kauf in eine Landesstiftung einfließen soll. Das alles will ich zugeben. Mir geht es nur darum, dass im Grunde bei allen Fraktionen des Hauses die Meinung bestanden hat, es sei aus ordnungspolitischen Gründen in Ordnung, die Anteile des Landes Baden-Württemberg zu verkaufen. Das muss man wissen, wenn man der Frage nachgeht, wie die Geschäftspolitik der EnBW in der Vergangenheit zu bewerten ist.
Wenn man schon Ja dazu sagt, dass die Anteile des Landes verkauft werden, dann muss man natürlich auch die Konsequenz akzeptieren, die lautet: Wir haben keine Anteile mehr an der EnBW, also steht zunächst einmal die Geschäftspolitik der EnBW und nicht der Einfluss des Landes BadenWürttemberg zur Debatte. Auch das muss man zunächst einmal festhalten. Aber darum geht es in dieser Debatte nicht, und darum geht es auch in dem Antrag nicht.
Herr Kollege Drexler, Sie versuchen, mit Ihrem Berichtsantrag und dem Forderungsteil den Eindruck zu erwecken, als habe die Landesregierung in der Vergangenheit gegenüber dem Parlament etwas verheimlicht, etwas vertuscht oder etwas unterlassen.
Sie folgern dann: Weil man etwas unterlassen habe oder weil man etwas vertuscht habe, sei als Konsequenz bei der EnBW die schwierige Situation entstanden,
dass Arbeitsplätze wackeln oder dass höhere Strompreise zustande gekommen sind. Das ist natürlich absoluter Unsinn, meine Damen und Herren;
Das ist absoluter Unsinn. Wenn es einen Grund dafür gibt, dass die Strompreise im Augenblick trotz Liberalisierung im Steigen begriffen sind, was ich sehr bedauere, dann hängt das damit zusammen, dass wir im Grunde gar keine Liberalisierung haben. Wir haben deshalb keine Liberalisierung, weil es zum Beispiel bis zur Stunde nicht gelungen ist, die Durchleitungsrechte zu regeln. Nur wenn die Durchleitungsrechte geregelt sind, wird es möglich sein, auf Sicht zu geringeren Strompreisen als heute zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt, um den es geht.
Jetzt zum Kaufvertrag. Sie sagen, dass der Kaufvertrag vorgelegt werden solle. Da kann ich nur noch einmal deutlich machen, was im Gesellschaftsvertrag der Stiftung steht. Im Gesellschaftsvertrag der Stiftung steht eindeutig, dass der Kaufvertrag vorgelegt werden muss, weil der Finanzausschuss einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt hat. Deshalb war es logisch, dass der Kaufvertrag dem Finanzausschuss vorgelegt worden ist; darauf wurde hingewiesen.
Dem gesamten Landtag konnte er aus einem einzigen Grund nicht vorgelegt werden, nämlich wegen der Verschwiegenheitspflicht und wegen der Vertraulichkeit, die gewahrt werden muss.
Was damals gegolten hat, gilt selbstverständlich auch heute noch. Wir haben uns klar darauf geeinigt, dass der Finanzausschuss die Papiere bekommen muss, weil er einen Zustimmungsvorbehalt hat. Er hat sie auch bekommen. Aber der Landtag kann sie nicht bekommen. Sie können von der Landesregierung auch heute nicht erwarten, dass sie die Verschwiegenheitspflicht und die Vertraulichkeit des Vertrags verletzt.
Ich will ein zweites Beispiel nennen. Unter Abschnitt I Ziffer 5 Ihres Antrags wird die Frage gestellt – Herr Drexler, Sie haben das angesprochen –, in welcher Form eine Aussage des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung zu Unterstützungsmaßnahmen Bestandteil des Kaufvertrags geworden ist.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Warum stellen Sie diese Frage eigentlich? Sie brauchen sie nicht zu stellen. Ein Blick in die Mitteilung der Landesregierung vom 12. April 2000, Drucksache 12/5128, Ziffer 1 Buchst. d, gibt Ihnen eine klare Antwort. Dort steht eindeutig, dass die Landesregierung, wie Sie gerade gesagt haben, bereit ist, im Bereich der Forschungen, im Bereich der industriellen Beteiligungen und wo auch immer eine entsprechende Unterstützung zu gewähren.
Einen Punkt aber haben Sie nicht erwähnt, nämlich den entscheidenden Punkt, dass es den finanziellen Vorbehalt gegeben hat, dass alles nur dann sinnvoll ist, wenn die EnBW in der Lage ist, das finanziell durchzustehen. Das haben Sie natürlich nicht erwähnt. Aber Sie haben es gewusst oder hätten es wissen können. Wenn Sie einen Blick in die Mitteilung der Landesregierung geworfen hätten, hätten Sie sich Ihren ganzen Antrag sparen können.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Ist jetzt eine Unterstüt- zung erfolgt oder nicht? – Glocke des Präsidenten)
Halten Sie es wirklich ernsthaft für möglich, einen Vertrag, in dem es um 4,5 Milliarden DM geht, beurteilen zu können, wenn Sie während einer Finanzausschusssitzung mal gerade so hineinschnuppern? Halten Sie das ernsthaft für möglich?
Sie sind ein intelligenter Mensch, Herr Kretschmann. Sie hätten in der Finanzausschusssitzung, als Sie den Vertrag auf dem Tisch hatten, jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich vom Vorsitzenden des Finanzausschusses so viel Zeit geben zu lassen, dass Sie in der Lage gewesen wären, den Vertrag zu lesen. Das wäre wohl möglich gewesen.
In dem Kaufvertrag, Herr Kollege Drexler, ist auch ausdrücklich von möglichen Kapitalerhöhungen und von einer stärkeren Börsenverankerung der EnBW die Rede. Jetzt können Sie zu Recht kritisieren, dass es nicht zu dieser Börsenverankerung gekommen ist. Das tut mir ja auch Leid, und das kann man selbstverständlich kritisieren.
und darin, dass die Börsenfähigkeit eben nicht so stark war, wie man sich das gewünscht hätte. Das kann man alles kritisieren. Das tut mir genauso Leid wie Ihnen. Denn das hat selbstverständlich auch mit Arbeitsplätzen usw. zu tun. Bei einer Eigenkapitalquote von
Das beklage ich ja genauso wie Sie. Nur muss man einmal fragen: Was hat das alles mit Geheimniskrämerei zu tun, oder was hat das mit Nebenabsprachen zu tun?
die von mir genannte Mitteilung der Landesregierung zu lesen. Dann wissen Sie, dass wir ausdrücklich von der Börsenfähigkeit gesprochen haben.
Ich wünsche mir mit Ihnen, dass in Zukunft ein Börsengang möglich ist und dass auch eine höhere Eigenkapitalquote, die notwendig ist, möglich ist.