Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
(Die Abgeordneten der Grünen behalten Platz. – Abg. Pfister FDP/DVP: Was ist jetzt? – Auch die Abgeordneten der Grünen erheben sich. – Heiter- keit)
Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt, obwohl die „Kapitäne“ zum Teil abwesend waren.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2003 – Vierundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 13/2650, 13/2957
Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mit dem 24. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten, der sich mit dem öffentlichen Datenschutz beschäftigt. Wir können feststellen, dass der Datenschutz weiterhin seine Bedeutung behält und sich natürlich ständig auch weiterentwickelt und neuen Abwägungen unterliegt. Gerade wenn wir an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologien denken, sehen wir die Herausforderungen, die an den Datenschutz zu stellen sind.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist integraler Bestandteil unseres Rechtssystems. Und das ist gut so. Insofern möchte ich auch ein paar grundsätzliche Aussagen zu dem Datenschutzbericht machen.
Wenn wir diesen Bericht analysieren, dann können wir feststellen, dass keine spektakulären Verstöße vorhanden sind, dass keine gravierenden Mängel festgestellt wurden, sondern dass viele Dinge oft aus Unachtsamkeit oder wegen fehlender Information entstanden sind. Viele Punkte, die gerügt werden mussten, konnten auch geheilt werden. Ich denke, auf Dauer wird sich das Verständnis für den Datenschutz auch in der öffentlichen Verwaltung immer stärker durchsetzen.
Auf der anderen Seite haben wir natürlich einen ständigen Abwägungsprozess des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber anderen Grundrechten. Natürlich sind auch in dem jetzigen Datenschutzbericht Bewertungen vorhanden, die deutlich von der Beurteilung des Innenministeriums und auch unserer Fraktion abweichen. Ich möchte aber in der Analyse auch feststellen, dass bei der Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber anderen Rechten ein überwiegendes Allgemeininteresse bestand, dass jeweils eine gesetzliche Grundlage vorhanden war und dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde. Diese Grundsätze wurden nie verletzt.
Trotzdem gibt es unterschiedliche Beurteilungen. Beispielsweise wurde vom Datenschutzbeauftragten die Videoüberwachung in Singen kritisiert. Dort hatte die Polizei in der Innenstadt Kriminalitätsschwerpunkte festgestellt. Daraufhin fand in zwei Straßen eine Videoüberwachung statt.
Die Meinung des Datenschutzbeauftragten hierzu war, dass es nicht ausreichen würde, wenn man nur Zahlen für den gesamten Innenstadtbereich habe. Das Innenministerium konnte in seiner Stellungnahme aber deutlich machen, dass sehr wohl ortsspezifische Gesichtspunkte wie Rauschgiftkriminalität, Raub, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Rotlichtmilieu und Beschaffungskriminalität vorhanden waren. Dies wurde zum Beispiel durch das Notrufaufkommen seitens der Bürger noch unterstützt, sodass dort in der Tat ein entsprechender Schwerpunkt vorhanden war und eine Videoüberwachung zu Recht stattfinden konnte, die auch einen präventiven Effekt hat. Insofern denken wir, dass in Singen sinnvoll und maßvoll vorgegangen wurde. Wir unterstützen diese Maßnahmen der Polizei.
Welche Folgerungen müssen wir aus dem Datenschutzbericht ziehen? Zum einen muss die Beratung weiter ausgebaut werden. Dies gilt gerade für den öffentlichen Bereich. Der Dialog mit dem Gesetzgeber sollte insbesondere schon im Vorfeld stattfinden, um die Datenschutzbelange möglichst frühzeitig in die Gesetze einbringen zu können und zu diskutieren. Wir sollten zum anderen auch mit den Bürgern die Diskussion führen; denn es ist wichtig, die Belange des Datenschutzes in der Öffentlichkeit deutlich zu machen.
Lassen Sie mich noch auf zwei, drei weitere Punkte eingehen, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, angesprochen wurden.
Im Zuge der Justizreform sollen die Bewährungs- und die Gerichtshilfe privatisiert werden. Daran hat der Landesdatenschutzbeauftragte aus datenschutzrechtlicher Sicht Kritik geübt. Als CDU-Fraktion schließen wir uns der Haltung des Innenministeriums an, dass es im Endeffekt in Bezug auf den Datenschutz egal ist, ob diese Aufgaben staatlich oder privat erledigt werden. Wir haben die gesetzlichen Grundlagen durch die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz, sodass eigentlich kein Problem darin besteht, ob diese Aufgaben staatlich oder privat erledigt werden. Zur Erledigung dieser Aufgaben – das ist ja eigentlich eine soziale Funktion, die man insbesondere gegenüber jugendlichen Straftätern wahrnimmt – gehört es, entsprechende Daten zu übermitteln. Ansonsten würde sich dieses System ad absurdum führen.
Zum Bereich der Überwachung der Telekommunikation wurde ausgeführt, dass die Mobilfunküberwachung mittlerweile ein Standardmittel der Strafverfolgung sei. Wir sehen diese Entwicklung nicht. Wenn 0,3 pro 1 000 Mobilfunktelefone überwacht werden – diese Zahl ist in den vergangenen Jahren sogar gesunken –, kann man, glaube ich, nicht von einem Standardmittel sprechen. Aber eines muss man schon deutlich machen: Gerade im Bereich der inneren Sicherheit ist es natürlich bei der Abwägung zwischen dem Sicherheitsgedanken des Staates, den Bürgern Sicherheit zu gewährleisten, und den damit verbundenen durchaus repressiven Maßnahmen des Staates wichtig, das auch richtig einzustufen und damit deutlich zu machen, dass der Datenschutz nicht dazu führen kann, dass der Staat handlungsunfähig wird, sondern wir wollen natürlich, dass Kriminelle und Straftäter weiterhin verfolgt werden können. Dazu müssen eben auch Einschnitte und Eingriffe vorgenommen werden. Wir glauben, dass hier sehr maßvoll vorgegangen
wird, dass abgewogen wird, dass insbesondere durch unser Polizeigesetz die gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden und wir in Baden-Württemberg somit eine gute Vorgehensweise haben.
Zum Schluss – in fünf Minuten kann man nur sehr wenige Punkte abhaken – lassen Sie mich noch auf die Frage der Zusammenlegung des öffentlichen und des nichtöffentlichen Datenschutzes eingehen, die ja jetzt schon mehrmals diskutiert wurde. Wir haben die klare Stellungnahme des Innenministeriums, dass Effizienzgewinne bei der Zusammenlegung der 5,5 Stellen im Innenministerium für den nichtöffentlichen Bereich und der 16 Stellen beim Landesdatenschutzbeauftragten für den öffentlichen Bereich nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus werden verfassungsrechtliche Bedenken gesehen, da natürlich in der Tradition unseres Staatswesens, wenn die Ahndung von Verstößen mit einem Eingriffscharakter verbunden ist, zum Beispiel mit einem Bußgeld, auch die Verantwortung des zuständigen Ministers gegeben sein soll. Da das Innenministerium hier eine klare Haltung vertritt, sollte unseres Erachtens die Diskussion nicht weitergeführt werden. Wir werden deshalb den uns vorliegenden Änderungsantrag, eine Expertenanhörung durchzuführen, ablehnen. Wir meinen, hier kann man eine politische Entscheidung treffen. Ich glaube, es wäre wichtiger, über die Inhalte des Datenschutzes zu diskutieren,
Zum Schluss einen herzlichen Dank sowohl an den Landesdatenschutzbeauftragten für seinen Bericht als auch an das Innenministerium für seine Stellungnahme. Die CDU-Fraktion nimmt von dem Bericht Kenntnis.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprache über den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten folgt seit Jahren dem gleichen Ritual. Wir danken dem Datenschutzbeauftragten – ich in diesem Jahr ganz besonders, weil er es jetzt innerhalb von anderthalb Jahren geschafft hat, eine sehr pointierte eigenständige Stellungnahme auch gegenüber dem Innenministerium herauszukristallisieren. Ich danke ihm auch aus dem Grund, weil der Datenschutzbericht eine sehr logische, schlüssige Darstellung bietet. Der Bericht ist für uns sehr hilfreich, weil er doch Argumente aufnimmt, die die SPDFraktion seit Jahren vertritt.
Wenn Kollege Lasotta davon spricht, dass wir die Beratungstätigkeit im Datenschutzbereich ausweiten sollen, dann muss ich fragen: Wie sollen wir das machen? Wir haben hier mehrfach in den Haushaltsberatungen eine zusätzliche Stelle für den Datenschutz gefordert, und es war nicht möglich, diese Stelle zu schaffen. Wir machen eine Verwaltungsreform, bei der wir die unteren Landesbehörden zu
sammenlegen und den ganzen Mittelbau ausdünnen. Wir führen ein Projekt durch, das sich NSI nennt oder NSI nannte,