der, wie heute in der „Stuttgarter Zeitung“ zu lesen ist, auf die Frage: „Kritiker sagen, dem Wählerwillen würde nicht mehr entsprochen, falls ein Kandidat in zwei Bezirken gewählt würde, aber nur für einen in den Kreistag einzieht?“ gesagt hat:
(Abg. Drexler SPD: Aber das ist doch – –! – Abg. Drexler SPD schlägt sich mit der flachen Hand ge- gen die Stirn.)
Auch die Befürchtung, die Kreistage würden zersplittert, weil mehr Parteien in die Gremien einziehen könnten, teile ich nicht. Dadurch würde die Macht der Bürgermeister in den Kreistagen begrenzt,
Ich stelle abschließend fest: Seit der ersten Lesung und seit der Beratung im Innenausschuss haben sich keine neuen Argumente gegen den Gesetzentwurf ergeben.
Wie bei anderen Gesetzentwürfen, gegen die Sie ja vorhin auch gestimmt haben, gibt es auch bei diesem Gesetzentwurf unterschiedliche Auffassungen. Ich denke, im Plenum und im Fachausschuss wurden die Argumente für und gegen eine Gesetzesänderung
dass er das auf die Kleinigkeit, die hier geändert werden kann und muss, zurückgebracht hat – und damit auch der CDU-Fraktion. Wir meinen, dass beim Kreistagswahlrecht ein Stück weit mehr Chancengleichheit eingeführt wird, und wir bitten Sie nochmals, in sich zu gehen, Ihre Widerstände gegen diese vernünftige Änderung aufzugeben
Ich möchte auf die Innenausschusssitzung Bezug nehmen. Kollege Nagel hat das auch getan, indem er Minister Schäuble zitiert hat. Auch ich will das gern tun und stelle das an den Anfang meiner Rede, weil dann der Innenminister bzw. die Justizministerin noch die Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen.
Der Minister hat im Innenausschuss erklärt, wichtig sei, dass die Verfassungsmäßigkeit durch das Justizministerium geprüft worden sei. Jetzt kommt es: Er unterstelle die Richtigkeit dieser Prüfung. Aus dieser Aussage schließe ich, dass er es nicht weiß. Wenn er es doch weiß, bitte ich ihn, dass er dies dem Plenum heute kundtut. Noch besser fände ich es aber – ich will darüber nicht abstimmen lassen –, wenn die Justizministerin, die offensichtlich die Prüfung durchgeführt hat, hier persönlich kundtun würde, was sie von der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs hält.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Das hat sie doch mitge- teilt! – Abg. Nagel SPD: Wo ist das schriftliche Gutachten?)
Ich habe kein Gutachten, Kollege Pfister. Auch dem Innenausschuss und sonstigen Gremien wurde keines vorgelegt.
Aber zur Sache selbst. Wir haben im Prinzip zwei zentrale Kritikpunkte an der Vorgehensweise bzw. am Gesetzentwurf.
Zunächst einmal zum Verfahren. Es handelt sich um ein so genanntes Kompensationsgeschäft. Das ist offensichtlich, weil wir vor wenigen Wochen in diesem Plenarsaal über die „Lex Föll“ diskutiert haben und man nur eins und eins zusammenzählen muss, um zu erkennen, dass der Gesetzentwurf jetzt die Kompensation für die Zustimmung der FDP/ DVP zur „Lex Föll“ sein soll.
Ein zweiter Punkt: So, wie es im Baurecht einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, haben wir hier offensichtlich eine vorhabenbezogene Gesetzgebung.
Das Gesetz soll nämlich ausschließlich den Interessen der FDP/DVP dienen. Der Minister hat das in der Sitzung des Innenausschusses selbst eingeräumt. Das wird auch ganz klar, weil niemand in diesem Hause und darüber hinaus – das möchte ich doch einmal der Reihe nach aufzählen – den Gesetzentwurf trägt mit Ausnahme einer etwas zögerlichen und eher sehr zurückhaltenden CDU, die sich im Innenausschuss durch die Rotation von Mitgliedern hervorgetan hat, und der FDP/DVP.
Schauen wir es uns an: Alle drei kommunalen Landesverbände lehnen den Gesetzentwurf und die mit ihm intendierte Änderung ab. Des Weiteren lehnen die Fraktionen von SPD und Grünen dieses Hauses die Gesetzesänderung ab, des Weiteren auch die CDU.
Ich darf einmal ein Zitat aus den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 26. Juni 2003 bringen. Es betrifft die CDU-Fraktion, und ich bitte Herrn Kollegen Hauk, aufmerksam zuzuhören. Der Kollege Herrmann, immerhin der Vorsitzende unseres Rechtsausschusses, wird wie folgt zitiert: „Wir machen das mit geballter Faust in der Tasche“.
Herr Kollege Herrmann und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kann Sie nur auffordern: Nehmen Sie die Faust aus der Tasche, hauen Sie auf den Tisch, und lehnen Sie den Gesetzentwurf ab.
Ein weiterer Punkt, der unseres Erachtens nur eine Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Folge haben kann, ist das, was mit ihm intendiert ist. Ich würde ja die Auffassung der FDP/DVP noch nachvollziehen können, wenn sie von dem Gesetzentwurf in dem Maße profitieren würde, wie sie sich das vielleicht vorstellt. Aber sehen Sie sich die Änderung einmal an! Es geht um die – das ist das Wenige, was der Kollege Kurz richtig gesagt hat – Aufhebung der Wohnsitzbindung. Man hebt doch die Wohnsitzbindung auf, damit bekannte Persönlichkeiten innerhalb eines Landkreises auch in anderen Wahlkreisen kandidieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP
es ist an den Fingern einer Hand abzuzählen, dass die berühmten Persönlichkeiten, die Sie schon bisher nicht zu einer Kandidatur motivieren können, sich offensichtlich nicht in Ihren, sondern in anderen Reihen befinden, zum Beispiel in den Reihen der Freien Wähler, der CDU und der SPD. Das heißt, Sie erreichen mit dem Gesetz nicht einmal das Ziel, das Sie aus Ihrer Sicht verfolgen.
Deswegen stellt das Ganze, was Sie hier vollziehen, ja eigentlich eine Perversion dar. Sie verbiegen das Landtagsund das Kreistagswahlrecht zu Ihren Gunsten. Das kann unsere Zustimmung nicht finden.