Protokoll der Sitzung vom 01.10.2003

Bewertung: Die bisher nicht erfolgte stärkere Börsenverankerung beruht eindeutig auf der derzeitigen Kapitalmarktsituation und der nicht börsenreifen Situation der EnBW. Von EdF wurde und wird eine stärkere Börsenverankerung nicht verhindert.

Meine Damen und Herren, dann kommt Ziffer 2, die von Bedeutung ist:

Das Land nimmt Kenntnis davon, dass der Käufer EdF und ein regionaler Partner vor dem Stichtag 14. 2. 2001 gemäß diesem Vertrag eine Gesellschaftervereinbarung abschließen werden. Darin wird auf der Basis einer Parität dieser beiden Partner die Mehrheit an der EnBW erreicht. Der Käufer verpflichtet sich, weder selbst noch durch ein verbundenes Unternehmen weitere Aktien an der EnBW als die nach diesem Vertrag erworbenen Aktien – 25,005 % – zu erwerben, es sei denn, dies ist nach der zuvor erwähnten Gesellschaftervereinbarung zulässig.

Antwort: Die Gesellschaftervereinbarung zwischen EdF und den OEW als regionalem Partner wurde im Jahr 2000 unterzeichnet. EdF hat, um Parität mit den OEW zu erreichen – je 34,5 % – mit Zustimmung der OEW von kommunalen Aktionären der EnBW weitere Aktien hinzugekauft.

Ziffer 3:

Der Käufer

EdF –

verpflichtet sich außerdem, fünf Jahre nach dem Stichtag nicht über die mit diesem Vertrag von der Verkäuferin erworbenen Aktien zu verfügen.

Antwort: EdF hält weiterhin sämtliche von der Landesstiftung erworbenen Aktien.

Viertens:

Das Land hat den Wunsch, dass ein Vertreter des Landes für fünf Jahre nach dem Stichtag dem Aufsichtsrat der EnBW angehört. Er ist in der Ausübung seines Mandats frei. Das Land wird Herrn Finanzminister Gerhard Stratthaus vorschlagen. Der Käufer verpflichtet sich, Herrn Finanzminister Stratthaus ad personam bis zum Ende der Laufzeit seines Aufsichtsratsmandats zu akzeptieren. Nach Ablauf seines Mandats wird der Käufer die Frage einer Verlängerung für Herrn Finanzminister Stratthaus bis zum Ablauf der fünf Jahre nach dem Stichtag wohlwollend prüfen.

Auch das hat die EdF eingehalten.

Ziffer 5:

Der Käufer wird ein Forschungsinstitut zur Energiewirtschaft des 21. Jahrhunderts an der Universität Karlsruhe einrichten und dafür zunächst 20 Millionen DM Startkapital bereitstellen.

Bewertung: Auch diese Zusage wurde eingehalten.

Ziffer 6:

Der Käufer ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landes, die nicht ohne hinreichenden

Grund verweigert werden kann, von den vorgenannten Verpflichtungen abzuweichen.

Antwort: Die EdF hat bisher keinen Antrag an das Land gerichtet, von den eingegangenen Verpflichtungen abweichen zu können. Es ist dem Land auch nicht bekannt, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll.

Meine Damen und Herren, das waren die Zusagen. Alle sind eingehalten. Ich muss deshalb fairerweise und redlicherweise auch sagen, dass die EdF ihre Verpflichtungen eingehalten hat und dass alle Vorwürfe, die heute in diesem Parlament gegen ein seriöses Unternehmen unseres Nachbarlandes Frankreich erhoben worden sind, nach meiner Kenntnis unberechtigt sind.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Zur Geschäftspolitik der EnBW nehme ich so wenig Stellung, wie ich im Landtag von Baden-Württemberg zur Geschäftspolitik eines anderen baden-württembergischen Unternehmens Stellung nehme. Zum Vertrag nehme ich jederzeit Stellung. Wir haben nie einen besseren Vertrag abgeschlossen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der FDP/DVP)

Nach § 82 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Abg. Drexler, das Wort.

(Abg. Herrmann CDU: Muss nicht sein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, nachdem Sie dem Landtag den Kaufvertrag nicht vorlegen wollen, haben Sie jetzt den Kaufvertrag im Detail zitiert und ihn uns vorgelesen. Dann können Sie uns den Rest auch noch vorlegen. Das wäre doch okay.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Das steht doch in der Drucksache!)

Von daher gesehen, Herr Ministerpräsident, wäre es gut, Sie könnten uns den gesamten Kaufvertrag vorlegen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Drexler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Teufel?

Herr Kollege Drexler, ist Ihnen bekannt, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners EdF eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen worden ist, dass wir den Vertrag nicht weitergeben können?

(Zurufe und Unruhe)

Es tut mir Leid. Ich kann nur sagen, was Sache ist. Wenn uns die EdF davon entbindet, habe ich nicht die mindesten Probleme, den Vertrag in vertraulicher Weise auch dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Ich muss aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen – das ist Ihnen auch bekannt –, dass der Vertrag in vollem Wortlaut – es gibt

keine Nebenabsprachen, das habe ich gesagt – dem Finanzausschuss des Landtags vorgelegen hat.

(Beifall bei der CDU)

Ja, Herr Ministerpräsident, das ist gut. Sie dürfen uns den Vertrag zwar nicht vorlegen, aber Sie dürfen ihn offensichtlich vorlesen. Deshalb hätte ich doch die Bitte, dass Sie den gesamten Vertrag so langsam vorlesen, dass wir auch mitschreiben können.

(Minister Dr. Christoph Palmer: Sie bekommen doch das Protokoll! Dann können Sie es lesen!)

Diesen Unterschied verstehe ich nicht. Vorlesen können Sie den Vertrag, aber vorlegen können Sie ihn nicht. Jetzt lassen Sie mich noch einmal – –

(Glocke des Präsidenten)

Einen Moment! Herr Kollege, es gibt weitere mündliche Anfragen, und zwar des Kollegen Stratthaus und des Kollegen Pfister.

Aber Fragen. Herr Pfister redet nachher sowieso.

Bitte schön, Herr Kollege Stratthaus.

Herr Drexler, ist Ihnen bekannt, dass der Herr Ministerpräsident nicht aus dem Kaufvertrag vorgetragen hat,

(Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es! Das wollte ich auch fragen!)

sondern aus der Ihnen vorliegenden Drucksache 12/5128?

(Lachen und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der FDP/DVP – Anhaltende Zurufe von der CDU: Fehler, Fehler!)

Natürlich. Das ist doch klar. Herr Stratthaus, die kennen wir auch. Aber die Drucksache beinhaltet nicht den gesamten Kaufvertrag.

(Lachen bei der CDU)

Das, was wir kennen, brauchen Sie doch nicht vorzulesen. Das ist doch wohl logisch.