Protokoll der Sitzung vom 10.03.2004

Angesichts der Komplexität der medienpolitischen Entwicklung und auch angesichts der Entwicklung der elektronischen Medien halten wir es für wichtig, dass die ehrenamtlichen Mitglieder im Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation sehr viel Sachkenntnis und medienpolitische Erfahrung haben. Es wäre keine gute Entwicklung gewesen, wenn alle Mitglieder gleichzeitig hätten ausscheiden müssen. Deshalb haben wir der möglichen Verlängerung ihrer Mandate zugestimmt.

Wichtig war für uns aber auch, dass künftig die Stelle des hauptamtlichen Vorsitzenden der Landesanstalt für Kommunikation ausgeschrieben wird. Das war bisher nicht der Fall. Nach einer Ausschreibung muss immerhin begründet werden, warum man eine Person nimmt und eine mögliche andere Person nicht. Das ist besser, als wenn diese Position nach Gutsherrenart aus dem Staatsministerium besetzt wird – so, wie wir das immer mehr beobachten können.

(Zuruf des Ministers Dr. Christoph Palmer – Ge- genruf des Abg. Walter GRÜNE)

Die Landesanstalt für Kommunikation ist eine staatsferne Anstalt. Im Übrigen – das sei am Rande vermerkt – ist das auch die Landesanstalt für politische Bildung. Das verträgt eben nicht immer eine Besetzung aus der politischen Abteilung des Staatsministeriums. Das wollte ich hinzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind deshalb für alle Teile dieses vorliegenden Gesetzentwurfs und werden ihm zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Diskussion in den Länderparlamenten – wie hier im Landtag von Baden-Württemberg – und auch in der Öffentlichkeit über die Gebührenstabilität wirkt durch

aus auch in die öffentlich-rechtlichen Sender hinein. Herr Pauli hat das bereits angedeutet. Die FDP/DVP steht zum dualen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Ich denke, in den vergangenen 25 Jahren hat sich gezeigt, dass sich der Weg in Richtung einer dualen Rundfunklandschaft bewährt hat und dass es möglich war, den privaten Rundfunk als zweite Säule dazuzustellen. Die Vielfalt, die dadurch entstanden ist, ist überwiegend positiv. Es gibt allerdings auch Entwicklungen in der Rundfunklandschaft, die uns Sorge bereiten und die bei uns verstärkt eine Diskussion darüber auslösen, was da sinnvoll und richtig ist. Das betrifft vor allem das private Fernsehen. Das ist ja auch öffentlich diskutiert worden. Es betrifft Sendungen, die jenseits dessen sind, was nach unserem Dafürhalten mit der Menschenwürde vereinbar ist.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Wir meinen, dass wir als Politiker da auch das Recht haben, klar zu sagen, was wir für nicht mehr vertretbar halten und dass Einschaltquoten eben nicht das einzige Maßkriterium sein können.

Umso wichtiger ist, denke ich – darüber waren wir uns ja über die Fraktionsgrenzen hinweg auch einig –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Existenzberechtigung und einen Auftrag hat. Nach unserem Dafürhalten gilt es zu erreichen, dass das abgesichert wird. Sie alle kennen die Diskussionen, die auch vonseiten der EU auf uns zukommen. Das betrifft auch die Frage der Wettbewerbsverzerrung im internationalen Medienbereich. Im Zusammenhang mit dem Internet entstehen hier weltweite Märkte. Hier muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der in der Form, in der er in der Bundesrepublik Deutschland besteht, weltweit wirklich einmalig ist, besonders abgesichert werden. Dies geschieht ein Stück weit auch mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und mit der Änderung des Gesetzes zum Mediendienste-Staatsvertrag.

Wir denken und schätzen es so ein, dass dazu in Zukunft weitere Änderungen erforderlich sind. Wir meinen, dass wir noch einmal über die Werbefreiheit diskutieren sollten. Denn wenn es gelingen würde, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werbefrei zu machen, dann hätten wir die Wettbewerbsproblematik nach unserer Einschätzung mit Sicherheit gelöst. Das bedeutet natürlich, dass umgekehrt die Frage gestellt wird: Wie kann man die dann wegbrechenden Einnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern auffangen?

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Sparen!)

Der SWR hat durch die Fusion von SDR und SWF einen Beitrag zu kostengünstigeren Strukturen geleistet. Ich denke, dass nicht nur die anderen Anstalten der ARD, Herr Kollege Pauli, einen solchen Beitrag leisten müssen, sondern auch das ZDF. Auch hier ist ja unsere Entscheidung über die Gebührenhöhe maßgeblich. Auch da müssen entsprechende Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Wir begrüßen das Bemühen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in diese Richtung voranzugehen. Wir meinen, dass die Gebührenstabilität schon ein hohes Gut ist, das dann

dazu zwingen wird, in den Sendern mit den vorhandenen Mitteln wirtschaftlich umzugehen.

Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass neue Techniken immer auch neue Angebote möglich machen. Die Frage, ob diese alle über Gebühren finanziert werden können und sollen, wird in einer Diskussion immer wieder kritisch zu überprüfen sein.

Damit wollen wir es heute bewenden lassen. Es ist ja schon gesagt worden, dass das im Ausschuss ausführlich diskutiert worden ist. Wir können den dort beschlossenen Änderungen auch zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Eine bedeuten- de Rede!)

Das Wort erhält Herr Abg. Walter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon bei der ersten Lesung habe ich für meine Fraktion Zustimmung zu diesem Staatsvertrag signalisiert. Diese Haltung hat sich logischerweise auch durch die Beratungen im Ausschuss nicht verändert. Ich habe bei der ersten Debatte ein Lob an Herrn Kollegen Palmer wegen seiner Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert; dazu stehe ich in weiten Teilen immer noch.

(Abg. Pauli CDU: Mein Name ist Pauli, nicht Pal- mer!)

Nein, ich habe den Kollegen Palmer gelobt.

(Heiterkeit)

Ich kann Sie schon unterscheiden.

(Abg. Fischer SPD: Also, jetzt! – Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Jetzt sagen Sie doch auch etwas zu ihm!)

Zu Ihnen komme ich noch, Frau Gräßle, und das wird dann weniger lobend sein.

(Heiterkeit)

Vieles von dem, was Herr Kollege Palmer gesagt hat, unterscheidet sich ja positiv von dem, was man in der Vergangenheit von der CDU zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört hat. Nur: Bei genauerem Hinsehen kommen hier wieder Dinge auf, die ich etwas geraderücken möchte. Zum Beispiel sagt er, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich auf die Vermittlung von Informationen und Meinungen beschränken. Das hört sich ja zunächst nicht schlecht an. Dann kritisiert er die Übertragungsrechte im Sport, speziell die Sportschau. Meiner Ansicht nach gehört auch die Information über Sportereignisse und die dazugehörigen Meinungsvermittlungen durchaus zur Grundversorgung.

(Beifall des Abg. Sakellariou SPD)

Es kann doch nicht nur um das Vorlesen von Ergebnissen gehen. Ich kann nur noch einmal das betonen, was ich bereits bei der ersten Lesung gesagt habe: Sport und Unterhaltung müssen auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihren

Platz haben. Alles andere wäre doch absurd. Aber die Anstalten müssen es anspruchsvoller und besser machen. Wenn man beispielsweise die Sportschau mit der Sendung „ran“ vergleicht, dann ist die Sportschau einfach besser. Schon mein Sohn hat, als er im Alter von fünf Jahren „ran“ geschaut hatte, gesagt: „Papa, ich will doch nicht diese komischen Männer sehen, sondern ich will Fußball sehen.“ Wenn es schon Fünfjährigen auf den Geist geht, wie im privaten Rundfunk Fußballspiele präsentiert werden, dann stellt sich die Frage, wie das erst bei Erwachsenen ankommt.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Oder nehmen Sie als Beispiel die Frau zu Salm, die ja auch gute Verbindungen nach Baden-Württemberg haben soll.

(Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Was hat denn das mit dem Thema zu tun?)

Man kann ja immer zu dem reden, was man will.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, das gehört einfach zur Diskussion. Wenn Sie den Staatsvertrag gelesen haben, dann wissen Sie, dass es um die Frage geht, was der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Genau darüber rede ich.

Nehmen Sie also das Beispiel der Frau zu Salm mit ihrem Sender „Neun Live“, den sie in der Öffentlichkeit als „seriös“ bezeichnet.

(Abg. Alfred Haas CDU: Ja!)

Der Programmchef dieses Senders hat jetzt angekündigt, es werde eine neue Programmstruktur geben, deren Highlight eine Sendung sein wird, deren Namen ich zum Glück schon vergessen habe. Der Inhalt dieser Sendungen soll beispielsweise sein: Menschen essen Hundefutter. Er hat dann noch darauf hingewiesen, dabei sähe man erst, was Menschen alles für Geld zu tun bereit seien. Ich kann nur sagen: Das ist keine Unterhaltung, das ist nur noch Geschmacklosigkeit.

(Abg. Pauli CDU: Pervers!)

Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir schon darauf achten, dass es im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auch anspruchsvolle Unterhaltung gibt.

Natürlich hat Herr Kollege Palmer ebenso wie Herr Kollege Pauli – den wollen wir ja nicht vergessen –

(Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Sehr gut! – Abg. Pauli CDU: Danke!)

darin Recht, dass die Kommerzialisierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks so nicht weitergehen kann. Aber dabei darf man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Interessant, Herr Kollege Palmer, fand ich Ihre Äußerungen über die Filmförderung. Da haben Sie völlig Recht. Der SWR als größter Auftraggeber im Lande ist aufgefordert, seine Produktionen entsprechend nach außen zu vergeben. Das geschieht aber – das wird von den Medienschaffenden, die ich überall im Land treffe, kritisiert – viel zu wenig. Ich