im Leben, in der freien Wirtschaft und in der Politik. Diesen Anachronismus, der in unserer Gemeindeordnung noch enthalten war, haben wir gemeinsam weggeräumt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Fischer SPD: Ach so! Das hätte man auch vorher machen können!)
Jetzt liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der gemeinsam abgesprochen und beraten wurde. Die CDU-Fraktion schloss sich der Anregung des Koalitionspartners an. Gegenseitiger Respekt und gegenseitiger Rat festigen die Koalition.
Vor allem kleinere politische Gruppierungen werden vom neuen Gesetz profitieren. Darüber sollten gerade die Grünen nachdenken: Dadurch haben auch kleine Parteien weitere Chancen.
In diesem Sinne: Die CDU-Fraktion steht hinter diesem Gesetzentwurf. Wir tragen den Gesetzentwurf gemeinsam mit der FDP/DVP.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit Teil 2 der Serie „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“.
(Heiterkeit – Beifall bei der SPD und Abgeordne- ten der Grünen – Abg. Pfister FDP/DVP: Herrlich! – Abg. Hauk CDU: Wir haben keine kabarettisti- sche Veranstaltung!)
Ich freue mich aufrichtig, dass ich heute hier wieder vertraute Gesichter von CDU-Innenpolitikern sehe. Einen Teil von Ihnen habe ich bei der Sondersitzung des Innenausschusses vermisst.
Zu Ihren Bemerkungen, Herr Kurz. Ihr Parteifreund, der ehemalige Oberbürgermeister von Stuttgart, Herr Rommel,
hat einmal gesagt: Wenn Sie schon wissentlich Unrichtiges vortragen müssen, dann sollten Sie wenigstens undeutlich sprechen.
Ich habe bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs die Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion vorgetragen. Was hat sich nun seit dieser ersten Lesung getan? Die kommunalen Landesverbände haben sich im Rahmen der Anhörung schriftlich geäußert und all das bestätigt, was ich damals bereits für die SPD-Fraktion vorgetragen habe. Der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag: Alle lehnen die geplante Veränderung des Kreistagswahlrechts vehement ab.
In der Abwägung der Nachteile und Vorteile der mit dem Gesetzesvorschlag verbundenen Abweichung vom geltenden Wahlsystem gibt der Gemeindetag jedoch der Beibehaltung der starken Persönlichkeitselemente im Kommunalwahlrecht den eindeutigen Vorzug
und spricht sich deshalb ausdrücklich gegen die vorgesehene Gesetzesänderung aus, nicht zuletzt auch deshalb, weil nicht einzuschätzen ist, ob Wählerinnen und Wähler solche Wahlrechtsänderungen akzeptieren oder diese eher geeignet sind, die Wahlmüdigkeit zu verstärken.
Die durch den Gesetzentwurf bezweckten Änderungsvorhaben, Wahlbewerbern bei Kreistagswahlen Doppelkandidaturen innerhalb desselben Landkreises sowie – als notwendige Folge – Kandidaturen unabhängig von deren Hauptwohnort in beliebig bestimmbaren Wahlkreisen zu ermöglichen, würden zu einer Schwächung der Persönlichkeitswahlelemente zugunsten von Verhältniswahlmechanismen führen. Weder aus der kommunalen Praxis noch aus dem Gesetzentwurf sind Gründe ersichtlich, welche diese Verschiebung notwendig oder gar vorteilhaft erscheinen lassen.
Die vorgesehene Option der Mehrfachbewerbung widerspricht dem Prinzip der Persönlichkeitswahl. Bisher konnte sich ein Wähler darauf verlassen, dass ein erfolgreicher Bewerber das Mandat annehmen und ausüben muss. Da nur ein Mandat angenommen werden
kann, müssten sich all diejenigen Wähler getäuscht fühlen, die den Bewerber gewählt haben, der in ihrem Wahlkreis zwar gewählt wurde, das Mandat dann aber nicht ausübt.
Dessen Stimmen sollen nach den Vorstellungen der FDP den anderen Bewerbern der Liste zugute kommen. Es ist zu befürchten, dass derartige Manipulationen am Wahlrecht die Wahlmüdigkeit verstärken....
Aus den dargestellten Gründen bittet der Landkreistag dringend, von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen.
Entschuldigen Sie bitte, ich habe noch nicht einmal 10 % der Zitate gebracht, die der Ministerpräsident in einer Rede im Normalfall anführt.
(Heiterkeit – Abg. Blenke CDU: Der hat auch kei- ne Redezeitbegrenzung! – Abg. Dr. Glück FDP/ DVP: Eigene Gedanken, nicht nur Zitate!)
Die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ schreibt am 28. Juni 2003 unter der Überschrift „Doppelter Weng“ – gemeint ist Ihr Kollege Weng von der FDP/DVP –:
Das doppelte Lottchen ist seit Erich Kästner eine literarische Gestalt. Doch bald gibt es auch den doppelten Weng. Allerdings als kreispolitische Figur. Weil es den 61-jährigen Gerlinger Apotheker unbedingt in den Kreistag zieht, muss das Wahlrecht vom Landtag geändert werden. Nicht dass der Gerlinger von einer Kandidatur ausgeschlossen wäre – nein, aber in seinem Wahlkreis Gerlingen/Ditzingen hatte die FDP noch nie den Hauch einer Chance.... Wenn nun die CDU/ FDP-Koalition im Landesparlament aber so genannte Doppelkandidaturen zulässt,
Andreas Müller hat in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 8. Juli 2003 einen denkwürdigen Kommentar unter der Überschrift „Schindluder“ geschrieben. Ich zitiere daraus einige Zeilen: