Der in Deutschland geborene Sohn besucht die Realschule. Dieser Fall ist eine eindeutige Angelegenheit für eine Härtefallkommission. Ich erinnere an die Unterschriftenlisten, die Frau Kollegin Bauer vorhin erwähnt hat.
Kommen wir zu einem weiteren Knackpunkt: die Ausweitung in § 25 auf nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung. Gestern hat sich das hohe Haus intensiv mit dem Thema Kopftuch beschäftigt und dies als ein Symbol der Unterdrückung von Frauen bezeichnet. Ein wesentlich stärkeres Symbol als das Kopftuch ist die Burka. Zu deren Tragen waren die Frauen in Afghanistan verdonnert. Sie durften keinen Beruf ausüben, und ihr Verhalten in der Öffentlichkeit wurde mit Argusaugen überwacht. Weiter gehende Repressionen sind Ihnen sicher alle bekannt. Wenn es nun einer Frau aus dem Afghanistan der Taliban gelungen wäre, zu uns zu fliehen, würde sie zwar nicht abgeschoben, aber auch nicht als asylberechtigt anerkannt, denn sie wurde nur aus Gründen ihres Geschlechts verfolgt, und auch das von einer nichtstaatlichen Organisation.
Eine Frau, die vor einer Steinigung nach steinzeitlichem Recht einiger islamischer Staaten flieht, eine Frau, die der Genitalbeschneidung entgehen will – diese Frauen stünden bei uns nicht unter dem Schutz des Asylrechts. Können Sie das mit Ihrer christlichen Grundhaltung vereinbaren?
Wir hoffen, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, sich auf Ihre christlichen und Ihre liberalen Wurzeln besinnen und auf die Stimmen der Wirtschaft, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände und der Vernunft hören und sich einer Einigung im Vermittlungsausschuss nicht aus taktischen Gründen verschließen.
Es kann auf Dauer nicht funktionieren, dass wir die Zuwanderung ausländischer Spitzenkräfte nur im Profisport erlauben, Hightech-Unternehmen dagegen von dem Wettbewerb um die besten Kräfte aussperren. Wir wollen nicht nur im Fußball in der Champions League spielen.
Wenn wir verhindern wollen, dass ganze Branchen in die Regionalliga absteigen, dann müssen wir in der Zuwanderungsdebatte endlich den gesamten ideologischen Ballast über Bord werfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht mir nach der Rede von Frau Utzt wieder genauso wie beim ersten Mal, als ich hier stand.
Vieles von dem, was Sie hier vorgetragen haben, stößt auf unser Verständnis, und manches können wir sicherlich auch miteinander machen. Nur frage ich Sie einmal alle: Glauben Sie ernsthaft, dass wir mit dieser Debatte heute die Verhandlungen dieser Siebenergruppe im Vermittlungsausschuss auch nur im Geringsten beeinflussen können?
Ja, die werden sehr beeindruckt sein, Herr Kollege Pfister. – Deswegen noch einmal die Frage: Warum führen wir diese Debatte heute?
Die Debatte hat erst dann einen Sinn, wenn der Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis käme und wir uns in den Parteien darüber verständigen müssten, ob wir dieses Ergebnis des Vermittlungsausschusses akzeptieren.
Dann ist es nicht zu spät, Frau Utzt, denn das Ergebnis des Vermittlungsausschusses muss dann in der von Ihnen immer wieder geforderten Öffentlichkeit, im Bundestag und im Bundesrat, behandelt werden. Dann hätte unsere Debatte – jetzt sage ich es ganz zurückhaltend – nach meiner Beurteilung einen größeren Sinn, als sie heute hat.
Ich bin auch sehr gespannt, wie viele Einzelheiten über die Beratungen im Vermittlungsverfahren wir hinterher aus dem Munde unseres Innenministers erfahren werden.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Stickelberger SPD: So schlecht ist er auch wieder nicht! – Abg. Pfister FDP/DVP: Da sitzt er schon!)
Frau Utzt, in einem Punkt stimme ich Ihnen zu, und da sind wir uns wohl alle einig, die im Petitionsausschuss sitzen oder dort schon einmal saßen: Mit das Unbefriedigendste im Petitionsausschuss ist, wenn man – ich darf einmal so sagen – in menschlich eindeutigen Fällen sagen muss: „Wir können nicht handeln, weil das Gesetz dagegen steht.“ Deswegen bin ich persönlich dafür, in irgendeiner Form eine Härtefallregelung in das neue Gesetz aufzunehmen.
Allerdings muss die Härtefallregelung wirklich die Ausnahme sein, und sie darf kein Ventil in der Richtung sein, dass einige meinen, wir könnten jetzt machen, was wir wollen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Deshalb heißt es ja Härtefallregelung! – Abg. Stickelberger SPD: Das heißt, es ist eine Ausnahme!)
Nicht alle Fälle, in denen die Opposition im Petitionsausschuss eine positive Entscheidung befürwortet, sind nach meiner Beurteilung auch Härtefälle. Das muss dann wirklich die Ausnahme der Ausnahmen sein.
Zum Schluss: Ich glaube, dass es immer noch die große Chance einer Einigung gibt, sonst bräuchte man im Vermittlungsausschuss nicht Wochen hinter verschlossenen Türen miteinander zu reden. Wenn irgendjemand dabei sitzt, der sagt: „Wir wollen nicht“, dann kann ich mir gar nicht vorstellen, weshalb die Verhandlungen so lange dauern. Ich hoffe, dass es diese Einigung gibt, und ich glaube, selbst eine Einigung auf einen relativ kleinen gemeinsamen Nenner wäre immer noch besser als die gegenwärtige Rechtslage.
Auf der einen Seite darf ich aus Gründen, die die Kollegen Scheuermann und Dr. Glück angeführt haben, nichts sagen, was vielleicht die Gespräche, die am 13. Februar – morgen in einer Woche – in kleiner Runde ihren Fortgang finden, belasten könnte.
Auf der anderen Seite bin ich zusätzlich von Managern dieser Plenarsitzung gebeten worden, aus sitzungsökonomischen Gründen möglichst lange zu sprechen.
Ich bitte schon im Voraus, Herr Präsident, mir dann nicht entgegenzuhalten, dass ich es bei einer Redezeit der Abgeordneten von fünf Minuten als Vertreter der Landesregierung mit meiner Redezeit schamlos übertrieben haben könnte.