Rolf Kurz
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Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Verehrter Herr Kollege Gall, mir tut es fast Leid, dass wir Ihnen diese Freude nicht machen können.
Es ist aber in der Tat so, dass wir das Anliegen sehr ernst nehmen.
Die CDU-Fraktion respektiert das Anliegen der Antragsteller, alle Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Rauchmelder sind zweifellos dazu geeignet, Leben und Gesundheit zu schützen.
Es bleibt aber die Frage, ob es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedarf oder ob vielmehr jeder Einzelne verpflichtet ist, für sich und seine Familie ein Optimum an Sicherheit anzustreben. Wir setzen auf Eigenverantwortung. Müssen wir unseren Bürgern von der Wiege bis zur Bahre jegliche Verantwortung abnehmen?
Es ist doch wirklich zumutbar – Sie haben die Größenordnung ja genannt. Wenn ein Familienvater das Optimale tun will, um seine Angehörigen zu schützen, kann man doch verlangen, dass er für 15 oder 20 € solche Rauchmelder einbaut.
Natürlich, Herr Gall, zunächst einmal im Kinderzimmer, dann im Schlafzimmer und dann auch im Gang.
Wenn wir dies alles per Gesetz regeln sollen, müssen Sie auch an die Folgen denken. Wir müssen eine neue Bürokratie der Überwachung aufbauen.
4,7 Millionen Wohnungen müssten in regelmäßigen Abständen dahin gehend überprüft werden, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards gegeben und die eingebauten Rauchmelder auch voll funktionsfähig sind.
Aber das ist doch logisch!
Wenn der Rauchmelder vorgeschrieben ist, muss kontrolliert werden, ob die Wohnung diesen Sicherheitsansprüchen genügt. Bei Nachlässigkeit der Behörde greift sehr schnell die Amtshaftung, wenn im Unglücksfall eine fehlerhafte Überwachung nachgewiesen wird.
Auch ohne gesetzlichen Zwang bauen schon heute viele Bauherren Rauchmelder ein. Zunehmend werden von verantwortungsbewussten Wohnungsinhabern Rauchmelder eingebaut. Wir müssen diese Verantwortlichkeit stärken, und zwar ohne Gesetz!
Ihrem Gesetzentwurf kann die CDU-Fraktion so nicht zustimmen, zumal seit November des letzten Jahres eine intensive Informationskampagne des Landesfeuerwehrverbands in Zusammenarbeit mit dem Sparkassenverband läuft.
Es wird in diese Richtung aufgeklärt, und jetzt sollten wir zunächst einmal abwarten, was aus dieser Informationskampagne an Erkenntnissen hervorgeht.
Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten, Druck auszuüben, nämlich im Wege des Vertragsrechts zwischen den Feuerversicherungen und den Wohnungsinhabern. Die Versicherungen könnten zum Beispiel ein Bonus- oder Malussystem einführen.
Wir sollten die Gespräche abwarten. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, mit den Versicherungen darüber zu sprechen, ob es Möglichkeiten gibt, dass verantwortungsbewussten Versicherungsnehmern Nachlässe gegeben werden, wenn sie bestimmte Sicherheitsnormen beachten. Ich glaube, dies ist der richtige Weg.
Das ist kein Herumgeeiere, Frau Haußmann. Zwischen uns besteht ein fundamentaler Unterschied:
Wir vertrauen noch den Bürgern, dass sie in eigener Verantwortung für die eigene Sicherheit sorgen. Sie wollen den Bürgern alles abnehmen.
Frau Präsidentin, das war mein letzter Redebeitrag nach 22 Jahren.
Gestatten Sie mir noch ein letztes, privates Wort. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für das gute Einvernehmen in diesem hohen Hause bedanken, auch wenn es oftmals leidenschaftlich geführte Rededebatten gab. Wenn man dann aber vor den Plenarsaal trat, hinter diese schallgeschützte, von mir als steril empfundene Wand, hat man sich wieder in die Augen geschaut. Mit Respekt vor der anderen Meinung trat das gemeinsame Bemü
hen um das Wohl für dieses Land und seine Bürger in den Vordergrund. Dafür herzlichen Dank. Es war für mein Leben eine große Bereicherung, diesem Hause anzugehören.
Sie sehen mich etwas hilflos. Diese Ovation habe ich nicht erwartet.
Ich möchte Ihnen allen noch alles Gute für die Zukunft wünschen. Dem Landtag möchte ich empfehlen, einmal intensiv über das eigene Selbstverständnis nachzudenken.
Das Parlament braucht ein Gebäude, in dem die besten Voraussetzungen für eine vernünftige Arbeit der einzelnen Abgeordneten gegeben sind.
Haben Sie den Mut zu einer Architektur, die Weltoffenheit, Toleranz, aber auch Weitsicht, Solidarität und die Liebe zur Freiheit symbolisiert. Wichtig ist, dass dieser Landtag, dieses hohe Haus, von der Bevölkerung als lebendiger Träger unserer demokratischen Ordnung wahrgenommen wird.
Herr Minister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass man nicht einfach von „der Wirtschaft“ sprechen kann, sondern dass hier eine differenzierte Betrachtung angebracht ist?
Insbesondere die Großunternehmen lösten ihre Probleme auf diese Art und Weise, die kleinen und mittelständischen und lohnintensiven Betriebe aber bezahlten diese Misere durch eine hohe Beitragslast.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Kretschmann, das ist schon ein recht eigentümlicher Antrag. Da verlangen Sie von der CDU, dass sie nicht sollen wollte, was sie eigentlich wollen sollte.
Jetzt möchte ich einfach – –
Nein, wir stehen zu dieser Koalition. Auch die FDP/DVP steht zu dieser Koalition. Wir finden auch den richtigen Weg
ich werde das jetzt im Einzelnen noch etwas darlegen –, um in Berlin Verantwortung anzunehmen und in Stuttgart Koalitionstreue zu wahren.
CDU und FDP/DVP standen bisher immer gemeinsam zu dem Ziel, die bundesrechtliche Regelung für eine Eigenheimzulage nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerreform anzutasten.
Die nach der Wahl offenbar gewordene katastrophale Finanzlage im Bund als Hinterlassenschaft der rot-grünen Regierung zwingt uns jedoch dazu, diese Position neu zu überdenken.
Die CDU bedauert, dass man hier nicht die Steuerreform abwarten kann.
Im Falle des Ausbleibens einer Steuerreform hätten wir gerne weiterhin zum Grundsatz der Eigenheimzulage gestanden, weil wir darin eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge, insbesondere für Familien mit Kindern, sehen. Daran hat sich im Grundsatz nichts geändert.
Aber es gibt eben Wahrheiten und Realitäten, über die auch eine CDU-geführte Regierung in Berlin nicht hinwegkommt. Im Bundeshaushalt fehlen nahezu 70 Milliarden €, wenn die zusätzlichen Ausgaben noch hinzugerechnet werden. Dieser Wahrheit kann niemand ausweichen. Daher ist der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erste Priorität beizumessen. Dies liegt zum einen im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch im Interesse der künftigen Generationen, da die Staatsschulden von heute die Steuern von morgen sind, und wir können es uns nicht leisten, ständig unsere Lasten auf künftige Generationen abzuladen.
Außerdem haben wir derzeit auf EU-Ebene eine Verantwortung wahrzunehmen. Daher steht auch im Koalitionsvertrag, dass die Defizitgrenze von 3 % des Bruttoinlandsprodukts spätestens 2007 wieder einzuhalten ist.
Wenn wir nun eine nachhaltige Haushaltssanierung als dringlichste Aufgabe ansehen, bleiben eben Kürzungen leider nicht aus. Die Eigenheimzulage ist neben anderen Maßnahmen eine relativ umfangreiche Subvention. Ihre Streichung bringt immerhin Einsparungen von jährlich etwa 11 Milliarden €, zwar nicht gleich im ersten Jahr, aber in den Folgejahren. Die Entscheidung über die Streichung der Eigenheimzulage ist eine zwingende Folge fehlenden Geldes. Wenn dem so ist, ist es natürlich auch für uns als CDU selbstverständlich, dass wir zu diesem Teil der Koalitionsvereinbarung stehen, auch wenn dies etwas unbequem ist. Aber zwei Punkte möchte ich noch herausstreichen, die uns die Entscheidung erleichtern.
Um weiterhin die beliebte Form der Altersvorsorge über ein Eigenheim zu ermöglichen, hat sich die CDU bei den Koalitionsverhandlungen maßgeblich dafür eingesetzt, die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ab dem 1. Januar 2007 mit anderen Formen der Alterssicherung gleichzustellen, damit diese in ein Gesamtkonzept für die individuelle Alterssicherung zu integrieren ist.
Dies ist gerade für uns als baden-württembergische CDU von ausschlaggebender Bedeutung.
Der zweite Punkt: Neben der Eigenheimzulage, die der Bund leistet, bringt das Land in das Landeswohnraumförderungsprogramm zurzeit etwa 38 Millionen € ein. Aufgrund der wirtschaftlich etwas unsicheren Situation ging die Anzahl der Anträge im letzten Jahr spürbar zurück, sodass nicht alle bereitstehenden Fördermittel ausgeschöpft wur
den. Daher schlägt die CDU-Fraktion vor, das Förderprogramm des Landes so zu ändern, dass im Einzelfall Fördersätze erhöht werden können. Dann könnten Familien mit Kindern in Baden-Württemberg im nächsten Jahr trotz Streichung der Eigenheimzulage des Bundes unter dem Strich eine etwa annähernd gleiche Förderung erfahren. Weil die Mittel für die Eigenheimförderung 2005 nicht voll abfließen werden, wäre dies für das Land unter Umständen sogar finanzneutral.
Diese beiden Maßnahmen erleichtern es der CDU-Fraktion, die Streichung der Eigenheimzulage im Bundesrat passieren zu lassen.
Im Übrigen ist es nichts Außergewöhnliches, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Das, was Sie heute mit der CDU treiben, wird morgen in Rheinland-Pfalz zwischen SPD und FDP passieren. Auch dort wird es zu dieser Abstimmung kommen.
Fazit: Es gibt immer wieder unterschiedliche Ansätze innerhalb einer Koalition. Dies liegt nun einmal in der Natur der Sache.
Wir stehen zu unserer Koalition und zu der Zusammenarbeit mit der FDP/DVP hier in Stuttgart. Wir sehen aber auch unsere bundespolitische Verantwortung. Von daher empfehlen wir der Landesregierung, Herr Finanzminister, sich bei der Abstimmung im Bundesrat zu enthalten.
Meiner Fraktion und diesem Hause empfehle ich, dem Antrag der Fraktion GRÜNE nicht zuzustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Argumente bereits im Wesentlichen ausgetauscht. Jeder Seite ist die Systematik dieses neuen Gemeindewirtschaftsrechts klar. Jetzt besteht bei allen Beteiligten etwas Rechtsklarheit. Dies ist eine wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Wirtschaftslebens der Gemeinde.
Herr Kollege Junginger, Sie haben ja, wenn ich das zitieren darf, nach dem „großen Ordner“ gesucht, in dem die vielen Fälle von wettbewerbswidrigem Verhalten einzelner Gemeinden enthalten sind.
Das ist jetzt wieder Ihre Wertung, Ihre subjektive Sicht der Dinge.
Ich habe auf jeden Fall einmal Verbindung mit der Industrie- und Handelskammer aufgenommen. Mir wurde ein Katalog von mehr als 100 Vorgängen in Sachzusammenhängen mit dem Gemeindewirtschaftsrecht zugeleitet, und ich glaube, dass wir hier wirklich gut daran tun, klare Verhältnisse zu schaffen. Überall dort, wo die Chemie zwischen der Gemeindeverwaltung und der örtlichen Wirtschaft stimmt, funktioniert die Sache ja auch. Das müssen wir einfach auch so akzeptieren und hinnehmen.
Uns kam es insbesondere darauf an, über die verschärfte Subsidiarität klare Grenzen aufzuzeigen und darauf hinzuweisen, wo die Gemeinden über die Daseinsvorsorge hinaus noch tätig werden dürfen. Es ist meines Erachtens ganz klar – und dies geht auch aus dem Gesetzentwurf hervor –, dass die Gemeinden, die bis jetzt bereits über eigene Unternehmen in bestimmten Bereichen tätig sind, von diesem Gesetz nicht betroffen sind.
Wichtig war uns auf jeden Fall auch die drittschuldnerische Wirkung, die jetzt in dieser verstärkten Subsidiarität mit integriert ist. Das ist die Möglichkeit, dass ein Betroffener auch klagen kann, wenn er meint, im Wettbewerb gegenüber seiner Stadt oder seiner Gemeinde benachteiligt zu sein.
Auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch die besondere Situation der Städte und Gemeinden betrachten. – Herr Kollege, haben Sie eine Zwischenfrage?
Zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde und der Vergabe von Aufträgen ist zu trennen. Wenn sich eine Gemeinde in irgendeiner Form wirtschaftlich betätigt und damit in einen Wettbewerb zur privaten Wirtschaft geht, entstehen eben Unebenheiten und Verwerfungen. Dagegen kann jetzt jemand, der sich betroffen fühlt, auch Klage erheben.
Ob das verzögert, ist eine andere Frage. Ich möchte dies im Großen und Ganzen verneinen.
Auf jeden Fall wird das aber in der Zukunft zu einem größeren Miteinander führen. Wenn eine Sanktionsmöglichkeit im Raum steht, werden sich die Wettbewerber an Regeln halten.
Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass durch den Wegfall der Gebietsmonopole auch die Unternehmen, die in Gemeindebesitz oder öffentliche Unternehmen sind, in eine veränderte Wettbewerbssituation gegenüber großen Anbietern kommen. Ich denke zum Beispiel an die großen Anbieter im Bereich der Energieversorgung. Hier muss auch für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen werden, über neue Angebotsstrukturen nachzudenken, damit sie auch über die eigene Gemeinde hinaus tätig werden dürfen, um das, was in der einen Gemeinde unter Umständen durch Wettbewerb wegfällt, anderweitig wieder zu kompensieren.
Dies sind die Grundlagen des neuen Gesetzentwurfs. Die CDU-Fraktion ist voll und ganz damit einig. Wir haben jetzt auch noch keine Regelung bezüglich der Annahme von Spenden durch die Bürgermeister eingebaut. Hier muss zuvor noch die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit der Bürgermeister beschrieben werden. Das Gesetz wird die Partnerschaft in den Städten und Gemeinden zwischen der örtlichen Wirtschaft als Anbieter und der Gemeinde als
Auftraggeber schaffen und für einen fairen Wettbewerb sorgen.
Ich bin in solchen Dingen immer einer, der an die Zukunft und an Einsichten glaubt.
Insoweit sind sicherlich die entsprechenden Grundlagen für mehr Wettbewerb in den Gemeinden geschaffen, aber auch für mehr Effizienz.
Verehrter Herr Kollege Junginger, ist Ihnen bekannt, dass man auf der europäischen Ebene, hier insbesondere im Bereich der Wettbewerbskommission, darüber nachdenkt, die gesamte Daseinsvorsorge dem Wettbewerb zu überlassen?
Wäre es da nicht sinnvoll und richtig – so, wie dieser Gesetzentwurf das auch tut –,
dass man jetzt die Abgrenzungen deutlich macht und die Voraussetzungen dafür schafft, dass man in Brüssel gar nicht weiterdenken muss?
Frau Präsidentin, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich glaube, wir werden behilflich sein, dass dieser Gesetzentwurf noch in diesem Jahr zur Verabschiedung kommt. Wir halten den Inhalt und die Intention dieses Gesetzes für so wichtig, dass wir alles daransetzen, dies zu erreichen.
In der letzten Legislaturperiode hat dieses hohe Haus das Gemeindewirtschaftsrecht novelliert und damit auch versucht, das Spannungsfeld zwischen kommunalen Aufgaben und Mittelstand neu zu justieren.
Die so genannte einfache Subsidiaritätsklausel sollte die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde außerhalb der Daseinsvorsorge nur dann zulassen, wenn der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen Dritten erfüllt werden kann. Mit diesem Appell des Gesetzgebers an die Kommunen erhoffte man, den Vorrang der privaten Wirtschaft vor einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden zu sichern.
Der Gesetzgeber hat die Überwachung dieser Subsidiaritätsklausel zugesichert. Mit der FDP/DVP hatten wir anlässlich des Koalitionsvertrags für die 13. Legislaturperiode ja vereinbart,
dass wir die Wirksamkeit dieser Klausel innerhalb der nächsten fünf Jahre überprüfen.
Diese Klausel hat sich in der Tat nicht als ein umfassendes Instrument für einen angemessenen Ausgleich des Wettbewerbs erwiesen. Zwar haben sich viele Gemeinden an Recht
und Ordnung und damit auch an diesen Rahmen gehalten, aber vielfach gab es, insbesondere bei den ausgegliederten kommunalen Unternehmen, doch wettbewerbliche Tätigkeit.
Die privaten Unternehmen dagegen hatten keine Möglichkeit, ihre durch die Subsidiaritätsklausel in der Gemeindeordnung begründeten Rechte einzufordern. Dies formulierte der BGH in einer Revisionsentscheidung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München am 25. April 2002 sehr deutlich: Die Gemeindeordnung ist nicht dazu da, die guten Sitten im Wettbewerb zu schützen. Ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist zwar gesetzwidrig, aber wenn nicht noch weitere Gründe hinzukommen, noch nicht wettbewerbswidrig. Damit standen die mittelständischen Anbieter ohne rechtliche Möglichkeiten da.
Die jetzt in § 102 Abs. 1 Nr. 3 eingefügte verschärfte Subsidiaritätsklausel wird dagegen einer übermäßigen Ausweitung erwerbswirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden entgegenwirken und die private Wirtschaft auf grundsätzlich ihr vorbehaltenen Geschäftsfeldern vor kommunaler Konkurrenzbetätigung schützen. Diese Drittschutzwirkung für private Anbieter ist ausdrücklicher Wille – Herr Hofer, das kann ich sagen – der Koalition.
Betroffene Unternehmen sollen künftig im Hinblick auf die Einhaltung der neuen Regelung die Verwaltungsgerichte anrufen können.
Dass die verschärfte Subsidiaritätsklausel natürlich nicht für Betätigungen gilt, die vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgeübt worden sind, hält die CDU-Fraktion für einen fairen und überzeugenden Kompromiss, beispielsweise auch im Hinblick auf Krankenhausbetrieb und Müllentsorgungstätigkeiten oder ähnliche Tätigkeiten.
Für die Entscheidung über ein wirtschaftliches Engagement der Kommunen ist der Gemeinderat zuständig. Dies wird durch Einfügen des neuen Absatzes 2 ausdrücklich klargestellt. Der Herr Minister wies darauf hin. Dem Gemeinderat wird in diesem Zusammenhang eine Anhörungspflicht gegenüber den Selbstverwaltungsorganisationen und Verbänden der örtlich betroffenen mittelständischen Wirtschaft auferlegt. Diese haben das Recht, im Rahmen der kommunalen Meinungsfindung die Auswirkungen kommunaler Wirtschaftstätigkeit auf das örtlich betroffene Gewerbe dem Gemeinderat darzulegen. Natürlich kann sich der Gemeinderat zusätzlich auch andere Informationen für seine Entscheidungen einholen.
Das neue Gemeindewirtschaftsrecht versucht auch künftige europarechtliche Entwicklungen aufzufangen und ihnen gerecht zu werden. Das betrifft insbesondere die Tätigkeiten, die im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte für Strom und Gas an Bedeutung gewinnen. Mit der Abschaffung der Gebietsmonopole entstand ein erheblicher Wettbewerbsdruck für die Stadtwerke.
Die Kundenbindung ließ vielerorts deutlich nach. Die Stadtwerke haben aber wegen des Örtlichkeitsprinzips nicht
die Möglichkeit, außerhalb des eigenen Gemeindegebiets im Interesse einer wirtschaftlichen Arbeitsweise und hohen Effizienz einen Ausgleich zu erzielen. Dies kann über kurz oder lang auch zu einer deutlichen nachteiligen Wirkung auf die Qualität der Daseinsvorsorge führen. Daher – der Minister hat darauf hingewiesen – wird jetzt unter bestimmten Voraussetzungen die Betätigung über die Gemeindegrenze hinaus erlaubt.
Gewissermaßen im Beipack möchte die CDU-Fraktion im Zuge der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts auch den Wegfall der Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern umsetzen sowie die Pflicht zur Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und die Pflicht zur mündlichen Erläuterung des Schlussberichts vor dem Gemeinderat im Hinblick auf eine Vereinfachung des Verwaltungshandelns streichen. Ferner soll die Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher voll in die Kompetenz und Verantwortung des Gemeinderats fallen.
Wir begleiten diesen Gesetzentwurf wohlwollend und werden alles dafür tun, dass er in dieser Form auch umgesetzt wird.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! In diesem Zusammenhang auch heute noch von Ausgrenzung und Intoleranz zu sprechen bedeutet, dass man das, was die CDU bisher für die Familien und auch für die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften getan hat, überhaupt nicht sieht und nicht akzeptiert.
In einem muss ich Ihnen ganz deutlich widersprechen: Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem familienrechtlichen Institut der Ehe gleichgestellt werden, und das wollen wir auf jeden Fall nicht.
Die auf Familiengründung angelegte Ehe unterscheidet sich grundlegend von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Ehe und Familie sind die Keimzelle der staatlichen Gemeinschaft. Ich meine, daran gibt es gar keinen Zweifel. Sie sind aber nicht nur die Keimzelle, sondern wirklich das Rückgrat und der Stabilisator innerhalb unserer gesellschaftlichen Ordnung.
Wer die Familie diskreditiert,
der diskreditiert unser gesellschaftliches Leben insgesamt. Die auf Dauer angelegte Ehe ist die allerbeste Grundlage dafür, dass Frau und Mann für ihre Familie und für ihre Kinder, aber auch für die Gesellschaft Verantwortung übernehmen können.
Bitte.
Wir haben durch das Gesetz klargestellt, dass die Zuständigkeiten bei den Städten, bei den Landkreisen und bei den Gemeinden liegen. Wir haben es in die Obhut der kommunalen Verwaltung und der kommunal Verantwortlichen gelegt, wie sie mit dem Problem fertig werden.
Es ist wirklich ein Unterschied, ob man sich mit einem Gesetz auf das Standesamt festlegt oder ob man es den Kommunen überlässt, wie dies vor Ort geregelt wird.
Damit wird deutlich dokumentiert, dass es keine Angleichung der Ehe an gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geben kann.
Herr Palmer, wir haben doch auch mit diesem Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz bereits eine Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Beziehungen erreicht, zum Beispiel in den Bereichen des Mietrechts, des Zeugnisverweigerungsrechts, des Besuchsrechts in Strafanstalten, des Auskunftsrechts in Krankenhäusern und, und, und.
Es ist wirklich ein ganz großer Irrtum, anzunehmen, Artikel 6 des Grundgesetzes privilegiere keine bestimmte Form der partnerschaftlichen Beziehung und diskriminiere andere. Tatsache ist, dass die Verfassungsmütter und -väter allein die Familie als den eigentlichen Adressaten der Schutzgarantie beschrieben.
Einem säkularen Staat kann es nicht zustehen, gesellschaftlich akzeptierte Lebensformen ab- oder aufzuwerten oder diese gar dem Institut der Ehe gleichzustellen.
Es kann doch jeder nach seiner Fasson leben.
So tolerant sind wir. Wir akzeptieren das alles. Aber es geht nicht so, dass wir hier eine völlige Gleichstellung erreichen.
Den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern steht es ja offen, Unterhaltsansprüche, Eigentumsfragen, letztwillige Verfügungen und all diese Dinge in privaten Verträgen zu regeln.
Überlegen Sie das doch einmal weiter. Beziehen wir einmal Geschwister und Verwandte, die ohne sexuellen Bezug füreinander einstehen wollen, in diese Betrachtung mit ein, so wäre exakt diese Form der Partnerschaft diskriminiert. Da käme es doch zu einer rechtlichen Ausgrenzung. Dort spielt das Thema Sexualität überhaupt keine Rolle. Aber es spielt anscheinend eine ausschlaggebende Rolle bei der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, eine Privilegierung zu erreichen. Insofern würden wir gerade diese Verantwortlichkeiten innerhalb der Familie schlechter stellen als gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Dies ist mit dem Familienbild der CDU-Fraktion nicht in Einklang zu bringen.
Ich hoffe, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht das erreichen, was Sie eigentlich wollen. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich mich bei der Kollegin Berroth herzlich dafür bedanken,
dass sie einen Wirtschaftszweig, der üblicherweise nicht in der Betrachtung der Öffentlichkeit steht, einmal etwas über das Wasser herausgehoben hat.
Wer sich in der Luft bewegt, muss sich im Wasser auskennen.
Die aktuelle Lage der deutschen Binnenschifffahrt lässt sich etwa wie folgt analysieren: Sie lebt von der Substanz.
Die Partikuliere halten sich durch Selbstausbeutung über Wasser. Viele fallen ins Wasser. Die deutsche Flotte schrumpft seit Jahren. Die Mannschaften überaltern.
Dazu gibt es ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten, das PLANCO-Gutachten.
Das liegt vor. Es kommt zu einem erschreckenden Ergebnis über den Istzustand der Binnenschifffahrt und stellt auf Seite 30 eine für mich sehr beunruhigende Wirkungskette dar: Rentabilitätsschwäche, gesunkene Frachtdaten, unwirtschaftliche Schiffe, Eigenkapitalschwäche, Innovationsschwäche, weitere Verstärkung der Rentabilitätsschwäche, Nachwuchsmangel, Überalterung und Innovationsmangel.
Deutschland verfügt im Vergleich zu anderen Ländern in Europa über das am weitesten ausgebaute Binnenstraßennetz. Der volkswirtschaftliche Nutzen einer so wichtigen Verkehrskomponente wird meines Erachtens allgemein etwas zu gering eingeschätzt. Obwohl wir dieses ausgebaute Netz haben, verlieren die deutschen Binnenschifffahrtsunternehmen mehr und mehr Marktanteile. Die Binnenschifffahrt hat während der vergangenen zehn Jahre die Fähigkeit und die Bereitschaft gezeigt, dem gestiegenen Wettbewerbsdruck durch deutliche Produktivitätssteigerungen zu antworten. Dementsprechend kommt dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Ursachen für den massiven Verlust von Marktanteilen nicht in einer grundsätzlich schlechteren Leistungsfähigkeit der deutschen Unternehmen liegen, sondern in gravierend ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den Nachbarstaaten, etwa den Niederlanden und Belgien.
Einer der gravierenden Nachteile ergab sich aus der Tatsache, dass in Deutschland die Möglichkeit der steuerbegünstigten Reinvestition gemäß § 6 b des Einkommensteuerge
setzes abgeschafft wurde. Bis dahin konnten zumindest 50 % des Buchwertes bei einer Schiffsveräußerung steuerbegünstigt reinvestiert werden. Diese Möglichkeit wurde nun im Steuerentlastungsgesetz gestrichen, während beispielsweise die Binnenschifffahrt in den Niederlanden die sich ergebenden Veräußerungsgewinne aus Schiffsverkäufen zu 100 % steuerunschädlich reinvestieren kann.
In Belgien kommt die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung der steuerlichen Regelung in den Niederlanden in etwa gleich. In beiden Nachbarländern können dadurch die Binnenschifffahrtsunternehmen bei Investitionen auf Eigenkapital zurückgreifen, während dieses dem deutschen Schiffseigner durch die steuerliche Belastung abgenommen wird.
Die Folge: Im Jahr 2003 wurden in Holland 40 Schiffsneubauten für die Binnenschifffahrt in Dienst gestellt, in Deutschland nur ein einziger Neubau. Diese Zahl belegt eindrucksvoll, dass sich die Niederländer Marktanteile holen und die Deutschen Marktanteile verlieren. Daher enthält das PLANCO-Gutachten die als dringlich formulierte Empfehlung, diese Veräußerungsgewinne mit 100 % Reinvestitionsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, die Gründerförderung der KfW und der Förderbanken der Länder mit präferenzierten Krediten fortzuentwickeln und zusätzlich auf bestehende Unternehmen der Binnenschifffahrt auszudehnen. Nur durch die Kombination dieser beiden Maßnahmen, nämlich Stärkung der Eigenkapitalbasis und spezielle Förderung von Investitionen, wird die Binnenschifffahrt in die Lage versetzt, wieder verstärkt zu investieren.
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Jahresende einen Bericht über die Umsetzung des PLANCO-Gutachtens vorzulegen. Das von Verkehrsminister Stolpe einberufene Gremium „Binnenschifffahrt und Logistik“, dem die Verbände der Binnenschifffahrt und auch der BDI angehören, befasst sich mit diesem Thema und will entsprechende Vorschläge aufarbeiten.
Meine Zeit geht langsam zu Ende.
Ich möchte noch auf einen Aspekt zu sprechen kommen, nämlich auf den Aspekt des Bundesverkehrswegeplans. Dort ist bezüglich des Zustands von Wasserstraßen von Risiken für die Betriebssicherheit und Standsicherheit die Rede. Das PLANCO-Gutachten spricht von der Gefahr des Systemversagens.
Um nur das Notwendigste in Gang zu halten, werden rund 90 % der für die Wasserstraßen vorgesehenen Investitionsmittel durch reine Erhaltungsmaßnahmen aufgebraucht. Wer die für unsere Volkswirtschaft lebenswichtigen Wasserstraßen trotz der Bewertung im PLANCO-Gutachten über die brachliegenden Potenziale in dieser Weise vernachlässigt, handelt politisch unklug und verspielt leichtfertig eine umweltfreundliche Alternative zur Schiene und zur Straße.
Das verkehrspolitische Ziel muss darin liegen, der Binnenschifffahrt neue Perspektiven zu vermitteln und sie vor allen Dingen in die Lage zu versetzen, sich an dem künftigen Zuwachs der Güterverkehrsmengen zu beteiligen.
Wir brauchen eine Rückbesinnung. Baden-Württemberg wird von einem dynamischen und innovativen Gewerbe getragen. Ein solches Gewerbe kann sich nur im Rahmen einer wirklich leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur entwickeln. Daher müssen wir darauf achten – dabei komme ich auf Sie, Frau Kollegin Berroth, zurück –, dass die Neckarstraße wirklich leistungsfähig ausgebaut wird.
Wasserstraße Neckar! – Denn so, wie sich diese Wasserstraße Neckar im Augenblick präsentiert, ähnelt sie eher einem Wasserstraßenmuseum als einem wirklich modernen und vor allem leistungsfähigen Verkehrsweg, der durch seine Funktion zur Standortsicherung der Industrie in BadenWürttemberg beiträgt.
Herr Kollege Palmer, aus Ihrer Aussage schließe ich, dass Sie insbesondere den Verkehrsweg Wasserstraße für unsere Industrie hier im Ballungsbereich Stuttgart, aber auch insgesamt in Baden-Württemberg für nicht notwendig erachten.
Feuer und Wasser und Luft.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag stammt ja noch aus dem Jahr 2003, und auch die Stellungnahme dazu wurde im August 2003 verfasst. Die Überschrift des Antrags lautet „Bilanz und Ausblick“. Wenn ich heute Bilanz ziehe und lese, was aus der Stellungnahme hervorgeht – und jeder möge sie sorgfältig lesen –, möchte ich diese Bilanz als eine stolze Bilanz in der Zusammenarbeit mit den Kommunen bezeichnen.
Die Ausstattung unserer Feuerwehr ist auf einem sehr hohen Stand, was die Technik anbelangt. Und vor allem auch, was die Ausbildung unserer Feuerwehrfrauen und -männer anbelangt, haben wir in Baden-Württemberg ein beispielhaftes Niveau vorzuweisen. Ich möchte in diesem Zusammenhang der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal ein hohes Lob zollen. Sie leistet eine hervorragende Arbeit und motiviert dadurch junge Feuerwehrfrauen und -männer, in den Dienst der Feuerwehr einzutreten und sich dort mit Kompetenz und hohem Verantwortungsbewusstsein voll und ganz einzubringen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch einmal allen Feuerwehrfrauen und -männern danken, die täglich bereitstehen und die oftmals ihre Gesundheit und manchmal auch ihr Leben für unsere Gemeinschaft aufs Spiel setzen.
Die Feuerwehren in Baden-Württemberg formieren die größte bürgerschaftliche Initiative, die wir in diesem Land kennen. Ich selbst bin ein bisschen stolz darauf – Herr Kollege Gall, als aktiver Feuerwehrmann werden Sie das nachempfinden –, dass ich 30 Jahre aktiven Dienst bei der Feuerwehr leisten durfte und in diese Kameradschaft aufgenommen bin.
Ich erinnere mich auch in meinem „hohen“ Alter noch gerne an diese Zeit.
Ich bin Oberbrandmeister zbV – zur besonderen Verwendung.
Der zweite Aspekt des Antrags steht unter dem Begriff „Ausblick“. Wir haben jetzt zu Beginn des Jahres 2004 die Feuerwehrförderung in ein Zweisäulenmodell umgestaltet: Zum einen gibt es die pauschale Förderung, und zum anderen gibt es die Förderung von Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Geräte. Ich glaube, dass
wir mit dieser pauschalen Förderung wirklich auch den Verwaltungsaufwand deutlich minimieren konnten. Diese Verwaltungsvorschrift wird vieles vereinfachen und damit auch zur Effizienz des Förderwesens beitragen.
Im Jahr 2004 betrug das Antragsvolumen bei der Projektförderung 36,7 Millionen €. Mit den bereitgestellten Mitteln konnten etwa 43 % des gesamten Antragsvolumens erreicht werden. Dies, meine ich, ist in Anbetracht der Situation und in Anbetracht des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer doch eine recht gute Förderquote. Im gleichen Zeitraum werden für die Projektförderung im Rahmen der Kleinförderung Pauschalen in Höhe von 12,9 Millionen € bezahlt, und es treten fällige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 19,1 Millionen € ein.
Laut Entwurf des Staatshaushaltsplans wird das Land aufgrund des höheren Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer im Jahr 2005 49 Millionen € und im Jahr 2006 annähernd 50 Millionen € bereithalten. Bisher ist trotz aller Schwierigkeiten, die bei der Aufstellung des Doppelhaushalts erkennbar werden, nicht daran gedacht, den Betrag, der 46 Millionen € übersteigt, abzuschöpfen. Vielmehr soll dieser Betrag auch in den kommenden Jahren für die Feuerwehrförderung zur Verfügung stehen.
Wenn uns dies gelingt, dann haben wir das Beste aus der Situation gemacht. Der Vorsitzende unseres Arbeitskreises Innenpolitik, Herr Heinz, wiegt etwas bedenklich den Kopf. Ich vertraue hier darauf, dass sich unser Innenminister kraft seiner Person und kraft seines Amtes für die Feuerwehren in diesem Land einsetzt,
damit dieser Betrag auch zur Verfügung gestellt wird.
In diesem Sinne verabschiede ich mich für heute aus dieser Sitzung.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von i h r e r Feuerwehr zu Recht einen optimalen Schutz. Der Landtag sollte dies honorieren und auch in Zukunft darauf achten, dass die Feuerwehrförderung im Land zu einer stärkeren Motivation in den einzelnen Wehren beiträgt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir wollten mit diesem Antrag erreichen, dass die Regierung über das, was im Bereich der Privatisierung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode geleistet wurde, eine Art Bilanz erstellt. Ich glaube, dass diese Bilanz ganz hervorragend ausgefallen ist. Die Regierung ist mit der Privatisierung auf dem richtigen Weg. Ich empfehle jeder Kollegin und jedem Kollegen, diese 25 Seiten der Stellungnahme der Regierung einmal durchzulesen. Hier wird deutlich sichtbar, dass sich die Regierung mit großer Intensität darum bemüht, die Privatisierung in unserem Land voranzubringen. Daher möchte ich, weil dies im Einzelnen ausgeführt wurde und auch alle Sektoren, in denen sich etwas getan hat, aufgelistet sind, nur ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen.
In dieser Stellungnahme wird sehr feinsinnig auch herausgearbeitet, dass es zwischen einer formellen, also organisationsmäßigen, und einer materiellen, also aufgabenmäßigen, Privatisierung zu unterscheiden gilt. Unter den Begriff „formelle Privatisierung“ fallen die hoheitlichen Aufgaben, die grundsätzlich in der Verantwortung des Staates verbleiben.
In diesem Sektor werden Private lediglich zur Erfüllung der Aufgaben herangezogen und zu diesem Zweck auch mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Dies setzt allerdings eine gesetzliche Grundlage voraus.
Wir beobachten in den letzten 15 Jahren europaweit eine stärkere Tendenz zur Privatisierung staatlicher Aufgaben. Dies wird sehr unterschiedlich begründet. Auch wir hier in Baden-Württemberg, insbesondere die Landesregierung, aber auch der Landtag, bemühen uns, neue Formen einer effizienten Zusammenarbeit mit den Privaten bei der Bewältigung der staatlichen Aufgaben zu finden.
Es geht wirklich darum, bürgerfreundliche und moderne Instrumente zu schaffen, um die Sicherung der Daseinsvorsorge genügend zu stärken.
In der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode – das habe ich bereits erwähnt – brachte die Landesregierung die Privatisierung kräftig voran. In einer Zeit des Umbruchs und der finanziellen Engpässe bleibt die Besinnung auf wirkungsvolle Maßnahmen im Bereich der Privatisierung einer der Königswege, um die Leistungsfähigkeit staatlichen Handelns zu erhalten.
Auch das gestern verabschiedete Gesetz zur Verwaltungsreform wird vom Prinzip der Subsidiarität getragen. Aufgabenabbau ist ein wichtiger Teil dieses Gesetzes. Auch hiermit ist eine umfassende Aufgabenkritik zu verbinden, die Chancen für eine weitgehende Übertragung von Aufgaben und deren Erfüllung auf Private ermöglicht.
Eine wirkungsvolle Privatisierungspolitik ist Teil einer effizienten Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Sie bedeutet gleichzeitig einerseits eine permanente Aufgabenkritik des Staates und seiner Organe und auf der anderen Seite natürlich auch die Bereitschaft zur Neuausrichtung und Neustrukturierung. Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze erfordern Unternehmen, die den Herausforderungen flexibler nationaler und internationaler Märkte gewachsen sind. Flexibilität, Marktorientierung und die Bereitstellung von Eigenkapital sind dafür von zentraler Bedeutung.
Diesen Anforderungen können privatwirtschaftlich tätige Unternehmen besser gerecht werden als staatliche Institutionen.
In diesem Zusammenhang sind Ausgründungen von Aufgaben aus Behördenstrukturen in eine privatwirtschaftliche Organisationsform immer etwas kritisch zu hinterfragen. Solche Ausgründungen haben nur dann eine Berechtigung, wenn der freie Markt keine effizientere und kostensparendere Lösung zulässt.
Nach der Gesetzesbegründung zu § 3 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 soll die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand im Land Baden-Württemberg eingegrenzt werden. Zur Förderung wirtschaftlicher Dynamik, zur Erweiterung wirtschaftlicher Freiräume und im Interesse eines schlanken Staates sollten
Land und Kommunen nur dort wirtschaftlich tätig werden, wo sie im Vergleich zur privaten Leistungserbringung auch wirklich Effizienzvorteile nachweisen können.
Das Land ist mit seinen Privatisierungsbemühungen weitgehend auf dem richtigen Weg. Dies habe ich ausgeführt. Leider kann dies nicht immer von allen Städten und Gemeinden so klar gesagt werden. Da werden, teilweise mit großem Einfallsreichtum und von neuartigem Unternehmertum beseelt, vielerorts die wirtschaftlichen Aktivitäten noch ausgeweitet. Kommunen treten außerhalb ihrer eigentlichen daseinsvorsorgenden Aufgaben auf dem im Allgemeinen vom Wettbewerb dominierten Markt als Hersteller oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen in Bereichen auf, in denen bisher nur Private anzutreffen waren. Ich habe eine ganze Menge Beispiele hierfür gesammelt.
Mit dieser zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung begeben sich die Kommunen und ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe in direkte Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern. Solche Entwicklungen müssen wir im Auge behalten. Scheinprivatisierungen führen zu einem verzerrten Wettbewerb und verdrängen Aufträge, Umsätze und letztlich auch Arbeitsplätze und auch Ausbildungsplätze aus dem mittelständischen Bereich.
Kommunale Betriebe können die vielfältigen Vorteile der hinter ihnen stehenden Kommune nutzen und sich gegen negative Sanktionen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs absichern. Dies können kleine Unternehmen nicht.
Im Rahmen der Novellierung der baden-württembergischen Gemeindeordnung wurde in § 102 für kommunale Aufgaben außerhalb der Daseinsvorsorge in Anlehnung an das Mittelstandsförderungsgesetz eine so genannte einfache Subsidiaritätsklausel eingeführt.
Durch diese Subsidiaritätsklausel versprachen sich die öffentliche Hand, aber auch wir – ich erinnere mich noch an die Diskussionen im Landtag – und vor allem die mittelständische Wirtschaft Rechtssicherheit. Diese Hoffnung zerschlug sich durch die neueste Zivilrechtsprechung. Nach Auffassung der Gerichte ist ein Anspruch eines Wettbewerbers auf Unterlassung nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bei Verstoß der Kommune gegen § 102 der Gemeindeordnung nicht gegeben, da § 102 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung keine drittschützende Wirkung zukomme.
Sehr viel deutlicher formulierte der BGH in seiner Revisionsentscheidung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München am 25. April 2002:
Die Gemeindeordnung ist nicht dazu da, die guten Sitten im Wettbewerb zu schützen. Ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist zwar gesetzeswidrig, aber, wenn nicht noch weitere Gründe hinzukommen, noch nicht wettbewerbswidrig.
Damit ist die wirtschaftspolitische und, wie ich meine, auch die gesellschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche
Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen soll und darf und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt werden, wieder neu gestellt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die offensichtlich bestehende Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Wirtschaft im Geiste des Gesetzes zur Mittelstandsförderung abzubauen und damit zunächst einmal Chancengleichheit für die privaten Unternehmen herbeizuführen.
Bitte?
Solange diese Brauereien mit hohem Ertrag arbeiten, von Bedeutung für die wirtschaftliche Struktur einer Region sind, Arbeitsplätze sichern und Aufträge an die mittelständische Wirtschaft vergeben, ist dies auch zu verantworten.
Aber auch da wird sich eines Tages die Frage erheben: Wo hören wir auf, und wo beginnen wir mit solchen zusätzlichen unternehmerischen Tätigkeiten?
Die unscharfe Grenze – darauf komme ich jetzt – zwischen zulässiger und unzulässiger kommunaler wirtschaftlicher Tätigkeit muss deutlich aufgezeigt und damit auch formaljuristisch anwendbar gemacht werden.
Damit ist auch die Gemeindeordnung um eine Privatisierungsklausel mit drittschützender Wirkung zu ergänzen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch kurz auf das EU-Recht eingehen. Es stellt sehr auf offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb ab. Daraus ist auch eine Präferenz für privatwirtschaftliche Lösungen zur Erfüllung zu– mindest der materiellen Staatsaufgaben zu sehen. Beispielsweise bekamen die staatlichen Banken dies durch den Wegfall der Staatshaftung bereits zu spüren. Und die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland werden sich noch sehr intensiv mit den Fragen des europäischen Wettbewerbsrechts auseinander setzen müssen.
Auch die Frage nach einer sinnvollen Konzeption der staatlichen Daseinsvorsorge und einer Grenzziehung zwischen dem privaten und dem staatlichen Sektor könnte in der europäischen Dimension mehr zugunsten des offenen Wettbewerbs entschieden werden. Wir müssen uns, glaube ich, auch auf diese Situation vorbereiten. Wir müssen diese Entwicklung schon heute erkennen, damit wir in unserem Land keine Nachteile hinnehmen müssen.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da dies wirklich ein Novum zu sein scheint und im Thema überhaupt keine Brisanz mehr liegt,
hat unsere Fraktion den „Opa“ ans Rednerpult geschickt.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich hier nicht nur um ein Novum, sondern der Gesetzentwurf ist auch sachlich begründet. Er regelt durchaus etwas, was man unter vernünftigen Grundsätzen zusammenfassen kann. Deshalb fiel es unserer Fraktion nicht schwer, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Das zeigt – wenn ich diesen Unterton aufnehmen darf, Herr Schmid – auch etwas von der Toleranz und von der geistigen Bandbreite unserer Fraktion.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vollinhaltlich zu. Wir haben ja einige Verbesserungsvorschläge eingebracht und den Gesetzentwurf handwerklich noch etwas verbessert.
Vor allem haben wir ihn auch sprachlich verbessert.
Insofern haben wir einen wesentlichen Anteil.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Drexler, jetzt haben Sie aber einen mächtigen Popanz aufgebaut.
Wenn Sie dann auch noch behaupten, dass der kleine Strombezieher nun allein aufgrund dieser Fusion einen höheren Preis bezahlen müsse,
dann ist das weit, weit hergeholt. Gehen Sie einmal an eine Universität, an eine Hochschule, und lassen Sie sich belehren, wie sich Preise im Wettbewerb bilden. Der Markt bestimmt den Preis.
Nach Ihren Darlegungen muss ich annehmen, dass Sie wirklich nach einem Thema zum Füllen des Sommerlochs gesucht haben.
Wir haben den Kaufvertrag im Finanzausschuss gesehen, und Sie hätten den Kaufvertrag ebenfalls einsehen können.
Dann hätten Sie den Minister in der Sitzung bitten müssen, Ihnen den Vertrag noch einmal zur Verfügung zu stellen.
Lesen Sie ihn, wenn er vorgelegt wird. Hinterher – –
Sie wollen doch nur weiterführen, was Sie jetzt als Popanz aufgebaut haben, und Verunsicherung – –
Ich komme in meinen Darstellungen noch darauf zurück.
Jetzt möchte ich einmal ganz klar festhalten: Der Verkauf der Anteile des Landes an der Energie Baden-Württemberg AG erfolgte zum richtigen Zeitpunkt, und es wurde für das Land Baden-Württemberg der höchstmögliche Nutzen erzielt.
Zu keinem späteren Zeitpunkt hätte das Land diesen Ertrag bekommen.
Der Einstieg der EdF zu Beginn der Liberalisierung des Strommarkts war durchaus sinnvoll. Mit 4 % Marktanteil wäre dieser veränderte und härtere Wettbewerb im europäischen Raum in einem liberalisierten Markt nicht zu bestehen gewesen. Für uns ergibt sich, weil wir die Vertragsinhalte kennen, dass die Vereinbarungen von allen Seiten pünktlich eingehalten wurden.
Jetzt möchte ich einfach noch ein paar positive Dinge anführen. Die EnBW als baden-württembergisches Unternehmen blieb eigenständig und konzernunabhängig. Im Gegensatz zu anderen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland konnte die EnBW durch diese Fusion ihre eigenständige Bedeutung festigen und auch weiter ausbauen.
Die EnBW ist nicht zur Filiale eines Unternehmens, etwa von RWE oder Ruhrgas, verkümmert. Für die Infrastruktur und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist die EnBW nach wie vor von elementarer Bedeutung.
Durch die Einbindung der NWS und der GVS konnten die eigenen Interessen und die Energieinteressen des Landes gebündelt und als starke Arme im Wettbewerb ausgebaut werden. In Kooperation mit der EdF war es der EnBW möglich, Partnerschaften in osteuropäischen Staaten und in Spanien einzugehen. Der Stromabsatz an international tätige Unternehmen stieg seit der Fusion deutlich an.
Dies alles sind Pluspunkte, die ohne eine Fusion nicht möglich gewesen wären. Ohne die positiven Wirkungen dieser Fusion hätte sicherlich auch Herr Kollege Maurer – wenn ich ihn zitieren darf – Recht bekommen. Er hat hier als Antwort auf die Regierungserklärung am 25. November 1999 die Vermutung geäußert, dass bei den neuen, offenen Märkten die Musik künftig in München spielen würde. Nun, wir hören gerne Musik aus München, aber wir blasen die erste Fanfare der Energiepolitik auch gerne hier in Baden-Württemberg. Die praktische Politik der CDU-FDP/DVP-Koalition lässt die Energieorchester nach wie vor in Karlsruhe und Stuttgart spielen.
Der Firmensitz mit dem überwiegenden Teil der Wertschöpfung blieb im Lande. Die Erzeugeranlagen und die Kraftwerke blieben produktiv. Jetzt eine wichtige Antwort: Kein einziger Arbeitsplatz ging fusionsbedingt verloren.
Durch den Konsortialvertrag zwischen OEW und EdF ist die paritätische Beteiligung der beiden Gruppen sichergestellt. Wenn mit dem Vorstand der EdF irgendeine mündliche Vereinbarung getroffen worden wäre, so beträfe diese allenfalls das Innenverhältnis von EdF und EnBW, aber keinesfalls das Land Baden-Württemberg. Auf jeden Fall
kann eine solche Vermutung nicht Anlass für eine solche Debatte hier im Landtag sein, denn EnBW ist ein privates Unternehmen.
Die derzeitigen wirtschaftlichen Probleme sind in wesentlichem Umfang marktbedingt, wobei allerdings nicht zu leugnen ist, dass das Unternehmen auch durch die Expansion in fremde Felder, in fremde Gebiete einen horrenden Abschreibungsbedarf erwirtschaftet hat. Dies aber ist Geschäftspolitik eines privaten Unternehmens. Der Landtag sollte sich an die Spielregeln halten und sich nicht dort einmischen, wo er nicht zuständig ist und nicht die notwendige Kompetenz aufweist.
Den künftigen Markterfordernissen – darum geht es jetzt in der Debatte hier – wird das Unternehmen mit einer Eigenkapitalausstattung von 6 % nur schwer gerecht.
Es liegt im landespolitischen Interesse, dass das Unternehmen den eigenen Börsenwert so rasch wie möglich steigert und auch das Rating verbessert, um über den Kapitalmarkt Liquidität zu schöpfen.
Die Frage sei aber erlaubt, ob sich die heutige Diskussion hier als zielgerichtet erweisen wird.
Der Vorstandsvorsitzende Utz Claassen sprach in einer Presseerklärung von einem „Ergebnisloch 2003“, das so schnell wie möglich durch eine deutlich verbesserte operative Leistungsfähigkeit auszufüllen sei.
Das ist sicherlich kein leichtes Unterfangen.
Er hat die schwierige Phase noch vor sich. Claassen kämpft an mehreren Fronten. Das Unternehmen wird diese schwierige Situation sicherlich meistern. Davon sind wir überzeugt.
Wir sollten ihn dabei unterstützen und nicht durch unsachgemäße Debatten auch noch das Unternehmen ins Gerede bringen.
Sie fragen: „Warum ist es so gekommen?“ Warten Sie doch einmal, bis die Landesregierung geantwortet hat. Dann werden Sie sehen, dass all das, was Sie hier aufgebaut haben, wie eine Seifenblase zerplatzen wird.
Die wesentlichen Probleme liegen im schwierigen Marktumfeld begründet. Für die hohen Belastungen durch Steuern und die energiepolitischen Rahmenbedingungen trägt die Bundesregierung die volle Verantwortung.
Ja, natürlich.
Vorher haben wir es doch in der Debatte gehört: Es geht um die Ökosteuer und um das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien.