Protokoll der Sitzung vom 05.02.2004

Ich rufe auf

Einzelplan 12

Allgemeine Finanzverwaltung

Wer dem Einzelplan 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Einzelplan 12 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2878, auf. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe dann auf

Einzelplan 14

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wer diesem Einzelplan zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Einzelplan 14 ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist der Staatshaushaltsplan 2004 beschlossen.

(Präsident Straub)

Wir kommen jetzt zur A b s t i m m u n g über das

Staatshaushaltsgesetz 2004

Abstimmungsgrundlage hierzu ist die Drucksache 13/2861. Ich bitte damit einverstanden zu sein – ich habe das Einverständnis schon von den Fraktionen eingeholt –, dass ich die §§ 1 bis 16 gemeinsam aufrufe. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Dann rufe ich aus dem Staatshaushaltsgesetz 2004 die

§§ 1 bis 16

auf. Wer diesen Paragraphen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Staatshaushaltsgesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Februar 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 (Staatshaushaltsgesetz 2004 – StHG 2004) “. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 1 angelangt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums – Gemeinsame Positionen der Landesregierung zu einem neuen Zuwanderungsgesetz – Drucksache 13/1723

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abg. Utzt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 120 Jahren findet Einwanderung in Deutschland statt, nachdem über lange Zeit Auswanderung die Migrationsbewegung bestimmt hatte. Gleichwohl tun Politiker bis heute so, als wären sie die Ersten, die damit konfrontiert werden.

Der Reichstag in Berlin, das deutsche Eisenbahnnetz, die Schwarzwaldhochstraße und der Mittellandkanal sind vor allem von ausländischen Arbeitern gebaut worden. Aber es

gibt keine Erinnerung daran, und es gibt keine Erinnerung an Gesetzgebung und Verwaltungspraxis von damals.

In anderen Rechtsgebieten hat sich das Recht fortentwickelt. Das Parlament reagiert legislativ auf die gesellschaftlichen Veränderungen, nur nicht beim Ausländerrecht. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. Dezember 2003:

Politik und Gesetzgeber stehen vor der Einwanderung und ihren Problemen immer wieder wie der Ochs vorm Berg. Wenn Politik aber kein Gedächtnis hat, dann handelt sie hirnlos.

(Beifall bei der SPD)

Kofi Annan sieht für die erweiterte Europäische Union die größte Herausforderung darin, wie sie mit der Einwanderung umgeht. Das Gleiche gilt für die Bundesrepublik. Angesichts einer alternden Gesellschaft besteht die große Gefahr, dass Arbeitsplätze nicht mehr besetzt werden können und Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden. Einwanderung allein wird dieses Problem nicht lösen, aber sie ist ein Teil der Lösung.

Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern ein Zuwanderungsgesetz, das Zuwanderung und Integration steuert und regelt. Der Ausländerbeauftragte dieses Bundeslandes erklärt in seinem Jahresbericht 2001/02 die Steuerung der Zuwanderung zu einer herausragenden Zukunftsaufgabe und fordert die stärkere Ausrichtung der Zuwanderung an den eigenen Interessen unseres Landes, die Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands und die Verbesserung der Integrationsbemühungen.

Der Ausländerbeauftrage dieses Bundeslandes nennt acht Gründe für ein Zuwanderungsrecht: erstens demographische Gründe, zweitens die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Sozialsystem, drittens die ebenfalls daraus resultierenden Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, viertens einen Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen, fünftens die Globalisierung und damit einhergehend den internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe, sechstens die Tatsache, dass es bislang keine transparente Zuwanderungsregelung gibt, siebtens die Notwendigkeit, Einwanderung in einem transparenten, für die Bevölkerung und potenzielle Zuwanderer nachvollziehbaren Verfahren zu steuern, und achtens das Erfordernis, das Asylrecht zu entlasten und die illegale Einreise nach Deutschland zu verringern.

Die rot-grüne Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Forderungen entspricht und dessen ausdrückliches Ziel es ist, die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu erleichtern, gleichzeitig den Zuzug von Ausländern zu steuern und zu begrenzen und zum ersten Mal die Integration von dauerhaft bei uns Lebenden per Gesetz zu regeln.

Insgesamt hat der Gesetzentwurf Abschied genommen von der Lüge, die Bundesrepublik sei kein Einwanderungsland. Dieser Gesetzentwurf war übrigens in meinen Augen und in den Augen vieler bereits ein Kompromiss, denkt man zum Beispiel an die Vorschläge der Süssmuth-Kommission oder auch an unionsinterne Papiere.

Wie es mit dem Entwurf dann weitergegangen ist, ist hier sicher jedem bekannt. Ich nenne heute lediglich das Stichwort Richtlinienkompetenz.

Heute geht es um die Haltung der Landesregierung zu diesem Gesetz und um ihr Verhalten im Vermittlungsausschuss. Mit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 16. Januar 2004 ist der Vermittlungsprozess in eine entscheidende Phase getreten; das Ergebnis ist allerdings offen. Eine kleine Gruppe wird sich voraussichtlich am 13. Februar 2004 treffen, um weitere Fragen zu klären und um gegebenenfalls einen politischen Kompromiss vorzubereiten. Für den 27. Februar 2004 hat sich die große Arbeitsgruppe erneut verabredet.

Wir erwarten deshalb jetzt die Antworten auf unseren Antrag Drucksache 13/1723. In der recht dürftig ausgefallenen Stellungnahme zu dem Antrag vom Februar 2003 hat Innenminister Schäuble erklärt, dass sich die Landesregierung im Zusammenhang mit den Beratungen dieses Gesetzes im Bundesrat im Einzelnen festlegen wird. Aus den genannten Gründen kommt der heutigen Aussprache höchste Aktualität zu.

Zum Inhaltlichen werde ich dann in der Aussprache kommen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Scheuermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Utzt, dem, was Sie zur Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes und über den Verfahrensstand gesagt haben, kann ich zustimmen.

Ihr Antrag ist allerdings über ein Jahr alt. Ich frage mich schon, weshalb er ausgerechnet jetzt zum Gegenstand der Debatte gemacht wird.

(Zuruf der Abg. Inge Utzt SPD – Abg. Marianne Wonnay SPD: Der ist doch ganz aktuell! – Abg. Junginger SPD: Aktueller kann er gar nicht sein!)

Ich sage: ausgerechnet jetzt. – Frau Utzt, Sie haben selber gesagt, dass die Bemühungen des Vermittlungsausschusses, bei zugegebenermaßen doch von Beginn an sehr weit auseinander liegenden Standpunkten zu einem Ergebnis zu kommen, jetzt in eine entscheidende Phase getreten sind. Unser Innenminister ist Mitglied dieser größeren Arbeitsgruppe, die sich um einen Kompromiss bemüht. Glauben Sie im Ernst, dass es für unser gemeinsames Ziel, zu einem Zuwanderungsgesetz zu kommen, förderlich wäre, wenn unser Innenminister heute hier offen legen würde, wie der Verhandlungsstand ist und wie er persönlich sich einen Kompromiss vorstellt?