nicht überziehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass dieser interfraktionelle Antrag zustande kam.
Ich möchte ein paar grundlegende Ausführungen machen, vielleicht etwas ausführlicher als die des Kollegen Heinz.
Im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen in BadenWürttemberg ist ein gemeinsames Vorgehen notwendig. Das Urheberrecht spielt deshalb in diesem Fall keine Rolle. Der Kollege Drexler hat diese Initiative bei einer Veranstaltung in Karlsruhe vorgeschlagen, und es sind alle mit aufgesprungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der Konzentration der Sparten Informationstechnologie der Sparkassenver
bände wurden im Jahr 2001 die Rechenzentren der Sparkassen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz in der Sparkassen-Informatik zusammengeführt.
Von den insgesamt sieben Standorten sind – Kollege Heinz hat es erwähnt – zwei in Baden-Württemberg, und zwar ein Standort in Karlsruhe und ein Standort in Fellbach. Die Beteiligten haben seinerzeit festgelegt, dass beide eine Standortgarantie bis Ende 2006 erhalten und betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 auszuschließen sind.
Was bedeutet dies? Sowohl in Fellbach als auch in Karlsruhe sind, lieber Kollege Heinz, jeweils 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und etwa 100 Personen als Zulieferer im Dienstleistungsbereich betroffen.
Ich bin froh, dass wir heute – das betone ich deutlich – keine landsmannschaftliche Diskussion „Baden gegen Württemberg“ führen.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, diese ca. 1 000 qualifizierten Arbeitsplätze in unserem Bundesland zu erhalten.
Die Vorteile, welche beide Standorte auszeichnen, müssen von der Landesregierung massiv gegenüber den Verantwortlichen des Sparkassenverbands Baden-Württemberg vertreten werden. Nach unserer Einschätzung spricht nichts dagegen, dass Fellbach als Produktionsstandort erhalten bleibt; denn nach der Verlagerung von Karlsruhe nach Fellbach hat sich dieser Bereich positiv entwickelt. Hingegen hat Karlsruhe einen Standortvorteil im Bereich Software. Die Nähe zur Universität mit den in Europa an erster Stelle liegenden Bereichen Informationstechnik und Informatik sollte weiterhin genutzt werden und ist durch nichts auszugleichen. Das kann auch bewiesen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen eine Überprüfung zur Optimierung der Arbeitsabläufe, wie in dem Brief von Herrn Haasis vom Sparkassenverband angedeutet, nicht ab.
Die Diskussion muss aber mit allen Betroffenen an beiden Standorten offen geführt werden. Dort, wo Verlagerungen zum gesamten Erhalt notwendig sind, kann man sich einer vernünftigen Lösung nicht verschließen. Um aber eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln, deren Ergebnisse dann
zum Fortbestand der Einrichtungen in Karlsruhe und Fellbach führen, müssen alle Betroffenen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Bei diesem Vorgang hat die Landesregierung Einflussmöglichkeiten. Diese müssen nach unserer Einschätzung genutzt werden. Wir dürfen bei Arbeitsplatzverlusten nicht immer nur hier hinstehen und unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass wir vonseiten der Politik auf die Entscheider in der freien Wirtschaft keinen Einfluss haben.
Dort, wo wir als Politiker Einfluss nehmen können, wie in diesem Fall, dürfen wir uns der Verantwortung nicht entziehen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen herzlichen Dank für den gemeinsamen Antrag. Ich hoffe, dass er uns in der Sache weiterbringt.
Da dies auch meine letzte Rede an dieser Stelle ist, würde ich mich freuen, wenn dieser Rede auch im Interesse unseres Standorts Baden-Württemberg Erfolg beschieden wäre.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Dr. Noll, Sie haben jetzt die ganze Zeit erzählt, was Sie anders machen wollen.
Ihre Fraktion ist ja einer der beiden Koalitionspartner. Ich habe jetzt die konkrete Frage: Was sind Sie am Fragebogen zu verändern bereit, und wo sind Sie bereit, im Bereich Härtefallkommission Veränderungen einzuführen, um zu vermeiden, dass das passiert, was Kollege Birzele erwähnt hat, dass nämlich, auch wenn sich die Härtefallkommission für ein Bleiberecht entscheidet, das Ministerium dies trotzdem ablehnt? Wo konkret sind Sie bereit, in der Regierung auf eine Veränderung hinzuwirken?
Herr Präsident, ich beantrage über diesen Antrag namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, ich beantrage namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, ich beantrage auch über diesen Antrag namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute in zweiter Lesung abschließend den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu beraten.
Mein Kollege Frieder Birzele ist bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 28. Juli an dieser Stelle ausführlich auf die einzelnen Punkte eingegangen. Es ist daher sehr bedauerlich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP/DVP, in der vergangenen Woche auch im zuständigen Ausschuss die Gründe, welche eine Beschlussfassung erst im November oder Dezember richtig erscheinen lassen, abgelehnt haben.
Umso wichtiger ist es, dass ich auf die Einzelpunkte nochmals näher eingehe. Ich weiß, dass Ihnen das nicht passt, aber ich darf daran erinnern, dass Sie die anderen Fraktionen, nämlich die SPD und die Grünen, bei dieser Beratung im Voraus überhaupt nicht mitgenommen haben. Fakt ist, dass der Landtag am 27. Juli letzten Jahres ausdrücklich beschlossen hat, eine unabhängige externe Diätenkommission einzuberufen, die verschiedene mit der Abgeordnetenentschädigung zusammenhängende Fragen ausführlich behandeln sollte. Diese unabhängige Kommission sollte im Herbst 2004 eingesetzt werden und zugleich mit dem nächsten Bericht des Landtagspräsidenten, nämlich im April dieses Jahres, ihre Vorschläge vorlegen.
Dazu ist es nicht gekommen, weil uns die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen veranlasst hat, abzuwarten, was in diesem Bundesland beschlossen wird. In Nordrhein-Westfalen ist ein Bruttomodell beschlossen worden, ein Modell also, das die Abgeordnetenentschädigung, die Pauschalen und die Altersversorgung in eine einzige steuerpflichtige Vergütung einbezieht. Dementsprechend sind natürlich ganz unterschiedliche Regelungen zu treffen. Deshalb haben wir bereits bei den Haushaltsberatungen des Einzelplans 01 – Landtag – einen Entschließungsantrag einbringen wollen, nach dem entsprechend der Beschlusslage in Nordrhein-Westfalen verfahren werden sollte. Darüber hinaus fordern wir eine konsequente Unvereinbarkeit zwischen der Wahrnehmung eines Mandats und einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Man ist dann schließlich übereingekommen – und nun kommt das erwähnte Problem –, dass unter den Fraktionsvorsitzenden über diese Thematik gesprochen werden solle, und dies geschah dann auch. Die Fraktionsvorsitzenden haben dann Anfang Juli beschlossen, eine Kommission einzurichten – bestehend aus dem Präsidenten des Landtags, dem Präsidenten des Rechnungshofs, dem Amtschef des Finanzministeriums und den beiden Abteilungsleitern der Landtagsverwaltung –, die unter anderem die Konsequenzen einer Übernahme des Bruttomodells, also des nordrhein-westfälischen Modells, unter besonderer Berücksichtigung unserer Verhältnisse – des so genannten Teilzeitmandats, wie ja immer gesagt wird – untersuchen soll.
Dass der Begriff Teilzeitmandat unzutreffend ist, möchte ich nicht von neuem mit allen Argumenten belegen, sondern nur so viel sagen: Wenn man für die Abgeordnetentätigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wöchentlich viel mehr als 40 Stunden aufwendet, kann von einer Teilzeittätigkeit mit Sicherheit keine Rede sein.
Darüber hinaus sollten die Alternativen – Beibehaltung der steuerfreien Pauschale oder nicht, eigenständige Altersversorgung mit oder ohne Versorgungswerk, Beibehaltung der bisherigen Zuschusssysteme usw. – überprüft werden. Das alles sind Dinge, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Bruttomodell zusammenhängen.
Weiter ist beschlossen worden, dass zum Beispiel auch überprüft werden soll, wie es denn bei den öffentlich Bediensteten ist, die keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit bean
tragen, die aber kraft Gesetzes nur 60 % ihrer Amtsbezüge erhalten, bei der Altersversorgung jedoch voll entschädigt werden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass unter rechtlichen Gesichtspunkten die Weitergewährung des Ausgleichsmandats inkompatibler Beamter geprüft wird.
Ferner sind eine Überprüfung des Übergangsgeldes, eine Durchforstung der Anrechnungsregelungen und auch noch einmal eine Überprüfung der Vereinbarkeitsregelung im Abgeordnetengesetz vorgeschlagen worden.
Es gab also eine ganze Menge von Vorschlägen. Die Diätenkommission sollte ursprünglich im Oktober dieses Jahres – wir haben ja nun schon Anfang Oktober – und nunmehr, wie man nun hört, im November dieses Jahres ihre Vorschläge vorlegen.
Nun macht es doch keinen Sinn mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute eine Gesetzesregelung zu beschließen, um dann in den nächsten Wochen auf der Grundlage des Beschlusses dieses Gremiums zu überlegen, wie und in welcher Form wir die Abgeordnetenentschädigung regeln wollen, und das Abgeordnetengesetz dann erneut zu ändern. Dies macht keinen Sinn,
und wir werden dem auch nicht zustimmen.
Deshalb unser Petitum: Stellen Sie das zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis die Vorschläge der Kommission vorliegen. Dann werden wir uns auf der Grundlage dieser Vorschläge unterhalten
und, ich bin überzeugt, auch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Lassen Sie uns deshalb in den nächsten Wochen auf der Grundlage der Vorschläge – ich wiederhole das nochmals – gemeinsam eine Lösung finden, die all diese Probleme regelt.
Lieber Kollege Fleischer,
einen ganz kurzen Moment noch, Frau Präsidentin –, Sie haben gesagt: So schnell wie möglich beschließen, heute abkoppeln. Das ist unehrlich,
denn wir machen hier eine Mogelpackung.
Ich möchte nur ein Zitat bringen, obwohl ich die „Bild“Zeitung normalerweise nicht zitiere. Wir sollten uns solchen Überschriften nicht hingeben, die heute in der „Bild“Zeitung stehen: „Die Nimmersatten! Sie tricksen sich die Taschen voll“.
Lassen Sie uns dieses gesamte Gesetz so regeln, wie es uns die Kommission vorschlagen wird.
Nein. – Das ist nur ein Minimum, und Sie wollen heute schon dem nächsten Landtag vorschreiben, wie er seine Rechte in Anspruch nimmt.
Sollten Sie heute auf die Abstimmung nicht verzichten, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage, die Redezeiten für diesen Tagesordnungspunkt zu verlängern, weil die Regierung jetzt übermäßig viel Zeit in Anspruch genommen hat.
Herr Minister, nachdem Sie eben eine klare Aussage über die Führungsakademie in Bezug auf die Gebäude in Karlsruhe gemacht haben, frage ich Sie, wie ernst die Äußerungen in der Öffentlichkeit und vonseiten der Regierung zu nehmen sind, die Führungsakademie generell aufzulösen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gezielt auf den Antrag Drucksache 13/3880 eingehen, der den ursprünglichen Antrag Drucksache 13/2329 aus dem Jahr 2003 aktualisieren bzw. ersetzen soll. Ich will dazu einige Punkte herausgreifen.
Aber zunächst zu Ihnen, Kollege Blenke, und zu Ihrem Lob, das Sie in verschiedenen Punkten angebracht haben. Da möchte ich schon die Schutzwestenausstattung und die Sicherheitsausstattung nennen, die Sie so gerühmt haben. Ich verkenne nicht, dass diese Maßnahme in der Tat durchgeführt wurde. Ich glaube aber, es müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit für einen Dienstherrn sein, dass er seine Bediensteten, die sich im Beruf in Gefahren begeben, auch mit den notwendigen Schutzausrüstungen ausstattet.
Ich glaube, man sollte das zwar positiv sehen, aber man sollte es nicht als etwas Großartiges verkünden. Genauso ist es mit der Beschaffung der 25 000 neuen Pistolen. Sollen denn die Beamtinnen und Beamten mit veralteten Pistolen umgehen? Deshalb war der Umtausch natürlich notwendig. Auch das akzeptieren wir. Aber wenn Sie das so groß her
ausstellen, dann muss man da schon ein Fragezeichen setzen.
Lieber Kollege Haas, vielleicht aber nicht mehr ganz so gut, wie es hätte sein sollen.
Ich will nun aber einige Punkte des Antrags speziell herausgreifen. Das Innenministerium schreibt in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2005 zu dem neuen Antrag zum Beispiel, dass die elektronische Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken mit Live-Scan-Technologie bei 17 Stellen vorgesehen sei und dass die Inbetriebnahme bis Ende Februar 2005, also eigentlich bis vor ein paar Wochen, habe erfolgen solle. Die Frage von meiner Seite und von unserer Seite lautet: Ist diese Einführung jetzt in der Tat geschehen? Wir haben ja 35 Polizeidirektionen im Land Baden-Württemberg. Wie geht es dann mit den restlichen 18 weiter? Ist auch dort eine Einführung dieser Technologie vorgesehen, sofern sie sich positiv auswirkt?
Ich möchte etwas zu Ihren Ausführungen über die DV-gestützten Schießtrainingsanlagen sagen. Auch das wird in der Stellungnahme zum Antrag als großer Erfolg bezeichnet. Ich akzeptiere, dass dieses DV-gestützte Schießtraining ein Ersatz ist und dass es auch notwendig ist. Aber es ersetzt eigentlich kein Einsatztraining mit ergänzenden Schießmöglichkeiten in Hallen, und wir sollten uns hier nicht hinstellen und sagen, damit sei alles geregelt. Wir wissen, dass sehr viele Dienststellen diese Möglichkeit nicht haben, und wir wissen, dass daher oft enorm lange Transportwege notwendig sind, um die Beamtinnen und Beamten zum Schießtraining zu bringen bzw. um ihnen zu ermöglichen, ihr Einsatztraining durchzuführen. Sie wissen, dass damit enorm viel Zeit und auch Geld gebunden ist. Deshalb: Zum DVgestützten Schießtraining sagen wir Ja, aber das Schießtraining in Hallen fehlt. Sie wissen genau, dass da noch sehr viel notwendig ist.
Ich komme zum Thema Digitalfunk. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass wir froh darüber sein können, dass jetzt eine Lösung zwischen dem Bund und den Ländern gefunden wurde, um den Digitalfunk einzuführen. Wir wissen, dass der Bund für eine Rumpfausstattung den Ländern 50 % der Kosten zur Verfügung stellt. Ich glaube, es ist ein Entgegenkommen des Bundes aufgrund all der Diskussionen, die bisher geführt wurden, dass überhaupt der Einstieg geschaffen wird. Das sollte man positiv sehen und jetzt nicht den schwarzen Peter hin- und herschieben. Für uns ist wichtig, dass dieser Digitalfunk stattfindet und dass der Ausbau nun endlich vorangetrieben wird. Ich hoffe und wünsche, Herr Minister, dass Sie uns bei nächster Gelegenheit im Ausschuss zumindest einmal darüber informieren können, wie die Sache weitergeht und bis wann wir in diesem Bereich mit den ersten Geräten bzw. den ersten Einrichtungen rechnen können.
Zum Thema Leasing: Auch das, Herr Kollege Blenke, möchte ich als Positivum darstellen. Nur darf ich eines dazu
sagen: Mit dem Umstieg auf Leasing und – das wissen Sie genau – mit dem Umstieg auf die Budgetierung, deren Notwendigkeit wir auch nicht mehr verkennen und die wir als gut ansehen, bekommen natürlich die Dienststellen ein Problem, wenn die Leasingraten und die Umtauschraten ansteigen. Man hatte ursprünglich beim Umtausch mit einer durchschnittlichen Zuzahlung von 700 € gerechnet; heute liegen wir jedoch bei 1 000 € und mehr, die die Dienststellen im Rahmen ihrer Budgetierung „herausschwitzen“ müssen. Deshalb die herzliche Bitte, hier einmal darüber nachzudenken, ob man diese zusätzlichen Kosten nicht den Dienststellen erstattet. Denn sonst bekommen sie Probleme bei der Finanzierung.
Zur Modernisierung der polizeilichen DV-Anlagen: Auch da, Herr Kollege Blenke, stimme ich Ihnen in einigen Punkten zu. Aber Fakt ist – das darf ich doch sagen –, dass die tägliche Arbeit durch die veralteten Datenverarbeitungssysteme erheblich erschwert wird und dass das 1999 beschlossene Technikzukunftsprogramm in weiten Teilen, nämlich gerade hinsichtlich der EDV-Ausstattung, verfehlt war. Das möchte ich ebenfalls sagen. Ich unterstütze nicht alles, was in dem Zeitungsbericht steht, aber gerade im Hinblick auf die EDV hat es Verfehlungen gegeben. Die Planungen des Innenministers zur Modernisierung der polizeilichen DV sehen für dieses Jahr den schrittweisen Ausbau der neuen Infrastruktur für den Regierungsbezirk Stuttgart vor.
2006 sollen die weiteren Ausdehnungen der neuen Vergabevorbereitung, also des Systems ComVor, beginnen. Zugesagt – das möchte ich betonen – war aber der flächendeckende Endausbau bis zum Ende des Jahres 2005. Bis dahin ist es nur noch ein Dreivierteljahr, und wir wissen, Herr Minister Rech, dass das natürlich so nicht durchgeführt werden kann. Das, was Sie sich vorgenommen haben, ist also auf dem Weg, aber der Endausbau, der dringend notwendig ist, ist natürlich nicht gewährleistet.
Deshalb gestatten Sie mir zwei Fragen zu diesem Punkt: Ist das System, das in Hamburg entwickelt wurde, für das Flächenland Baden-Württemberg überhaupt geeignet? Wenn ja, bis wann sind alle Reviere und alle Posten mit diesem neuen System ausgestattet? Erst wenn dies der Fall ist, können wir von einer Erleichterung für die Schutzpolizei sprechen.
Ich möchte die Kritik anbringen, Herr Minister, dass unserer Meinung nach alles viel zu langsam geht. Es wird immer viel angekündigt, aber die Umsetzung braucht enorm viel Zeit. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten warten immer auf Neuerungen. Sie haben teilweise mit alten Geräten zu tun, und das findet nicht unsere Unterstützung.
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Technik funktioniert nicht ohne Personal. Nach unserer Einschätzung ist es ein Fehler – das möchte ich hier ganz deutlich in den Mittelpunkt unserer Diskussion stellen –, Herr Minister, dass ein Sicherheitsplan für das Land Baden-Württemberg fehlt.
In diesem Sicherheitsplan, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte zum Beispiel aufgezeigt werden: Wo geht der Weg bei der Polizei hin? Welche Ausrüstungen sind vorgesehen, und welche Ziele werden verfolgt? In diesem Sicherheitsplan könnten genaue Aussagen gemacht werden: Wie viele Polizeidirektionen wird es in Zukunft in Baden-Württemberg geben, wie viele Reviere, wie viele Posten? Wie sieht es mit dem Personalstand aus?
Wir haben die Postensituation noch nicht endgültig geregelt, und schon müssen wir in der Zeitung lesen, dass eine Zusammenlegung der Reviere Ravensburg und Weingarten vorgesehen sei. Nun mag das richtig sein. Aber das war im Konzept der Posten- und Revierschließungen nicht vorgesehen. Das eine ist noch nicht abgeschlossen, und schon kommen Sie wieder mit etwas Neuem. Das verunsichert die Polizeibeamtinnen und -beamten, aber auch die Bevölkerung vor Ort. So kann man nicht mit den Leuten umgehen.
In diesem Sicherheitsplan müsste auch ausgeführt werden: Wie sehen Sie die Entwicklung der Polizeischulen? Wie geht es mit der Akademie der Polizei weiter?
Das sind nur einige Punkte, Herr Minister, zu denen Sie hier im Landtag einmal klar Position beziehen sollten, damit wir die Einhaltung Ihrer Aussagen überprüfen können. Wir wissen, dass Sie keinen Sicherheitsplan vorlegen, weil Sie sich vor diesen Fragen drücken, damit wir nicht sagen können: Hier gibt es feste Zielvereinbarungen, an denen man Sie messen kann. Deshalb werden Sie uns auch keinen Sicherheitsplan vorlegen,
was wir bedauern und Ihnen auch nicht durchgehen lassen.
Die Frau Präsidentin möchte, dass ich, weil meine Redezeit zu Ende ist, meine Rede beende.
Ich tue das sofort, liebe Frau Präsidentin.
Aber ich darf noch sagen: Die Unzufriedenheit bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wächst. Sie, lieber Kollege Blenke, der Sie immer vor Ort sind, wissen das genau, und Sie sollten sich nicht hier hinstellen und so tun, als ob alles in Ordnung wäre.
Herr Präsident, wir beantragen namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, ich möchte Sie nicht rügen. Aber wir verstehen hier überhaupt nichts. Vielleicht kann man das Mikrofon lauter einstellen. Wir wissen nicht, worüber wir abstimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei meinem Wortbeitrag speziell unseren beiden Anträgen – Stärkung der Bereitschaftspolizei und Verzicht auf den freiwilligen Polizeidienst – widmen.
Nicht ganz, lieber Kollege.
Ich will aber zunächst kurz auf den Kollegen Döring eingehen, weil ich von seinen positiven Aussagen zur Polizei ganz überrascht bin. Der Wechsel vom Ministeramt zum Polizeisprecher Ihrer Fraktion hat Ihnen gut getan. Es wäre nur schön, wenn Ihre Fraktion diese Umstellung ebenfalls vollziehen würde, denn sie hatte schon oft die Möglichkeit, unseren Anträgen, die genau in die Richtung gingen, die Sie hier angesprochen haben, zu unterstützen. Leider ist das nicht geschehen. Aber vielleicht führt Ihre jetzige Funktion dazu, dass wir in Zukunft die Unterstützung der FDP/DVPFraktion bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem ersten Antrag fordern wir, für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und desgleichen bei Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärtern für das Haushaltsjahr 2005 zusätzlich 200 Stellen und für 2006 zusätzlich 400 Stellen auszubringen.
Ich will das ganz kurz begründen: Sie wissen – und das sage ich wirklich ganz bewusst gleich am Anfang –, wir haben keine Illusionen und werden auch keine zusätzlichen Stellen fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie es uns immer unterstellt wird. Wir wollen vielmehr lediglich die Abgänge bei der Polizei ab dem Jahr 2007 ausgleichen, denn in den Jahren 2007, 2008 ff. wird mit 400 bis 500 Abgängen gerechnet – nur aufgrund von Pensionierung, ohne Personen hinzuzurechnen, die krankheitsbedingt ausscheiden.
Diese Abgänge können Sie nur ausgleichen, die Stellenzahl, die wir jetzt bei der Polizei haben, können Sie nur halten, wenn Sie auch in der Ausbildung zulegen. Wenn Sie in diesem Bereich nichts tun, Herr Minister, müssen Sie sich gefallen lassen, dass wir sagen: Sie führen die Polizei nach unten, aber nicht nach oben.
Die nächste Frage stellt sich in diesem Zusammenhang: Was möchten Sie dem Rechnungshof antworten, wenn er sagt, das Land brauche keine fünf Polizeischulen? Die Fraktion GRÜNE hat hierzu heute auch einen Antrag vorgelegt, mit dem begehrt wird, drei Polizeischulen zu streichen. Wir halten dies für falsch – das möchte ich von vornherein sagen –, weil die Zeit kommen wird, in der wir diese fünf Polizeischulen wieder brauchen. Mit 200 Ausbildungsstellen werden Sie diese aber nicht aufrechterhalten können. Deshalb ist auch hier dringender Handlungsbedarf vorhanden. Wir bitten Sie ganz herzlich, dem Rechnung zu tragen.
Wenn heute gesagt wird, das sei alles nicht so problematisch, dann darf ich auf zwei Presseberichte verweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Zum einen steht in der „Bild“Zeitung vom 9. Februar 2005 – „Verbrechensschock!“ –: „23,6 % mehr Straftaten im braven Stuttgart!“. Zum anderen steht in den BNN – ich darf zitieren, Herr Präsident – Folgendes zu lesen:
Die Sicherheitslage in Baden-Württemberg ist aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft – dem schließt sich auch die Deutsche Gewerkschaft der Polizei an – schlechter als von der CDU/FDP-Landesregierung behauptet. Jahr für Jahr wird der Bevölkerung ein Bild von heiler Welt vorgegaukelt, sagt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft in Bruchsal.
Er verweist weiterhin darauf:
Es gibt zwischen Main und Bodensee eine deutlich geringere Polizeidichte als in den meisten anderen Bundesländern. Deshalb sei zu befürchten, dass der im Land geplante Personalabbau bei den Ordnungshütern die Lage weiterhin verschärfen wird.
Das sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei ebenfalls. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich doch nicht hier hinstellen und sagen, das seien unbedingt Personen, die der SPD angehörten.
Das sind vielmehr Personen, die tagtäglich vor Ort sind und die sich in der Problematik auskennen. Sie treten selbstverständlich für das Personal ein, aber nicht im Unverstand, sondern sie wollen das, was notwendig ist, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch Sie, Herr Innenminister: Sie müssen gegenüber den Beschäftigten bei der Polizei, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit die Frage beantworten, wohin Sie wollen und wie weit Sie den Status quo der inneren Sicherheit beibehalten oder absenken wollen. Das können Sie heute, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, positiv beantworten. Wenn Sie ihn ablehnen, beantworten Sie diese Frage negativ.
Ich will Ihnen – ganz kurz – die Zustimmung zu dem Antrag vielleicht dadurch erleichtern, dass ich darauf hinweise, dass wir gleichzeitig mit einem zweiten Antrag die Streichung des freiwilligen Polizeidienstes beantragen, der mit 2,17 Millionen € im Jahr 2005 und 2,19 Millionen € im Jahr 2006 veranschlagt ist. Sie wissen genau, dass der freiwillige Polizeidienst – und ich möchte mich bei den Herrschaften, die diese Arbeit die ganzen Jahre über leisten, bedanken – aber kein Ersatz für einen ausgebildeten Polizeibeamten ist. Deshalb kann es nicht sein, dass wir Jahr für Jahr diese Beträge ausgeben. Setzen Sie dieses Geld in richtige Polizeistellen um, dann haben Sie unsere Zustimmung.
Von meiner Seite und im Namen meiner Fraktion danke ich allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Ganz kurz noch zum Antrag der CDU. Dem ersten Teil, was die Möglichkeiten der Beförderung angeht, werden wir zustimmen. Den zweiten Teil werden wir aber ablehnen, weil Sie eine Milchmädchenrechnung vornehmen. Bei der Flüchtlingsaufnahme nehmen Sie das weg, was Sie auf der anderen Seite geben wollen.
Herzlichen Dank.
Aber noch nicht von allen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Antwort auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Hauk. Sie haben wieder von einem „Teilzeitparlament“ gesprochen. Haben Sie eigentlich schon irgendwo im Abgeordnetengesetz gelesen, dass wir ein Teilzeitparlament sind? Ist das irgendwo niedergeschrieben?
Herr Kollege Birzele hat in diesem hohen Hause wiederholt versucht, das zu erklären, aber es ist irgendwie nie angekommen.
Sehen Sie! Deshalb sollte man hier auch nicht wiederholt behaupten, dass es so sei. Es wird dadurch nicht besser.
Ich möchte für meine Fraktion zu ein paar Grundzahlen dieses Haushalts Stellung nehmen. Sie haben korrekt gesagt, Kollege Hauk – ich will nicht alles wiederholen –, dass wir für 2005 Gesamtausgaben von rund 40,5 Millionen € und für 2006 Gesamtausgaben von 42,8 Millionen €, also fast 43 Millionen €, angesetzt haben.
Der Ansatz für 2005 liegt sogar knapp unter dem für 2004. Ich darf auch betonen, dass in diesem Haushalt für die Ab
geordnetenentschädigungen für die kommenden Jahre momentan keine Reserven enthalten sind, weil wir diese immer wieder neu veranschlagen müssen. Ich will auch sagen, dass wir uns bei den Sachausgaben für den Landtag vorbildlich verhalten und auch diese Ansätze unter denen des Jahres 2004 liegen. Auch damit hat der Landtag einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushalts geleistet. Ich kann auch das unterstützen, was Sie wiederholt ausgeführt haben.
Ich könnte genauso fragen, wo Ihre Kollegen sind, Kollege Wieser.
Ich möchte auch betonen, dass unser Parlament wirklich sehr preisgünstig ist, und das sollten wir überall nach außen hin vertreten. Leider wird heute der Landtagshaushalt vor leeren Rängen beraten, nicht nur was die Öffentlichkeit angeht, sondern speziell auch was die Presse angeht, die ja immer dazu beiträgt, den Abgeordneten in der Öffentlichkeit zu diskriminieren.
Bestimmt wird über diese Haushaltsberatungen morgen wieder irgendwo berichtet, ohne dass heute jemand anwesend ist, während wir die Aussprache führen. Das möchte ich ganz deutlich ansprechen.
Damit möchte ich es bei den Zahlen bewenden lassen und zu drei aktuellen Themen Stellung nehmen, die den Landtag speziell betreffen.
Lassen Sie mich mit dem Luftballon anfangen, den Justizminister Goll
und auch der Präsident der IHK Region Stuttgart mit dem Vorschlag haben steigen lassen, den Landtag und Landesbehörden in einen Regierungsbezirk Stuttgart 21 zu verlegen.
Ich muss schon sagen, das wird unsere Zustimmung nicht finden.
Das ist – da haben Sie Recht, Kollege Schmiedel – eine Schnapsidee. Ich erinnere daran, dass es im Rahmen der Beratungen der Baukommission um minimale Veränderungen hier im Haus ging, zum Beispiel um eine Kuppel, damit man vernünftiges Tageslicht hat. Oder es ging um eine Verbesserung für die Beschäftigten hier im Landtag, beispielsweise des Gestühls, auf dem wir sitzen, oder um Verbesserungen im Abgeordnetenhaus, zum Beispiel durch die Schaffung von Medienräumen. Kolleginnen und Kollegen,
das wurde hier im Haus bzw. in den Fraktionen immer mehrheitlich abgelehnt. Man hat gesagt: Wir haben momentan kein Geld, wir können uns in der jetzigen Zeit diesem Anliegen nicht stellen.
Dann geht ein Minister her – wahrscheinlich tut er das, weil er Spitzenkandidat der FDP/DVP ist und sich dadurch vielleicht profilieren muss – und lässt eine solche Seifenblase steigen, die in der heutigen Zeit wirklich nicht vertretbar ist. Ich frage mich, was mit den Gebäuden geschehen würde, wenn ein Umzug in das Gebiet Stuttgart 21 wirklich stattfinden würde. Wenn es die Grundidee der IHK ist, dort ein Regierungsviertel anzusiedeln, um eventuell die Ansiedlung von Betrieben oder Kaufhäusern dort zu verhindern, weil dadurch angeblich die Innenstadt von Stuttgart ausblute, dann ist es nicht Aufgabe des Landtags, das zu begleiten, sondern es ist Sache des Gemeinderats der Stadt Stuttgart.
Lassen Sie mich zu einem zweiten Punkt kommen, mit dem wir das Parlament mit Sicherheit auf Dauer finanziell entlasten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die angedachte Wahlkreisreform, die Sie vor ein paar Wochen mit großem Gehabe als letzte Aktion eingebracht haben. Diese Wahlkreisreform, liebe Kolleginnen und Kollegen, verdient den Namen nicht. Es ist eine reine Reform nach Gutsherrenart, die dazu dienen soll, praktisch niemandem wehzutun.
Die Kollegin Bierroth hat sich ja – –
Was habe ich gesagt?
Entschuldigung, da habe ich mich versprochen.
Die Kollegin Berroth natürlich hat sich mit dem, was sie in einem Redebeitrag am 15. Dezember ausgeführt hat, mehr oder weniger entlarvt. Ich darf aus dem Protokoll zitieren.
Doch, doch, das ist schon hörenswert. Sie hat ausgeführt:
Ich sage es jetzt so, wie ich es mir aufgeschrieben habe, weil ich nach wie vor dazu stehe: Erfreulicherweise ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, die allen Abgeordneten, die jetzt diesem Landtag angehören und für die nächste Legislaturperiode wieder kandidieren wollen, eine reelle Chance gibt, diesen Sitz auch wieder zu erringen.
Sie hat weiter ausgeführt:
Wenn Sie aber als alleinige Veränderung den Wahlkreis des Kollegen Drautz gekürzt hätten, dann wäre er der Einzige im ganzen Landtag gewesen, der unter dieser Regelung gelitten hätte. So etwas, meine Damen und Herren, trage ich nicht mit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das beweist, dass Sie auf dem Weg, zu einer vernünftigen Wahlkreisreform zu kommen, die wirklich auf Dauer eine Entlastung unseres Landtags bedeuten würde, der Mut verlassen hat. Sie verstoßen damit auch gegen das, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, nämlich vernünftige Lösungen einzuführen. Sie verlassen damit auch eine demokratische Praxis in Bezug auf diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die irgendwo in kleinen Wahlkreisen kandidieren und nie eine Chance haben, diesem Landtag anzugehören, wenn sie nicht das Direktmandat erringen. Überlegen Sie sich das.
Jetzt zum letzten Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Hauk, Sie haben eben großzügigerweise die Veränderungen der Diäten angesprochen – sehr umfangreich, aber ohne konkrete Aussage.
Das werfe ich Ihnen und Ihrem designierten Ministerpräsidenten, Herrn Oettinger, auch hier heute vor. Herr Oettinger hat sich vor 14 Tagen ebenfalls an die Presse gewandt und mit großem Getöse angekündigt:
„Wir werden Veränderungen bei den Diäten vornehmen. Wir werden eine grundlegende Änderung vornehmen.“
Herr Landtagspräsident Straub sagt auch jedes Jahr, wenn der Diätenbericht ansteht: Wir müssen eine grundlegende Änderung der Diäten, der Altersversorgung und, und, und einführen. Wir stimmen Ihnen dabei zu. Aber lassen Sie Taten folgen, und sprechen Sie dieses Thema hier nicht mehr nur vollmundig an. Machen Sie vielmehr einmal konkrete Vorschläge, wie Sie sich das Ganze vorstellen.
Nehmen wir uns das, was jetzt in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht wurde – nicht in Einzelheiten der Umsetzung –, zu Herzen. Nächste Woche entscheidet der Landtag Nordrhein-Westfalen mit der Zustimmung aller Fraktionen in erster Lesung über dieses Thema, um noch vor der Landtagswahl – das bitte ich zu beachten – eine Lösung zu finden, die auch dort vom Steuerzahlerbund absolut mitgetragen wird.
Um Ihnen hierbei aufs Pferd zu helfen, möchte ich die drei Punkte unseres Entschließungsantrags, den wir für heute vorgesehen hatten, vorlesen. Wir haben diesen Antrag heute
aber nicht eingebracht, um Ihnen fairerweise die Möglichkeit zu geben, zunächst in den Fraktionen darüber zu beraten, sodass wir am 23. Februar bei der Dritten Beratung des Haushalts in diesem Bereich vielleicht einen gemeinsamen Antrag zustande bringen.
Ich lese jetzt die drei Punkte vor:
1.In die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung werden anstelle der jetzigen Altersversorgung und der steuerfreien Unkostenpauschale die Kosten einer angemessenen Alterssicherung und die Kosten der Wahrnehmung der Abgeordnetentätigkeit einbezogen.
2.Es wird eine konsequente Unvereinbarkeit zwischen der Wahrnehmung eines Mandats und einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder in einem von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen vorgesehen.
3.Es sind Regelungen vorzusehen, die eine unzulässige Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausschließen und die notwendige Transparenz herstellen, wenn Abgeordnete neben ihrer Abgeordnetentätigkeit private, berufliche oder sonstige Erwerbstätigkeiten ausüben oder ehrenamtliche Funktionen wahrnehmen.
Beraten Sie es in den Fraktionen, stimmen Sie zu! Dann hört in diesem Haus das ganze Herumeiern auf, und wir müssen diese Diskussion nicht jedes Mal neu führen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage im Namen der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE Zurücküberweisung an den Ständigen Ausschuss.
Herr Präsident, ich beantrage namens der SPD-Fraktion, den Herrn Ministerpräsidenten herbeizuzitieren. Unser Fraktionsvorsitzender Drexler hat ja ausgeführt, dass auch der Ministerpräsident sehr stark in die Verhandlungen involviert war. Deshalb bitten wir darum, dass er jetzt hier anwesend ist.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzusagen, dass Ihr Haus jetzt in Anbetracht der nun aufgekommenen Problematik bezüglich der Verwaltungsreform überprüft, welche Bereiche eventuell noch davon betroffen sein könnten, und wären Sie dann bereit, uns darüber zu informieren und auch die Frage des Kollegen Schmid aufzugreifen, wer dann für die Kosten bzw. für die finanzielle Abwicklung herangezogen wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur mit zwei, drei Sätzen auf die Äußerungen der Kollegin Lösch eingehen. Sie hat ja die mehrheitliche Zustimmung ihrer Fraktion erklärt. Dies freut uns vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir kurz vor den Sommerferien hatten.
Das Problem der Höhe der Altersentschädigung, das Sie angesprochen haben, haben wir alle erkannt, und wir stellen uns diesem Problem auch mit dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt.
Zu Ihrer Anregung, dass die Bestimmung rückwirkend auf die Kolleginnen und Kollegen, die 2001 in den Landtag gewählt wurden, anwendbar sein sollte: Dies werten wir deshalb anders, weil es einen Bestands- bzw. Vertrauensschutz gibt. Die Kolleginnen und Kollegen, die damals, im Jahr 2001, für den Landtag kandidiert haben, haben dies in dem Bewusstsein getan – –
Lieber Herr Kollege Palmer, als Sie kandidiert haben, wussten Sie von diesem Gesetz,
und Sie haben nicht von Anfang an gesagt, dass Sie das eigentlich überhaupt nicht in Anspruch nehmen möchten. Das muss man schon sagen.
Dann hat Kollege Hauk in seinem Wortbeitrag etwas gesagt, was ebenfalls richtig ist, nämlich dass wir heute etwas beschließen, was analog zu dem zu sehen ist, was es im Jahr 2004 an Erhöhungen gegeben hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass sich der Landtag in den letzten Jahren fünf Nullrunden „gegönnt“ hat.
Wir sollten also nicht hier hinstehen und sagen, dass dieses Spiel, dieses Hochschaukeln, wie es in der Öffentlichkeit genannt wird, jedes Jahr weitergehe. Wir waren uns vielmehr im Interesse des Haushalts schon immer bewusst, was richtig und was notwendig ist. Das wollte ich meinen Einlassungen voranstellen.
Heute in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs will ich auch nicht mehr alles das ausführen, was ich in der Ersten Beratung im Einzelnen angemerkt habe, sondern möchte ebenfalls nur noch auf drei, vier Punkte eingehen.
So gab es bei den Verdiensten – ich komme nun zu der Erhöhung der Diäten – im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, im Handel, im Kredit- und Versicherungswesen im Jahr 2003 Erhöhungen zwischen 1,9 und 4 %. Die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst stieg zum 1. Januar 2003 um 2,4 %, zum 1. Januar 2004 um 1 %, und zum 1. Mai dieses Jahres gab es eine weitere Erhöhung um 1 %. Deshalb glauben wir, dass die Anhebung der steuerpflichtigen Entschädigung um insgesamt 1,8 % mit Inkrafttreten zum 1. Februar 2005, wodurch sich eine durchschnittliche Steigerung um 0,9 % ergibt, vertretbar ist. Dieser Anforderung stellen wir uns auch.
Auch zur steuerfreien Aufwandsentschädigung – hierzu ebenfalls nur drei, vier Anmerkungen – wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt. Es geht um die Beherbergungskosten, die Steigerungen der Einzelhandelspreise, die Kraftfahrzeugkosten und die erheblich gestiegenen Bewirtungskosten. Auch hier wurde in den letzten zwei Jahren für die Abgeordneten nichts getan. Deswegen halten wir die Erhöhungen, die ab dem 1. August dieses Jahres, also jetzt für einige Monate rückwirkend, greifen – Steigerung der allgemeinen Kostenpauschale um 2,5 %, Steigerung der Tagespauschale um 1,5 % und Steigerung der Reisekostenpauschale um 3,5 % –, für richtig.
Ich will auch hier noch einmal unterstreichen, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, indem wir das Min
destalter für den Bezug der Abgeordnetenversorgung von 60 auf 63 Jahre anheben. Auch die Anhebung von 55 auf 58 Jahre – die Kollegen haben vorhin schon ausgeführt, wann das gilt – ist richtig; ich kann mich dem anschließen.
Für ganz wichtig halte ich, dass wir eine Kommission einsetzen, die unabhängig die zukünftige Altersversorgung der Abgeordneten klärt.
Dann, denke ich, sind wir auf dem richtigen Weg, um in Zukunft hier Vorschläge machen zu können, die auch von unabhängigen Fachleuten kommen. Selbstverständlich – und das möchte ich nicht verhehlen – müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordnete letztlich – so schreibt es das Gesetz vor – über die Erhöhung unserer Entschädigungen selbst beschließen. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Es gibt keine andere Berufsgruppe, die das in gleicher Weise beschließen muss.
Ich weiß, dass solche Beschlüsse in der Öffentlichkeit nicht immer gut ankommen, aber – ich habe das auch das letzte Mal schon ausgeführt – es gibt keine Berufsgruppe, die für sich nie eine Erhöhung in Anspruch nimmt, und deshalb sollten wir so selbstbewusst sein, hier Ja zu sagen.
Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf unseren Antrag eingehe, darf ich Ihnen, Herr Rech, zu Ihrer Ernennung als neuer Innenminister ganz herzlich gratulieren. Auch wenn wir in den Sachfragen wahrscheinlich immer wieder einmal unterschiedlicher Meinung sind, hoffe ich auf gute Zusammenarbeit.
Nun zu unserem Antrag Drucksache 13/3336, den wir hier als vorgezogene Initiative beraten. Es verwundert schon, dass das Innenministerium zur Stellungnahme eine Fristverlängerung bis 6. August beantragt hatte. Für uns ist klar: Sie wollen sich damit in die Sommerferien retten, um sich vor einer klaren Aussage zu den Einstellungszahlen im September dieses Jahres zu drücken. Dies lassen wir aber aus mehreren Gründen nicht zu.
Schon im März dieses Jahres haben Sie auf einen Antrag von uns zum Personalbestand der Polizei in Baden-Württemberg ausweichend geantwortet, die Einstellungszahlen für 2004 verschwiegen und zu wichtigen Aspekten der Personalstruktur versucht, das ganze Ausmaß des Personalabbaus bei der Polizei zu vertuschen.
Lassen Sie mich auf die Reduzierung der Zahl der Personalstellen bei der Polizei eingehen.
Sie wissen genau, dass das Stellenabbauprogramm der Landesregierung nach deren eigenen Angaben unter anderem vorsieht, bis zum Jahr 2009 1 667 Stellen bei der Polizei zu streichen. Dazu kommen noch Stellenstreichungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Modernisierung der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik, die das Innenministerium aber nicht der Höhe nach beziffern wollte. Darüber hinaus führt die Altersstruktur bei der Polizei zu 2 087 Pensionierungen allein bis 2009, wobei der Anteil der vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Beamten gar nicht eingerechnet ist. Bis zum Jahr 2012 erhöht sich die Zahl der pensionshalber ausscheidenden Poli
zeibeamten ohne vorzeitige Pensionierungen – auch das sind Angaben von Ihnen aus dem Innenministerium – sogar auf 3 608 Stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein bis zum Jahr 2009 werden also nach Angaben des Innenministeriums mindestens 1 667 Stellen bei der Polizei gestrichen, und mindestens 2 100 Stelleninhaber fehlen zusätzlich durch Pensionierung. Rechnet man noch die wegfallenden IuK-Stellen und die vorzeitigen Pensionierungen hinzu, kommt man, ganz vorsichtig gerechnet, auf die Zahl – die wir immer wieder behaupten und die von Ihnen noch nicht widerlegt werden konnte – von 4 000 Stellen.
Dass dies vom Innenministerium tatsächlich so geplant ist, zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Ausbildung im Polizeinachwuchsbereich: Aus den offiziellen Zahlen lässt sich ein dramatischer Rückgang der Zahl der Ausbildungsstellen ablesen. So wurden im März dieses Jahres nur noch 80 Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt,
und jetzt im September – gestern erhielten wir die Antwort – sollen 46 eingestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr wurden 610 und im Jahr zuvor 742 Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter eingestellt. Dies war nach unserer Meinung der richtige Weg, um wenigstens die Abgänge ausgleichen zu können, ohne zusätzliche Forderungen einzubringen.
Nun verlassen Sie eindeutig diesen Weg. Es ist schon bezeichnend, dass sich das Innenministerium in diesem Zusammenhang weigert, die Ausbildungszahlen für die kommenden Jahre offen zu legen.
Eine gesicherte Prognose der weiteren Einstellungszahlen bis 2012, die auch den Personalersatzbedarf umfasse, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, behauptet das Innenministerium in seiner Stellungnahme zu einem Antrag von uns. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder weiß doch, dass es im Ministerium natürlich genaue Zahlen darüber gibt,
in welchem Umfang in den kommenden Jahren ausgebildet werden soll – ich sage: muss. Ganz offenkundig versuchen Sie aber, durch das Vertuschen dieser Zahlen das wahre Ausmaß der katastrophalen Personalentwicklung bei der Polizei zu verschleiern.
Wir sehen vor dem Hintergrund massiver Stellenstreichungen und des drastischen Abbaus von Ausbildungsplätzen
eine beängstigende Entwicklung. Es ist absehbar, dass die Polizeidichte immer mehr abnimmt und wir mit diesem Wert auf lange Zeit den letzten Platz in der Bundesrepublik halten werden.
Ich darf noch einen weiteren Aspekt ansprechen, Herr Minister: Selten war es so gut möglich wie zurzeit, so viele hoch qualifizierte junge Menschen für den Polizeidienst zu interessieren und sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten auszusuchen. Diese Chance wird leichtfertig vertan. Sie können nicht bei der freien Wirtschaft dafür werben, Ausbildungsplätze bereitzustellen, aber dort, wo Sie selber verantwortlich sind, jungen Menschen den Berufseinstieg verweigern.
Herr Innenminister, noch ein Letztes: Bei Ihrem Grußwort auf der Tagung der GdP am 21. Juli dieses Jahres, also vor gerade einer Woche, haben Sie unter anderem ausgeführt – ich hoffe, ich habe das richtig verstanden –, dass das Finanzministerium von Ihnen fordere, bei der Polizei eine Organisationsuntersuchung durchzuführen. Was bedeutet diese Aussage?
Kommen auf die Polizei weitere Belastungen zu? Die Verwaltungsreform ist noch nicht umgesetzt, und schon wird mit neuen Maßnahmen gedroht. Wie lange wollen Sie das Spiel noch auf dem Rücken der bei der Polizei Beschäftigten weitertreiben?
Nun zum Änderungsantrag der CDU-FDP/DVP-Fraktion.
Sie fordern hier in der Tat mehr oder weniger eine nochmalige Überprüfung. Wenn man den Text aber richtig liest, stellt man fest: Sie geben zu, dass bei den Einstellungszahlen nachgebessert werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bräuchten wir das also nicht nochmals zu überprüfen. Stimmen Sie vielmehr unserem Beschlussantrag zu, in dem wir fordern, erstens zum 1. September im Anwärterbereich weitere 350 Neueinstellungen vorzunehmen – 400 abzüglich der 50, die Sie bereits vorgenommen haben –, zweitens in den Haushaltsjahren ab 2005 jährlich 500 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, um nur die normalen Abgänge auszugleichen, und drittens unverzüglich ein mittel- und langfristiges Personalentwicklungskonzept für den Bereich der Polizei vorzulegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der FDP/ DVP und der CDU, hören Sie also mit dem Herumeiern auf, und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Herr Minister Rech, Kollege Blenke, wenn Sie bei mir Realitätsverlust wahrnehmen und behaupten, wie es der Herr Minister getan hat, ich könne nicht zwei und zwei zusammenzählen, dann möchte ich das doch widerlegen. Ich glaube, ihr könnt nicht zusammenzählen.
Sie haben uns gerade eben am Schluss diese Zahlen vorgelegt, Herr Minister, und sagen, bei uns ergebe sich dann ein Plus von 900 Stellen. Aber rechnen Sie dann einmal aus, was für ein Minus bei Ihnen herauskommt.
Das ist genau das Minus, das wir Ihnen vorwerfen. Wir haben gesagt, wir wollten im Jahr 500 Stellen. Wenn man Ihre 900 zugrunde legen würde, dann wäre man bei 450 Stellen pro Jahr. Aber Sie gehen ja nicht einmal über 100 Stellen hinaus. Sie sind momentan bei
80 Stellen, jetzt mit noch einmal 46 Stellen. Sie bleiben die Antwort schuldig.
Ich gehe mit Ihnen insofern einig, als wir nicht ständig neue Anträge stellen müssten, wenn Sie in der Lage wären, uns hier im Hause einmal zu erklären, wohin der Weg der Polizei geht.
Dann brauchten wir keine Rechnungen mehr aufzustellen. Stellen Sie sich dann hierhin und sagen Sie: „Wir wollen bei der Polizei 2 000, 3 000 oder nur 1 000 Stellen abbauen, und zwar vom jetzigen Personalbestand.“ Wir reden doch nicht über zusätzliche Stellen, sondern wir reden nur über diesen Ausgleich. Das sind Ausbildungsstellen und keine Personalstellen. Jeder, der eins und eins zusammenzählen kann und der weiß,
dass im Jahr 300 Pensionierungen anstehen,
kann ausrechnen: Dann brauche ich 300 Neueinstellungen, wenn ich den Personalbestand halten will. Wer kann jetzt eins und eins zusammenzählen?
Solange Sie uns diese Fragen nicht beantworten,
müssen Sie sich diese Vorwürfe gefallen lassen, und so lange werden wir sie im Interesse der Beschäftigten bei der Polizei um der Klarstellung willen erheben. Stellen Sie sich halt irgendwann einmal hierhin und sagen Sie: „Das ist der Strich, so weit gehen wir herunter.“ Dann diskutieren wir darüber, ob wir das für richtig halten oder nicht. Dann ist die Sache gegessen. Aber gehen Sie nicht immer her und
machen neue Reformen, nach denen Sie wieder neue Überprüfungen des Sachverhalts durchführen müssen. Sie werden die Polizei damit von der Arbeit abhalten, weil Sie ihr immer neue Aufgabenstellungen auferlegen.
Das hat nichts mit Populismus zu tun, Herr Birk, sondern das ist Fakt. – Solange Sie diese Fragen hier nicht beantworten, müssen Sie sich diese Fragen von uns gefallen lassen.
Herr Minister, wird es eine Übergangslösung geben, falls die Möglichkeit eintreten sollte, dass bis zum 1. Januar 2005 keine Entscheidung getroffen sein wird? Welche Übergangslösungen stellt sich die Regierung vor? Wie wird die Abwicklung dieser Dienststelle vorgenommen werden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Kollege Wieser sagt, im Grunde sei alles geschwätzt, dann könnte man ihm eigentlich Recht geben. Aber Sie wissen genau, dass dieses Thema die Stellungnahmen der Fraktionen erforderlich macht. Deshalb werde ich zwar sehr vieles von dem, was die Kollegin Vossschulte gesagt hat, nicht wiederholen, aber ein paar Fakten noch einmal unterstreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Vizepräsident, Kollege Birzele, hat in den zurückliegenden Jahren jeweils die Stellungnahme unserer Fraktion zu Änderungen des Ab
geordnetengesetzes und zu den Diätenerhöhungen abgegeben. Ich möchte das betonen: Er verglich dabei jeweils die Diäten und Entschädigungen mit den durchschnittlichen Einkommen verschiedener Berufsgruppen wie zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte in den Behörden, Beamte und speziell im letzten Jahr mit dem Einkommen der Journalisten. Er wollte damit belegen, dass sich die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg bei der Zuteilung von Diäten nicht über Gebühr bereichern, sondern sich bewusst im Rahmen des Vertretbaren und Finanzierbaren halten. Diese Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich nicht geändert. Ich glaube, sie ist noch heute gültig.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Landtag als Gesetzgeber die Höhe von Entschädigungen selbst beschließen muss.
Dazu möchte ich wie die Kollegin Vossschulte später noch einmal Ausführungen machen. Wir stellen uns selbstverständlich dieser Verantwortung zu dem gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung. Ich darf deshalb wie folgt die Stellungnahme für unsere Fraktion abgeben:
Um die Erhöhung der Diäten festzulegen, hat der Präsident eine umfangreiche Erhebung angestellt. Dies ist auch in den Unterlagen begründet. Zum Beispiel ging es um einen Vergleich mit den Verdiensten im produzierenden Gewerbe, im Handel, im Kreditwesen und im Versicherungswesen. Dort sind im Jahr 2003 immerhin Erhöhungen zwischen 1,9 % und 4,0 % angefallen. Die Vergütung für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist im Jahr 2004 um 1 % gestiegen, nachdem es im Jahr zuvor immerhin eine Erhöhung um 2,4 % gegeben hatte. Die Vergütung der Beamten ist zum 1. Juli 2003 um 2,4 % und zum 1. April 2004 noch einmal um 1,0 % angehoben worden. Deshalb glauben wir, dass die Höhe, die wir heute beschließen, mit einer Steigerung von insgesamt 1,8 % und dem Inkrafttreten ab 1. Februar 2005 – damit beträgt die Steigerung praktisch nur 0,9 % –, vertretbar ist. Dem wird deshalb auch von unserer Seite Zustimmung erteilt.
Ich möchte jetzt gerade in der Öffentlichkeit daran erinnern, dass sich der Landtag in den letzten Jahren insgesamt fünf Nullrunden „gegönnt“ hat, wenn man das so sagen darf. Das wird in der Öffentlichkeit komischerweise nie wahrgenommen und vor allem nie erwähnt. Das sollte man hier auch noch einmal ansprechen.
Auch zur steuerfreien Aufwandsentschädigung wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt. Kostensteigerungen gab es zum Beispiel im Einzelhandel, bei den Kraftfahrzeugen, bei den Beherbergungskosten und bei den Gaststätten. Diese Anhebungen muss man kennen. Auch hier wurde in den letzten zwei Jahren nichts getan. Deshalb halten wir die Erhöhung, die ab 1. August dieses Jahres in diesem Bereich vorgesehen ist, mit einer Steigerung um 2,5 % bei der allgemeinen Kostenpauschale, um 1,5 % bei der Tagegeldpauschale und um 3,5 % bei der Reisekostenpauschale für angebracht. Wir werden diesem Verfahren zustimmen.
Ja, bitte sehr.
Ich kenne überhaupt keine Berufsgruppe, die ihr Gehalt selbst bestimmt. Eventuell können das Geschäftsführer in großen Unternehmen.
Das sollte jeder selbst bewerten.
Ich darf aber auch hier einen kurzen Vergleich mit den anderen Bundesländern anstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar in folgende Richtung: Wir in Baden-Württemberg liegen unter den von ihrer Größe her vergleichbaren Flächenländern an sechster Stelle und unter den großen Flächenländern an unterster Stelle. Wenn ich sehe, dass Brandenburg, das Saarland und Sachsen, also kleine Bundesländer, nur 200 bis 300 € unter dem liegen, was wir hier in Baden-Württemberg bekommen, dann meine ich, dass das, was wir als Grundsalär bekommen, richtig ist.