Winfried Scheuermann

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Herr Verkehrsminister, ist Ihnen bekannt, dass Ihr Vorvorgänger im Amt in der Landtagssitzung am 26. März 2003 eine Wette angeboten hat? Sie lautete: Für den Fall, dass es in einem der Jahre bis zum Ende dieser Legislaturperiode für Baden-Württemberg tatsächlich einmal 330 Millionen € an Bundesmitteln für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen gibt, gehen er – Ihr Vorvorgänger – und ich eine Woche zum Arbeiten in den Straßenbau; für den Fall, dass das nicht der Fall ist, gehen die Herren Drexler und Göschel eine Woche zum Arbeiten in den Straßenbau.
Die Herren Drexler und Göschel haben die Wette angenommen.
Zweite Frage: Könnten Sie uns bitte sagen, wer die Wette gewonnen hat: Uli Müller und Scheuermann oder Drexler und Göschel?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Palmer, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ich erinnere mich an die rot-grüne Koalition in Berlin. Da ist einmal eine Revision der Regionalisierungsmittel vorgenommen worden, und ich meine, beim letzten Haushalt, für den Sie die Verantwortung tragen, sind auch Regelungen zur Kürzung der Mittel nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes getroffen worden.
Den Nahverkehr als Sparkasse für einen ramponierten Bundeshaushalt zu nehmen ist also keine neue Erfindung.
Jetzt sage ich aber etwas, worin Sie mir vielleicht zustimmen werden. Es stellt sich doch die Frage: Ist dieses Haushaltsstrukturgesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig oder nicht? Ich glaube, dass heute niemand diese Frage abschließend beantworten kann. Ich gehe bei der geltenden Rechtslage noch von einer Zustimmungspflicht aus.
Nun kann sich unsere Landesregierung sicherlich nicht nach dem bewährten Prinzip verhalten: „Wir sehen ein, dass der Bundeshaushalt sanierungsbedürftig ist, aber unsere Regionalisierungsmittel sind das wichtigste Interesse des Staates, deswegen kürzt überall, bloß nicht bei den Regionalisierungsmitteln!“ Das ist eine Linie, die man, glaube ich, beibehalten muss.
Die andere Linie ist: Müssen es denn wirklich bis zum Jahr 2009 diese insgesamt 240 Millionen € sein? Dazu will ich meine persönliche Meinung sagen. Sollte das Haushaltsstrukturgesetz zustimmungspflichtig sein – und ich gehe davon aus, dass es das ist –, dann wird doch hoffentlich unsere Landesregierung, Herr Staatssekretär Köberle, nicht so weit gehen und den Ast des Nahverkehrs, auf dem sie selber sitzt, völlig absägen.
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal klipp und klar: Wir reden oft über das Konnexitätsprinzip. Was mit der Verlagerung der Zuständigkeit für den SPNV auf die Länder im Jahre 1996 geschehen ist und was der Bund damals an Finanzmitteln zur Erfüllung der neuen Zuständigkeit auf die Länder übertragen hat, ist ein Paradebeispiel für eine gute Erfüllung dessen, was wir als Konnexitätsprinzip bezeichnen.
Meine Damen und Herren, es stimmt mich wiederum optimistisch, dass die Landesregierung im Bundesrat nicht zu allen Vorstellungen Ja und Amen sagt. Wir haben in BadenWürttemberg mit den Regionalisierungsmitteln wirklich einen vernünftigen Umgang gepflegt. Seit 1996 gibt es bei uns eine Renaissance des Nahverkehrs und insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs. Ohne Verlagerung der Zuständigkeit, ohne gleichzeitige Beigabe und Mitgift der entsprechenden Finanzmittel wäre das nicht der Fall gewesen.
Meine Damen und Herren, in der zweiten Runde muss man sich doch einmal überlegen, ob man einfach nur über die Kürzung der Regionalisierungsmittel und die Höhe der Kürzung redet oder ob es da nicht eine andere Auffangbastion geben könnte. Darauf möchte ich dann in der zweiten Runde noch näher eingehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Palmer, die Antwort auf eine Ihrer Fragen ist einfach: Eine Intervention von Frau Vogt nützt nichts mehr. Sie hat weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Stimme und wird sie aller Voraussicht nach auch nicht bekommen, meine Damen und Herren.
Herr Palmer, ich habe doch vorhin bei meinem ersten Auftritt hier gesagt: Ich halte das Haushaltsstrukturgesetz für im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung nicht vollständig den Ast des Nahverkehrs, auf dem sie sitzt, durch eine Zustimmung absägt.
Das war meine Aussage.
Ich mache weiter, damit hier nichts zurückbleibt: Wir in Baden-Württemberg haben die Regionalisierungsmittel auf Euro und Cent für Nahverkehrsausgaben verwandt. Damit auch das einmal klar ist: Zusätzlich kommen jedes Jahr aus dem Landeshaushalt noch etwa 1,3 Milliarden € für den ÖPNV in Baden-Württemberg.
Das ist ganz einfach: Es sind etwa 450 Millionen € nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes und ein Zuschuss von etwa 100 Millionen € für die Schülerbeförderung.
Ja, jetzt lassen Sie mich noch ein bisschen überlegen, vielleicht fällt mir der eine oder andere – –
Ich werde es Ihnen nachher zeigen.
Herr Palmer, auch die Behauptung, wir würden im Bundeshaushalt zugunsten des Straßenbaus umschichten, stimmt nicht. Vielmehr beruht der Zuwachs der Mittel im Straßen
bau auf den Einnahmen aus der Lkw-Maut. Darüber muss es hier doch wohl keine Auseinandersetzung geben.
Herr Kollege Palmer, meine Damen und Herren, solange wir in Baden-Württemberg noch Straßenverhältnisse wie die auf der A 8 zwischen Karlsruhe und Stuttgart haben,
die heute noch so sind wie in den Dreißigerjahren, lasse ich mich mit Ihnen auf gar keine Diskussion über die Bevorzugung oder die Benachteiligung des Straßenverkehrs im Verhältnis zum ÖPNV ein.
Meine Damen und Herren, jetzt wende ich mich noch einmal an den Staatssekretär mit einem Blick nach vorn. Herr Staatssekretär Köberle, wir haben ja zugegebenermaßen in der Vergangenheit im Nahverkehr eine Politik pro Deutsche Bahn geführt. Der Bund ist Eigentümer der Deutschen Bahn. Wieso können wir denn jetzt nicht einmal versuchen, unsere Zustimmung zu einem Teil der Kürzungen an Bedingungen zu knüpfen?
Ich denke zunächst, dass manche Entscheidung im Nahverkehr zugunsten der Deutschen Bahn genauso gut zugunsten eines privaten Unternehmers hätte getroffen werden können. Wer sagt denn, dass wir diese Politik, wenn uns das Geld gekürzt wird, in Zukunft so weiterführen müssen?
Zweitens: Wir haben mit der DB einen Vertrag. Herr Palmer, für wie viele Jahre ist der abgeschlossen?
Bis 2016. Dieser Vertrag beruht auf einer Geschäftsgrundlage. Wir sollten wenigstens einmal intensiv prüfen, ob im Fall einer Kürzung der Regionalisierungsmittel in dem vorgesehenen Umfang noch die Geschäftsgrundlage dieses Vertrags besteht oder ob sie entfallen würde.
Drittens: Herr Palmer hat vom Börsengang der DB gesprochen. Wieso können wir denn nicht, wenn es um die Kürzung der Regionalisierungsmittel geht, auch einmal eine Gegenforderung erheben? Sie könnte etwa so lauten: „Verlagert die Zuständigkeit für Netzgleise, die ausschließlich dem Nahverkehr dienen, von der Bahn auf die Länder, und gebt den Ländern dafür das entsprechende Geld.“ Immerhin sollen laut Schienenwegeausbaugesetz 20 % der dort vorgesehenen Mittel für den Nahverkehr verwendet werden. Mir ist kein einziger Euro bekannt, bei dessen Verwendung diese Bedingung eingehalten wurde. Die Bahn sagt nur immer: Dort, wo wir bauen, haben wir einen Mischverkehr, und folglich haben wir die Forderung nach dem Nahverkehrsnetz erfüllt.
Also, ich meine: Wenn man uns schon an den Geldbeutel will, sollten wir nicht einfach sagen: „Für einen Teil wird das beinahe unumgänglich sein. Damit sind wir nolens volens einverstanden.“ Vielmehr sollten wir uns einmal über
legen, wo wir mittelbar auch an den Geldbeutel der Organisationen kommen, die uns an den Geldbeutel wollen.
Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank, dass Sie mir schon den Weg gewiesen haben, wie wir vorgehen sollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Landtags in dieser Legislaturperiode haben wir es noch einmal mit einem ausführlichen Gesetz zu tun.
Aber dieses Gesetz regelt keine politischen Streitfragen, sondern es regelt schlicht und einfach Verwaltungsabläufe.
Wir brauchen dieses neue Gesetz aus drei Gründen: Zum einen hat der Bund mehrfach das Melderechtsrahmengesetz geändert, und es gilt, dass wir als Land unser Meldegesetz an dieses Rahmengesetz anpassen. Zum Zweiten schaffen wir verbesserte Voraussetzungen für die Ausweitung der elektronischen Datenverarbeitung bei den Meldeverfahren. Drittens meinen wir, bei Einzelvorschriften einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entbürokratisierung zu leisten.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Es gab keine Änderungsanträge im Innenausschuss.
Es liegen auch heute keine Änderungsanträge vor, sodass ich davon ausgehe, dass wir in diesem Landtag dem Gesetzentwurf einmütig zustimmen.
Der Gesetzentwurf ist von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten erarbeitet worden. Nicht jede Anregung und nicht jede Forderung des Datenschutzbeauftragten konnte erfüllt werden, aber es sind doch eine ganze Reihe von Wünschen des Datenschutzbeauftragten in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt worden.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es einzelne Streitfragen. Ich glaube, zum Verfahrensablauf lautet die wichtigste Streitfrage: Ist es richtig, wenn man bei Mietwohnungen auf die Mitwirkung des Wohnungsgebers, die bisher erforderlich war, in Zukunft verzichtet? Ich meine, man kann das tun. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Wenn sich natürlich jemand nicht anmeldet oder ummeldet, kann es sein, dass wir über ihn eine ganze Zeit lang keine ins Einzelne gehenden Angaben haben.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz die Voraussetzungen für ein Meldeportal schafft. Die Kernangaben über eine Person müssen bei diesem Meldeportal vorliegen. Das Meldeportal ist eingeführt worden, um die Auskunftsersuchen von Behörden bei den Meldebehörden zu erleichtern. Bisher mussten sie immer an die konkrete Gemeinde herantreten. Jetzt haben sie eine einzige Stelle, nämlich das Meldeportal für das ganze Land. Das bedingt auch, dass die Vorschrift über die Einführung des Meldeportals zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt und von den Gemeinden verlangt, dass sie für die Mindestausstattung an Hardware sorgen, um dieses Meldeportal überhaupt einführen zu können und praktikabel zu machen.
Jetzt kommt die Frage der Bezahlung. Auf die wäre ich noch gekommen, Herr Kollege Oelmayer.
Wir haben in der letzten Zeit oft über das Problem des Konnexitätsprinzips gesprochen. Hier ordnet das Land gegenüber den Gemeinden eine Weisungsaufgabe an. Jetzt kommt eine salomonische Ausführung über das Konnexitätsprinzip. Diese lautet etwa folgendermaßen: Es ist nicht zu bestreiten, dass ich den Gemeinden einen zusätzlichen Aufwand vorschreibe oder abverlange, damit sie dieses Gesetz durchführen können, nämlich für die Ausweitung und Installierung der entsprechenden Hard- und Software.
Aber zumindest die zusätzliche Hardware ist nicht nur für die Meldeverfahren benutzbar oder förderlich, sondern auch für andere Verwaltungsvorgänge der Gemeinden. Strich drunter! Jetzt saldieren wir, und dann heben sich die Kosten auf.
Herr Oelmayer, ich gestehe Ihnen zu, dass man darüber wirklich lange sein Haupt wiegen kann. Ich habe im Studi
um einen Professor gehabt, der gesagt hat: „Wenn alle einer Meinung sind, dann schüttle ich so lange mein Haupt, bis ich ein Haar in der Suppe finde.“ Das könnte man bei dieser Geschichte tatsächlich auch machen.
Aber, wie gesagt, die Gemeinden waren bei der Geschichte beteiligt. In der Stellungnahme der Gemeinden finde ich nicht, dass ausdrücklich gegen diese Regelung des Konnexitätsprinzips vorgegangen worden ist oder Einwände erhoben worden sind.
Die CDU-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Ich hoffe, dass das die anderen Fraktionen auch tun.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den wesentlichen Inhalt dieses Gesetzentwurfs, den wir heute in erster Lesung beraten, hat der Staatssekretär im Innenministerium bereits entsprechende Ausführungen gemacht, die ich nicht zu wiederholen brauche.
Ich glaube, dass wir es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun haben, der keinen politischen Sprengstoff enthält. Denn es geht darum, in einem Zweig der Massenverwaltung Fortschritte in der elektronischen Kommunikation zu berücksichtigen und die neuen Technologien einzusetzen. Gleichzeitig geht es darum, auf manche Verwaltungsvorgänge, die der Bürger im Rahmen des Meldewesens bisher erledigen musste, in Zukunft zu verzichten. Uns liegt hier der Entwurf eines Gesetzes vor, das einen wichtigen Zweig der Verwaltung rationaler und einfacher machen wird.
Die CDU-Landtagsfraktion steht hinter den Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs. Einzelheiten können wir im Ausschuss miteinander besprechen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Mit Beschluss des Landtags vom 27. Juli 2005 ist der Untersuchungsausschuss, über dessen Ergebnis wir jetzt beraten, eingesetzt worden. Er trägt den offiziellen Titel „Die Rolle der Landesregierung bei der Verlagerung Sinsheimer Messen nach Stuttgart“ oder den Arbeitstitel „Verlagerung Sinsheimer Messen“.
„Messeraub“ kommt in der offiziellen Bezeichnung nicht mehr vor. Wenn Sie schon diesen Zwischenruf machen, muss ich dazusagen: Der Verlauf des Untersuchungsausschusses hat auch ergeben, dass die SPD zumindest den Raub nicht mehr aufrechterhält.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat insgesamt neun Sitzungen durchgeführt, und zwar in der Zeit vom 28. Juli 2005 bis zum 12. Januar 2006. Es sind insgesamt zehn Beweisanträge gestellt worden. Davon haben wir zwei einmütig nicht realisiert. Wir waren uns einig, dass sie damit erledigt sind.
Es sind insgesamt 20 Zeugen vernommen worden, und wir waren uns auch einig,...
... dass einem 21. Zeugen wegen seines hohen Alters einfach nicht zugemutet werden kann, vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen.
Das Thema des Untersuchungsausschusses beschäftigt sich praktisch mit vier Organisationen oder wesentlichen Teilnehmern. Das ist einmal die Familie, die Eigentümerin des Messegeländes in Sinsheim ist. Das ist zum Zweiten die Firma, die bisher die Messen in Sinsheim durchführte. Das ist zum Dritten die neue Messegesellschaft in Stuttgart, und es ist natürlich nicht zuletzt die Landesregierung. Ich möchte hier nur feststellen, dass wir von allen vier Einrichtungen bzw. Teilnehmern jeweils die ganz wesentlichen Personen unter den 20 Zeugen im Ausschuss vernommen haben.
Meine Damen und Herren, der Sachbericht zu dem Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist einmütig festgestellt worden. Leider konnten wir nicht zu einer einheitlichen Bewertung des Ergebnisses und zu einer einheitlichen Beweiswürdigung kommen. Aber wen wundert das schon? Ich habe jetzt, glaube ich, schon fünf oder sechs Untersuchungsausschüssen angehört. Eine einheitliche Bewertung des Ergebnisses ist bei diesen Untersuchungsausschüssen noch nie erfolgt, so auch bei diesem nicht.
Warum das der Fall ist, werden nach mir die verschiedenen Redner der einzelnen Fraktionen darstellen. Wenn Sie mich so fragen, Herr Kretschmann, möchte ich fast eine Antwort geben. Aber ich glaube, ich würde damit meine Neutralitätspflicht als Vorsitzender des Ausschusses irgendwie verletzen.
Ich möchte mich zum Schluss bei allen Mitwirkenden dieses Untersuchungsausschusses ganz herzlich bedanken – ich sage ausdrücklich „bei allen Mitwirkenden“ –, vor allem auch bei denen, die dem Ausschuss und den Fraktionen zugearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, die Fragestellung des Ausschusses war sehr eindeutig. Die Dauer des Ausschusses war relativ gering.
Ganz zum Schluss sage ich: Mit Ausnahme der sachlichen Auseinandersetzungen war das Klima im Ausschuss gut.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie wir schnell fertig werden können. Nach unserem Dafürhalten ist auf dem Flughafensektor in BadenWürttemberg vieles im Fluss. Deswegen könnte man mit unserer Zustimmung alle drei Anträge an den zuständigen Ausschuss überweisen. Wenn Sie damit einverstanden wären, würde ich sofort von dem Pult wieder wegtreten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann trage ich jetzt zu den einzelnen Anträgen die Stellungnahme meiner Fraktion vor. Sind Sie damit einverstanden, dass wir die Debatte beenden, indem wir die Anträge an den Ausschuss überweisen?
Die nächste ist am 15. Februar.
Ja.
Also Sie wollen Abstimmung. Dann stimmen wir über den Grünen-Antrag ab, und die beiden anderen überweisen wir an den Ausschuss.
Dann nehme ich nur Stellung zu dem Grünen-Antrag.
In Abschnitt II Ziffer 1 wird begehrt, dass wir hier entscheiden, keine Genehmigung einer Passagierfluglizenz jeglicher Art für den Flughafen Lahr zu erteilen. Ich will darauf hinweisen, dass ein Antrag auf eine eingeschränkte Lizenz für Lahr vorliegt und dass über einen solchen Antrag, Frau Kollegin Rastätter, in einem Rechtsstaat nicht das Parlament, sondern die zuständige Behörde entscheidet.
Wir haben Tatbestandsvoraussetzungen. Sollten diese vorliegen, dann hat der Antragsteller einen Anspruch auf eine Genehmigung unabhängig davon, was wir hier im Landtag entscheiden.
Schon aus diesem formalen Grund bleibt uns nichts anderes übrig, als Abschnitt II Ziffer 1 Ihres Antrags abzulehnen. Sie ist schlicht und einfach mit unserer Rechtsordnung unvereinbar.
Außerdem liegen ja noch lange nicht alle Voraussetzungen vor, um über den Antrag entscheiden zu können.
Ich höre, dass das Regierungspräsidium Freiburg sagt, der jetzt vorliegende Antrag auf eine eingeschränkte Passagierfluglizenz für Verkehr zum und vom Europa-Park Rust sei noch nicht vollständig. Solange ein Antrag nicht vollständig ist, kann man über ihn auch nicht entscheiden.
Zweitens: Jetzt komme ich, Frau Kollegin Rastätter und meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zu den Subventionen. Sie sollten sich bitte einmal die Mühe machen, uns zu sagen, welche Subventionen Sie meinen.
Grob kann man unterscheiden zwischen Subventionen für Investitionen und Subventionen für den Betrieb. Wenn Sie Subventionen für den Betrieb meinen, dann haben Sie unsere Zustimmung. Wenn Sie Subventionen für Investitionen meinen, dann muss ich Ihnen sagen, dass es in Deutschland keinen einzigen Verkehrsflughafen gibt, der ohne Subventionen für Investitionen ausgekommen ist oder in Zukunft auskommen wird. Was wollen Sie jetzt?
Sie wollen die Subventionen für den laufenden Betrieb streichen. Gut. Das haben wir bisher noch nicht gemacht. Wenn Sie da auf Abstimmung bestehen, könnte nach meinem Dafürhalten auch unsere Fraktion zustimmen. Wollen Sie jetzt eine Abstimmung über Ihren Antrag?
Über alle?
Über alle Anträge, sagt mir der Vorsitzende meiner Fraktion.
Dann sage ich auch noch etwas zum SPD-Antrag. In einem Punkt, meine Kolleginnen und Kollegen, gilt für den SPDAntrag dasselbe, was ich jetzt zu den Grünen gesagt habe: Über eine Genehmigung können nicht wir hier im Landtag entscheiden, sondern darüber entscheidet die zuständige Behörde.
Dann reden Sie in Ziffer 2 Ihres Antrags von angekündigten Bedingungen. Das ist auch für uns eine ganz wesentliche Frage, denn eine eingeschränkte Passagierfluglizenz hängt davon ab, dass die Einschränkungen auf Dauer gesichert werden können.
Das meinen Sie mit Bedingungen.
Gesichert werden könnte öffentlich-rechtlich, gesichert werden könnte auch privatrechtlich.
Gesichert werden könnte auch durch den Gesetzgeber durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans.
Dann schreiben Sie in Ziffer 3, dass wir irgendwelchen Einfluss nehmen sollen auf das Verhältnis zwischen dem Flughafen Stuttgart und dem Flughafen Söllingen.
Dazu will ich Ihnen sagen, dass wir im Moment gerade in Söllingen mitten in dem berühmten Steigflug sind und dass es viele Anzeichen dafür gibt, dass der Steigflug in Söllingen wider alle Erwartungen oder wider Erwartungen von vielen besser funktioniert, als man angenommen hat.
Wir von der CDU-Fraktion sehen überhaupt keinen Anlass, jetzt durch irgendeinen Beschluss in diese Entwicklung einzugreifen.
Das Vierte, Herr Kollege Drexler: Wenn wir jetzt einen schönen Plan
ich will jetzt nur meine persönliche Meinung sagen – über eine Luftverkehrskonzeption in Baden-Württemberg machen sollen, dann glaube ich,
dass der schneller überholt als aufgestellt ist.
Wer hätte denn vor 14 Tagen oder drei Wochen geahnt, dass in Lahr eine völlig neue Situation eintritt, indem dort ein neuer Geldgeber eintritt? Das heißt, Sie hätten in eine Luftverkehrskonzeption hineinschreiben können, was Sie wollen. Durch eine solche Entwicklung, die Sie nicht vorhersehen können und die Sie nicht im Griff haben können, können Sie eben auch keine Zielsetzungen für eine solche Geschichte machen.
Ich habe die Gründe dargelegt, warum wir die beiden Anträge ablehnen. Unser Antrag von der CDU und der FDP/ DVP trifft, wenn Sie so wollen, keine endgültigen Aussagen.
Das will ich aber jetzt klipp und klar sagen: Wenn ich die Bedingungen so einschränken kann, dass ich in Lahr nur Zu- und Abbringer für den Europa-Park – –
Ich bin sofort am Ende. Ich glaube nicht, dass ich länger gesprochen habe als – – Ich darf nur so lange reden, wie die Präsidentin erlaubt.
Wenn ich so einschränken kann, dass ich in Lahr wirklich nur Zu- und Abbringer für Rust habe, kommt es sicherlich in eine Richtung, wo man über ein Ja oder Nein entscheiden muss. Ich sage aber ausdrücklich: Die Einschränkung wirklich rechtlich so zu fassen, dass man sich auf sie verlassen kann, ist außerordentlich schwierig. Offensichtlich geht es öffentlich-rechtlich mit der Genehmigung nicht. Zweitens haben wir privatrechtlich das Problem, dass der Eigentümer und der Betreiber unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind.
Deswegen sage ich noch einmal: Eine Möglichkeit könnte sein, im Landesentwicklungsplan diese Einschränkungen vorzunehmen.
Letzte Bemerkung von mir: Niemand hat bisher darüber gesprochen, dass wir ja ein rechtsanhängiges Verfahren über die Genehmigung eines Verkehrslandeplatzes in Lahr haben.
Wir als Land hätten wegen ein paar grundsätzlichen Fragen, die jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden könnte – –
Ich bin doch sofort fertig.
Ein Satz.
Wir hätten ein Interesse daran, dass diese grundsätzlichen Fragen geklärt werden;
aber wenn der Kläger sagt: „Ich nehme meine Klage zurück“, dann sind unsere Interessen auch hinfällig.
Also langer Rede kurzer Sinn. Noch einmal – –
Wenn Sie auf Abstimmung bestehen, nehmen wir unseren Antrag an, und die beiden anderen lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir von der CDUFraktion lehnen den Gesetzentwurf ab.
Ich möchte in aller Kürze drei Gründe sagen.
Erstens: Uns erschließt sich überhaupt nicht,
warum hier und heute an dem Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zum Lebenspartnerschaftsgesetz etwas geändert werden soll. Herr Stickelberger hat selber gesagt:
Diese Lebenspartnerschaften werden vor dem Landratsamt geschlossen.
Das hat sich eingespielt. Ich höre auch überhaupt keine Kritik an diesem Vorgehen.
Zweiter Gesichtspunkt: In der Stellungnahme des Gemeindetags zu Ihrem Gesetzentwurf steht, dass wir im Jahr etwa 350 Fälle haben. Weshalb ich bei 350 Fällen die Zuständigkeit von den Landratsämtern und den Stadtkreisen auf 1 100 Standesämter und Standesbeamte übertragen soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Noch ist das Personenstandsrecht kein einfaches Recht, von dem man sagen könnte, es könne auch in der kleinsten Gemeinde angewandt werden.
Dritte und letzte Bemerkung: Für uns von der CDU ist Ehe und Familie etwas anderes als die Lebenspartnerschaften.
Deswegen muss beim Vollzug von Ehe und Familie einerseits und Lebenspartnerschaft andererseits ein gebührender Abstand sein.
Das ist für uns der Grund dafür, dass Ehe und Familie bei uns vor dem Standesbeamten und Lebenspartnerschaften vor den Landratsämtern und den Stadtkreisen geschlossen werden. Dabei soll es nach unserer Meinung auch bleiben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Frage, wie man auf die Gefahr von terroristischen Anschlägen auf Atomkraftwerke reagieren soll, ist natürlich eine Frage, die kaum das Schnaufen verträgt. Denn auf dem offenen Markt ausgetragen ist das ja quasi eine Einladung an mögliche Terroristen, sich auf diese Maßnahmen, die eine größere Sicherheit bieten sollen, einzustellen.
Deswegen haben sich die fünf Länder, die Kernkraftwerke haben und die Aufsicht über Kernkraftwerke haben, zusammen mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und dem Bundesumweltminister unmittelbar nach dem 11. September 2001 dieser Frage zugewendet. Aus irgendeiner unsicheren Quelle sind diese Überlegungen an die Öffentlichkeit gekommen. Man kann natürlich jetzt fragen, warum. Dass es jemand der Beteiligten getan hat, halte ich für völlig unwahrscheinlich, und dass wir uns jetzt heute mit dieser Frage befassen, ist der bedauerlichen Tatsache geschuldet, dass in einer Demokratie offensichtlich nichts mehr geheim und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich behandelt werden kann.
Zweite Feststellung: Die beiden Anträge, über die wir heute debattieren, unterstellen, dass man gegen terroristische Anschläge als solche nichts unternehmen könne und deswegen die Risiken solcher terroristischer Anschläge möglichst gemindert werden sollten. Wir von der CDU sagen: Zuallererst muss gegen den Terrorismus an sich vorgegangen werden.
Es ist nicht sinnvoll, diese Frage außer Acht zu lassen und sich unmittelbar mit den Risiken von gefährdeten Objekten zu beschäftigen.
Dann sind wir uns einig. Dann sind wir uns auf jeden Fall ein ganzes Stück mehr einig – –
Herr Knapp, ich habe gerade gesagt, dass sich die erwähnten fünf Länder, der Bundesumweltminister und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit unmittel
bar nach dem 11. September 2001 dieser Frage zugewendet haben. Herr Trittin war es, der diese Geschichte verzögert hat.
Ich hätte ja gar nichts gesagt, aber wenn ihr mir einen Vorwurf macht, muss ich schon auf diesen Vorwurf reagieren dürfen.
Deswegen sage ich zu diesem Punkt noch einmal: Für uns steht der Schutz vor Terrorismus an erster Stelle und die Abwendung von Risiken für gefährdete Objekte an zweiter Stelle.
Jetzt finde ich es schon zumindest nachdenkenswert, dass man sagt: Um die Risiken einzuschränken, schalte ich Kernkraftwerke einfach ab
und übertrage die Laufzeit der Kernkraftwerke, die ich abschalte, auf die anderen, die einen höheren Sicherheitsstandard haben.
Wir sind uns aber doch einig: Wenn es je zu einem solchen Vorgang wie am 11. September in den USA käme, dass jemand mit einem großen Verkehrsflugzeug gezielt auf einen der Reaktoren zusteuern würde, dann hätten wir bei allen vier Kernreaktoren, die wir zurzeit in Baden-Württemberg haben, das höchste Risiko zu gewärtigen.
Auch wenn sie abgestellt sind. – Das ist der erste Grund, warum wir diesen Vorschlag nicht für richtig halten.
Der zweite Grund ist folgender – Sie müssen sich das einmal zu Ende überlegen –: Wir haben ja nicht nur die Gefahr terroristischer Anschläge auf Kernkraftwerke, sondern es gibt ja in Deutschland genügend Bauwerke, die für uns Deutsche irgendetwas symbolisieren. Jetzt nenne ich einmal ein Beispiel, über das Sie vielleicht zuerst lachen werden. Jetzt nehme ich den Kölner Dom. Wenn ich hier die gleiche Elle anlege, die Sie an gefährdete Kernkraftwerke anlegen, dann würde das ja bedeuten, dass im Kölner Dom nie mehr Gottesdienste stattfinden dürfen. Denn dort besteht die gleiche Gefahr. Wenn ich die Gefahr ausschalten wollte, dürfte dort nie mehr etwas stattfinden.
Ein Letztes: Interessant finde ich ja, Herr Knapp und Herr Witzel – –
Das tut Ihnen weh; das weiß ich schon.
Aber interessant finde ich jetzt, dass Sie sagen: Wir verlängern die Laufzeit der Kraftwerke, die wir stilllegen wollen, auf die anderen.
Das heißt doch auf Deutsch, die einmal vereinbarte Laufzeit dieser Kraftwerke darf verlängert werden.
Aber dann wird die Laufzeit dieser Kraftwerke verlängert. Das ist doch die logische Konsequenz.
Ja.
Frau Utzt, ich habe meine beiden Kollegen Knapp und Witzel so verstanden, dass es ihnen nicht in erster Linie um Gefahren für die Umwelt geht, sondern um den Schutz der Menschen.
Deswegen habe ich mein Beispiel gewählt und nicht wegen des Schutzes der Umwelt.
Ich will jetzt nur noch einmal festhalten, dass Sie unter der Bedingung dieses extremen Falls einer Verlängerung der Laufzeit für die beiden jüngeren Reaktoren in Philippsburg und in Neckarwestheim zustimmen würden. Ich stelle jetzt fest: Das ist das allererste Mal, dass es von Ihnen einen Beitrag zu einer Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken gibt.
Wir halten alle Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Risiko bei einem terroristischen Anschlag zu vermindern, für sinnvoll.
Wir halten allerdings das Abschalten von Kernkraftwerken nicht für sinnvoll, auch aus dem Grund, weil man sich sonst bei Al-Kaida in Afghanistan ins Fäustchen lachen würde, wenn man mit dem Anschlag am 11. September in Amerika erreicht hätte, dass wir im Jahr 2005 Kernkraftwerke stilllegen.
So weit darf es ja nun wirklich nicht kommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bislang hatten wir im Personalvertretungsrecht des Landes drei Gruppen von Beschäftigten vorgesehen, nämlich Beamte, Angestellte und Arbeiter. Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sind die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter in einer Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst worden. Dieser neue Tarifvertrag gilt ab dem 1. Oktober 2005 für die Gemeinden sowie alle Anstalten und Körperschaften auf der kommunalen Ebene.
Für den öffentlichen Dienst beim Land haben wir noch keinen Tarifvertrag, aber die Zusammenfassung von Angestellten und Arbeitern zu Arbeitnehmern dürfte bei den Tarifvertragsverhandlungen mit dem Land sicherlich überhaupt kein Problem sein. Das heißt, wenn wir zu irgendeinem Zeitpunkt, den wir nicht kennen, auch einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beim Land bekommen, wird es auch dort die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nicht mehr geben. Folglich müssen wir unser Landespersonalvertretungsrecht und die Vorschriften für die Personalratswahlen an die geänderte Situation anpassen. Wir tun das so, dass wir für alle Personalratswahlen, die in diesem Jahr stattfinden, noch das alte Wahlrecht in Kraft halten, also so tun, als ob es diese drei Gruppen noch gäbe. Ich glaube, dass es dazu überhaupt keine Alternative gibt, weil die Vorbereitungen für die Personalratswahlen weit gediehen und zum Teil schon abgeschlossen sind.
Für alle Wahlen, die nach dem 1. Januar 2006 stattfinden, gilt dann das neue Recht. Das heißt, dann geht man davon aus, dass es nur noch zwei Gruppen von Beschäftigten gibt, nämlich Beamte und Arbeitnehmer. So viel zur Wahl.
Jetzt ist noch die Frage des Handelns in den Personalräten. Wie verhalten wir uns denn da? Solange es Personalräte mit drei Gruppen gibt, gilt das bisherige Recht für den Ablauf von Personalratssitzungen und für Personalratsentscheidungen mit drei Gruppen. Wenn die Wahlen nur noch für zwei Gruppen durchgeführt werden, gilt bereits das neue Recht, das am 1. Januar 2006 für alle Wahlen in Kraft tritt und das davon ausgeht, dass man nur noch zwei Gruppen hat. Welche Änderungen dafür im Einzelnen vorgesehen sind, brauche ich, glaube ich, hier nicht vorzutragen.
Eine letzte Bemerkung: Wieso haben wir es eigentlich nicht mit einem Regierungsentwurf, sondern mit einem Entwurf der Regierungsfraktionen zu tun? Ganz einfach: Die Zeit drängt. Die Anpassung sollte zum 1. Oktober 2005 in Kraft sein; denn zu diesem Zeitpunkt tritt wenigstens für die kommunale Seite der neue Tarifvertrag in Kraft. Weil Regierungsfraktionen mit einem Initiativgesetzentwurf schneller handeln können als die Regierung, gibt es einen Entwurf der Regierungsfraktionen.
Die CDU-Fraktion ist damit einverstanden, dass der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird.
Vielen Dank.
Ich bemühe mich um eine ganz kurze Frage.
Werter Kollege Dr. Caroli, was haben die letzten fünf Minuten Ihres Redebeitrags mit dem Tagesordnungspunkt zu tun?
Ich nehme die Wahl an.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wären mehr als überrascht, wenn es im September nicht zu Bundestagswahlen käme. Folglich stimmen wir alle darin überein, wenn ich
sage: Unabhängig davon, wie die Wahlen ausgehen, bedeutet dieses Datum in der Bundespolitik eine Zäsur. Deswegen meine ich, es ist nicht mehr als recht und billig, dass wir uns in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu dieser Zäsur einmal mit der Frage befassen, wie es denn mit den Infrastrukturmaßnahmen in Baden-Württemberg, für die der Bund zuständig ist und das Geld zur Verfügung zu stellen hat, aussieht.
Ich beginne bei den Bundesfernstraßen. Ich möchte jetzt gar nicht damit anfangen, Millionen oder gar Milliarden von Euro zu zählen.
Noch einmal: Ich möchte jetzt gar nicht anfangen, Millionen oder Milliarden von Euro zu zählen.
Der Staatssekretär im Innenministerium wird Ihnen dies nachher darlegen.
Ich möchte hier vielmehr ganz einfach etwas über den Zustand der Infrastrukturmaßnahmen erzählen.
Jetzt lassen Sie mich doch ausreden.
Warum scheuen Sie diese Darstellung denn so?
Können wir uns wenigstens darauf verständigen, dass eine Autobahn mit einer durchschnittlichen Verkehrsmenge von täglich 70 000 bis 80 000 Fahrzeugen für jede Fahrtrichtung, wenn wir vom heutigen Standard ausgehen, drei Fahrspuren und einen Standstreifen hat?
Können wir uns weiter darauf verständigen, dass BadenWürttemberg zu den Bundesländern gehört, die den höchsten Anteil an Transitverkehr haben? Wenn Sie mir das alles zubilligen, dann sage ich ganz einfach: Baden-Württemberg hat nicht e i n e Ost-West-Verbindung, die diesem Standard entspricht – nicht eine einzige: weder die A 6 noch die A 8, noch die Bundesstraßen B 31 oder B 311.
Nun geht die A 8 teilweise durch meinen Wahlkreis. Sie sind seit sieben Jahren in Berlin an der Regierung. Der letzte zusammenhängende Abschnitt, der zwischen Karlsruhe und Stuttgart gebaut worden ist, war der Abschnitt Pforzheim-West bis Pforzheim-Nord. Initiator war noch Bundesverkehrsminister Wissmann.
Seit dieser Zeit sind auf dieser Strecke noch ein drei viertel Brücken gebaut worden.
Ich stelle das ganz einfach fest und frage – ohne die Frage zu beantworten, denn sie ist rhetorisch –, ob der Bund, der für diese Investitionen verantwortlich ist, eines der wirtschaftsstärksten Bundesländer so behandeln kann.
Jetzt komme ich zum Schienenverkehr. Im Schienenverkehr haben wir in den letzten Jahren in Plänen, in Planentwürfen, in fast bis zum Ende verhandelten Verhandlungen mit der Bahn und in Absichtserklärungen viel versprochen bekommen. Um es schnell im Telegrammstil aufzuzählen: eine neue Strecke von Frankfurt nach Mannheim – im Moment auf Eis gelegt –, den drei- und viergleisigen Ausbau der Oberrheintalstrecke – dort erfolgt im Moment nur ein Tunnelbau, und niemand weiß, warum wir diesen Tunnel bauen; es wird sogar überlegt, ihn nach der Fertigstellung links und rechts wieder zu verschließen, weil man nicht weiß, wann er gebraucht wird. Wir reden seit Jahren über Stuttgart 21 und die Verlängerung der Neubaustrecke von Stuttgart nach Wendlingen. Für in einem Bundesverkehrswegeplan – dem Vor- oder sogar Vorvorgänger des jetzigen – vorgesehene Investitionen für Zulaufstrecken aus BadenWürttemberg für die neuen Alpentransversalen haben wir im Haushalt Mittel bereitgestellt – Funkstille bis heute. Das Land Baden-Württemberg stand in Verhandlungen mit der Bahn über die Elektrifizierung der Südbahn
und hat jahrelang 40 Millionen DM im Haushalt mit sich herumgeschleppt. Die Bahn war bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, diese 40 Millionen DM abzurufen.
Das Einzige, was in Baden-Württemberg an zusätzlichen Schienen gebaut worden ist, war zu Beginn der Neunzigerjahre die Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart.
Gut.
Also, dann haben wir zwei Strecken.
Dann haben wir Mannheim–Stuttgart und haben das noch nicht ganz fertige dritte und vierte Gleis zwischen Rastatt und Offenburg.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich noch zum letzten Verkehrsweg, zur Wasserstraße. Für den Neckar ist ausschließlich der Bund zuständig. Wir alle haben schon von diesem Katheder aus gesagt: Wir müssen Güter auch auf alternativen Verkehrswegen befördern. Die Schleusen im Neckar sind so alt, so verlottert und so kurz,
dass moderne Schiffe nicht mehr durchkommen. Zuständig ist einzig und allein der Bund.
Strich drunter!
Wir sagen immer: Die Politik kann keine Arbeitsplätze schaffen. Sie schafft aber Rahmenbedingungen. In BadenWürttemberg sind diese Infrastrukturvorhaben, für die der Bund die Verantwortung trägt, nun einmal ganz wesentliche Rahmenbedingungen. Manchmal hat man schier den Eindruck, als werde bei diesen Investitionen für Baden-Württemberg bewusst gebremst, weil man vor der Wirtschaftskraft unseres Landes Angst hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bewusst versucht, nicht rückwärts gewandt zu argumentieren und Geld zu zählen oder zu sagen, in diesem Jahr hätten wir von der rot-grünen Regierung mehr bekommen als von der Kohl-Regierung,
weil uns das nicht weiterbringt.
Vielleicht können wir uns nach der bisherigen Debatte wenigstens auf folgende Feststellung einigen: Ihre Zahlen unterstellt – die will ich jetzt einmal gar nicht bestreiten –,
ist doch aber das Ergebnis, dass trotz der von Ihnen behaupteten höheren Anteile die Schere zwischen Investitionen und Bedarf von Jahr zu Jahr immer weiter auseinander geht. Können wir uns wenigstens darauf verständigen, ohne dass wir gleich wieder gegenseitig in die Höhe gehen?
Wenn das so ist, komme ich auf die letzten Ansätze in der Rede des Staatssekretärs zurück. Dann muss man doch einmal die Frage stellen dürfen: Sind denn unsere Instrumente, die wir im Bundesfernstraßenbau anwenden, noch zeitgemäß? Vor allem: Taugen sie, um die uns gestellten Aufgaben zu erledigen?
Da kommt man wohl eher zu der Antwort, dass sie dazu nicht mehr taugen, als zu der Aussage, man könne einfach so weitermachen. Wenn man so weit ist, muss man wirklich überlegen, ob man den Bundesfernstraßenbau nicht aus dem ganzen Konzept der Haushaltsfinanzierung herausnimmt, indem man die Maut, die bisher für Lkws funktioniert, auf alle Fahrzeuge ausdehnt und das Geld nicht mehr in den Bundeshaushalt fließen lässt, sondern in eine Extrakasse. Diese Extrakasse dient dann eben nur noch der Aufgabe, Straßeninvestitionen, Straßenerhalt und Straßenunterhalt zu finanzieren.
Selbst wenn ich Ihre Zahlen als richtig unterstelle, so kann ich auf jeden Fall einen Vorwurf erheben: Was an Mauteinnahmen zusätzlich eingegangen ist, ist nicht auf Euro und Cent genau zusätzlich draufgesattelt worden.
Ich stelle jetzt ganz einfach einmal fest: Bei meiner Aussage, dass wir andere Systeme für den Bundesfernstraßenbau brauchen, habe ich von niemandem Protest gehört. Das wäre schon einmal eine ganz wesentliche Feststellung in dieser Debatte.
Dann setze ich noch eines obendrauf. Wir haben ja ein wunderbares Beispiel, wie wir als Land eine Zuständigkeit
besser ausfüllen, als es die Bahn oder der Bund in der Vergangenheit getan haben. Der Bund hat uns eine bestimmte Summe an Regionalisierungsmitteln gegeben und gesagt: „Dafür habt ihr den Schienenpersonennahverkehr zu übernehmen.“ Diese Handhabung hat bedeutet, dass wir in Baden-Württemberg – da können wir jetzt lange darüber reden, ob es genug ist oder nicht – eine deutliche Verbesserung des ÖPNV und vor allem des SPNV erreicht haben.
Von einer Verlagerung der Finanzierung des Bundesfernstraßenbaus vom Haushalt auf eine gesonderte Kasse oder Gesellschaft, davon, dass wir uns einmal darüber streiten, wie hoch der einzelne Länderanteil an dieser Kasse sein kann, und davon, dass die Länder das Geld für den Bundesfernstraßenbau zur eigenen Verwaltung bekommen, verspreche ich mir, dass wir in Baden-Württemberg Straßen schneller und vor allem bedarfsgerechter bauen, als das bisher der Fall ist. Dessen bin ich mir sicher. Das ist aber überhaupt kein Vorwurf an Rot-Grün. Das haben wir doch früher auch so gemacht.
Es führt doch nicht weiter, wenn Sie hier auf der einen Seite sagen: „So viel Geld hat Baden-Württemberg noch nie bekommen“, auf der anderen Seite aber erklären: Wenn der Scheuermann sagt, der Bedarf sei noch lange nicht erfüllt, hat er doch Recht.
Ich gebe Ihnen noch eine Anregung. Sie sollten wenigstens in dem Umfang, wie Sie Ihre rot-grüne Bundesregierung verteidigen, auch baden-württembergische Interessen im Auge haben.
Nun, meine Damen und Herren, noch drei oder vier Sätze zum Schienenverkehr. Beim Schienenverkehr ist es eben so, dass die Bahn durch ihre Verkehre – also Güterverkehr und Personenverkehr – gerade so viel einnimmt, dass sie ihren Aufwand decken kann und kaum etwas für Investitionen erwirtschaftet. Das heißt, wenn wir Anliegen und Ansprüche an die Bahn haben, sind es wirklich Ansprüche an den Bundeshaushalt.
Da kann man nur sagen: Nach dem, was der Staatssekretär hier aufgezählt hat, kommen wir in Baden-Württemberg um die baldige Realisierung von zwei Vorhaben sicherlich nicht herum, nämlich um die Verlängerung der Neubaustrecke – plus Bahnhof in Stuttgart – und um unsere Zulaufstrecken zu den Alpentransversalen in der Schweiz. Es wäre doch schier ein Treppenwitz der Geschichte, wenn die da unten fertig wären und wir sagen würden: Die Lkws fahren halt bis an die Grenze in der Schweiz, und dort
kommen sie auf die Bahn.
Etwas Dümmeres könnten wir ja nicht machen.
Jetzt rede ich doch gar nicht rückwärts gewandt, sondern ich sage: Lasst uns – wir wissen ja gar nicht, wie die neue Bundesregierung aussieht – zusammenstehen und gegenüber der neuen Bundesregierung sagen: So, wie Verkehrsinvestitionen bisher vorgenommen worden sind, kann es nicht weitergehen; denn das führt nur zum Chaos und zum Kollaps.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja nur einige Wochen her, seit wir in diesem Haus das letzte Mal über Feinstaub geredet haben.
Was ist denn seitdem passiert?
Das Auffälligste war, dass die Europäische Verfassung in Frankreich und in Holland in Volksabstimmungen abgelehnt worden ist.